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   BFH, 28.03.2007 - V B 210/05   

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BFH, 28.03.2007 - V B 210/05 (https://dejure.org/2007,5979)
BFH, Entscheidung vom 28.03.2007 - V B 210/05 (https://dejure.org/2007,5979)
BFH, Entscheidung vom 28. März 2007 - V B 210/05 (https://dejure.org/2007,5979)
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Volltextveröffentlichungen (6)

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  • Judicialis

    UStDV § 10 Abs. 1; ; UStDV § ... 17a Abs. 2 Nr. 4; ; UStDV § 17a Abs. 4 Satz 1 Nr. 2; ; UStDV § 17c Abs. 2 Nr. 9; ; FGO § 76 Abs. 1 Satz 1; ; FGO § 115 Abs. 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3; ; FGO § 118 Abs. 2; ; FGO § 119; ; UStG § 6a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; ; UStG § 6a Abs. 3; ; UStG § 6a Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    NZB: USt, Anforderungen an Belegnachweis

  • datenbank.nwb.de

    Anforderungen an den Belegnachweis i.S.d. § 6a Abs. 3 UStG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2007, 1720
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (23)

  • BFH, 01.02.2007 - V R 41/04

    Nachweis für das Vorliegen einer steuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferung

    Auszug aus BFH, 28.03.2007 - V B 210/05
    Die Anforderungen an den Belegnachweis sind, soweit sie im vorliegenden Verfahren entscheidungserheblich sind, inzwischen durch die Urteile des Senats vom 1. Februar 2007 V R 41/04 (ein retuschierter Abdruck ist beigefügt) und vom 30. März 2006 V R 47/03 (BStBl II 2006, 634) geklärt.

    Eine Abweichung des FG-Urteils von den Urteilen des Senats vom 1. Februar 2007 V R 41/04 und in BStBl II 2006, 634) liegt aber nicht vor.

    Dass ein Beleg, der weder eine Empfangsbestätigung des Abnehmers noch eine Versicherung seines Beauftragten, den Gegenstand der Lieferung in das übrige Gemeinschaftsgebiet zu befördern, enthält, nicht den Anforderungen an den Belegnachweis nach § 6a Abs. 3 UStG i.V.m. § 17a Abs. 2 Nr. 4 UStDV genügt, ist durch das Urteil des Senats vom 1. Februar 2007 V R 41/04 geklärt.

    Die Auffassung des Klägers trifft nicht zu (BFH-Urteil vom 1. Februar 2007 V R 41/04).

  • EuGH, 27.09.2007 - C-409/04

    Teleos u.a. - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 28a Abs. 3 Unterabs. 1 und

    Auszug aus BFH, 28.03.2007 - V B 210/05
    Hinzuweisen sei auch auf das Vorlageverfahren beim Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) vom 11. Januar 2007 in der Rechtssache C-409/04, Teleos u.a.

    Dem Schlussantrag der Generalanwältin in dem Verfahren vor dem EuGH in der Rechtssache Teleos u.a. vom 11. Januar 2007 (C-409/04) zufolge, auf das der Kläger Bezug genommen hat, reicht die Vorlage eines CMR-Frachtbriefes, der vom Absender und Frachtführer unterzeichnet ist und in dem der Empfänger der Ware deren Empfang vermerkt hat, im Regelfall zum Nachweis der Beförderung oder Versendung aus dem Lieferstaat in einen anderen Mitgliedstaat aus (Rz 68, 69).

    Das steht auch im Einklang mit den Wertungen des Gemeinschaftsrechts (vgl. Schlussantrag der Generalanwältin in der Rechtssache Teleos u.a., C-409/04, Rz 54).

  • BFH, 30.03.2006 - V R 47/03

    Zur Nachholbarkeit des Belegnachweises bei innergemeinschaftlichen Lieferungen

    Auszug aus BFH, 28.03.2007 - V B 210/05
    Die Anforderungen an den Belegnachweis sind, soweit sie im vorliegenden Verfahren entscheidungserheblich sind, inzwischen durch die Urteile des Senats vom 1. Februar 2007 V R 41/04 (ein retuschierter Abdruck ist beigefügt) und vom 30. März 2006 V R 47/03 (BStBl II 2006, 634) geklärt.

    Eine Abweichung des FG-Urteils von den Urteilen des Senats vom 1. Februar 2007 V R 41/04 und in BStBl II 2006, 634) liegt aber nicht vor.

    Solange der Belegnachweis nicht geführt ist, kann eine innergemeinschaftliche Lieferung nicht als steuerfrei behandelt werden (Senatsurteil in BStBl II 2006, 634).

  • BFH, 25.11.2005 - V B 75/05

    Anforderungen an den Nachweis einer steuerfreien innergemeinschaftlichen

    Auszug aus BFH, 28.03.2007 - V B 210/05
    Die grundsätzliche Bedeutung ergebe sich daraus, dass das FG im Gegensatz zu dem Beschluss des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 25. November 2005 V B 75/05 (BStBl II 2006, 484) davon ausgehe, dass geklärt sei, welche Anforderungen an eine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung zu stellen seien.

    a) Die grundsätzliche Bedeutung ergibt sich nicht --wie der Kläger meint-- aus dem Beschluss des BFH vom 25. November 2005 V B 75/05 (BFH/NV 2006, 447), in dem der Senat in einem Verfahren über die Aussetzung der Vollziehung entschieden hat, dass noch ungeklärt sei, welche Anforderungen an eine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung zu stellen sind.

  • BFH, 15.05.2003 - IV B 219/01

    Arbeitszimmer; Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit

    Auszug aus BFH, 28.03.2007 - V B 210/05
    Da für die Prüfung, ob ein Zulassungsgrund i.S. von § 115 Abs. 2 FGO vorliegt, von den Verhältnissen im Zeitpunkt der Entscheidung über die Zulassung auszugehen ist, ist damit die grundsätzliche Bedeutung der Sache entfallen (BFH-Beschlüsse vom 7. Dezember 1999 IV B 56/99, BFH/NV 2000, 552; vom 15. Mai 2003 IV B 219/01, BFH/NV 2003, 1408; vom 11. August 2006 V B 23/04, BFH/NV 2007, 60).

    b) Allerdings kann die Revision auch ohne entsprechende Darlegung gemäß § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO zugelassen werden, wenn nach Einlegung einer auf die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache gestützten Nichtzulassungsbeschwerde die Rechtsfrage durch eine BFH-Entscheidung geklärt wird, das angefochtene Urteil aber mit dieser BFH-Entscheidung nicht im Einklang steht (BFH-Beschluss in BFH/NV 2003, 1408).

  • BFH, 22.08.2006 - V B 59/04

    Zum Verhältnis von Haupt- und Nebenleistung

    Auszug aus BFH, 28.03.2007 - V B 210/05
    Selbst wenn dem FG bei der Auslegung und Anwendung des materiellen Rechts Fehler unterlaufen sein sollten, rechtfertigt das nicht die Zulassung der Revision nach § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO (BFH-Beschlüsse vom 2. April 1997 V B 26/96, BFHE 182, 430, BStBl II 1997, 443; vom 27. März 2003 V B 184/01, BFH/NV 2003, 1071; vom 22. August 2006 V B 59/04, juris).
  • BFH, 19.02.2001 - VI B 236/00

    Nichtzulassungsbeschwerde - Beweis - Nichterhebung - Begründung - Ehescheidung -

    Auszug aus BFH, 28.03.2007 - V B 210/05
    Die Pflicht zur Sachaufklärung gehört zu den verzichtbaren Verfahrensmängeln (BFH-Beschlüsse vom 4. Mai 1993 V B 13/93, BFH/NV 1994, 181; vom 19. Februar 2001 VI B 236/00, BFH/NV 2001, 935).
  • BFH, 01.02.2007 - VI B 118/04

    Unzulässige Ablehnung eines hinreichend substantiierten Beweisantrags

    Auszug aus BFH, 28.03.2007 - V B 210/05
    Auf diese Anforderungen wird auch nicht im Beschluss des VI. Senats vom 1. Februar 2007 VI B 118/04, auf den der Kläger Bezug nimmt, verzichtet.
  • BFH, 17.03.2000 - VII B 1/00

    NZB; Rüge der mangelnden Sachaufklärung

    Auszug aus BFH, 28.03.2007 - V B 210/05
    Der Kläger hätte deshalb vortragen müssen, dass er den Verstoß in der Vorinstanz gerügt habe bzw. aus welchen entschuldbaren Gründen er an einer solchen Rüge vor dem FG gehindert gewesen sei (BFH-Beschlüsse vom 17. März 2000 VII B 1/00, BFH/NV 2000, 1125; vom 25. November 1992 II B 169/91, BFH/NV 1993, 258).
  • BFH, 02.04.1997 - V B 26/96

    Zur zutreffenden Bezeichnung des Leistungsempfängers in Rechnungen für Zwecke des

    Auszug aus BFH, 28.03.2007 - V B 210/05
    Selbst wenn dem FG bei der Auslegung und Anwendung des materiellen Rechts Fehler unterlaufen sein sollten, rechtfertigt das nicht die Zulassung der Revision nach § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO (BFH-Beschlüsse vom 2. April 1997 V B 26/96, BFHE 182, 430, BStBl II 1997, 443; vom 27. März 2003 V B 184/01, BFH/NV 2003, 1071; vom 22. August 2006 V B 59/04, juris).
  • BFH, 29.05.2006 - V B 159/05

    Selbständigkeit oder Unselbständigkeit eines Beraters

  • BFH, 25.11.1992 - II B 169/91

    Auslegung des Begriffs des Verfahrensmangels im Sinne des § 115 Abs. 3 S. 3 der

  • BFH, 26.07.1994 - VII R 78/93

    Rüge nicht vorschriftsmäßiger Besetzung des Gerichts - Rüge des Fehlens von

  • BFH, 04.05.1993 - V B 13/93

    Anforderungen an die Darlegung eines Verfahrensmangels

  • BFH, 26.07.1994 - VII R 87/93

    Revision wegen befangenem Richter - Zulässigkeit der Erstellung des Urteilstenors

  • BFH, 27.03.2003 - V B 184/01

    Grundsätzliche Bedeutung

  • BFH, 26.06.2003 - IV B 195/01

    NZB: Sachaufklärungspflicht

  • BFH, 23.05.1990 - V R 167/84

    - Die Pflicht zur Einbehaltung und Abführung von Umsatzsteuer durch den

  • BFH, 08.12.2003 - I B 67/03

    Klärungsfähigkeit einer Rechtsfrage

  • BFH, 07.12.1999 - IV B 56/99

    Festsetzungsfrist; Gewinnfeststellung

  • BFH, 07.08.2002 - I B 151/01

    NZB; grundsätzliche Bedeutung

  • BFH, 11.08.2006 - V B 23/04

    Voraussetzungen für die Annahme von Divergenz und Willkür

  • BFH, 04.02.2000 - VII B 5/00

    Rücknahme der vorläufigen Bestellung als Steuerbevollmächtigter

  • FG München, 30.01.2008 - 3 K 5193/04

    Nachweise bei innergemeinschaftlichen Lieferungen - Keine Änderungssperre und

    Zudem fehlt im CMR-Frachtbrief im Feld 24 die Unterschrift des Empfängers/Abnehmers der Lieferung, so dass nicht nachgewiesen ist, ob die Spedition das Fahrzeug in das Gemeinschaftsgebiet transportiert hat (vgl. BFH-Beschluss vom 28. März 2007 V B 210/05, BFH/NV 2007, 1720, Rn. 24; Schlussantrag der Generalanwältin des EUGH vom 11. Januar Rs. C-409/04 - Teleos, Rn. 68 und 69).

    Zudem fehlt im CMR-Frachtbrief im Feld 24 die Unterschrift des Empfängers/Abnehmers der Lieferung, so dass nicht nachgewiesen ist, ob die Spedition das Fahrzeug in das Gemeinschaftsgebiet transportiert hat (vgl. BFH-Beschluss vom 28. März 2007 V B 210/05, BFH/NV 2007, 1720, Rn. 24; Schlussantrag der Generalanwältin des EUGH vom 11. Januar 2007 Rs. C-409/04 - Teleos, Rn. 68 und 69).

    Zudem fehlt im CMR-Frachtbrief im Feld 24 die Unterschrift des Empfängers/Abnehmers der Lieferung, so dass nicht nachgewiesen ist, ob die Spedition das Fahrzeug in das Gemeinschaftsgebiet transportiert hat (vgl. BFH-Beschluss vom 28. März 2007 V B 210/05, BFH/NV 2007, 1720, Rn. 24; Schlussantrag der Generalanwältin des EUGH vom 11. Januar 2007 Rs. C-409/04 - Teleos, Rn. 68 und 69).

    Zudem fehlt im CMR-Frachtbrief im Feld 24 die Unterschrift des Empfängers/Abnehmers der Lieferung, so dass nicht nachgewiesen ist, ob die Spedition das Fahrzeug zu E transportiert hat (vgl. BFH-Beschluss vom 28. März 2007 V B 210/05, BFH/NV 2007, 1720, Rn. 24; Schlussantrag der Generalanwältin des EUGH vom 11. Januar 2007 Rs. C-409/04 - Teleos, Rn. 68 und 69).

    Der vorgelegte CMR-Frachtbrief enthält keine Unterschrift des Lieferungsempfängers im Feld 24, in dem der Empfang der Leistung bestätigt wird (vgl. BFH-Beschluss vom 28. März 2007 V B 210/05, BFH/NV 2007, 1720, Rn. 24; Schlussantrag der Generalanwältin des EUGH vom 11. Januar 2007 Rs. C-409/04 - Teleos, Rn. 68 und 69).

    Der vorgelegte CMR-Frachtbrief enthält keine Unterschrift des Lieferungsempfängers im Feld 24, in dem der Empfang der Leistung bestätigt wird (vgl. BFH-Beschluss vom 28. März 2007 V B 210/05, BFH/NV 2007, 1720, Rn. 24; Schlussantrag der Generalanwältin des EUGH vom 11. Januar 2007 Rs. C-409/04 - Teleos, Rn. 68 und 69).

    Der vorgelegte CMR-Frachtbrief enthält keine Unterschrift des Lieferungsempfängers im Feld 24, in dem der Empfang der Leistung bestätigt wird (vgl. BFH-Beschluss vom 28. März 2007 V B 210/05, BFH/NV 2007, 1720, Rn. 24; Schlussantrag der Generalanwältin des EUGH vom 11. Januar 2007 Rs. C-409/04 - Teleos, Rn. 68 und 69).

    Somit ist nicht nachgewiesen, ob die Spedition das Fahrzeug tatsächlich in das Gemeinschaftsgebiet transportiert hat (vgl. BFH-Beschluss vom 28. März 2007 V B 210/05, BFH/NV 2007, 1720, Rn. 24; Schlussantrag der Generalanwältin des EUGH vom 11. Januar Rs. C-409/04 - Teleos, Rn. 68 und 69).

    Somit ist nicht nachgewiesen, ob die Spedition das Fahrzeug tatsächlich in das Gemeinschaftsgebiet transportiert hat (vgl. BFH-Beschluss vom 28. März 2007 V B 210/05, BFH/NV 2007, 1720, Rn. 24; Schlussantrag der Generalanwältin des EUGH vom 11. Januar Rs. C-409/04 - Teleos, Rn. 68 und 69).

    Somit ist nicht nachgewiesen, ob die Spedition das Fahrzeug tatsächlich in das Gemeinschaftsgebiet transportiert hat (vgl. BFH-Beschluss vom 28. März 2007 V B 210/05, BFH/NV 2007, 1720, Rn. 24; Schlussantrag der Generalanwältin des EUGH vom 11. Januar Rs. C-409/04 - Teleos, Rn. 68 und 69).

  • BFH, 12.05.2009 - V R 65/06

    BFH klärt umsatzsteuerliche Zweifelsfragen bei Ausfuhrlieferungen und

    Ohne Erfolg beruft sich das FA auf den Senatsbeschluss vom 28. März 2007 V B 210/05 (BFH/NV 2007, 1720), da in diesem Verfahren nur über die Revisionszulassung aufgrund grundsätzlicher Bedeutung zu entscheiden war.
  • BFH, 06.08.2010 - V B 65/09

    Nichtzulassungsbeschwerde - Abgrenzung einheitliche Leistung zu mehreren

    Selbst wenn dem FG bei der Auslegung und Anwendung des materiellen Rechts Fehler unterlaufen sein sollten, rechtfertigt dies nicht die Zulassung der Revision (vgl. BFH-Beschluss vom 28. März 2007 V B 210/05, BFH/NV 2007, 1720, unter II.2.d, m.w.N.).
  • FG Rheinland-Pfalz, 27.11.2008 - 6 K 1463/08

    Zum Nachweis einer innergemeinschaftlichen Lieferung

    Liegt diese Bestätigung vor, ist ein ordnungsgemäßer Belegnachweis i.S.d. § 17 a Abs. 4 Nr. 2 UStDV gegeben (vgl. auch BFH-Beschluss vom 28. März 2007 - V R 210/05, BFH/NV 2007, 1720 ).
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