Rechtsprechung
   BFH, 28.03.2007 - V B 210/05   

Volltextveröffentlichungen (4)

Verfahrensgang

  • FG München, 09.11.2005 - 3 K 3239/04
  • BFH, 28.03.2007 - V B 210/05

Zeitschriftenfundstellen

  • BFH/NV 2007, 1720



Kontextvorschau:





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)  

  • FG München, 30.01.2008 - 3 K 5193/04  

    Nachweise bei innergemeinschaftlichen Lieferungen - Keine Änderungssperre und

    Zudem fehlt im CMR-Frachtbrief im Feld 24 die Unterschrift des Empfängers/Abnehmers der Lieferung, so dass nicht nachgewiesen ist, ob die Spedition das Fahrzeug in das Gemeinschaftsgebiet transportiert hat (vgl. BFH-Beschluss vom 28. März 2007 V B 210/05, BFH/NV 2007, 1720, Rn. 24; Schlussantrag der Generalanwältin des EUGH vom 11. Januar Rs. C-409/04 - Teleos, Rn. 68 und 69).

    Zudem fehlt im CMR-Frachtbrief im Feld 24 die Unterschrift des Empfängers/Abnehmers der Lieferung, so dass nicht nachgewiesen ist, ob die Spedition das Fahrzeug in das Gemeinschaftsgebiet transportiert hat (vgl. BFH-Beschluss vom 28. März 2007 V B 210/05, BFH/NV 2007, 1720, Rn. 24; Schlussantrag der Generalanwältin des EUGH vom 11. Januar 2007 Rs. C-409/04 - Teleos, Rn. 68 und 69).

    Zudem fehlt im CMR-Frachtbrief im Feld 24 die Unterschrift des Empfängers/Abnehmers der Lieferung, so dass nicht nachgewiesen ist, ob die Spedition das Fahrzeug in das Gemeinschaftsgebiet transportiert hat (vgl. BFH-Beschluss vom 28. März 2007 V B 210/05, BFH/NV 2007, 1720, Rn. 24; Schlussantrag der Generalanwältin des EUGH vom 11. Januar 2007 Rs. C-409/04 - Teleos, Rn. 68 und 69).

    Zudem fehlt im CMR-Frachtbrief im Feld 24 die Unterschrift des Empfängers/Abnehmers der Lieferung, so dass nicht nachgewiesen ist, ob die Spedition das Fahrzeug zu E transportiert hat (vgl. BFH-Beschluss vom 28. März 2007 V B 210/05, BFH/NV 2007, 1720, Rn. 24; Schlussantrag der Generalanwältin des EUGH vom 11. Januar 2007 Rs. C-409/04 - Teleos, Rn. 68 und 69).

    Der vorgelegte CMR-Frachtbrief enthält keine Unterschrift des Lieferungsempfängers im Feld 24, in dem der Empfang der Leistung bestätigt wird (vgl. BFH-Beschluss vom 28. März 2007 V B 210/05, BFH/NV 2007, 1720, Rn. 24; Schlussantrag der Generalanwältin des EUGH vom 11. Januar 2007 Rs. C-409/04 - Teleos, Rn. 68 und 69).

    Der vorgelegte CMR-Frachtbrief enthält keine Unterschrift des Lieferungsempfängers im Feld 24, in dem der Empfang der Leistung bestätigt wird (vgl. BFH-Beschluss vom 28. März 2007 V B 210/05, BFH/NV 2007, 1720, Rn. 24; Schlussantrag der Generalanwältin des EUGH vom 11. Januar 2007 Rs. C-409/04 - Teleos, Rn. 68 und 69).

    Der vorgelegte CMR-Frachtbrief enthält keine Unterschrift des Lieferungsempfängers im Feld 24, in dem der Empfang der Leistung bestätigt wird (vgl. BFH-Beschluss vom 28. März 2007 V B 210/05, BFH/NV 2007, 1720, Rn. 24; Schlussantrag der Generalanwältin des EUGH vom 11. Januar 2007 Rs. C-409/04 - Teleos, Rn. 68 und 69).

    Somit ist nicht nachgewiesen, ob die Spedition das Fahrzeug tatsächlich in das Gemeinschaftsgebiet transportiert hat (vgl. BFH-Beschluss vom 28. März 2007 V B 210/05, BFH/NV 2007, 1720, Rn. 24; Schlussantrag der Generalanwältin des EUGH vom 11. Januar Rs. C-409/04 - Teleos, Rn. 68 und 69).

    Somit ist nicht nachgewiesen, ob die Spedition das Fahrzeug tatsächlich in das Gemeinschaftsgebiet transportiert hat (vgl. BFH-Beschluss vom 28. März 2007 V B 210/05, BFH/NV 2007, 1720, Rn. 24; Schlussantrag der Generalanwältin des EUGH vom 11. Januar Rs. C-409/04 - Teleos, Rn. 68 und 69).

    Somit ist nicht nachgewiesen, ob die Spedition das Fahrzeug tatsächlich in das Gemeinschaftsgebiet transportiert hat (vgl. BFH-Beschluss vom 28. März 2007 V B 210/05, BFH/NV 2007, 1720, Rn. 24; Schlussantrag der Generalanwältin des EUGH vom 11. Januar Rs. C-409/04 - Teleos, Rn. 68 und 69).

  • BFH, 12.05.2009 - V R 65/06  

    BFH klärt umsatzsteuerliche Zweifelsfragen bei Ausfuhrlieferungen und

    Ohne Erfolg beruft sich das FA auf den Senatsbeschluss vom 28. März 2007 V B 210/05 (BFH/NV 2007, 1720), da in diesem Verfahren nur über die Revisionszulassung aufgrund grundsätzlicher Bedeutung zu entscheiden war.
  • BFH, 06.08.2010 - V B 65/09  

    Nichtzulassungsbeschwerde - Abgrenzung einheitliche Leistung zu mehreren

    Selbst wenn dem FG bei der Auslegung und Anwendung des materiellen Rechts Fehler unterlaufen sein sollten, rechtfertigt dies nicht die Zulassung der Revision (vgl. BFH-Beschluss vom 28. März 2007 V B 210/05, BFH/ NV 2007, 1720, unter II. 2. d, m. w. N.).
  • FG Rheinland-Pfalz, 27.11.2008 - 6 K 1463/08  

    Zum Nachweis einer innergemeinschaftlichen Lieferung

    Liegt diese Bestätigung vor, ist ein ordnungsgemäßer Belegnachweis i.S.d. § 17 a Abs. 4 Nr. 2 UStDV gegeben (vgl. auch BFH-Beschluss vom 28. März 2007 - V R 210/05, BFH/NV 2007, 1720 ).
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht