Weitere Entscheidung unten: BFH, 30.05.2007

Rechtsprechung
   BFH, 30.05.2007 - I B 124/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,15588
BFH, 30.05.2007 - I B 124/06 (https://dejure.org/2007,15588)
BFH, Entscheidung vom 30.05.2007 - I B 124/06 (https://dejure.org/2007,15588)
BFH, Entscheidung vom 30. Mai 2007 - I B 124/06 (https://dejure.org/2007,15588)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,15588) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Judicialis

    EStG § 43b; ; EStG § 50 Abs. 7; ; EStG § 50a Abs. 4; ; EStG § 50a Abs. 5; ; EStG § 50d Abs. 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de

    Keine Berechtigung des Vergütungsschuldners einen Erlass der vom Vergütungsgläubiger geschuldeten Steuer nach § 50 Abs. 7 EStG zu erstreiten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2007, 1905
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 28.06.2005 - I R 33/04

    Regelungsbereich des Freistellungsverfahrens gemäß § 50d Abs. 1 Satz 2 EStG 1997;

    Auszug aus BFH, 30.05.2007 - I B 124/06
    Diese Regelung gilt aber nur für Fälle, in denen sich eine Beschränkung der Besteuerung aus § 43b EStG oder aus einem Doppelbesteuerungsabkommen ergibt (Senatsurteil vom 28. Juni 2005 I R 33/04, BFHE 212, 37, BStBl II 2006, 489, m.w.N.).
  • BFH, 26.05.2004 - I R 80/03

    Kindergeld: Einkünfte i. S. des § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG

    Auszug aus BFH, 30.05.2007 - I B 124/06
    Denn bei der Steuerfreistellung auf der Grundlage des § 50 Abs. 7 EStG handelt es sich um eine Billigkeitsmaßnahme (Senatsurteile vom 26. Mai 2004 I R 80/03, BFH/NV 2005, 26; vom 7. März 2007 I R 98/05, Zeitschrift für Steuern und Recht 2007, R 479), die ausschließlich die Besteuerung des Vergütungsgläubigers betrifft.
  • BFH, 07.03.2007 - I R 98/05

    Erlass von Einkommensteuer ausländischer Künstler - Tanzdarbietung als

    Auszug aus BFH, 30.05.2007 - I B 124/06
    Denn bei der Steuerfreistellung auf der Grundlage des § 50 Abs. 7 EStG handelt es sich um eine Billigkeitsmaßnahme (Senatsurteile vom 26. Mai 2004 I R 80/03, BFH/NV 2005, 26; vom 7. März 2007 I R 98/05, Zeitschrift für Steuern und Recht 2007, R 479), die ausschließlich die Besteuerung des Vergütungsgläubigers betrifft.
  • FG München, 08.03.2010 - 7 K 2569/08

    Rücknahme eines rechtswidrig, begünstigenden Verwaltungsakts nach § 130 Abs. 2

    Da es sich bei der Steuerfreistellung auf Grundlage des § 50 Abs. 7 EStG um eine Billigkeitsmaßnahme handelt, die ausschließlich die Besteuerung des Vergütungsgläubigers betrifft, ist Adressat und alleiniger Antragsberechtigter der Steuerschuldner selbst (Vergütungsgläubiger, vgl. BFH-Beschluss vom 30.05.2007 I B 124/06, BFH/NV 2007, 1905).

    Davon ist auch deshalb auszugehen, weil die Frage, dass nur der Steuerschuldner antragsbefugt ist, vom BFH erst im Urteil vom 30.05.2007 (I B 124/06) entschieden wurde, so dass nach der im Zeitpunkt des Erlasses der Freistellungsbescheinigung geltenden Rechtsauffassung diese Frage nicht entscheidungserheblich war (vgl. BFH-Urteil vom10.10.2006 III R 31/06, BFH/NV 2007, 392).

  • FG Berlin-Brandenburg, 08.12.2016 - 13 K 9226/14

    Darbietung einer Feuerwerksshow mit Musikuntermalung und Wettkampfcharakter als

    Denn der Vergütungsschuldner ist insoweit nicht Sachwalter des Vergütungsgläubigers (BFH-Beschluss vom 30.5.2007, I B 124/06, BFH/NV 2007, 1905).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BFH, 30.05.2007 - III B 12/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,16575
BFH, 30.05.2007 - III B 12/06 (https://dejure.org/2007,16575)
BFH, Entscheidung vom 30.05.2007 - III B 12/06 (https://dejure.org/2007,16575)
BFH, Entscheidung vom 30. Mai 2007 - III B 12/06 (https://dejure.org/2007,16575)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,16575) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2007, 1905
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 11.01.2005 - 2 BvR 167/02

    Einbeziehung von Sozialversicherungsbeiträgen des Kindes in den Grenzbetrag des §

    Auszug aus BFH, 30.05.2007 - III B 12/06
    Die zu gemeinsamer Verhandlung und Entscheidung verbundenen Verfahren wurden vom Finanzgericht (FG) bis zum Ergehen einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) in Sachen 2 BvR 167/02 ausgesetzt.

    Nach Ergehen des Beschlusses des BVerfG vom 11. Januar 2005 2 BvR 167/02 (BVerfGE 112, 164, BFH/NV 2005, Beilage 3, 260) hob die Beklagte und Beschwerdegegnerin (Familienkasse) unter dem 11. Oktober 2005 die angefochtenen Bescheide auf und setzte das Kindergeld für die Monate Januar bis Dezember 2001 und Januar bis September 2002 antragsgemäß fest.

  • BFH, 15.11.2006 - X B 11/06

    NZB: grundsätzliche Bedeutung, Übergangsregelungen aus Billigkeitsgründen

    Auszug aus BFH, 30.05.2007 - III B 12/06
    Dies ist der Fall, wenn das Gericht seine Entscheidung auf einen rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt stützt, mit dem der Beteiligte nicht zu rechnen brauchte (vgl. BFH-Beschluss vom 15. November 2006 X B 11/06, BFH/NV 2007, 209).
  • FG Bremen, 28.04.1992 - II 143/87
    Auszug aus BFH, 30.05.2007 - III B 12/06
    Das FG hätte entweder die erledigte Kindergeldsache abtrennen und insoweit eine Kostenentscheidung nach § 138 FGO treffen müssen oder im Urteil über die restlichen Streitpunkte entscheiden und im Rahmen einer gemischten Kostenentscheidung beruhend auf § 138 und § 135 FGO über die Kosten des erledigten Teils befinden müssen (FG Bremen, Urteil vom 28. April 1992 II 143/87 K, Entscheidungen der Finanzgerichte 1992, 503; Brandis in Tipke/Kruse, Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung, § 138 FGO Rz 83).
  • BFH, 29.11.2017 - X K 1/16

    Kostentragung bei einer Entschädigungsklage

    Damit ist durch Urteil über die restlichen Streitpunkte und im Rahmen einer gemischten Kostenentscheidung beruhend auf § 138 und § 135 FGO über die Kosten des erledigten Teils zu befinden (s. BFH-Beschluss vom 30. Mai 2007 III B 12/06, BFH/NV 2007, 1905, unter II.1.b).
  • BFH, 19.02.2009 - IV R 97/06

    Monetäre Beschränkung einer qualifizierten elektronischen Signatur - Wirksamkeit

    Das FG hat jedoch verfahrensfehlerhaft die Erledigungserklärung als unwirksam erachtet und die Klage durch Urteil als unzulässig abgewiesen (vgl. BFH-Beschluss vom 30. Mai 2007 III B 12/06, BFH/NV 2007, 1905).
  • BFH, 28.02.2008 - XI B 214/06

    Keine Darlegung einer Divergenz durch Rüge der unzutreffenden Einzelfallwürdigung

    Damit entfällt zugleich auch der Vorwurf, das FG-Urteil verletze als Überraschungsentscheidung den Anspruch des Klägers auf rechtliches Gehör (vgl. BFH-Beschluss vom 30. Mai 2007 III B 12/06, BFH/NV 2007, 1905, m.w.N.).
  • BFH, 22.06.2012 - IX B 123/11

    NZB: Kostenentscheidung bei teilweiser Erledigung der Hauptsache

    Die Kostenentscheidung beruht zum einen (zu 1.) auf § 135 Abs. 2 FGO, zum anderen (zu 2.) auf § 138 Abs. 2 Satz 1 FGO (vgl. BFH-Urteile vom 29. März 2000 I R 85/98, BFH/NV 2000, 1247; vom 18. Mai 2006 III R 5/05, BFHE 214, 124, BStBl II 2008, 354, unter 4.; BFH-Beschluss vom 30. Mai 2007 III B 12/06, BFH/NV 2007, 1905).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht