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   BFH, 12.07.2007 - IX B 138/06   

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https://dejure.org/2007,18952
BFH, 12.07.2007 - IX B 138/06 (https://dejure.org/2007,18952)
BFH, Entscheidung vom 12.07.2007 - IX B 138/06 (https://dejure.org/2007,18952)
BFH, Entscheidung vom 12. Juli 2007 - IX B 138/06 (https://dejure.org/2007,18952)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2007, 1917
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 28.06.2002 - IX R 37/01

    Eigenheimzulage: Doppelförderung bei Ehegatten

    Auszug aus BFH, 12.07.2007 - IX B 138/06
    Die Klägerin macht zu Unrecht geltend, das FG sei vom BFH-Urteil vom 28. Juni 2002 IX R 37/01 (BFHE 199, 385, BStBl II 2003, 119) abgewichen.
  • BFH, 11.05.2006 - IX B 38/06

    Divergenz

    Auszug aus BFH, 12.07.2007 - IX B 138/06
    Eine Divergenz als Unterfall des Zulassungsgrundes der Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung kann nur gegeben sein, wenn das FG bei einem gleichen oder vergleichbaren Sachverhalt in einer entscheidungserheblichen Rechtsfrage von der Rechtsauffassung eines anderen Gerichts abweicht (z.B. BFH-Beschluss vom 11. Mai 2006 IX B 38/06, BFH/NV 2006, 1677, m.w.N.).
  • BFH, 06.03.2007 - IX R 38/05

    Eigenheimzulage; Überlassung zu eigenen Wohnzwecken an Angehörige

    Auszug aus BFH, 12.07.2007 - IX B 138/06
    Der Senat hat mit Urteil vom 6. März 2007 IX R 38/05 (BFH/NV 2007, 1281) entschieden, dass es in erster Linie eine Frage der dem Finanzgericht (FG) obliegenden tatrichterlichen Würdigung ist, ob im Einzelfall bei der Übertragung einer Immobilie ein Nutzungsrecht vorbehalten wurde.
  • BFH, 01.04.2008 - IX B 156/07

    Mietverhältnis unter nahen Angehörigen - Einzelfall-Umstände - Tatsachenwürdigung

    Hinsichtlich des Zulassungsgrundes der Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung ist nicht dargelegt, dass das FG bei gleichem oder ähnlich gelagertem Sachverhalt in einer entscheidungserheblichen Rechtsfrage von der Rechtsauffassung eines anderen Gerichts abgewichen ist (vgl. BFH-Beschlüsse vom 12. Juli 2007 IX B 138/06, BFH/NV 2007, 1917; vom 11. Mai 2006 IX B 38/06, BFH/NV 2006, 1677, m.w.N.).
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