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   BFH, 29.06.2007 - V B 28/06   

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https://dejure.org/2007,10167
BFH, 29.06.2007 - V B 28/06 (https://dejure.org/2007,10167)
BFH, Entscheidung vom 29.06.2007 - V B 28/06 (https://dejure.org/2007,10167)
BFH, Entscheidung vom 29. Juni 2007 - V B 28/06 (https://dejure.org/2007,10167)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de

    Übernahme der von Trägern von Arbeitsmaßnahmen und Beschäftigungsmaßnahmen entstehenden Kostenanteilen durch kommunale Gebietskörperschaften keine echten Zuschüsse

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Kurzinformation)

    Umsatzsteuer - Steuerpflicht von Zuschüssen an Beschäftigungsgesellschaften

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2007, 1938
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 27.09.2006 - X B 71/06

    Eine teilentgeltliche Betriebsübertragung kann nicht in einen voll entgeltlichen

    Auszug aus BFH, 29.06.2007 - V B 28/06
    Die Frage ist auf der Grundlage der bisherigen Rechtsprechung eindeutig zu verneinen und begründet daher nicht die Zulassung der Revision (vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 26. Juli 2006 VI B 134/05, BFH/NV 2006, 2029, und vom 27. September 2006 X B 71/06, BFH/NV 2007, 37).
  • BFH, 26.07.2006 - VI B 134/05

    Nachforderungszinsen und Billigkeitsmaßnahme

    Auszug aus BFH, 29.06.2007 - V B 28/06
    Die Frage ist auf der Grundlage der bisherigen Rechtsprechung eindeutig zu verneinen und begründet daher nicht die Zulassung der Revision (vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 26. Juli 2006 VI B 134/05, BFH/NV 2006, 2029, und vom 27. September 2006 X B 71/06, BFH/NV 2007, 37).
  • BFH, 19.01.2007 - VII B 142/06

    Abhängigkeit einer Brauerei i. S. von § 2 Abs. 3 BierStG 1993

    Auszug aus BFH, 29.06.2007 - V B 28/06
    Mit bloßen Einwendungen gegen die Richtigkeit der Vorentscheidung wird kein Grund für die Zulassung der Revision dargelegt (BFH-Beschlüsse vom 19. Januar 2007 VII B 142/06, BFH/NV 2007, 873; vom 26. Januar 2007 VIII B 14/06, BFH/NV 2007, 951; vom 29. Januar 2007 III B 169/05, BFH/NV 2007, 858, und vom 22. Februar 2007 VI B 29/06, BFH/NV 2007, 969).
  • BFH, 18.12.2008 - V R 38/06

    Annahme eines Leistungsaustausches bei Zahlungen aus öffentlichen Kassen -

    Entscheidend ist vielmehr, dass ein individueller Leistungsempfänger vorhanden ist, der aus der Leistung einen konkreten Vorteil zieht (BFH-Beschluss vom 29. Juni 2007 V B 28/06, BFH/NV 2007, 1938).

    Soweit in Abschn. 150 Abs. 8 der Umsatzsteuer-Richtlinien geregelt ist, dass in Zuwendungen aus öffentlichen Kassen, die ausschließlich auf der Grundlage des Haushaltsrechts vergeben werden, "grundsätzlich echte Zuschüsse" zu sehen seien, schließt sich der Senat dem nicht an (ebenso schon BFH-Beschluss in BFH/NV 2007, 1938).

  • BFH, 18.11.2021 - V R 38/19

    "Vermietung" von virtuellem Land in einem Online-Spiel

    e) Nichts anderes folgt daraus, dass bei Leistungen, zu deren Ausführung sich die Vertragsparteien in gegenseitigen Verträgen verpflichtet haben, der erforderliche Leistungsverbrauch grundsätzlich vorliegt (BFH-Beschluss vom 29.06.2007 - V B 28/06, BFH/NV 2007, 1938, unter II.2.; BFH-Urteil in BFHE 215, 321, BStBl II 2007, 187, unter II.3.a aa).
  • BFH, 27.11.2008 - V R 8/07

    Zahlung einer Körperschaft des öffentlichen Rechts aufgrund eines

    Entscheidend ist vielmehr, ob ein individueller Leistungsempfänger vorhanden ist, der aus der Leistung einen konkreten Vorteil zieht (z.B. BFH-Urteil vom 5. Dezember 2007 V R 63/05, BFH/NV 2008, 996; BFH-Beschluss vom 29. Juni 2007 V B 28/06, BFH/NV 2007, 1938).

    Soweit in den UStR Abschn. 150 Abs. 8 geregelt ist, dass Zuwendungen aus öffentlichen Kassen, die ausschließlich auf der Grundlage des Haushaltsrechts vergeben werden, "grundsätzlich echte Zuschüsse" zu sehen sein sollen, teilt der Senat diese Ansicht nicht (ebenso schon BFH-Beschluss in BFH/NV 2007, 1938).

  • BFH, 22.04.2015 - XI R 10/14

    Umsatzsteuerrechtliche Behandlung von Maßnahmen der Arbeitsmarktförderung

    b) Der BFH hat in Anwendung dieser Grundsätze Leistungen einer als gemeinnützig anerkannten Gesellschaft zur Arbeitsförderung, Beschäftigung und Strukturentwicklung, die durch Zuschüsse geförderte Projekte zur Arbeitsförderung durchgeführt hat, als steuerbar angesehen (vgl. BFH-Beschluss vom 29. Juni 2007 V B 28/06, BFH/NV 2007, 1938; s. auch BFH-Urteile vom 21. März 2007 V R 28/04, BFHE 217, 59, BStBl II 2010, 999, zu Fortbildungsmaßnahmen im Auftrag der BA; vom 23. Juli 2009 V R 93/07, BFHE 226, 435, BFH/NV 2009, 2073, unter II.1., zu Leistungen an das Bundesamt für Zivildienst gegen Aufwendungsersatz).
  • FG Schleswig-Holstein, 16.05.2017 - 4 K 46/16

    Umsatzsteuerbarkeit der Durchführung einer Maßnahme der Arbeitsmarktförderung -

    Der BFH bezog sich in seiner Entscheidung vielmehr auf zahlreiche ältere - vor dem Jahre 2009 ergangene - Entscheidungen und betonte dabei ausdrücklich (Rz. 23 m.w.N., zit. nach juris), dass er in Anwendung dieser Rechtsgrundsätze Projekte der Arbeitsförderung, die durch Zuschüsse gefördert wurden, bereits in Entscheidungen aus dem Jahre 2007 (Verweis auf BFH-Urteil vom 29. Juni 2007, V B 28/06, BFH/NV 2007, 1938; BFH-Urteil vom 21.3.2007, V R 28/04, HFR 2007, 687) als steuerbare Leistungen angesehen hatte.

    Denn der BFH hatte bereits in der Entscheidung vom 29. Juni 2007 (V B 28/06, BFH/NV 2007, 1938; vgl. auch BFH-Urteil vom 21.3.2007, V R 28/04, HFR 2007, 687) zum Ausdruck gebracht, dass auch bei Maßnahmen der Arbeitsförderung die allgemeinen Grundsätze zur Steuerbarkeit von Leistungen Anwendung finden.

  • FG Sachsen, 02.09.2014 - 3 K 808/11

    Von einem regionalen Zweckverband weitergeleitete öffentliche Zuschüsse als

    Dies ergebe sich aus dem BFH-Beschluss vom 29. Juni 2007 ( V B 28/06), demzufolge das Kommunal- wie auch das Fördermittelrecht für die zu treffende umsatzsteuerrechtliche Beurteilung weder maßgebend noch bindend sei.
  • BFH, 22.07.2008 - V B 34/07

    Abgrenzung Zuschuss oder Entgelt für Leistungsaustausch

    Denn es ist bereits geklärt, dass die Betätigung der öffentlichen Hand im Rahmen der ihr obliegenden öffentlichen Aufgabe nicht ausschließt, dass auch eine Gemeinde Leistungsempfängerin steuerbarer Leistungen sein kann (z.B. BFH-Urteil vom 11. April 2002 V R 65/00, BFHE 198, 233, BStBl II 2002, 782; BFH-Beschluss vom 29. Juni 2007 V B 28/06, BFH/NV 2007, 1938; vgl. auch Randnr. 23 der Schlussanträge des Generalanwalts vom 25. September 1997 in der Rechtssache Landboden Agrardienste in Slg. 1997, I-7387).
  • FG Schleswig-Holstein, 24.11.2020 - 4 K 32/18

    Vorsteuerabzugsberechtigung einer Gemeinde bei Vermietung einer selbst

    Eine Besteuerung lässt sich also nicht isoliert mit der Erwägung verneinen, die fördernde Stelle habe rechtlich gar nicht die alternative Möglichkeit gehabt, dem Geförderten den nämlichen Geldbetrag auch zur gänzlichen freien Verwendung zukommen zu lassen (vgl. BFH-Urteil vom 29. Juni 2007, V B 28/06, BFH/NV 2007, 1938, wonach bspw. Vorgaben aus Förderrichtlinien keine Rolle spielen).
  • FG Sachsen, 21.02.2014 - 6 K 982/09

    Zahlungen des Staatlichen Amtes für ländliche Neuordnung (SAflNK) an einem im

    Entscheidend ist vielmehr, dass ein individueller Leistungsempfänger vorhanden ist, der aus der Leistung einen konkreten Vorteil zieht (BFH, Beschluss vom 29.06.2007 - V B 28/06 - BFH/NV 2007, 1938 und BFH, Urteil vom 18.12.2008 - V R 38/06 - BFHE 225, 155).

    Soweit in Abschn. 150 Abs. 8 der Umsatzsteuer-Richtlinien geregelt ist, dass in Zuwendungen aus öffentlichen Kassen, die ausschließlich auf der Grundlage des Haushaltsrechts vergeben werden, "grundsätzlich echte Zuschüsse" zu sehen seien, schließt sich der Senat dem nicht an (ebenso schon BFH, Beschluss a.a.O. in BFH/NV 2007, 1938 und Urteil vom 18.12.2008 - V R 38/06 - BFHE 225, 155).

  • FG Niedersachsen, 20.07.2023 - 5 K 75/21

    Leistungsaustausch; Naturschutz; öffentliche Hand; Zuwendungen der öffentlichen

    Entscheidend ist vielmehr, ob ein individueller Leistungsempfänger vorhanden ist, der aus der Leistung einen konkreten Vorteil zieht (z.B. dazu BFH-Urteile vom 27. November 2008 V R 8/07 , BStBl. II 2009, 397 und vom 5. Dezember 2007 V R 63/05 , BFH/NV 2008, 996 sowie BFH-Beschlüsse vom 18. Dezember 2019 XI R 31/17 , BFH/NV 2020, 565 und vom 29. Juni 2007 V B 28/06 , BFH/NV 2007, 1938).
  • FG Sachsen-Anhalt, 05.05.2010 - 3 K 765/06

    Umsatzsteuerpflichtigkeit der Überlassung einer Milchquote an die sog.

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