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   BFH, 19.10.2006 - VII B 78/06   

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https://dejure.org/2006,14667
BFH, 19.10.2006 - VII B 78/06 (https://dejure.org/2006,14667)
BFH, Entscheidung vom 19.10.2006 - VII B 78/06 (https://dejure.org/2006,14667)
BFH, Entscheidung vom 19. Oktober 2006 - VII B 78/06 (https://dejure.org/2006,14667)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2007, 200
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 13.01.2005 - VII B 147/04

    Zulässigkeit der Revision wegen willkürlicher FG-Entscheidung;

    Auszug aus BFH, 19.10.2006 - VII B 78/06
    Nach dem BFH-Beschluss vom 13. Januar 2005 VII B 147/04 (BFHE 208, 404, BStBl II 2005, 457) bestehe eine solche Bindungswirkung jedoch jedenfalls nicht über die gesetzlich (§ 36 Abs. 2 des Einkommensteuergesetzes --EStG--) vorgeschriebene Anrechnung von Steuerzahlungen hinaus für den Abrechnungsteil einer solchen Verfügung, in dem Zahlungen, Erstattungen und Verbuchungen berücksichtigt werden.
  • BFH, 25.10.2011 - VII R 55/10

    Keine Korrektur der Anrechnungsverfügung nach Zahlungsverjährung -

    Die auf einem bloßen Versehen beruhenden Auszahlungen hätten lediglich den Charakter einer Information über den Kassenstand (Hinweis auf den Beschluss des Senats vom 19. Oktober 2006 VII B 78/06, BFH/NV 2007, 200).

    Allerdings ist auch das, was die Anrechnungsverfügung insoweit als vermeintlich festgesetzte und gezahlte Lohnsteuer ausweist, nicht bloße Kassenmitteilung, sondern feststellender Verwaltungsakt (der Beschluss in BFH/NV 2007, 200 ist in diesem Zusammenhang nicht einschlägig).

  • FG Hamburg, 25.08.2015 - 3 K 200/15

    FGO/AO/ErbStG/BewG: I. Ungeordnete Nichtigkeitsklage; entgegenstehende

    Die bloße Kassenabrechnung ist kein Verwaltungsakt; anders als eine aufgrund Gesetzes - wie § 36 Abs. 2 Satz 2 EStG - angeordnete und durchgeführte Abrechnung (BFH-Beschlüsse vom 19.10.2006 VII B 78/06, BFH/NV 2007, 200; vom 13.01.2005 VII B 147/04, BFHE 208, 404, BStBl II 2005, 457).
  • BFH, 04.06.2014 - VII B 180/13

    Klageänderung nach Anfechtung einer Abrechnungsverfügung in Verpflichtung zum

    Die ursprünglich erhobene Klage betraf bei zutreffender Auslegung allein die mit der Umsatzsteuerfestsetzung 2002 verbundene Abrechnungsverfügung, die als rein kassenmäßige Abrechnung keine positive oder negative Rechtsposition im Hinblick auf später erkannte Abrechnungsfehler begründet (BFH-Beschlüsse vom 13. Januar 2005 VII B 147/04, BFHE 208, 404, BStBl II 2005, 457, und vom 19. Oktober 2006 VII B 78/06, BFH/NV 2007, 200) und deshalb abzuweisen gewesen wäre.
  • FG Hamburg, 15.02.2008 - 2 K 243/07

    Abgabenordnung: Rückforderung erstatteter Vorsteuerbeträge;

    Sie informieren den Steuerpflichtigen über den Kassenstand, so dass diesbezügliche Mitteilungen in einem nach § 218 Abs. 2 AO ergehenden Abrechnungsbescheid ohne weiteres richtiggestellt werden können (BFH-Beschluss vom 19.10.2006 VII B 78/06, BFH/NV 2007, 200; BFH-Beschluss vom 13.01.2005 VII B 147/04, BFHE 208, 404, BStBl II 2005, 457).
  • FG Düsseldorf, 12.03.2009 - 12 K 1130/08

    Zulässigkeit von Säumniszuschlägen auf Rückforderungsansprüche ohne wirksam

    Soweit sie hingegen über geleistete Zahlungen, Umbuchungen, Erstattungen und dergleichen abrechnen, haben sie lediglich den Charakter einer Information über den Kassenstand (BFH-Beschluss vom 19.10.2006, VII B 78/06, BFH/NV 2007, 200).
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