Rechtsprechung
BFH, 17.07.2007 - IX R 5/07 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Judicialis
FördG § 1 Abs. 1 Satz 2; ; FördG § 3 Satz 2 Nr. 2; ; FördG § 3 Satz 2 Nr. 2 Buchst. b; ; FördG § 3 Satz 2 Nr. 3; ; FördG § 4 Abs. 1 Nr. 1; ; FördG § 4 Abs. 1 Satz 1; ; FördG § 4 Ab... s. 2 Nr. 1; ; EStG § 1; ; EStG § 7a Abs. 7; ; EStG § 7a Abs. 7 Satz 2; ; EStG § 9 Abs. 1 Satz 1; ; EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 7; ; EStG § 15 Abs. 1 Nr. 2; ; AO § 39 Abs. 2 Nr. 2; ; InvZulG 1982 § 4b Abs. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- datenbank.nwb.de
Keine Sonderabschreibungen für vermögensverwaltende Personengesellschaft
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Vornahme von Sonderabschreibungen einer vermögensverwaltenden Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) bei freiberuflicher Nutzung des Gebäudes durch die Gesellschafter; Geltendmachung von Sonderabschreibungen bei der Anschaffung eines abnutzbaren unbeweglichen ...
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG Sachsen, 16.11.2006 - 3 K 1860/04
- BFH, 17.07.2007 - IX R 5/07
Papierfundstellen
- BFH/NV 2007, 2097
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (8)
- BFH, 08.08.1995 - III R 41/89
Qualifizierung der Einkünfte einer vermögensverwaltenden Gesellschaft - …
Auszug aus BFH, 17.07.2007 - IX R 5/07
Sie verweist zur Stützung ihrer Rechtsauffassung auf das zur Investitionszulage ergangene Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 8. August 1995 III R 41/89 (BFH/NV 1996, 360).d) Die Klägerin kann sich für ihre abweichende Auffassung nicht auf das BFH-Urteil in BFH/NV 1996, 360 berufen.
- BFH, 21.03.2002 - IV R 15/00
FördG : Erhöhte Absetzungen für fremdbetriebliche Nutzung?
Auszug aus BFH, 17.07.2007 - IX R 5/07
Zwar mag es sein, dass das Gesetz --wie das FG hervorhebt-- Investitionen im eigenbetrieblich genutzten Bereich besonders fördert (vgl. dazu auch BFH-Urteil vom 21. März 2002 IV R 15/00, BFHE 198, 534, BStBl II 2002, 429). - BFH, 18.05.2004 - IX R 49/02
Vermietung eines im Miteigentum stehenden Wohnhauses
Auszug aus BFH, 17.07.2007 - IX R 5/07
Sind damit die Anspruchsvoraussetzungen der § 1 Abs. 1 Satz 2, § 3 Satz 2 Nr. 2 Buchst. b, § 4 Abs. 2 Nr. 1 FördG nicht gegeben, braucht nicht weiter erörtert zu werden, ob die Klägerin auch deshalb keine Sonderabschreibungen beanspruchen kann, weil sie in Bezug auf das Wirtschaftsgut, um das es hier geht (die von den Gesellschaftern eigenbetrieblich und im Rahmen ihrer Miteigentumsanteile genutzten Gebäudeteile), keine Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung erzielt, § 9 Abs. 1 Satz 1, Satz 3 Nr. 7 EStG (vgl. dazu BFH-Urteil vom 18. Mai 2004 IX R 49/02, BFHE 206, 168, BStBl II 2004, 929).
- BFH, 27.07.2004 - IX R 20/03
Anlagevermittlung - Verlustzuweisung vor Beitritt möglich
Auszug aus BFH, 17.07.2007 - IX R 5/07
Wenn die Verteilung der Sonderabschreibungen demgemäß nicht durch die Anteile der Gesellschafter am Vermögen der Gesellschaft begrenzt werden (BFH-Urteil vom 27. Juli 2004 IX R 20/03, BFHE 206, 444, BStBl II 2005, 33), so kann umgekehrt das Wirtschaftsgut nur einheitlich bei der erwerbenden Gesellschaft zu einem Betriebsvermögen gehören oder nicht gehören. - BFH, 09.07.2002 - IX R 57/00
Einkunftserzielungsabsicht bei befristeter Vermietung
Auszug aus BFH, 17.07.2007 - IX R 5/07
Selbst wenn man den Grund dafür darin sieht, dass die Sonderabschreibungen bei einer späteren Veräußerung oder Entnahme des Grundstücks als Teil des betrieblichen Gewinns nachversteuert werden (vgl. Blümich/Stuhrmann, § 3 FördG Rz 15; zur Funktionsweise von Sonderabschreibung grundlegend das BFH-Urteil vom 9. Juli 2002 IX R 57/00, BFHE 199, 422, BStBl II 2003, 695), rechtfertigt dies keinen Durchgriff durch die Personengesellschaft in dem Sinne, bei der Auslegung der Fördertatbestände auf die eigenbetriebliche Betätigung der Gesellschafter statt der Gesellschaft abzustellen. - BFH, 15.01.2002 - IX R 21/98
Miteigentum an einem Wohnhaus - Grundstückseigentümergemeinschaft - Investitionen …
Auszug aus BFH, 17.07.2007 - IX R 5/07
Diese nicht bloß formale Regelung bewirkt eine die Förderung der beteiligten Gesellschafter ausschließende Sperrwirkung (BFH-Urteil vom 15. Januar 2002 IX R 21/98, BFHE 197, 503, BStBl II 2002, 309). - BFH, 11.04.2005 - GrS 2/02
Gesonderte und einheitliche Feststellung bei Beteiligung an einer sog. …
Auszug aus BFH, 17.07.2007 - IX R 5/07
Wird ein Gesellschaftsanteil an einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft von einem Gesellschafter im Betriebsvermögen gehalten, sind seine Anteile an den Wirtschaftsgütern der Gesellschaft bei ihm --und damit nicht bei der erwerbenden GbR-- Betriebsvermögen (BFH-Beschluss vom 11. April 2005 GrS 2/02, BFHE 209, 399, BStBl II 2005, 679 unter C. 2). - Drs-Bund, 11.03.1991 - BT-Drs 12/219
Auszug aus BFH, 17.07.2007 - IX R 5/07
c) Das FG sieht den Zweck des § 1 Abs. 1 Satz 2 FördG in Übereinstimmung mit der Gesetzesentwurfsbegründung zutreffend vor allem darin, ein einheitliches Ausüben des Wahlrechts über die Inanspruchnahme der Sonderabschreibung dem Grund und der Höhe nach für alle beteiligten Steuerpflichtigen auf der Ebene der Gesellschaft sicherzustellen (siehe BTDrucks 12/219, S. 39 zu Art. 5; Blümich/Stuhrmann § 1 FördG Rz 6;… zur Maßgeblichkeit des Förderzwecks bei der teleologischen Auslegung BFH-Urteil vom 3. Juni 1997 IX R 24/96, BFH/NV 1998, 155); dazu kommt es aber nicht, wenn nicht alle Gesellschafter betrieblich beteiligt sind.
- BGH, 18.12.2012 - II ZR 259/11
Rückabwicklung der Beteiligung an einem geschlossenen Immobilienfonds: …
- OLG München, 28.10.2011 - 5 U 5544/10
Schadensrechtliche Rückabwicklung der Beteiligung an einem geschlossenen …
Der Gesetzgeber hat zwar damit abweichend von § 7a Abs. 7 EStG die investierende Gesellschaft selbst zur Inanspruchnahme der Steuervergünstigungen nach dem Fördergebietsgesetz berechtigt (BFH, Urteil vom 17.07.2007 - IX R 5/07, Tz. 13). - OLG München, 30.08.2011 - 5 U 5544/10
Ursächlichkeit eines Prospektfehlers für die Anlageentscheidung eines Anlegers; …
Der Gesetzgeber hat zwar damit abweichend von § 7a Abs. 7 EStG die investierende Gesellschaft selbst zur Inanspruchnahme der Steuervergünstigungen nach dem Fördergebietsgesetz berechtigt (BFH, Urteil vom 17.07.2007 - IX R 5/07, Tz. 13).
- FG München, 27.09.2012 - 5 K 857/09
Zebragesellschaft
Der Zweck des § 1 Abs. 1 Satz 2 FördG ist in Übereinstimmung mit der Gesetzesentwurfsbegründung vor allem darin zu sehen, ein einheitliches Ausüben des Wahlrechts über die Inanspruchnahme der Sonderabschreibung dem Grund und der Höhe nach für alle beteiligten Steuerpflichtigen auf der Ebene der Gesellschaft sicherzustellen (vgl. BFH-Urteil vom 17. Juli 2007 IX R 5/07, BFH/NV 2007, 2097).Dies widerspräche auch dem Zweck des § 1 Abs. 1 Satz 2 FördG, der vor allem darin liegt, die einheitliche Ausübung des Wahlrechts über die Inanspruchnahme der Sonderabschreibung dem Grunde und der Höhe nach für alle beteiligten Steuerpflichtigen auf der Ebene der Gesellschaft sicherzustellen (so ausdrücklich BFH in BFH/NV 2007, 2097).
- OLG München, 20.02.2013 - 3 U 4364/11
Prospekthaftung der Initiatoren eines geschlossenen Immobilienfonds
Der Gesetzgeber hat zwar damit abweichend von § 7a Abs. 7 EStG die investierende Gesellschaft selbst zur Inanspruchnahme der Steuervergünstigungen nach dem Fördergebietsgesetz berechtigt (BFH, Urteil vom 17.07.2007 - IX R 5/07, Tz. 13). - FG Thüringen, 19.11.2014 - 3 K 148/11
Klagebefugnis bei vollständigem Gesellschafterwechsel einer nicht voll beendeten …
Das Gericht folgt zwar der klägerischen Auffassung dahingehend, dass die Gesellschaft selbst und nicht die einzelnen Gesellschafter zur Inanspruchnahme der Sonderabschreibungen berechtigt ist (vgl. § 1 Abs. 1 Satz 2 FördG; vgl. auch: BFH-Urteile vom 15.01.2002 IX R 21/98, BFHE 197, 503, BStBl II 2002, 309 und vom 27.07.2004 IX R 20/03, BFHE 206, 444, BStBl II 2005, 33; vom 17.07.2007 IX R 5/07, BFH/NV 2007, 2097; Finanzgericht München, Urteil vom 27.09.2012 5 K 857/09, juris-Dokument).