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   BFH, 09.07.2007 - I B 156/06   

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https://dejure.org/2007,16216
BFH, 09.07.2007 - I B 156/06 (https://dejure.org/2007,16216)
BFH, Entscheidung vom 09.07.2007 - I B 156/06 (https://dejure.org/2007,16216)
BFH, Entscheidung vom 09. Juli 2007 - I B 156/06 (https://dejure.org/2007,16216)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Judicialis

    FGO § 76 Abs. 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3; ; UmwStG § 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3; ; EStG § 17 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de

    Divergenz zur Frage des Zeitpunktes eines Auflösungsverlustes im Falle des Konkurses; Verletzung der Sachaufklärungspflicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2007, 2129
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 06.07.1999 - VIII R 12/98

    Gesonderte Feststellung des Verlustabzugs

    Auszug aus BFH, 09.07.2007 - I B 156/06
    Dabei ist der materiell-rechtliche Standpunkt des Finanzgerichts (FG) zugrunde zu legen (ständige Rechtsprechung, z.B. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH--- vom 6. Juli 1999 VIII R 12/98, BFHE 189, 148, BStBl II 1999, 731).
  • BFH, 18.05.2005 - VIII B 11/04

    Verfahrensfehler; Vernehmung des Konkursverwalters; Auflösungsverlust i. S. des §

    Auszug aus BFH, 09.07.2007 - I B 156/06
    Das Gleiche gelte, wenn aufgrund des vorhandenen Inventars in einer Zwischenrechnungslegung auf den Zeitpunkt des Beginns des Konkursverfahrens "ohne weitere Ermittlungen" (vgl. BFH-Beschluss vom 18. Mai 2005 VIII B 11/04, BFH/NV 2005, 1810) mit einer an Sicherheit grenzenden Wahrscheinlichkeit damit zu rechnen sei, dass das Vermögen der Gesellschaft zu Liquidationswerten die Schulden nicht mehr decken werde und ein Rückfluss von Mitteln aus der Gesellschaft an den Gesellschafter ausgeschlossen erscheine.
  • BFH, 03.06.1993 - VIII R 81/91

    Zum Zeitpunkt der Entstehung eines Auflösungsgewinns oder -verlustes gem. § 17

    Auszug aus BFH, 09.07.2007 - I B 156/06
    Sie machen geltend, das FG sei von den BFH-Urteilen vom 2. Oktober 1984 VIII R 20/84 (BFHE 143, 304, BStBl II 1985, 428) und vom 3. Juni 1993 VIII R 81/91 (BFHE 172, 407, BStBl II 1994, 162) abgewichen.
  • BFH, 02.10.1984 - VIII R 20/84

    Ermittlung und Zeitpunkt der Erfassung eines Auflösungsverlustes nach § 17 Abs. 4

    Auszug aus BFH, 09.07.2007 - I B 156/06
    Sie machen geltend, das FG sei von den BFH-Urteilen vom 2. Oktober 1984 VIII R 20/84 (BFHE 143, 304, BStBl II 1985, 428) und vom 3. Juni 1993 VIII R 81/91 (BFHE 172, 407, BStBl II 1994, 162) abgewichen.
  • BFH, 13.06.2005 - I B 239/04

    NZB: Rechtsfortbildung

    Auszug aus BFH, 09.07.2007 - I B 156/06
    Rügt der Beschwerdeführer eine derartige Abweichung, muss er nach ständiger Rechtsprechung tragende und abstrakte Rechtssätze aus dem angefochtenen Urteil einerseits und der behaupteten Divergenzentscheidung andererseits herausarbeiten und einander gegenüberstellen, um so eine Abweichung zu verdeutlichen (vgl. etwa Senatsbeschluss vom 13. Juni 2005 I B 239/04, BFH/NV 2005, 1840).
  • BFH, 06.11.2007 - I B 7/07

    Keine Revisionszulassung wegen nicht entscheidungserheblichem Verfahrensmangel

    Aus der materiell-rechtlichen Sicht des FG, auf die es bei der Frage nach dem Vorliegen eines Verfahrensmangels ankommt (Senatsbeschluss vom 9. Juli 2007 I B 156/06, BFH/NV 2007, 2129, m.w.N.), war der Inhalt des von der Klägerin angesprochenen Vertrages mithin letztlich nicht entscheidungserheblich.
  • FG Münster, 06.07.2018 - 2 K 876/16

    Anerkennung eines steuerlichen Verlustes aus der Auflösung einer

    Im Streitfall sind zudem keine Anhaltspunkte dafür vorhanden, dass noch weitere Beträge, etwa durch die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen oder gesellschaftsrechtlichen Forderungen (siehe dazu BFH-Urteile vom 09.07.2007 I B 156/06, BFH/NV 2007, 2129 und vom 25.03.2003 VIII R 24/02, BFH/NV 2003, 1305) für die Insolvenzmasse hätten generiert werden können.
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