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   BFH, 12.07.2007 - III B 138/06   

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BFH, 12.07.2007 - III B 138/06 (https://dejure.org/2007,7107)
BFH, Entscheidung vom 12.07.2007 - III B 138/06 (https://dejure.org/2007,7107)
BFH, Entscheidung vom 12. Juli 2007 - III B 138/06 (https://dejure.org/2007,7107)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Auslegung des unbestimmten Rechtsbegriffs "verarbeitendes Gewerbe" unter Zuhilfenahme der vom Statistischen Bundesamt herausgegebenen Verzeichnisse der Wirtschaftszweige - Zuständigkeit für eine Entscheidung über einen Antrag auf Gewährung einer Investitionszulage für ...

  • Judicialis

    InvZulG 1996 § 2 Satz 1 Nr. 2; ; InvZulG 1996 § 3 Nr. 4; ; InvZulG 1996 § 6 Abs. 1; ; AO § 110 Abs. 3; ; FGO § 76 Abs. 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde wenn FG-Urteil auf mehrere selbständig tragende Gründe beruht; Anspruch auf rechtliches Gehör; Auslegung des Begriffs "verarbeitendes Gewerbe" im InvZulG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2007, 2131
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (14)

  • BFH, 03.08.2000 - III R 75/96

    Produktions- und Lagerhalle - Teilherstellungskosten - Investitionszulage -

    Auszug aus BFH, 12.07.2007 - III B 138/06
    Das Ergebnis des FG, die Anlage sei nicht bis zum 31. Dezember 1996 fertig gestellt gewesen, widerspreche dem BFH-Urteil vom 3. August 2000 III R 75/96 (BFH/NV 2001, 484).

    Das FG ist auch nicht von dem BFH-Urteil in BFH/NV 2001, 484 abgewichen.

  • BFH, 22.11.2004 - III B 81/04

    InvZul: Antrag beim unzuständigen FA - Wiedereinsetzung

    Auszug aus BFH, 12.07.2007 - III B 138/06
    Soweit das FG die Klage abgewiesen habe, weil der Investitionszulagenantrag für das Jahr 1996 nach Ablauf der Antragsfrist beim FA eingegangen sei, könne sich die Klägerin auf den BFH-Beschluss vom 22. November 2004 III B 81/04 (BFH/NV 2005, 327) berufen, nach dem höhere Gewalt auch vorliegen könne, wenn ein Verfahrensbeteiligter durch ein Verhalten des Gerichts oder einer Behörde von einer fristgerechten Verfahrenshandlung abgehalten worden sei.

    Eine Abweichung des FG-Urteils von dem BFH-Beschluss in BFH/NV 2005, 327 würde die Zulassung nur dann rechtfertigen, wenn sie für den Ausgang des Rechtsstreits entscheidungserheblich wäre.

  • BFH, 23.03.2005 - III R 20/00

    Abgrenzung von Betrieben der Produktion zu Betrieben des verarbeitenden Gewerbes

    Auszug aus BFH, 12.07.2007 - III B 138/06
    b) Durch die ständige Rechtsprechung des BFH ist geklärt (grundlegend Senatsurteil vom 23. März 2005 III R 20/00, BFHE 209, 186, BStBl II 2005, 497, m.w.N.), dass zur Auslegung des unbestimmten Rechtsbegriffs "verarbeitendes Gewerbe" mangels gesetzlicher Begriffsbestimmung auf die vom Statistischen Bundesamt herausgegebenen Verzeichnisse der Wirtschaftszweige abzustellen ist.

    Denn die statistische Systematik der Wirtschaftszweige beruht seit der WZ 93 auf einer unmittelbar in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union geltenden Verordnung, die als gemeinsame Grundlage für statistische Systematiken der Wirtschaftszweige in der Europäischen Gemeinschaft eingeführt worden ist (Einzelheiten vgl. Senatsurteil in BFHE 209, 186, BStBl II 2005, 497).

  • BFH, 08.02.2006 - III B 128/04

    Fehlerhafte Beweiswürdigung

    Auszug aus BFH, 12.07.2007 - III B 138/06
    Die Würdigung von Tatsachen und Beweisen ist dem materiellen Recht zuzuordnen und deshalb der Prüfung des BFH im Rahmen einer Verfahrensrüge entzogen (z.B. Senatsbeschluss vom 8. Februar 2006 III B 128/04, BFH/NV 2006, 1116, m.w.N.).
  • BFH, 14.02.2006 - III B 143/05

    Bindung des FA an frühere Verwaltungspraxis

    Auszug aus BFH, 12.07.2007 - III B 138/06
    Die Klägerin hat schon nicht dargelegt, welche Tatsachen das FG hätte aufklären sollen (vgl. hierzu Senatsbeschluss vom 14. Februar 2006 III B 143/05, BFH/NV 2006, 1058, m.w.N.).
  • BFH, 28.04.2006 - I B 167/05

    NZB: keine Divergenz bei Rechtsanwendungsfehler

    Auszug aus BFH, 12.07.2007 - III B 138/06
    Selbst wenn --wie die Klägerin meint-- diese Würdigung des FG rechtsfehlerhaft sein sollte, liegt ihr kein von der genannten Entscheidung abweichender Rechtssatz zugrunde (BFH-Beschluss vom 28. April 2006 I B 167/05, BFH/NV 2006, 1673).
  • BFH, 27.02.2006 - III B 170/05

    Kindergeld: Kinder mit überwiegendem Aufenthalt im außereuropäischen Ausland

    Auszug aus BFH, 12.07.2007 - III B 138/06
    Die Klägerin hat auch keine offensichtlichen Rechtsanwendungsfehler von erheblichem Gewicht im Sinne einer willkürlichen oder greifbar gesetzeswidrigen Entscheidung gerügt, die ausnahmsweise zur Zulassung der Revision nach § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 FGO führen (vgl. z.B. Senatsbeschluss vom 27. Februar 2006 III B 170/05, BFH/NV 2006, 1090, m.w.N.).
  • BFH, 07.02.2007 - X B 105/06

    NZB: Sitzungsniederschrift

    Auszug aus BFH, 12.07.2007 - III B 138/06
    Der Anspruch auf rechtliches Gehör und die richterliche Hinweispflicht des § 76 Abs. 2 FGO verlangen jedoch nicht, dass das Gericht die maßgebenden Rechtsfragen mit den Beteiligten umfassend erörtert oder sogar die einzelnen für die Entscheidung erheblichen (rechtlichen oder tatsächlichen) Gesichtspunkte im Voraus andeutet (z.B. BFH-Beschluss vom 7. Februar 2007 X B 105/06, BFH/NV 2007, 962, m.w.N.).
  • BFH, 08.10.2003 - VII B 51/03

    NZB: Verfahrensmangel, Übergehen von Beweisanträgen

    Auszug aus BFH, 12.07.2007 - III B 138/06
    Das Rügerecht geht aber nicht nur durch eine ausdrückliche oder konkludente Verzichtserklärung gegenüber dem FG, sondern auch durch das bloße Unterlassen einer rechtzeitigen Rüge verloren (z.B. BFH-Beschluss vom 8. Oktober 2003 VII B 51/03, BFH/NV 2004, 217, m.w.N.).
  • BFH, 06.03.2006 - X B 151/05

    NZB: rechtliches Gehör

    Auszug aus BFH, 12.07.2007 - III B 138/06
    Daher liegt eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör nur vor, wenn sich aus den besonderen Umständen des Einzelfalles deutlich ergibt, dass das FG das Vorbringen entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei seiner Entscheidung ersichtlich nicht in Erwägung gezogen hat (BFH-Beschluss vom 6. März 2006 X B 151/05, BFH/NV 2006, 1138, m.w.N.).
  • BFH, 16.01.2007 - X B 5/06

    Versorgungsvertrag zwischen Angehörigen

  • BFH, 26.10.1989 - IV R 82/88

    Entscheidung über Wiedereinsetzung erst in Rechtsbehelfsentscheidung; keine

  • BFH, 06.06.2006 - III B 202/05

    Kindergeld: Unterhaltspflicht des Kindergeldberechtigten

  • BFH, 05.12.1996 - III B 4/95

    Investitionszulagen-Antrag bei atypisch stiller Gesellschaft

  • BFH, 09.12.2009 - IV B 129/08

    Zur korrespondierenden Bilanzierung bei Darlehen des Gesellschafters an seine

    Als spezieller Tatbestand der Grundsatzrevision (§ 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO) setzt dieser Zulassungsgrund ebenfalls voraus, dass über eine klärungsbedürftige Rechtsfrage zu entscheiden ist (vgl. BFH-Beschluss vom 12. Juli 2007 III B 138/06, BFH/NV 2007, 2131).
  • BFH, 05.03.2008 - VI B 95/07

    Anderer Arbeitsplatz bei Nutzung eines häuslichen Arbeitszimmers - Keine Rüge

    Denn die Zulassung der Revision zur Fortbildung des Rechts setzt als spezieller Tatbestand der Grundsatzrevision (§ 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO) gleichfalls voraus, dass über eine klärungsbedürftige und klärungsfähige Rechtsfrage zu entscheiden ist (BFH-Beschluss vom 12. Juli 2007 III B 138/06, BFH/NV 2007, 2131, m.w.N.).
  • BFH, 21.11.2007 - XI B 101/06

    Nichtzulassungsbeschwerde bei kumulativer Begründung des FG-Urteils -

    Ist das Urteil des FG --wie im Streitfall-- auf mehrere Gründe gestützt, so muss hinsichtlich jeder Begründung ein Zulassungsgrund i.S. des § 115 Abs. 2 FGO geltend gemacht werden und vorliegen (vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 22. Februar 2007 IX B 143/06, juris, und vom 12. Juli 2007 III B 138/06, BFH/NV 2007, 2131, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 09.02.2010 - III B 148/09

    Verletzung der Pflicht zur Sachaufklärung durch unzureichende Zeugenbefragung

    Ist z.B. für ihn erkennbar, dass das FG einen vor der mündlichen Verhandlung beantragten Beweis nicht erheben will und unterlässt er es, dies rechtzeitig zu rügen, so hat dies den endgültigen Rügeverlust zur Folge (ständige Rechtsprechung, z.B. Senatsbeschluss vom 12. Juli 2007 III B 138/06, BFH/NV 2007, 2131; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 6. Aufl., § 115 Rz 101, 103, m.w.N.).
  • BFH, 29.11.2007 - III B 21/07

    Auf Verfahrensmängel gestützte Nichtzulassungsbeschwerde

    Daher liegt eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör nur vor, wenn sich aus den besonderen Umständen des Einzelfalles deutlich ergibt, dass das FG das Vorbringen entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei seiner Entscheidung ersichtlich nicht in Erwägung gezogen hat (z.B. Senatsbeschluss vom 12. Juli 2007 III B 138/06, BFH/NV 2007, 2131).
  • BFH, 29.01.2009 - III B 1/08

    Aufklärungspflicht hinsichtlich telefonischer Beendigung der Arbeitssuche

    Ist für ihn erkennbar, dass das FG den vor der mündlichen Verhandlung beantragten Beweis nicht erheben will und unterlässt er es, dies rechtzeitig zu rügen, so hat dies den endgültigen Rügeverlust zur Folge (ständige Rechtsprechung, z.B. Senatsbeschluss vom 12. Juli 2007 III B 138/06, BFH/NV 2007, 2131; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 6. Aufl., § 115 Rz 101, 103, m.w.N.).
  • BFH, 08.10.2008 - III B 148/07

    Keine Revisionszulassung wegen materieller Fehler - Rügeverzicht - unterlassene

    Ist für ihn erkennbar, dass das FG den vor der mündlichen Verhandlung beantragten Beweis nicht erheben will und unterlässt er es, dies zu rügen, so hat die unterlassene rechtzeitige Rüge den endgültigen Rügeverlust zur Folge (ständige Rechtsprechung, z.B. Senatsbeschluss vom 12. Juli 2007 III B 138/06, BFH/NV 2007, 2131; Gräber/Ruban, a.a.O., § 115 Rz 101, § 120 Rz 69, m.w.N.).
  • BFH, 12.09.2008 - III B 61/07

    Anforderungen an Nichtzulassungsbeschwerde bei kumulativer Urteilsbegründung des

    Beruht das FG-Urteil auf mehreren selbständig tragenden Gründen, muss hinsichtlich jeder Begründung ein Zulassungsgrund vorliegen (z.B. BFH-Beschluss vom 12. Juli 2007 III B 138/06, BFH/NV 2007, 2131).
  • BFH, 01.04.2008 - I B 210/07

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde

    Denn wenn ein FG-Urteil auf mehrere Gründe gestützt wird, muss hinsichtlich jeder Begründung ein Zulassungsgrund i.S. des § 115 Abs. 2 FGO geltend gemacht werden und vorliegen (vgl. BFH-Beschlüsse vom 22. Februar 2007 IX B 143/06, juris, und vom 12. Juli 2007 III B 138/06, BFH/NV 2007, 2131, jeweils m.w.N.).
  • FG Sachsen-Anhalt, 24.11.2008 - 1 K 1584/06

    Gewährung einer Investitionszulage nach § 2 Investitionszulagengesetz 1999

    Denn die statistische Systematik der Wirtschaftszweige beruht seit der WZ 93 auf einer unmittelbar in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union geltenden Verordnung, die als gemeinsame Grundlage für statistische Systematiken der Wirtschaftszweige in der Europäischen Gemeinschaft eingeführt worden ist (Einzelheiten vgl. Senatsurteil des BFH in BFHE 209, 186, BStBl. II 2005, 497 und Beschluss vom 12. Juli 2007, III B 138/06, BFH/NV 2007, 2131).
  • BFH, 16.10.2008 - III B 177/07

    Anforderungen an die Rüge unzureichender Sachaufklärung

  • BFH, 17.09.2008 - III B 49/07

    Änderung eines bestandskräftigen Kindergeldbescheids

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