Rechtsprechung
   BFH, 05.06.2007 - VII R 19/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,11998
BFH, 05.06.2007 - VII R 19/06 (https://dejure.org/2007,11998)
BFH, Entscheidung vom 05.06.2007 - VII R 19/06 (https://dejure.org/2007,11998)
BFH, Entscheidung vom 05. Juni 2007 - VII R 19/06 (https://dejure.org/2007,11998)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,11998) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    InsO § 21 Abs. 2 Nr. 2; ; InsO § 22 Abs. 2; ; InsO § 130 Abs. 1; ; InsO § 133; ; InsO § 142; ; AO § 34; ; AO § 69; ; GmbHG § 64 Abs. 2; ; EStG § 41a; ; StGB § 266a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 36, § 34; InsO § 21 Abs. 2 Nr. 2
    Kontosperrung bei GmbH; Pflichtverletzung des GmbH-Geschäftsführers

  • datenbank.nwb.de

    Kein schuldhaftes Handeln des GmbH-Geschäftsführers bei Kontosperrung durch den vorläufigen Insolvenzverwalter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    Haftung für Steuerschulden, Insolvenzverwalter, Kontensperrung, Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmanns, Verhältnis des Steuerrechts zu § 64 Satz 1 GmbHG, Verschulden

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    AO 1977 § 69, AO 1977 § 34, InsO § 130 Abs 1 Nr 2, GmbHG § 64 Abs 2
    Geschäftsführerhaftung; Insolvenz; Pflichtverletzung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2007, 2225
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 04.11.2004 - IX ZR 22/03

    Zum Widerruf von Kontobelastungen durch Insolvenzverwalter

    Auszug aus BFH, 05.06.2007 - VII R 19/06
    In der BGH-Rechtsprechung ist anerkannt, dass zumindest der vorläufige Insolvenzverwalter mit Zustimmungsvorbehalt berechtigt ist, die Genehmigung von Belastungsbuchungen im Einzugsermächtigungsverfahren zu verhindern (BGH-Urteil vom 4. November 2004 IX ZR 22/03, Neue Juristische Wochenschrift 2005, 675).
  • BFH, 03.12.2004 - VII B 178/04

    Geschäftsführer-Haftung; GmbH Insolvenz

    Auszug aus BFH, 05.06.2007 - VII R 19/06
    Wie der Senat entschieden hat, kann einem Schuldner, der eine durch den vorläufigen Insolvenzverwalter ausgesprochene Zustimmungsverweigerung zunächst akzeptiert und dagegen nicht unverzüglich rechtliche Schritte einleitet, nicht der Vorwurf gemacht werden, er habe die gebotene Sorgfalt, zu der er nach seinen persönlichen Kenntnissen und Fähigkeiten verpflichtet und imstande ist, in ungewöhnlich großem Maße verletzt und das außer Acht gelassen, was jedem hätte sofort einleuchten müssen (Senatsbeschluss vom 3. Dezember 2004 VII B 178/04, BFH/NV 2005, 661).
  • BGH, 18.04.2005 - II ZR 61/03

    Darlegungs- und Beweislast bei Inanspruchnahme des GmbH-Geschäftsführers wegen

    Auszug aus BFH, 05.06.2007 - VII R 19/06
    Wie der Bundesgerichtshof --BGH-- (Urteil vom 18. April 2005 II ZR 61/03, Zeitschrift für Wirtschaftsrecht 2005, 1026) entschieden habe, sei die Pflicht des GmbH-Geschäftsführers zur Abführung der Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung innerhalb der ersten drei Wochen nach Insolvenzreife suspendiert.
  • FG Münster, 03.03.2016 - 1 K 2243/12

    Rechtmäßigkeit eines gegenüber dem Geschäftsführer einer KG entstandenen

    Dabei wies er ausdrücklich auf die Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 05.06.2007 (VII R 19/06, juris) hin, wonach den Geschäftsführern einer GmbH die Kontosperrung durch einen vorläufigen Insolvenzverwalter nicht haftungsbegründend anzulasten sei.

    Auch unter dem Aspekt des Verschuldens scheide insofern eine Haftung aus (Hinweis auf BFH, Urteil v. 05.06.2007, VII R 19/06, juris).

    Angesichts dieser rechtlichen Wirkungen ist in der finanzgerichtlichen Rechtsprechung anerkannt, dass die Haftung des Geschäftsführer einer GmbH für rückständige Lohnsteuern i.S. des § 69 S. 1 AO nicht nur in Fällen eines allgemeinen Verfügungsverbotes ausgeschlossen ist (vgl. dazu BFH, Urteil v. 17.11.1992, VII R 13/92, juris), sondern jedenfalls auch dann nicht in Betracht kommt, wenn die Verfügungen der von ihm vertretenen Gesellschaft unter dem Vorbehalt der Zustimmung eines vorläufigen Insolvenzverwalters stehen und Letzterer einer entsprechenden Anweisung zur Zahlung der Lohnsteuer durch den Geschäftsführer nicht zustimmt (vgl. BFH, Urteil v. 05.06.2007, VII R 19/06, juris; Beschluss v. 03.12.2004, VII B 178/04, juris; FG Schleswig Holstein, Beschluss v. 25.05.2004, 5 V 85/04, juris; s.a. Loose in Tipke/Kruse, AO/FGO, § 69 AO Tz. 12 und 43a).

    Mit der Frage, welche über die bloße Vermögens- und Mittelvorsorgepflicht hinausgehenden Maßnahmen von einem gesetzlichen Vertreter erwartet werden können, wenn die Stellung eines Insolvenzantrags unmittelbar bevorsteht und mit einer Beschränkung der Verwaltungs- und Verfügungsmacht in absehbarer Zeit zu rechnen ist, hatte sich der BFH in seinem Urteil vom 05.06.2007 (VII R 19/06, juris) zu befassen.

  • FG Münster, 03.03.2016 - 1 K 2245/12

    Rechtmäßigkeit eines gegenüber dem Geschäftsführer einer KG entstandenen

    Dabei wies er ausdrücklich auf die Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 05.06.2007 (VII R 19/06, juris) hin, wonach den Geschäftsführern einer GmbH die Kontosperrung durch einen vorläufigen Insolvenzverwalter nicht haftungsbegründend anzulasten sei.

    Auch unter dem Aspekt des Verschuldens scheide insofern eine Haftung aus (Hinweis auf BFH, Urteil v. 05.06.2007, VII R 19/06, juris).

    Angesichts dieser rechtlichen Wirkungen ist in der finanzgerichtlichen Rechtsprechung anerkannt, dass die Haftung des Geschäftsführer einer GmbH für rückständige Lohnsteuern i.S. des § 69 S. 1 AO nicht nur in Fällen eines allgemeinen Verfügungsverbotes ausgeschlossen ist (vgl. dazu BFH, Urteil v. 17.11.1992, VII R 13/92, juris), sondern jedenfalls auch dann nicht in Betracht kommt, wenn die Verfügungen der von ihm vertretenen Gesellschaft unter dem Vorbehalt der Zustimmung eines vorläufigen Insolvenzverwalters stehen und Letzterer einer entsprechenden Anweisung zur Zahlung der Lohnsteuer durch den Geschäftsführer nicht zustimmt (vgl. BFH, Urteil v. 05.06.2007, VII R 19/06, juris; Beschluss v. 03.12.2004, VII B 178/04, juris; FG Schleswig Holstein, Beschluss v. 25.05.2004, 5 V 85/04, juris; s.a. Loose in Tipke/Kruse, AO/FGO, § 69 AO Tz. 12 und 43a).

    Mit der Frage, welche über die bloße Vermögens- und Mittelvorsorgepflicht hinausgehenden Maßnahmen von einem gesetzlichen Vertreter erwartet werden können, wenn die Stellung eines Insolvenzantrags unmittelbar bevorsteht und mit einer Beschränkung der Verwaltungs- und Verfügungsmacht in absehbarer Zeit zu rechnen ist, hatte sich der BFH in seinem Urteil vom 05.06.2007 (VII R 19/06, juris) zu befassen.

  • FG Berlin-Brandenburg, 31.05.2018 - 9 K 9247/15

    Geschäftsführerhaftung nach Einsetzung eines vorläufigen Insolvenzverwalters

    Damit treffe Herrn B... jedenfalls kein Verschulden im Sinne von § 69 AO, sollten Lohnsteuerbeträge nach dem 7. März 2013 noch zur Zahlung fällig geworden sein (Hinweis auf BFH-Urteil vom 5. Juni 2007 VII R 19/06, Sammlung der Entscheidungen des BFH -BFH/NV-, 2225).

    Soweit der Kläger sich zur Entlastung von B... auf das BFH-Urteil vom 5. Juni 2007 VII R 19/06 berufe, habe diese Rechtsprechung sowie der BFH-Beschluss vom 3. Dezember 2004 VII B 178/04, BFH/NV 2005, 661 durch den BFH-Beschluss vom 19. Februar 2010 VII B 190/09, BFH/NV 2010, 1120 sowie das BFH-Urteil vom 26. September 2017 VII R 40/16, BFH/NV 2018, 304 zumindest eine Präzisierung erfahren.

    Denn Herr B... hat eine eventuell vorliegende Pflichtverletzung im Sinne von § 34 Abs. 1 AO nach der Überzeugung des erkennenden Senats zumindest nicht - wie für eine Haftungsinanspruchnahme nach § 69 Satz 1 AO erforderlich - "grob fahrlässig" begangen (im Ergebnis ebenso: BFH-Urteil vom 5. Juni 2007 VII R 19/06, BFH/NV 2007, 2225; BFH-Beschluss vom 19. Februar 2010 VII B 190/09, BFH/NV 2010, 1120; FG Münster, rkr.

  • FG Berlin-Brandenburg, 08.10.2020 - 9 K 9247/15

    Geschäftsführerhaftung nach Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters -

    Damit treffe Herrn B... jedenfalls kein Verschulden im Sinne von § 69 AO, sollten Lohnsteuerbeträge nach dem 7. März 2013 noch zur Zahlung fällig geworden sein (Hinweis auf Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 5. Juni 2007 VII R 19/06, Sammlung der Entscheidungen des BFH - BFH/NV- 2007, 2225).

    Soweit der Kläger sich zur Entlastung von Herrn B... auf das BFH-Urteil vom 5. Juni 2007 VII R 19/06 berufe, habe diese Rechtsprechung sowie der BFH-Beschluss vom 3. Dezember 2004 VII B 178/04, BFH/NV 2005, 661 durch den BFH-Beschluss vom 19. Februar 2010 VII B 190/09, BFH/NV 2010, 1120 sowie das BFH-Urteil vom 26. September 2017 VII R 40/16, BFH/NV 2018, 304 zumindest eine Präzisierung erfahren.

    Das Vorhandensein einer faktischen Kontensperrung führe aber nach einer anderen Entscheidung des BFH dazu, dass es an einer Pflichtverletzung des betreffenden GmbH-Geschäftsführers nach § 69 AO fehle (Hinweis auf Urteil des BFH vom 5. Juni 2007 - VII R 19/06, BFH/NV 2007, 2225).

  • BFH, 26.04.2010 - VII B 194/09

    Frage nach dem Verschulden eines Haftungsschuldners nicht grundsätzlich bedeutsam

    Der Streitfall sei mit dem vom Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 5. Juni 2007 VII R 19/06 (BFH/NV 2007, 2225) entschiedenen Fall vergleichbar, bei dem der vorläufige Insolvenzverwalter eine rechtzeitige Zahlung der Steuern verhindert habe.

    Im Kern seiner Darlegungen stellt der Kläger seine eigene Rechtsansicht der rechtlichen Beurteilung des Falles durch das FG gegenüber und kommt zu dem Schluss, dass das FG zu Unrecht das Senatsurteil in BFH/NV 2007, 2225 nicht auf den Streitfall übertragen habe und dass ihn kein Verschulden treffe.

  • FG Hamburg, 11.10.2017 - 4 K 9/16

    Allgemeines Steuerrecht; Einfuhrumsatzsteuer: Haftung des Geschäftsführers bei

    Anders als der Kläger meint, ist der vorliegende Fall nicht mit dem vergleichbar, der der Entscheidung des Bundesfinanzhofs vom 05.06.2007 (VII R 19/06) zugrunde lag.
  • FG Berlin-Brandenburg, 11.08.2010 - 9 K 9059/08

    Geschäftsführerhaftung bei Rückgängigmachung des Lohnsteuerlastschrifteinzugs

    Die Situation, in der er, der Kläger, sich aufgrund der zahlreichen Anweisungen durch die Insolvenzverwaltung, bestimmte Zahlungen nicht auszuführen und andere Zahlungen rückgängig zu machen, sich befunden habe, sei vergleichbar mit einer von einem vorläufigen Insolvenzverwalter veranlassten Kontensperrung (Hinweis auf BFH-Urteil vom 5. Juni 2007, VII R 19/06, BFH/NV 2007, 2225).
  • FG München, 23.07.2009 - 15 K 3609/06

    Lohnsteuerhaftung des Vorstands einer AG trotz Zustimmungsvorbehalt des

    Die vom Kläger angeführte bundesgerichtliche Rechtsprechung ist somit auf den Streitfall nicht anwendbar (vgl. BFH-Urteil vom 5. Juni 2007 VII R 19/06, BFH/NV 2007, 2225).
  • FG Schleswig-Holstein, 01.08.2005 - 1 K 284/02

    Haftung des ehemaligen Geschäftsführers einer in Insolvenz gegangenen GmbH für

    Revision eingelegt (BFH VII R 19/06).
  • FG Münster, 01.07.2010 - 3 K 3206/06

    Keine Haftung des vorläufigen Insolvenzverwalters bei verhindertem

    Daraus kann ihm mangels eigenen steuerbegründenden Handelns kein Vorwurf i.S. des § 69 AO gemacht werden (vgl. auch BFH, Urteil vom 05.06.2007 VII R 19/06, BFH/NV 2007, 2225).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht