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   BFH, 03.07.2007 - IV B 69/06   

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https://dejure.org/2007,16286
BFH, 03.07.2007 - IV B 69/06 (https://dejure.org/2007,16286)
BFH, Entscheidung vom 03.07.2007 - IV B 69/06 (https://dejure.org/2007,16286)
BFH, Entscheidung vom 03. Juli 2007 - IV B 69/06 (https://dejure.org/2007,16286)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    GewStG § 10a; ; EStG § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3; ; FGO § 48 Abs. 1 Nr. 5; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3, § 96
    NZB; rechtliches Gehör

  • datenbank.nwb.de

    Anspruch auf rechtliches Gehör; Vorliegen eines Verfahrensfehlers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2007, 2297
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 15.01.1992 - IV B 168/90

    Bedeutung eines hilfsweisen Eingehens auf die Begründetheit einer Klage

    Auszug aus BFH, 03.07.2007 - IV B 69/06
    An Letzterem fehlt es jedoch, wenn --was vorliegend angesichts dessen nicht fraglich sein kann, dass die Vorinstanz die Klage der B-GbR (Klägerin zu 1.) aus sachlichen Gründen abgewiesen hat-- auszuschließen ist, dass die Entscheidung bei zutreffender Handhabung der verfahrensrechtlichen Bestimmungen anders ausgefallen wäre (vgl. Senatsbeschlüsse vom 15. Januar 1992 IV B 168/90, BFH/NV 1992, 613; vom 9. März 2005 IV B 74/03, BFH/NV 2005, 1289, unter 4.b der Gründe; s. dazu allgemein Gräber/Ruban, a.a.O., § 115 Rz 96).
  • BFH, 09.03.2005 - IV B 74/03

    Abgrenzung selbstständige - gewerbliche Tätigkeit; Katalogberuf

    Auszug aus BFH, 03.07.2007 - IV B 69/06
    An Letzterem fehlt es jedoch, wenn --was vorliegend angesichts dessen nicht fraglich sein kann, dass die Vorinstanz die Klage der B-GbR (Klägerin zu 1.) aus sachlichen Gründen abgewiesen hat-- auszuschließen ist, dass die Entscheidung bei zutreffender Handhabung der verfahrensrechtlichen Bestimmungen anders ausgefallen wäre (vgl. Senatsbeschlüsse vom 15. Januar 1992 IV B 168/90, BFH/NV 1992, 613; vom 9. März 2005 IV B 74/03, BFH/NV 2005, 1289, unter 4.b der Gründe; s. dazu allgemein Gräber/Ruban, a.a.O., § 115 Rz 96).
  • BFH, 27.03.2008 - IX B 36/07

    Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung keine vorweggenommenen

    Das Gericht ist grundsätzlich weder zu einem Rechtsgespräch noch zu einem Hinweis auf seine für die Entscheidung maßgeblichen Erwägungen verpflichtet (vgl. BFH-Beschluss vom 3. Juli 2007 IV B 69/06, BFH/NV 2007, 2297).
  • BFH, 11.05.2009 - II S 6/09

    Zulässigkeit von Feststellungsklagen - entsprechende Anwendung des § 126 Abs 4

    Dies kann aber auf sich beruhen; denn auch bei zutreffender Handhabung der verfahrensrechtlichen Vorschriften wäre die Entscheidung des FG nicht anders ausgefallen (vgl. BFH-Beschluss vom 3. Juli 2007 IV B 69/06, BFH/NV 2007, 2297).
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