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   BFH, 08.11.2006 - X B 183/05   

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https://dejure.org/2006,7847
BFH, 08.11.2006 - X B 183/05 (https://dejure.org/2006,7847)
BFH, Entscheidung vom 08.11.2006 - X B 183/05 (https://dejure.org/2006,7847)
BFH, Entscheidung vom 08. November 2006 - X B 183/05 (https://dejure.org/2006,7847)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • IWW
  • Judicialis

    FGO § 115 Abs. 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 15 Abs. 2; FGO § 115 Abs. 2
    Gewerblicher Grundstückshandel; Drei-Objekt-Grenze

  • datenbank.nwb.de

    Anwendung der Drei-Objekt-Grenze bei erfolglosem Versuch ein Grundstück zu veräußern

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Auch bei erfolglosem Verkauf droht gewerblicher Grundstückshandel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Berücksichtigungsfähigkeit von länger als zehn Jahre im Eigentum des Steuerpflichtigen stehenden Grundstücken bei der Objektzählung; Notwendigkeit der Herausarbeitung und Gegenüberstellung der abweichenden tragenden Rechtssätze in dem konkreten Urteil und der angeblichen ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2007, 232
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (13)

  • BFH, 10.12.2001 - GrS 1/98

    gewerblicher Grundstückshandel

    Auszug aus BFH, 08.11.2006 - X B 183/05
    Die vor dem Beschluss des Großen Senats des BFH vom 10. Dezember 2001 GrS 1/98 (BFHE 197, 240, BStBl II 2002, 291) ergangene Rechtsprechung hat die Rechtsfragen des "missglückten" bzw. gescheiterten Grundstückshandels zumeist dem in § 15 Abs. 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG) verwendeten Tatbestandsmerkmal "nachhaltig" zugeordnet.

    Ungeachtet des Umstandes, dass nach dem Beschluss in BFHE 197, 240, BStBl II 2002, 291 die Drei-Objekt-Grenze keine Mindestgrenze in Bezug auf das Tatbestandsmerkmal der Nachhaltigkeit darstellt, sondern der Abgrenzung der Gewerblichkeit von der Vermögensverwaltung dient, verbleibt es dabei, dass auch gescheiterte Grundstücksverkäufe in die Objektzählung einzubeziehen sind (vgl. BFH-Urteile vom 5. Dezember 2002 IV R 57/01, BFHE 201, 169, BStBl II 2003, 291; vom 20. Juli 2005 X R 74/01, BFH/NV 2005, 2195).

  • BFH, 07.06.2005 - X B 140/04

    Notwendiges Betriebsvermögen eines gewerblichen Grundstückshändlers

    Auszug aus BFH, 08.11.2006 - X B 183/05
    Dies gilt vor allem dann, wenn der Steuerpflichtige einen branchennahen Hauptberuf ausübt oder "fortlaufend" Grundstücksankäufe und -verkäufe tätigt (vgl. Senatsentscheidungen vom 17. Februar 1993 X R 108/90, BFH/NV 1994, 84; vom 11. Dezember 1996 X R 241/93, BFH/NV 1997, 396; vom 7. Juni 2005 X B 140/04, BFH/NV 2005, 1794, jeweils mit weiteren Nachweisen der Rechtsprechung).
  • BFH, 15.03.2000 - X R 130/97

    Grundstückshandel: Drei-Objekt-Grenze - Erbfolge

    Auszug aus BFH, 08.11.2006 - X B 183/05
    So hat der beschließende Senat in seinem Urteil vom 15. März 2000 X R 130/97 (BFHE 191, 360, BStBl II 2001, 530) ausgeführt, "nachhaltig" könne auch das erfolglose Verkaufsbemühen sein, wenn etwa das in Absicht der Weiterveräußerung erworbene Grundstück an den Veräußerer zurückübertragen werden muss.
  • BFH, 16.10.2002 - X R 74/99

    Eigengenutzte Wohnung und gewerblicher Grundstückshandel

    Auszug aus BFH, 08.11.2006 - X B 183/05
    Nach der ständigen Rechtsprechung des BFH ist ein vorübergehend eigengenutztes Haus dann kein Zählobjekt im Sinne der Drei-Objekt-Grenze, wenn objektive Beweisanzeichen für eine Veräußerung aus außerbetrieblichen Gründen sprechen (vgl. BFH-Urteil vom 16. Oktober 2002 X R 74/99, BFHE 200, 380, BStBl II 2003, 245; Senatsbeschluss vom 12. Juli 2005 X B 37/05, BFH/NV 2005, 1802, jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BFH, 12.07.1991 - III R 47/88

    Gewerblicher Grundstückshandel bei einem einzigen Veräußerungsgeschäft

    Auszug aus BFH, 08.11.2006 - X B 183/05
    Als "nachhaltig" ist auch das Bemühen um Einzelverkäufe beurteilt worden, das zu einem Verkauf an einen einzigen Erwerber geführt hat (BFH-Urteil vom 12. Juli 1991 III R 47/88, BFHE 165, 498, BStBl II 1992, 143).
  • BFH, 12.07.2005 - X B 37/05

    Gewerblicher Grundstückshandel - vorübergehende Eigennutzung

    Auszug aus BFH, 08.11.2006 - X B 183/05
    Nach der ständigen Rechtsprechung des BFH ist ein vorübergehend eigengenutztes Haus dann kein Zählobjekt im Sinne der Drei-Objekt-Grenze, wenn objektive Beweisanzeichen für eine Veräußerung aus außerbetrieblichen Gründen sprechen (vgl. BFH-Urteil vom 16. Oktober 2002 X R 74/99, BFHE 200, 380, BStBl II 2003, 245; Senatsbeschluss vom 12. Juli 2005 X B 37/05, BFH/NV 2005, 1802, jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BFH, 17.02.1993 - X R 108/90

    Private Vermögensverwaltung oder gewerblicher Grundstückshandel

    Auszug aus BFH, 08.11.2006 - X B 183/05
    Dies gilt vor allem dann, wenn der Steuerpflichtige einen branchennahen Hauptberuf ausübt oder "fortlaufend" Grundstücksankäufe und -verkäufe tätigt (vgl. Senatsentscheidungen vom 17. Februar 1993 X R 108/90, BFH/NV 1994, 84; vom 11. Dezember 1996 X R 241/93, BFH/NV 1997, 396; vom 7. Juni 2005 X B 140/04, BFH/NV 2005, 1794, jeweils mit weiteren Nachweisen der Rechtsprechung).
  • BFH, 07.04.1992 - VIII R 34/91

    Nicht erfolgte Beiladung einer faktisch beendeten Gesellschaft bürgerlichen

    Auszug aus BFH, 08.11.2006 - X B 183/05
    Der Senat hat es unter Bezugnahme auf das BFH-Urteil vom 7. April 1992 VIII R 34/91 (BFH/NV 1992, 797) als entscheidend erachtet, dass Grundstücke am Immobilienmarkt mehrmals angeboten worden waren.
  • BFH, 05.12.2002 - IV R 57/01

    Gewerblicher Grundstückshandel: Fünfjahresfrist bei Sanierung

    Auszug aus BFH, 08.11.2006 - X B 183/05
    Ungeachtet des Umstandes, dass nach dem Beschluss in BFHE 197, 240, BStBl II 2002, 291 die Drei-Objekt-Grenze keine Mindestgrenze in Bezug auf das Tatbestandsmerkmal der Nachhaltigkeit darstellt, sondern der Abgrenzung der Gewerblichkeit von der Vermögensverwaltung dient, verbleibt es dabei, dass auch gescheiterte Grundstücksverkäufe in die Objektzählung einzubeziehen sind (vgl. BFH-Urteile vom 5. Dezember 2002 IV R 57/01, BFHE 201, 169, BStBl II 2003, 291; vom 20. Juli 2005 X R 74/01, BFH/NV 2005, 2195).
  • BFH, 20.07.2005 - X R 74/01

    Gewerblicher Grundstückshandel; Verfassungsmäßigkeit der Gewerbeertragsteuer -

    Auszug aus BFH, 08.11.2006 - X B 183/05
    Ungeachtet des Umstandes, dass nach dem Beschluss in BFHE 197, 240, BStBl II 2002, 291 die Drei-Objekt-Grenze keine Mindestgrenze in Bezug auf das Tatbestandsmerkmal der Nachhaltigkeit darstellt, sondern der Abgrenzung der Gewerblichkeit von der Vermögensverwaltung dient, verbleibt es dabei, dass auch gescheiterte Grundstücksverkäufe in die Objektzählung einzubeziehen sind (vgl. BFH-Urteile vom 5. Dezember 2002 IV R 57/01, BFHE 201, 169, BStBl II 2003, 291; vom 20. Juli 2005 X R 74/01, BFH/NV 2005, 2195).
  • BFH, 18.09.1991 - XI R 23/90

    Gewerblicher Grundstückshandel bei Veräußerung von vier Objekten in fünf Jahren

  • BFH, 20.01.2004 - X B 10/03

    Darlegung des Zulassungsgrunds der Sicherung einer einheitlichen Rspr. und von

  • BFH, 11.12.1996 - X R 241/93

    Gewerblicher Grundstückshandel: frühere Veräußerungen

  • BFH, 18.08.2009 - X R 47/06

    Gewerblicher Grundstückshandel

    Kann eine wirtschaftliche Einheit nicht bejaht werden, handelt es sich um vier Objekte, weil auch fehlgeschlagene Verkäufe zu Zählobjekten führen (Senatsbeschluss vom 8. November 2006 X B 183/05, BFH/NV 2007, 232, m.w.N. aus der BFH-Rechtsprechung).
  • BFH, 29.02.2008 - X B 130/07

    Divergenz und grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - Gewerblicher

    Vielmehr kann sich der Verwertungszeitraum auch über zehn Jahre erstrecken (BFH-Entscheidungen vom 18. September 1991 XI R 23/90, BFHE 165, 521, BStBl II 1992, 135, und vom 8. November 2006 X B 183/05, BFH/NV 2007, 232), insbesondere bei Vorliegen einer hauptberuflichen Tätigkeit im Baubereich (vgl. BFH-Entscheidungen in BFHE 165, 521, BStBl II 1992, 135, und vom 30. Januar 2006 X B 116/05, BFH/NV 2006, 969), wie dies bei dem als Architekten und Gesellschafter-Geschäftsführer einer Bauträgergesellschaft tätigen Kläger gegeben ist.
  • BFH, 29.02.2008 - X B 131/07

    Voraussetzungen einer Divergenz und der grundsätzlichen Bedeutung - Gewerblicher

    Vielmehr kann sich der Verwertungszeitraum auch über zehn Jahre erstrecken (BFH-Entscheidungen vom 18. September 1991 XI R 23/90, BFHE 165, 521, BStBl II 1992, 135, und vom 8. November 2006 X B 183/05, BFH/NV 2007, 232), insbesondere bei Vorliegen einer hauptberuflichen Tätigkeit im Baubereich (vgl. BFH-Entscheidungen in BFHE 165, 521, BStBl II 1992, 135, und vom 30. Januar 2006 X B 116/05, BFH/NV 2006, 969), wie dies bei dem als Architekten und Gesellschafter-Geschäftsführer einer Bauträgergesellschaft tätigen Kläger gegeben ist.
  • FG Münster, 26.04.2023 - 13 K 3367/20

    Gewerbesteuer: Gewerblicher Grundstückshandel bei Verkäufen außerhalb der

    Denn nach der Rechtsprechung des BFH sind auch zurückübertragene Grundstücke bei der Feststellung der bedingten Veräußerungsabsicht einzubeziehen (BFH-Urteile vom 5.12.2002 IV R 57/01, BFHE 201, 169, BStBl II 2003, 291, Rz. 17; vom 15.3.2000 X R 130/97, BFHE 191, 360, BStBl II 2001, 530, Rz. 39; BFH-Beschluss vom 8.11.2006 X B 183/05, BFH/NV 2007, 232, Rz. 11).
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