Weitere Entscheidung unten: BFH, 07.09.2007

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   BFH, 06.09.2007 - III S 27/07   

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BFH, 06.09.2007 - III S 27/07 (https://dejure.org/2007,6426)
BFH, Entscheidung vom 06.09.2007 - III S 27/07 (https://dejure.org/2007,6426)
BFH, Entscheidung vom 06. September 2007 - III S 27/07 (https://dejure.org/2007,6426)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2007, 2327
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 04.08.2004 - 1 BvR 1557/01

    Zur Anerkennung von Zeiten der Zugehörigkeit zu einem Zusatzversorgungssystem der

    Auszug aus BFH, 06.09.2007 - III S 27/07
    Der Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs verlangt von dem erkennenden Gericht vornehmlich, dass es die Beteiligten über den Verfahrensstoff informiert, ihnen Gelegenheit zur Äußerung gibt, ihre Ausführungen sowie Anträge zur Kenntnis nimmt und bei seiner Entscheidung in Erwägung zieht (ständige Rechtsprechung, z.B. Bundesverfassungsgericht --BVerfG--, Beschluss vom 4. August 2004 1 BvR 1557/01, Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 2005, 81; Senatsbeschluss vom 31. Januar 2007 III S 33/06, BFH/NV 2007, 953).
  • BVerfG, 05.12.1995 - 1 BvR 1463/89

    Verfassungsrechtliche Prüfung verspäteter Urteilsabsetzung

    Auszug aus BFH, 06.09.2007 - III S 27/07
    Namentlich bei letztinstanzlichen, mit ordentlichen Rechtsmitteln nicht mehr angreifbaren Entscheidungen verpflichtet Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes die Gerichte dagegen nicht, sich mit jedem Vorbringen in den Entscheidungsgründen zu befassen (BVerfG-Beschluss vom 5. Dezember 1995 1 BvR 1463/89, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1996, 153).
  • BFH, 21.06.2007 - III R 59/06

    Veranlagungswahlrecht nach dem Tode eines Ehegatten - Durchführung einer

    Auszug aus BFH, 06.09.2007 - III S 27/07
    Die Revision wies der Senat gemäß § 126a der Finanzgerichtsordnung (FGO) durch einstimmigen Beschluss vom 21. Juni 2007 III R 59/06 als unbegründet zurück.
  • BGH, 24.05.2007 - IX ZR 8/06

    Verwalter übt Wahlrecht d. Ehegatten zur Art d. Veranlagung aus

    Auszug aus BFH, 06.09.2007 - III S 27/07
    a) Zur Frage, ob das Veranlagungswahlrecht dem Erben des verstorbenen Ehegatten oder dem überlebenden Ehegatten zusteht, bezieht sich der Beschluss nicht nur auf die bisherige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs und zustimmende Kommentarliteratur, sondern auch auf das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 24. Mai 2007 IX ZR 8/06 (Deutsches Steuerrecht 2007, 1411) sowie die Erwägung, dass das Wahlrecht dem Erben nicht vorenthalten werden darf, weil er mit den steuerlichen Erklärungs- und Mitwirkungspflichten des Erblassers belastet ist und die vermögensrechtlichen Folgen der Wahlrechtsausübung trägt.
  • BFH, 31.01.2007 - III S 33/06

    Anhörungsrüge

    Auszug aus BFH, 06.09.2007 - III S 27/07
    Der Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs verlangt von dem erkennenden Gericht vornehmlich, dass es die Beteiligten über den Verfahrensstoff informiert, ihnen Gelegenheit zur Äußerung gibt, ihre Ausführungen sowie Anträge zur Kenntnis nimmt und bei seiner Entscheidung in Erwägung zieht (ständige Rechtsprechung, z.B. Bundesverfassungsgericht --BVerfG--, Beschluss vom 4. August 2004 1 BvR 1557/01, Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 2005, 81; Senatsbeschluss vom 31. Januar 2007 III S 33/06, BFH/NV 2007, 953).
  • BFH, 27.03.2008 - IX B 36/07

    Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung keine vorweggenommenen

    Zur Gewährung rechtlichen Gehörs obliegt es dem Gericht, die Beteiligten über den Verfahrensstoff zu informieren, ihnen Gelegenheit zur Äußerung zu geben, ihre Ausführungen sowie Anträge zur Kenntnis zu nehmen und bei seiner Entscheidung in Erwägung zu ziehen (z.B. BFH-Beschluss vom 6. September 2007 III S 27/07, BFH/NV 2007, 2327, m.w.N.).
  • BFH, 28.07.2011 - IX B 47/11

    Grob schuldhaftes Handeln i. S. d. § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO - Keine grundsätzliche

    Zwar obliegt es dem Gericht nach Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes (§ 96 Abs. 2 FGO u.a.), den Beteiligten Gelegenheit zur Äußerung zu geben und ihre Ausführungen sowie Anträge zur Kenntnis zu nehmen und bei seiner Entscheidung in Erwägung zu ziehen (z.B. BFH-Beschluss vom 6. September 2007 III S 27/07, BFH/NV 2007, 2327, m.w.N.).
  • BFH, 19.05.2009 - IX S 10/09

    Gewährung rechtlichen Gehörs - Gegenvorstellung gegen Gerichtsentscheidungen

    Zur Gewährung rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes, § 96 Abs. 2 FGO) obliegt es dem Gericht u.a., den Beteiligten Gelegenheit zur Äußerung zu geben und ihre Ausführungen sowie Anträge zur Kenntnis zu nehmen und bei seiner Entscheidung in Erwägung zu ziehen (z.B. BFH-Beschluss vom 6. September 2007 III S 27/07, BFH/NV 2007, 2327, m.w.N.).
  • BFH, 26.02.2009 - IX B 138/08

    Revisionszulassung: Divergenz, Rechtsanwendungsfehler, Akteninhalt,

    b) Zur Gewährung rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes, § 96 Abs. 2 FGO) obliegt es dem Gericht u.a., den Beteiligten Gelegenheit zur Äußerung zu geben und ihre Ausführungen sowie Anträge zur Kenntnis zu nehmen und bei seiner Entscheidung in Erwägung zu ziehen (z.B. BFH-Beschluss vom 6. September 2007 III S 27/07, BFH/NV 2007, 2327, m.w.N.), nicht jedoch, der von den Beteiligten vertretenen Rechtsansicht zu folgen (vgl. Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 11. Juni 2008 2 BvR 2062/07, Deutsches Verwaltungsblatt 2008, 1056).
  • BFH, 23.12.2009 - IX B 72/09

    Zweijährige Spekulationsfrist; Motiv- oder Inhaltsirrtum

    a) Zur Gewährung rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes, § 96 Abs. 2 FGO) obliegt es dem Gericht u.a., den Beteiligten Gelegenheit zur Äußerung zu geben und ihre Ausführungen sowie Anträge zur Kenntnis zu nehmen und bei seiner Entscheidung in Erwägung zu ziehen (z.B. BFH-Beschluss vom 6. September 2007 III S 27/07, BFH/NV 2007, 2327, m.w.N.).
  • BFH, 15.12.2008 - IX B 39/08

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Beurteilung des Übergangs des

    Zur Gewährung rechtlichen Gehörs obliegt es dem Gericht u.a., den Beteiligten Gelegenheit zur Äußerung zu geben und ihre Ausführungen sowie Anträge zur Kenntnis zu nehmen und bei seiner Entscheidung in Erwägung zu ziehen (z.B. BFH-Beschluss vom 6. September 2007 III S 27/07, BFH/NV 2007, 2327, m.w.N.), nicht jedoch, der von den Beteiligten vertretenen Rechtsansicht zu folgen (vgl. Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 11. Juni 2008 2 BvR 2062/07, Deutsches Verwaltungsblatt 2008, 1056).
  • BFH, 22.05.2012 - V B 129/11

    Zur Grenzbetragsprüfung nach § 32 Abs. 4 EStG

    Die Gewährung rechtlichen Gehörs verlangt vom Gericht nicht, der von einem Beteiligten vertretenen Rechtsansicht zu folgen (vgl. z.B. Beschluss des Bundesverfassungsgericht vom 11. Juni 2008  2 BvR 2062/07, Deutsches Verwaltungsblatt 2008, 1056; BFH-Beschluss vom 6. September 2007 III S 27/07, BFH/NV 2007, 2327, m.w.N.).
  • BFH, 10.03.2009 - IX B 177/08

    Nichtzulassungsbeschwerde: Divergenz - Einspruchsrücknahme - Sachaufklärung -

    c) Zur Gewährung rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes, § 96 Abs. 2 FGO) obliegt es dem Gericht u.a., den Beteiligten, die im Streitfall auf mündliche Verhandlung verzichtet haben, Gelegenheit zur Äußerung zu geben und ihre Ausführungen sowie Anträge zur Kenntnis zu nehmen und bei seiner Entscheidung in Erwägung zu ziehen (z.B. BFH-Beschluss vom 6. September 2007 III S 27/07, BFH/NV 2007, 2327, m.w.N.).
  • BFH, 11.11.2009 - IX B 61/09

    Grundsätzliche Bedeutung von Rechtsfragen im Zusammenhang mit Eigenheimzulage -

    Zur Gewährung rechtlichen Gehörs obliegt es dem Gericht unter anderem, den Beteiligten Gelegenheit zur Äußerung zu geben und ihre Ausführungen sowie Anträge zur Kenntnis zu nehmen und bei seiner Entscheidung in Erwägung zu ziehen (z.B. BFH-Beschluss vom 6. September 2007 III S 27/07, BFH/NV 2007, 2327, m.w.N.).
  • BFH, 30.06.2009 - IX B 27/09

    Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung von Verfahrensfehlern -

    Zur Gewährung rechtlichen Gehörs obliegt es dem Gericht u.a., den Beteiligten Gelegenheit zur Äußerung zu geben und ihre Ausführungen sowie Anträge zur Kenntnis zu nehmen und bei seiner Entscheidung in Erwägung zu ziehen (z.B. BFH-Beschluss vom 6. September 2007 III S 27/07, BFH/NV 2007, 2327, m.w.N.).
  • BFH, 18.03.2009 - IX B 167/08

    Verfahrensfehler - rechtliches Gehör - fehlerhafte Rechtsanwendung

  • BFH, 18.07.2008 - III S 21/08

    Keine Umdeutung einer nicht statthaften Beschwerde gegen die Versagung von

  • BFH, 09.09.2009 - IX B 87/09

    Darlegungsanforderungen bei der Nichtzulassungsbeschwerde: Rechtliches Gehör -

  • BFH, 15.05.2008 - III S 10/08

    Anhörungsrüge - Gegenvorstellung

  • BFH, 18.03.2008 - III S 2/08

    Voraussetzungen einer Anhörungsrüge

  • BFH, 19.12.2007 - III S 33/07

    Anhörungsrüge: Gewährung rechtlichen Gehörs, Rüge der fehlerhaften Entscheidung,

  • BFH, 19.08.2008 - III S 38/08

    Antrag auf Vorlage von Akten - Anfechtbarkeit eines einen solchen Antrag

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Rechtsprechung
   BFH, 07.09.2007 - VI B 17/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,16124
BFH, 07.09.2007 - VI B 17/07 (https://dejure.org/2007,16124)
BFH, Entscheidung vom 07.09.2007 - VI B 17/07 (https://dejure.org/2007,16124)
BFH, Entscheidung vom 07. September 2007 - VI B 17/07 (https://dejure.org/2007,16124)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    FGO § 76 Abs. 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 1; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3

  • rechtsportal.de

    FGO § 76, § 115 Abs. 2 Nr. 3
    Verfahrensmangel; Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme

  • datenbank.nwb.de

    Ordnungsgemäße Bezeichnung des Verfahrensmangels des Verstoßes gegen den Grundsatz der Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme; Rechtsfortbildung bei Werkvertragsleistungen bei Gerüstbauern

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2007, 2327
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 22.05.2007 - VI B 143/06

    NZB: Rechtsfortbildung, LSt-Anrufungsauskunft, Bindungswirkung

    Auszug aus BFH, 07.09.2007 - VI B 17/07
    Hierzu besteht regelmäßig Anlass, wenn es für die rechtliche Beurteilung typischer oder verallgemeinerungsfähiger Lebenssachverhalte an einer richtungweisenden Orientierungshilfe ganz oder teilweise fehlt oder wenn gegen eine bestehende höchstrichterliche Rechtsprechung gewichtige Argumente vorgebracht werden, die der BFH bisher noch nicht erwogen hat (vgl. BFH-Beschluss vom 22. Mai 2007 VI B 143/06, BFH/NV 2007, 1658; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 6. Aufl., § 115 Rz 41, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 18.03.2004 - VII B 53/03

    Gundsätzliche Bedeutung; kumulative Urteilsbegründung

    Auszug aus BFH, 07.09.2007 - VI B 17/07
    Denn auch insoweit hätte dargelegt werden müssen, welche Tatsachen das FG hätte aufklären müssen, welche entscheidungserheblichen Tatsachen sich bei einer weiteren Sachaufklärung voraussichtlich ergeben hätten, inwiefern eine weitere Aufklärung des Sachverhalts auf der Grundlage des materiell-rechtlichen Standpunkts des FG zu einer anderen Entscheidung hätte führen können und aus welchen Gründen sich dem FG unter Berücksichtigung seines Rechtsstandpunkts die Notwendigkeit einer weiteren Aufklärung des Sachverhalts hätte aufdrängen müssen (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 18. März 2004 VII B 53/03, BFH/NV 2004, 978, m.w.N.).
  • BFH, 30.08.2005 - III B 22/05

    NZB: Sachaufklärungspflicht; Verletzung des rechtlichen Gehörs

    Auszug aus BFH, 07.09.2007 - VI B 17/07
    Die unterlassene rechtzeitige Rüge hat den endgültigen Rügeverlust zur Folge (vgl. BFH-Beschluss vom 30. August 2005 III B 22/05, BFH/NV 2006, 88, m.w.N.).
  • BFH, 30.05.2007 - VI B 119/06

    NZB: Zurückweisung eines Ablehnungsgesuches

    Auszug aus BFH, 07.09.2007 - VI B 17/07
    Denn die Rüge des Gehörsverstoßes setzt voraus, im Einzelnen substantiiert darzulegen, wozu sich die Klägerin nicht habe äußern können, was sie bei ausreichender Gewährung des rechtlichen Gehörs noch (zusätzlich) vorgetragen hätte und dass dieser Vortrag --auf der Grundlage der materiell-rechtlichen Auffassung des FG-- zu einer anderen Entscheidung hätte führen können (vgl. BFH-Beschluss vom 30. Mai 2007 VI B 119/06, BFH/NV 2007, 1697, m.w.N.).
  • BFH, 02.04.2002 - VII B 66/01

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache

    Auszug aus BFH, 07.09.2007 - VI B 17/07
    Um den Revisionsgrund der Fortbildung des Rechts i.S. des § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO "darzulegen", ist es --neben anderem-- erforderlich, konkret auf eine Rechtsfrage und ihre Bedeutung für die Allgemeinheit einzugehen und eine bestimmte für die Entscheidung des Streitfalls erhebliche abstrakte Rechtsfrage herauszustellen (vgl. BFH-Beschluss vom 2. April 2002 VII B 66/01, BFH/NV 2002, 1308; Gräber/Ruban, a.a.O., § 116 Rz 38, 32).
  • BFH, 01.03.2017 - VI B 74/16

    Doppelte Haushaltsführung - kein eigener Hausstand im Haushalt der Eltern

    Auch insoweit hätte es mithin der Darlegung bedurft, dass ein entsprechender Zeugenbeweis der Eltern angeboten und die Nichterhebung der angebotenen Beweise in der mündlichen Verhandlung gerügt wurde oder weshalb diese Rüge nicht möglich war (vgl. Senatsbeschluss vom 7. September 2007 VI B 17/07, BFH/NV 2007, 2327).
  • BFH, 20.08.2010 - IX B 41/10

    Zur verlängerten Festsetzungsfrist wegen Steuerhinterziehung bei Eheleuten -

    Auch haben die Kläger nicht vorgetragen, dass sie die nach ihrer Ansicht fehlende Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme in der mündlichen Verhandlung am 20. Januar 2010 gerügt hätten oder weshalb eine solche Rüge nicht möglich war (vgl. BFH-Beschluss vom 7. September 2007 VI B 17/07, BFH/NV 2007, 2327).
  • BFH, 29.07.2009 - VI B 99/08

    Ermittlung der Lohnsteuer nach § 39c Abs. 1 Satz 1 EStG

    Davon ist auszugehen, wenn im Einzelfall Veranlassung besteht, Grundsätze und Leitlinien für die Auslegung von Gesetzesbestimmungen des materiellen Rechts oder des Verfahrensrechts aufzustellen oder Gesetzeslücken rechtsschöpferisch auszufüllen (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 7. September 2007 VI B 17/07, BFH/NV 2007, 2327; Gräber/Ruban, a.a.O., § 115 Rz 41; jeweils m.w.N.).
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