Weitere Entscheidung unten: BFH, 29.11.2006

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   BVerfG, 25.07.2007 - 1 BvR 1031/07   

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https://dejure.org/2007,543
BVerfG, 25.07.2007 - 1 BvR 1031/07 (https://dejure.org/2007,543)
BVerfG, Entscheidung vom 25.07.2007 - 1 BvR 1031/07 (https://dejure.org/2007,543)
BVerfG, Entscheidung vom 25. Juli 2007 - 1 BvR 1031/07 (https://dejure.org/2007,543)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Vereinbarkeit der gesetzgeberischen Rückführung steuerlicher Vergünstigungen mit dem verfassungsmäßigen Gebot des Vertrauensschutzes; Verfassungsmäßigkeit von § 50 Abs. 1 S. 4, S. 5, Abs. 3 S. 2, S. 3 Energiesteuergesetz (EnergieStG); Schutzbereich des ...

  • ponte-press.de PDF (Volltext/Auszüge)

    Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung von Biokraftstoffen.

  • Judicialis

    GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 12 Abs. 1; ; GG Art. 14 Abs. 1; ; EnergieStG § 50 Abs. 1 Satz 4; ; EnergieStG § 50 Abs. 1 Satz 5; ; EnergieStG § 50 Abs. 3 Satz 2; ; EnergieStG § 50 Abs. 3 Satz 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung von Biokraftstoffen

  • datenbank.nwb.de

    Besteuerung von Biokraftstoffen verfassungsgemäß; Anfechtung einer Energiesteuerfestsetzung; Vertrauen auf gesetzliche Regelungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Besteuerung von Biokraftstoffen verfassungsgemäß

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Besteuerung von Biodiesel

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Besteuerung von Biodiesel

  • bdo.de PDF, S. 9 (Kurzinformation)

    Besteuerung von Biokraftstoffen

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Besteuerung von Biokraftstoffen verfassungsgemäß

Besprechungen u.ä. (2)

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Art. 12 Abs. 1, 14 Abs. 1, 3 Abs. 1 und 20 Abs. 3 S. 2 GG
    Enttäuschtes Vertrauen durch Änderung der Gesetzgebung

  • bdo.de PDF, S. 10 (Entscheidungsbesprechung)

    Biokraftstoffquote verfassungsgemäß

Papierfundstellen

  • BVerfGK 11, 445
  • NJW 2008, 213 (Ls.)
  • NVwZ 2007, 1168
  • DVBl 2007, 1097
  • BFH/NV 2007, 441
 
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Wird zitiert von ... (50)Neu Zitiert selbst (22)

  • BVerfG, 20.04.2004 - 1 BvR 1748/99

    Verfassungsbeschwerden gegen Ökosteuer ohne Erfolg

    Auszug aus BVerfG, 25.07.2007 - 1 BvR 1031/07
    Vielmehr fällt die Erwartung, dass ein Unternehmen auch in Zukunft rentabel betrieben werden kann, nicht in den Schutzbereich des Art. 14 Abs. 1 GG (vgl.BVerfGE 110, 274 ).

    Vielmehr unterliegen die Wettbewerbsposition und damit auch die erzielbaren Erträge dem Risiko laufender Veränderung je nach den Verhältnissen am Markt und damit nach Maßgabe seiner Funktionsbedingungen (vgl.BVerfGE 105, 252 ; 106, 275 ; 110, 274 ).

    Demgegenüber ist der Schutzbereich des Art. 12 Abs. 1 GG berührt, wenn Normen, die die Berufstätigkeit selbst unberührt lassen, aber Rahmenbedingungen der Berufsausübung verändern, infolge ihrer Gestaltung in einem engen Zusammenhang mit der Ausübung eines Berufs stehen und objektiv berufsregelnde Tendenz entfalten (vgl.BVerfGE 13, 181 ; 37, 1 ; 95, 267 ; 98, 218 ; 110, 274 ), oder bei faktischen oder mittelbaren Beeinträchtigungen in ihrer Zielsetzung und ihren Wirkungen einem Eingriff als funktionales Äquivalent gleichkommen (vgl.BVerfGE 105, 279 ; 110, 177 ; 116, 202 ).

    Er ist in der Entscheidung, welche Personen oder Unternehmen durch finanzielle Zuwendungen des Staates unterstützt werden sollen, weitgehend frei (vgl.BVerfGE 110, 274 ).

    In der Entscheidung darüber, welche Personen oder Unternehmen durch finanzielle Zuwendung oder Verschonung von Besteuerung des Staates gefördert werden sollen, ist der Gesetzgeber weitgehend frei (vgl.BVerfGE 17, 210 ; 93, 319 ; 110, 274 ).

    Das bedeutet jedoch nur, dass er seine Leistungen und Befreiungen nicht nach unsachlichen Gesichtspunkten, also nicht willkürlich verteilen darf (vgl.BVerfGE 17, 210 ; 110, 274 ).

    Diese Erwägungen gelten auch dann, wenn der Gesetzgeber eine Subvention steuerrechtlich durch Befreiung verwirklicht, statt eine direkte finanzielle Zuwendung vorzunehmen (BVerfGE 110, 274 ).

    Sachbezogene Differenzierungskriterien stehen dem Gesetzgeber aber in weitem Umfang zu Gebote; solange die Regelung sich auf eine der Lebenserfahrung nicht geradezu widersprechende Würdigung der jeweiligen Lebensverhältnisse stützt (vgl.BVerfGE 17, 210 ; 93, 319 ; 110, 274 ).

  • BVerfG, 12.02.1964 - 1 BvL 12/62

    Wohnungsbauprämie

    Auszug aus BVerfG, 25.07.2007 - 1 BvR 1031/07
    In der Entscheidung darüber, welche Personen oder Unternehmen durch finanzielle Zuwendung oder Verschonung von Besteuerung des Staates gefördert werden sollen, ist der Gesetzgeber weitgehend frei (vgl.BVerfGE 17, 210 ; 93, 319 ; 110, 274 ).

    Das bedeutet jedoch nur, dass er seine Leistungen und Befreiungen nicht nach unsachlichen Gesichtspunkten, also nicht willkürlich verteilen darf (vgl.BVerfGE 17, 210 ; 110, 274 ).

    Sachbezogene Differenzierungskriterien stehen dem Gesetzgeber aber in weitem Umfang zu Gebote; solange die Regelung sich auf eine der Lebenserfahrung nicht geradezu widersprechende Würdigung der jeweiligen Lebensverhältnisse stützt (vgl.BVerfGE 17, 210 ; 93, 319 ; 110, 274 ).

  • BVerfG, 08.04.1997 - 1 BvR 48/94

    Altschulden

    Auszug aus BVerfG, 25.07.2007 - 1 BvR 1031/07
    bb) Art. 14 Abs. 1 GG schützt zwar ausnahmsweise dann gegen die Auferlegung von Geldleistungspflichten, wenn diese den Betroffenen übermäßig belasten und seine Vermögensverhältnisse so grundlegend beeinträchtigen, dass ihnen eine erdrosselnde Wirkung zukommt (vgl.BVerfGE 78, 232 ; 95, 267 ).

    Demgegenüber ist der Schutzbereich des Art. 12 Abs. 1 GG berührt, wenn Normen, die die Berufstätigkeit selbst unberührt lassen, aber Rahmenbedingungen der Berufsausübung verändern, infolge ihrer Gestaltung in einem engen Zusammenhang mit der Ausübung eines Berufs stehen und objektiv berufsregelnde Tendenz entfalten (vgl.BVerfGE 13, 181 ; 37, 1 ; 95, 267 ; 98, 218 ; 110, 274 ), oder bei faktischen oder mittelbaren Beeinträchtigungen in ihrer Zielsetzung und ihren Wirkungen einem Eingriff als funktionales Äquivalent gleichkommen (vgl.BVerfGE 105, 279 ; 110, 177 ; 116, 202 ).

  • BVerfG, 05.02.2002 - 2 BvR 305/93

    Sozialpfandbriefe

    Auszug aus BVerfG, 25.07.2007 - 1 BvR 1031/07
    Dabei kann offen bleiben, ob § 50 Abs. 1 Satz 4 und 5, Abs. 3 Satz 2 und 3 EnergieStG, dem ersichtlich keine echte Rückwirkung zukommt, ein Gesetz mit unechter Rückwirkung ist (zu deren Voraussetzungen vgl.BVerfGE 105, 17 ).

    Die Gewährung vollständigen Schutzes zugunsten des Fortbestehens der bisherigen Rechtslage würde den dem Gemeinwohl verpflichteten demokratischen Gesetzgeber in wichtigen Bereichen lähmen und den Konflikt zwischen der Verlässlichkeit der Rechtsordnung und der Notwendigkeit ihrer Änderung im Hinblick auf einen Wandel der Lebensverhältnisse in nicht mehr vertretbarer Weise zu Lasten der Anpassungsfähigkeit der Rechtsordnung lösen (vgl.BVerfGE 76, 256 ; 105, 17 ).

  • BVerfG, 07.11.1995 - 2 BvR 413/88

    'Wasserpfennig'

    Auszug aus BVerfG, 25.07.2007 - 1 BvR 1031/07
    In der Entscheidung darüber, welche Personen oder Unternehmen durch finanzielle Zuwendung oder Verschonung von Besteuerung des Staates gefördert werden sollen, ist der Gesetzgeber weitgehend frei (vgl.BVerfGE 17, 210 ; 93, 319 ; 110, 274 ).

    Sachbezogene Differenzierungskriterien stehen dem Gesetzgeber aber in weitem Umfang zu Gebote; solange die Regelung sich auf eine der Lebenserfahrung nicht geradezu widersprechende Würdigung der jeweiligen Lebensverhältnisse stützt (vgl.BVerfGE 17, 210 ; 93, 319 ; 110, 274 ).

  • BVerfG, 17.03.2004 - 1 BvR 1266/00

    Freizügigkeit von Spätaussiedlern

    Auszug aus BVerfG, 25.07.2007 - 1 BvR 1031/07
    Demgegenüber ist der Schutzbereich des Art. 12 Abs. 1 GG berührt, wenn Normen, die die Berufstätigkeit selbst unberührt lassen, aber Rahmenbedingungen der Berufsausübung verändern, infolge ihrer Gestaltung in einem engen Zusammenhang mit der Ausübung eines Berufs stehen und objektiv berufsregelnde Tendenz entfalten (vgl.BVerfGE 13, 181 ; 37, 1 ; 95, 267 ; 98, 218 ; 110, 274 ), oder bei faktischen oder mittelbaren Beeinträchtigungen in ihrer Zielsetzung und ihren Wirkungen einem Eingriff als funktionales Äquivalent gleichkommen (vgl.BVerfGE 105, 279 ; 110, 177 ; 116, 202 ).
  • BVerfG, 05.03.1974 - 1 BvL 27/72

    Weinwirtschaftsabgabe

    Auszug aus BVerfG, 25.07.2007 - 1 BvR 1031/07
    Demgegenüber ist der Schutzbereich des Art. 12 Abs. 1 GG berührt, wenn Normen, die die Berufstätigkeit selbst unberührt lassen, aber Rahmenbedingungen der Berufsausübung verändern, infolge ihrer Gestaltung in einem engen Zusammenhang mit der Ausübung eines Berufs stehen und objektiv berufsregelnde Tendenz entfalten (vgl.BVerfGE 13, 181 ; 37, 1 ; 95, 267 ; 98, 218 ; 110, 274 ), oder bei faktischen oder mittelbaren Beeinträchtigungen in ihrer Zielsetzung und ihren Wirkungen einem Eingriff als funktionales Äquivalent gleichkommen (vgl.BVerfGE 105, 279 ; 110, 177 ; 116, 202 ).
  • BVerfG, 11.07.2006 - 1 BvL 4/00

    Verlangen nach Abgabe einer Tariftreueerklärung bei der Vergabe öffentlicher

    Auszug aus BVerfG, 25.07.2007 - 1 BvR 1031/07
    Demgegenüber ist der Schutzbereich des Art. 12 Abs. 1 GG berührt, wenn Normen, die die Berufstätigkeit selbst unberührt lassen, aber Rahmenbedingungen der Berufsausübung verändern, infolge ihrer Gestaltung in einem engen Zusammenhang mit der Ausübung eines Berufs stehen und objektiv berufsregelnde Tendenz entfalten (vgl.BVerfGE 13, 181 ; 37, 1 ; 95, 267 ; 98, 218 ; 110, 274 ), oder bei faktischen oder mittelbaren Beeinträchtigungen in ihrer Zielsetzung und ihren Wirkungen einem Eingriff als funktionales Äquivalent gleichkommen (vgl.BVerfGE 105, 279 ; 110, 177 ; 116, 202 ).
  • BVerfG, 30.10.1961 - 1 BvR 833/59

    Schankerlaubnissteuer

    Auszug aus BVerfG, 25.07.2007 - 1 BvR 1031/07
    Demgegenüber ist der Schutzbereich des Art. 12 Abs. 1 GG berührt, wenn Normen, die die Berufstätigkeit selbst unberührt lassen, aber Rahmenbedingungen der Berufsausübung verändern, infolge ihrer Gestaltung in einem engen Zusammenhang mit der Ausübung eines Berufs stehen und objektiv berufsregelnde Tendenz entfalten (vgl.BVerfGE 13, 181 ; 37, 1 ; 95, 267 ; 98, 218 ; 110, 274 ), oder bei faktischen oder mittelbaren Beeinträchtigungen in ihrer Zielsetzung und ihren Wirkungen einem Eingriff als funktionales Äquivalent gleichkommen (vgl.BVerfGE 105, 279 ; 110, 177 ; 116, 202 ).
  • BVerfG, 20.06.1978 - 2 BvR 71/76

    Verfassungsmäßigkeit der Einschränkung der Gewährung von Wohnungsbauprämien im

    Auszug aus BVerfG, 25.07.2007 - 1 BvR 1031/07
    Insbesondere dann, wenn die beeinträchtigte Rechtsposition auf staatlicher Gewährung beruht, geht der verfassungsrechtliche Vertrauensschutz nicht so weit, den Steuerpflichtigen vor jeder Enttäuschung zu bewahren (vgl.BVerfGE 48, 403 ).
  • BVerfG, 14.07.1998 - 1 BvR 1640/97

    Rechtschreibreform

  • BVerfG, 17.12.2002 - 1 BvL 28/95

    Arzneimittelfestbeträge

  • BVerfG, 26.06.2002 - 1 BvR 670/91

    Osho

  • BVerfG, 31.10.1984 - 1 BvR 35/82

    Zahntechniker-Innungen

  • BVerfG, 30.09.1987 - 2 BvR 933/82

    Beamtenversorgung

  • BVerfG, 31.05.1988 - 1 BvL 22/85

    Landwirtschaftliche Altershilfe

  • BVerfG, 26.06.2002 - 1 BvR 558/91

    Glykol

  • BVerfG, 03.12.1997 - 2 BvR 882/97

    Schiffbauverträge

  • BVerfG, 18.01.2006 - 2 BvR 2194/99

    Halbteilungsgrundsatz

  • BVerfG, 17.07.1974 - 1 BvR 51/69

    'Leberpfennig'

  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 2378/98

    Großer Lauschangriff: Erheblicher Teil der StPO-Regeln zur akustischen

  • BVerfG, 21.03.2018 - 1 BvF 1/13

    Verpflichtung zu amtlicher Information über Verstöße gegen lebensmittel- und

    Die Grundrechtsbindung aus Art. 12 Abs. 1 GG besteht jedoch dann, wenn Normen, die zwar selbst die Berufstätigkeit nicht unmittelbar berühren, aber Rahmenbedingungen der Berufsausübung verändern, in ihrer Zielsetzung und ihren mittelbar-faktischen Wirkungen einem Eingriff als funktionales Äquivalent gleichkommen(vgl. BVerfGE 105, 252 ; 105, 279 ; 110, 177 ; 113, 63 ; 116, 135 ; 116, 202 ; 118, 1 ; s. auch BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 25. Juli 2007 - 1 BvR 1031/07 -, juris, Rn. 32), die mittelbaren Folgen also kein bloßer Reflex einer nicht entsprechend ausgerichteten gesetzlichen Regelung sind (vgl. BVerfGE 106, 275 ; BVerfGE 116, 202 m.w.N.).
  • BVerwG, 29.08.2019 - 7 C 29.17

    Anspruch auf Zugang zu Information nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG)

    Die Grundrechtsbindung aus Art. 12 Abs. 1 GG besteht jedoch dann, wenn Normen, die zwar selbst die Berufstätigkeit nicht unmittelbar berühren, aber Rahmenbedingungen der Berufsausübung verändern, in ihrer Zielsetzung und ihren mittelbar-faktischen Wirkungen einem Eingriff als funktionales Äquivalent gleichkommen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 26. Juni 2002 - 1 BvR 558/91 u.a. - BVerfGE 105, 252 ; vgl. auch BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 25. Juli 2007 - 1 BvR 1031/07 - NVwZ 2007, 1168 ), die mittelbaren Folgen also kein bloßer Reflex einer nicht entsprechend ausgerichteten gesetzlichen Regelung sind.
  • BVerfG, 12.10.2010 - 2 BvF 1/07

    Legehennenhaltung

    Den normsetzenden Organen, die dem Staatsziel Tierschutz mit geeigneten Vorschriften Rechnung zu tragen haben, kommt dabei ein weiter Gestaltungsspielraum zu (vgl. zum Umweltschutz BVerfGE 118, 79 ; BVerfGK 11, 445 ).
  • BVerfG, 04.11.2010 - 1 BvR 1981/07

    Rückführung der Steuerentlastung für Pflanzenöl-Kraftstoffe verletzt betroffene

    Vielmehr gelten auch im Falle der Beschwerdeführer im Wesentlichen die den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 25. Juli 2007 (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 25. Juli 2007 - 1 BvR 1031/07 -, NVwZ 2007, S. 1168 = BVerfGK 11, 445) tragenden Erwägungen, durch den die mit der gleichen Zielrichtung erhobene Verfassungsbeschwerde von vorwiegend der Biodieselbranche zugehörigen Unternehmen nicht zur Entscheidung angenommen wurde.

    Schon im Hinblick auf die mehrfach geänderte Rechtslage hätte es hier indessen eingehenderer Darlegungen der maßgebenden Einzelheiten bedurft (vgl. zu dem entsprechenden Vorhalt bereits BVerfGK 11, 445 ).

    Hinzu kommt, dass die Steuerbefreiung von zahlreichen anderen, davon unabhängigen, für die Wirtschaftlichkeit der Investitionen aber wesentlichen Marktbedingungen überlagert war (vgl. BVerfGK 11, 445 ).

    Auf die im Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 25. Juli 2007 (vgl. BVerfGK 11, 445 ) hierfür angeführten Erwägungen wird verwiesen.

    (2) Zudem hat der Gesetzgeber durch die über mehrere Jahresstufen abgemilderte Rückführung der Steuerförderung von Pflanzenöl in dem angegriffenen § 50 Abs. 2 Satz 2, 3 Nr. 2 EnergieStG und durch deren teilweise Kompensation über die Einführung der Beimischquote eine Übergangsregelung geschaffen, die berechtigte Vertrauenserwartungen auch in Pflanzenöl investierender Unternehmen hinreichend berücksichtigt (vgl. BVerfGK 11, 445 ).

    Was den von der Gestaltungsbefugnis des Gesetzgebers grundsätzlich gedeckten generellen Systemwechsel in der Förderung der Biokraftstoffe von der Unterstützung durch Steuerverschonung hin zu der ordnungsrechtlichen durch Beimischquoten betrifft (vgl. dazu BVerfGK 11, 445 ), überzeugt der Einwand der Beschwerdeführer nicht, die Pflanzenölbranche könne von vornherein nicht von der Beimischpflicht profitieren.

    b) Gemessen daran liegt weder eine sachlich nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung noch eine verfassungsrechtlich bedenkliche Gleichbehandlung vor (vgl. BVerfGK 11, 445 ).

    Insoweit wird wiederum auf die entsprechenden Ausführungen in dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 25. Juli 2007 (BVerfGK 11, 445 ) verwiesen, die hier entsprechend gelten.

  • BVerfG, 18.02.2009 - 1 BvR 3076/08

    Gründe zur Ablehnung des Antrags eines "EEG-Stromerzeugers" auf Erlass einer

    Läuft somit die Konzeption des Anlagenparks K... erkennbar (vgl. bereits oben a) bb) (2)) der ausdrücklich erklärten gesetzgeberischen Regelungsintention zuwider, eine Aufteilung von Biogasanlagen in kleinere Einheiten zu verhindern, mussten die Beschwerdeführerinnen jedenfalls mit einer künftigen Änderung dieser Rechtspraxis durch den Gesetzgeber rechnen (vgl. zur eingeschränkten Schutzwürdigkeit des Vertrauens auf systemwidrige Normen BVerfGE 97, 378 wie auch bei Investitionen auf der Grundlage einer unsicheren Gesetzes- und Tatsachenlage BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 25. Juli 2007 - 1 BvR 1031/07-, NVwZ 2007, S. 1168 ).
  • LG Hamburg, 21.04.2015 - 416 HKO 159/14

    Zulässigkeit von Adblockern mit Whitelist-Funktion

    Die Erwartung, dass ein Unternehmen auch in Zukunft rentabel betrieben werden kann, ist jedoch grundrechtlich nicht geschützt (vgl. BVerfG NVwZ 2007, 1168).
  • FG Bremen, 09.06.2010 - 3 K 57/09

    Erlass von Grundsteuer bei strukturellem Leerstand; Änderung des § 33 GrStG durch

    Dies gilt insbesondere dann, wenn die beeinträchtigte Rechtsposition - wie bei einem Erlass einer festgesetzten Steuer - auf staatlicher Gewährung beruht (vgl. z.B. BVerfG-Beschlüsse vom 8. März 1983 2 BvL 27/81, BVerfGE 63, 312 , BStBl II 1983, 779 , juris Rz 64; in BVerfGE 105, 17, juris Rz 73; vom 25. Juli 2007 1 BvR 1031/07, HFR 2007, 1024, juris Rz 37; beide m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.01.2020 - 15 B 814/19

    Verbraucherinformation "Topf Secret"

    vgl. BVerwG, Urteil vom 29. August 2019 - 7 C 29.17 -, juris Rn. 44, unter Verweis auf BVerfG, Beschlüsse vom 21. März 2018 - 1 BvF 1/13 -, juris Rn. 26 ff., vom 25. Juli 2007 - 1 BvR 1031/07 -, juris Rn. 32.
  • FG Sachsen, 05.08.2009 - 7 K 1262/04

    Verfassungsmäßigkeit der Erhöhung der Steuersätze in § 2 Abs. 2 Biersteuergesetz

    Vielmehr fällt die Erwartung, dass ein Unternehmen auch in Zukunft rentabel betrieben werden kann, nicht in den Schutzbereich des Art. 14 Abs. 1 GG (vgl. BVerfG-Beschluss vom 25. Juli 2007 1 BvR 1031/07, NVwZ 2007, 1168; Beschluss vom 8. Juni 1988 2 BvL 9/85, 2 BvL 3/86, NJW 1988, 2529 ).

    Demgegenüber ist der Schutzbereich des Art. 12 Abs. 1 GG berührt, wenn Normen, die die Berufstätigkeit selbst unberührt lassen, aber Rahmenbedingungen der Berufsausübung verändern, infolge ihrer Gestaltung in einem engen Zusammenhang mit der Ausübung eines Berufs stehen und objektiv berufsregelnde Tendenz entfalten oder bei faktischen oder mittelbaren Beeinträchtigungen in ihrer Zielsetzung und ihren Wirkungen einem Eingriff als funktionales Äquivalent gleichkommen (BVerfG-Beschluss vom 25. Juli 2007 1 BvR 1031/07, NVwZ 2007, 1168 m.w.N.).

    Insbesondere dann, wenn die beeinträchtigte Rechtsposition auf staatlicher Gewährung beruht, geht der verfassungsrechtliche Vertrauensschutz nicht so weit, den Steuerpflichtigen vor jeder Enttäuschung zu bewahren (BVerfG-Beschluss vom 25. Juli 2007 1 BvR 1031/07, BVerfGE 110, 274, NVwZ 2004, 846 m.w.N.).

    Grundsätzlich führt die Streichung einer steuerlichen Begünstigung zur Herstellung größerer Gleichheit, sofern sich nicht ausnahmsweise auf Grund eines anderen Rechts eine Pflicht zur Ungleichbehandlung herleiten lässt (BVerfG-Beschluss vom 25. Juli 2007 1 BvR 1031/07, NVwZ 2007, 1168 m.w.N.).

  • BVerwG, 30.04.2009 - 7 C 14.08

    Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung; Geltung; unmittelbar; Legehennen; Haltung;

    Der zeitliche Vorlauf der Neuregelung war damit insgesamt hinreichend lang, um sich darauf einzustellen (vgl. zum Gesichtspunkt der Absehbarkeit einer Neuregelung auch BVerfG, Beschlüsse vom 29. November 2000 - 1 BvR 422/94 - NJW-RR 2001, 750 , vom 25. Juli 2007 - 1 BvR 1031/07 - DVBl 2007, 1097 ff. und vom 18. Februar 2009 - 1 BvR 3076/08 - [...]).
  • BFH, 19.06.2012 - VII R 19/11

    Änderung des § 50 Abs. 1 EnergieStG verstößt nicht gegen Grundsätze des

  • BVerfG, 23.09.2010 - 1 BvQ 28/10

    Zeitliche Beschränkung der staatlichen Förderung von Strom aus solarer

  • FG München, 22.04.2009 - 9 K 3729/08

    Verfassungsmäßigkeit der Herabsetzung der Altersgrenze für den Bezug von

  • FG Hessen, 29.04.2010 - 7 K 2390/09

    Verstoß gegen die gemeinschaftsrechtlichen Grundsätze der Rechtssicherheit und

  • BFH, 12.04.2016 - VII R 56/13

    Voraussetzungen besonders förderungswürdiger Biokraftstoffe

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.07.2020 - 15 B 288/20

    Verbraucherinformation "Topf Secret"

  • VG Schleswig, 13.07.2022 - 10 A 15/22

    Topf Secret - Herausgabe von lebensmittelrechtlichen Kontrollberichten nach dem

  • VGH Hessen, 17.05.2017 - 8 A 1064/14

    Kein Aufwendungsersatzanspruch für Behandlung herrenloser Katzen

  • FG Hessen, 08.05.2008 - 7 K 3015/07

    Änderung von § 50 EnergieStG durch das BiokraftQuG - Beimischungen bzw.

  • BFH, 14.04.2008 - VII B 216/07

    Besteuerung des Biokraftstoffanteils in Mischungen

  • BFH, 01.08.2007 - XI R 26/05

    Überentnahmen; Schuldzinsenabzug nach § 4 Abs. 4a EStG

  • BFH, 07.07.2015 - VII R 64/13

    Erstreckung des abgabenbewehrten Beimischungszwangs auf Alkylatbenzin nicht

  • OVG Hamburg, 10.07.2008 - 3 Bf 195/07

    Zur Zulässigkeit beleuchteter Dachwerbeträger auf Taxen

  • OVG Thüringen, 29.10.2009 - 2 KO 334/06

    Besoldung und Versorgung; Kürzung des sog. Urlaubs- und Weihnachtsgeldes in

  • OVG Sachsen-Anhalt, 05.09.2007 - 3 L 193/04

    Förderung von Investitionsaufwendungen für Altenpflegeeinrichtungen

  • BFH, 28.04.2014 - VII R 27/12

    Keine Energiesteuerbegünstigung für reine Mischungen herkömmlicher Kraftstoffe

  • BVerwG, 17.03.2011 - 7 B 61.10

    Bergwerk; Grubengas; Grubengasprojekt; Projekt-Mechanismen; Joint-Implementation;

  • BFH, 27.02.2009 - VII B 186/08

    Energiesteuerentlastung nur für reine, unvermischte Biokraftstoffe - Aussetzung

  • OVG Thüringen, 26.01.2022 - 3 EO 309/20

    Verbraucherinformation; Topf Secret; Informationen über durchgeführte

  • BFH, 28.09.2010 - VII B 85/10

    Keine Verfassungswidrigkeit des Selbstbehalts bei der Vergütung von

  • VG Gießen, 19.12.2007 - 8 E 1792/05

    Änderung des Finanzierungssystems eines Zweckverbandes

  • VG München, 13.07.2022 - M 2 E 21.5421

    Kein Anordnungsanspruch wegen fehlender Erfolgsaussichten in der Hauptsache,

  • VG Halle, 26.01.2021 - 5 B 320/20

    Konkurrentenstreit um die Stelle eines Generalstaatsanwalts

  • OVG Thüringen, 02.11.2021 - 3 EO 280/20

    Auskunft nach dem Verbraucherinformationsgesetz: Antrag über Internetplattform

  • OVG Sachsen, 03.11.2015 - 2 C 3/13

    Ausgliederung von Bildungsgängen der Berufsfachschulen; (hier: Berufsfachschule

  • BVerwG, 17.03.2011 - 7 B 62.10

    Bestehen eines Vergütungsanspruchs nach § 16 Abs. 1 EEG für Strom von vor dem 1.

  • BVerwG, 17.03.2011 - 7 B 63.10

    Abgrenzung der Anwendungsbereiche von dem Erneuerbare-Energien-Gesetz ( EEG ) und

  • BFH, 28.02.2011 - VII B 220/10

    Nicht auf den Verkehrssektor beschränkter Beimischungszwang für Biokraftstoffe

  • VG Halle, 29.09.2020 - 5 B 222/19
  • OVG Berlin-Brandenburg, 15.06.2010 - 12 B 39.09

    Emissionshandelsrecht; Grubengasprojekte; Anerkennung als Gemeinsame

  • VGH Hessen, 15.04.2008 - 2 C 2035/06

    Planfeststellung für den Neubau einer Tank- und Rastanlage an einer

  • OVG Thüringen, 16.02.2022 - 3 EO 305/20

    Auskunft nach dem Verbraucherinformationsgesetz: Antrag über Internetplattform

  • VG München, 13.07.2021 - M 2 E 21.2255

    Kein Anspruch auf Beibehaltung einer bestehenden Anliefermöglichkeit für

  • LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 30.04.2015 - LVerfG 7/14

    Neuordnung der Gerichtsstruktur in Mecklenburg-Vorpommern - und die

  • VG Halle, 08.07.2014 - 5 B 29/14

    Besetzung der Präsidentenstelle beim Landesarbeitsgericht Sachsen-Anhalt gestoppt

  • FG Berlin-Brandenburg, 22.03.2017 - 1 K 1056/15

    Biokraftstoffquote sowie Festsetzung der Ausgleichsabgabe gemäß § 37a und § 37c

  • VG Halle, 01.07.2009 - 5 B 155/09

    Verstoß gegen den Anspruch auf faire und chancengleiche Behandlung einer

  • VG Halle, 21.12.2015 - 5 B 175/15

    Einstweiliges Rechtsschutzverfahren wegen Beförderung

  • VG Halle, 15.03.2016 - 5 B 280/15

    Konkurrentenstreit

  • VG Halle, 29.05.2013 - 5 A 101/12

    Auswahlentscheidung

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Rechtsprechung
   BFH, 29.11.2006 - XI B 129/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,18530
BFH, 29.11.2006 - XI B 129/06 (https://dejure.org/2006,18530)
BFH, Entscheidung vom 29.11.2006 - XI B 129/06 (https://dejure.org/2006,18530)
BFH, Entscheidung vom 29. November 2006 - XI B 129/06 (https://dejure.org/2006,18530)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    FGO § 116 Abs. 3 Satz 3; ; EStG § 34 Abs. 1; ; EStG § 34 Abs. 2 Nr. 1; ; EStG § 34 Abs. 3; ; HGB § 89b

  • rechtsportal.de

    EStG § 34 Abs. 3; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1
    NZB: Entlassungsentschädigung, kein sog. halber Steuersatz ab 2001

  • datenbank.nwb.de

    Ausschluss der Entschädigung vom sog. halben Steuersatz ab 2001 verfassungsgemäß

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2007, 441
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 01.09.2004 - VIII B 64/04

    Keine Begünstigung von Veräußerungsgewinnen i.S. des § 17 EStG gem. § 34 EStG

    Auszug aus BFH, 29.11.2006 - XI B 129/06
    Wie der Gesetzesbegründung zu § 34 Abs. 3 EStG zu entnehmen ist (vgl. BRDrucks 469/00, S. 6) bezweckt § 34 Abs. 3 EStG nicht mehr --wie § 34 Abs. 1 EStG-- die Glättung eines durch den zusammengeballten Zufluss eintretenden Progressionssprungs, sondern die Sicherung der Altersvorsorge von aus dem Berufsleben ausscheidenden Unternehmern (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 1. September 2004 VIII B 64/04, BFH/NV 2004, 1650).
  • BVerfG, 26.01.1993 - 1 BvL 38/92

    Transsexuelle II

    Auszug aus BFH, 29.11.2006 - XI B 129/06
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) ist der allgemeine Gleichheitssatz verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (vgl. z.B. BVerfG-Beschluss vom 26. Januar 1993 1 BvL 38/92, BVerfGE 88, 87, 97).
  • BFH, 01.02.2013 - III B 222/11

    Grundsätzliche Bedeutung - Zum Inhalt des Anspruchs des Kindes auf Auszahlung des

    Der Hinweis, ein Fall wie der vorliegende sei höchstrichterlich noch nicht entschieden, reicht hierfür nicht aus (BFH-Beschluss vom 29. November 2006 XI B 129/06, BFH/NV 2007, 441).
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