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Rechtsprechung
   BFH, 22.05.2006 - VI R 61/05   

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https://dejure.org/2006,13908
BFH, 22.05.2006 - VI R 61/05 (https://dejure.org/2006,13908)
BFH, Entscheidung vom 22.05.2006 - VI R 61/05 (https://dejure.org/2006,13908)
BFH, Entscheidung vom 22. Mai 2006 - VI R 61/05 (https://dejure.org/2006,13908)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Judicialis

    EStG § 2 Abs. 3; ; EStG § 13 Abs. 3; ; EStG § 24a; ; EStG § 46 Abs. 2 Nr. 8; ; EStG § 46 Abs. 2 Nr. 1; ; EStG § 46 Abs. 2 Nr. 1, 1. Alternative

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de

    Revisionsantrag darf nicht über das Klagebegehren im erstinstanzlichen Verfahren hinausgehen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 46 Abs 2 Nr 8, EStG § 46 Abs 2 Nr 3
    Antragsveranlagung; Gesellschafter-Geschäftsführer; Pflichtveranlagung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2007, 45
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 26.11.1998 - IV R 66/97

    Rechtskraftwirkung eines Urteils; Drittaufwand

    Auszug aus BFH, 22.05.2006 - VI R 61/05
    Der Antrag, die Einkommensteuer auf einen bestimmten Betrag festzusetzen, stellt demnach eine Klageerweiterung dar, die im Revisionsverfahren unzulässig ist (§ 123 Abs. 1 Satz 1 FGO), weil es dazu an einer Entscheidung des FG als dem Gegenstand der revisionsgerichtlichen Nachprüfung fehlt (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 26. November 1998 IV R 66/97, BFH/NV 1999, 788; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 6. Aufl., § 120 Rz. 56).
  • BFH, 22.05.2006 - VI R 50/04

    Ermittlung der Summe der einkommensteuerpflichtigen Einkünfte in § 46 Abs. 2 Nr.

    Auszug aus BFH, 22.05.2006 - VI R 61/05
    Die Summe der einkommensteuerpflichtigen Einkünfte i.S. von § 46 Abs. 2 Nr. 1 EStG, die nicht dem Steuerabzug vom Arbeitslohn zu unterwerfen waren, ist für den Veranlagungszeitraum 1999 unter Beachtung der durch das Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002 (StEntlG 1999/2000/2002) vom 24. März 1999 (BGBl I 1999, 402, BStBl I 1999, 304) eingeführten Regeln über den Verlustausgleich in § 2 Abs. 3 EStG zu ermitteln (vgl. BFH-Urteil vom 22. Mai 2006 VI R 50/04).
  • FG München, 23.02.2005 - 9 K 5038/03

    Keine Pflichtveranlagung nach § 46 Abs. 2 Nr. 3 EStG für Alleingesellschafter und

    Auszug aus BFH, 22.05.2006 - VI R 61/05
    Das Finanzgericht (FG) wies die Klage mit den in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2006, 12 veröffentlichten Gründen ab.
  • BFH, 11.04.2012 - I R 63/11

    Erörterung im Einspruchsverfahren: Fehlendes Rechtsschutzinteresse einer

    Eine unzulässige Erweiterung des Klagebegehrens hat der BFH beispielsweise darin gesehen, dass der Kläger im finanzgerichtlichen Verfahren nur die Verpflichtung des FA zur Durchführung einer Einkommensteuerveranlagung, in der Revisionsinstanz hingegen die Festsetzung der Einkommensteuer auf einen bestimmten Betrag beantragt hatte (BFH-Urteil vom 22. Mai 2006 VI R 61/05, BFH/NV 2007, 45; Seer in Tipke/Kruse, Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung, § 123 FGO Rz 4 a.E.).
  • BFH, 15.10.2014 - II R 14/14

    Änderungsbefugnis des FG bei Feststellungsbescheid; Grunderwerbsteuerbefreiung

    Eine Erweiterung des Klageantrags im Revisionsverfahren ist unzulässig (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 22. Mai 2006 VI R 61/05, BFH/NV 2007, 45, und vom 28. März 2012 II R 42/11, BFH/NV 2012, 1486, Rz 30).
  • BFH, 15.04.2010 - IV R 67/07

    Nichtigkeit eines an eine vollbeendete Personengesellschaft adressierten

    Eine Erweiterung des Klageantrags im Revisionsverfahren ist unzulässig (BFH-Urteil vom 22. Mai 2006 VI R 61/05, BFH/NV 2007, 45).
  • BFH, 26.11.2008 - X R 20/07

    Änderung von Steuerbescheiden nach Eingang einer nicht wirksamen strafbefreienden

    Eine Erweiterung des Klageantrags im Revisionsverfahren ist gemäß § 123 Abs. 1 FGO unzulässig (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 22. Mai 2006 VI R 61/05, BFH/NV 2007, 45).
  • BFH, 23.04.2008 - X R 20/08

    Erstmaliger Antrag auf Aufhebung angefochtener Bescheide im Revisionsverfahren -

    Eine Erweiterung des Klageantrags im Revisionsverfahren ist gemäß § 123 Abs. 1 FGO unzulässig (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 22. Mai 2006 VI R 61/05, BFH/NV 2007, 45).
  • BFH, 28.05.2010 - III S 4/09

    Prozesskostenhilfe - Rechtsschutzbedürfnis für noch einzulegende

    Der Antrag, Kindergeld in diesem erweiterten Umfang --d.h. für weitere Monate-- festzusetzen, stellt demnach eine Klageerweiterung dar, die im Revisionsverfahren unzulässig ist (§ 123 Abs. 1 Satz 1 FGO), weil es dazu an einer Entscheidung des FG als dem Gegenstand der revisionsgerichtlichen Nachprüfung fehlt (vgl. BFH-Urteil vom 22. Mai 2006 VI R 61/05, BFH/NV 2007, 45, m.w.N.).
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Rechtsprechung
   BFH, 16.10.2006 - I B 47/06   

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https://dejure.org/2006,15077
BFH, 16.10.2006 - I B 47/06 (https://dejure.org/2006,15077)
BFH, Entscheidung vom 16.10.2006 - I B 47/06 (https://dejure.org/2006,15077)
BFH, Entscheidung vom 16. Oktober 2006 - I B 47/06 (https://dejure.org/2006,15077)
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Papierfundstellen

  • BFH/NV 2007, 45
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 27.01.1999 - II B 7/98

    Einheitsbewertung bei Verkehrsunternehmen

    Auszug aus BFH, 16.10.2006 - I B 47/06
    Der Rechtssache kommt keine grundsätzliche Bedeutung zu (§ 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO), da sich die mit der Beschwerde aufgeworfene Rechtsfrage unmittelbar aus dem Gesetz beantworten lässt und daher keiner Klärung bedarf (ständige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs --BFH--, z.B. Beschluss vom 27. Januar 1999 II B 7/98, BFHE 187, 332, BStBl II 1999, 206).
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