Rechtsprechung
   BFH, 05.10.2006 - VII R 63/05   

Volltextveröffentlichungen (10)

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  • DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Auskunftspflicht Dritter im Rahmen der Steuerfahndung

  • NWB SteuerXpert START
  • RA Kotz

    Steuerfahndung - hinreichender Anlass für Ermittlungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Auskunftspflicht Dritter im Rahmen der Steuerfahndung

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

    Auskunftspflicht Dritter im Rahmen der Steuerfahndung

  • Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Steuerfahndung: Auskunftspflicht Dritter und hinreichender Anlass zu Vorfelder-mittlungen - Sammelauskunftsersuchen an Pharmaunternehmen zwecks Benennung von Apotheken (Zwischen-händlern), die ihrerseits Ärzte beliefern

  • Betriebs-Berater

    Steuerfahndung: Auskunftspflicht Dritter und hinreichender Anlass zu Vorfeldermittlungen - Sammelauskunftsersuchen an Pharmaunternehmen zwecks Benennung von Apotheken als Zwischen-händlern, die ihrerseits Ärzte als Kunden beliefern

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Lieferantenfahndung

  • wkdis.de (Pressemitteilung)

    Pharmaunternehmen muss Steuerfahndung Auskunft erteilen

  • aok-business.de (Kurzinformation)

    Steuerfahndung: Bei Unregelmäßigkeiten darf auch ein Umweg gegangen werden

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  • deubner-steuern.de (Kurzinformation)

    Auskunftspflicht Dritter im Rahmen der Steuerfahndung

  • deubner-steuern.de (Pressemitteilung)

    Pharmaunternehmen muss Steuerfahndung Auskunft erteilen

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Dritte müssen Steuerfahndern Auskunft erteilen

  • lto.de (Kurzinformation)

    Pharmaunternehmen muss Steuerfahndung über Lieferungen an Apotheken Auskunft erteilen, wenn bei einigen Ärzten die Buchführung lückenhaft ist

Besprechungen u.ä. (3)

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Ermittlungsmethoden - Noch Sammelauskunftsersuchen oder schon "Rasterfahndung"

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Sammelauskunftsersuchen - Auskunftserteilung als Bürgerpflicht

  • wistra-online.com , S. 45 (Entscheidungsanmerkung)

Sonstiges (3)

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    AO 1977 § 208 Abs 1 S 1, AO 1977 § 93 Abs 1
    Auskunftsersuchen; Besteuerung

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Zusammenfassung von "Anmerkung zum Urteil des BFH vom 05.10.2006, Az.: VII R 63/05 (Aufdeckung unbekannter Steuerfälle)" von RA Notar Prof. Dr. Jürgen Weidemann, original erschienen in: wistra 2007, 396 - 397.

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Zusammenfassung von "Auskunftsersuchen nach § 93 AO und "Rasterfahndung" seitens der Steuerfahndung" von Dr. Georg Steinberg, original erschienen in: DStR 2008, 1718 - 1724.

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • BFHE 215, 40
  • NJW 2007, 1308
  • BB 2007, 370
  • BB 2007, 814
  • DB 2007, 895
  • BStBl II 2007, 155
  • BFH/NV 2007, 530



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Wird zitiert von ... (12)  

  • BFH, 16.01.2009 - VII R 25/08  

    Sammelauskunftsersuchen an eine Bank wegen der Ausgabe von Bonusaktien der

    Das FA könne sich insofern auch nicht auf das Urteil des Senats vom 5. Oktober 2006 VII R 63/05 (BFHE 215, 40, BStBl II 2007, 155) berufen, weil dort zu den sechs bekannten Fällen von Steuerverkürzungen Besonderheiten hinzugetreten seien, die hier fehlten.

    Denn bereits die Klägerin hat mit Recht darauf hingewiesen, dass der Hinweis des FA auf das Urteil des Senats in BFHE 215, 40, BStBl II 2007, 155 in diesem Zusammenhang unbehelflich ist, weil der Senat dort das Auskunftsersuchen nicht maßgeblich wegen der zuvor entdeckten sechs Fälle von Steuerhinterziehung für zulässig erachtet hat, sondern in der Annahme einer für eine Steuerhinterziehung besonders anfälligen Art der Geschäftsabwicklung.

  • FG Rheinland-Pfalz, 28.02.2007 - 2 K 2455/05  

    Rechtmäßigkeit eines an einen Dachverband (e.V.) gerichteten Auskunftsersuchens

    Die Befragung Dritter (§ 93 Abs. 1 AO ), wie im Streitfall, ist auch dann, wenn sie mit den möglichen Steuerverkürzern in keiner unmittelbaren Beziehung stehen, ist - ohne dass es eines Anlasses in ihrer Person oder Sphäre bedürfte - gerechtfertigt, wenn die Steuerfahndung auf Grund ihrer Vorkenntnisse nach pflichtgemäßem Ermessen zu dem Ergebnis gelangt, dass die Auskunft zu steuererheblichen Tatsachen zu führen vermag (BFH vom 5. Oktober 2006 VII R 63/06, DStR 2007, 252 ).

    Der BFH hat diese Grundsätze in seiner neuesten Entscheidung (BFH vom 5. Oktober 2006 VII R 63/05, noch unveröffentlicht) bestätigt und wie folgt verallgemeinert: Deckt die Betriebsprüfung in einzelnen Fällen Steuerverkürzungen auf, die in der Geschäftsabwicklung eines typischen Tätigkeitsbereichs der geprüften Steuerpflichtigen ihre Ursache haben und durch spezifische Geschehensabläufe in der Berufsgruppe bzw. Berufssparte dieser Steuerpflichtigen begünstigt worden sind, darf die Steuerfahndung weitergehende sog. Vorfeld-Ermittlungen führen, wenn erwartet werden kann, dass sie Anhaltspunkte für weitere Ermittlungen liefern.

    Auch im jüngst vom BFH entschiedenen Fall (BFH vom 5. Oktober 2006 VII R 63/05) war der VII. Senat zu dem Ergebnis gelangt, dass der dortige Kläger, ein Arzneimittelhersteller, Auskunft zu erteilen hat.

    Der BFH hat eine solche Berechtigung selbst dann bejaht, wenn der Dritte zu den potentiellen Steuerverkürzern keine unmittelbaren Geschäftsbeziehungen unterhält; das Sammelauskunftsersuchen gehöre zu den der Steuerfahndung nach § 208 Abs. 1 Satz 2, 93 Abs. 1 Satz 1 AO - aus diesen Vorschriften ergebe sich keine Beschränkung der Auskunftspflicht Dritter, die über die Beschränkung hinausgehe, die der Steuerfahndung bei Ermittlungen nach § 208 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 AO auferlegt seien (BFH vom 5. Oktober 2006 VII R 63/05, DStR 2007, 252 ).

    Der Senat hat die höchstrichterlichen Rechtsprechungsgrundsätze des BFH, wie sie zuletzt im Urteil vom 5. Oktober 2006 ( VII R 63/05, DStR 2007, 252 ) niedergelegt sind, auf den vorliegenden Einzelfall angewendet.

  • FG Rheinland-Pfalz, 28.02.2007 - 2 K 2455/06  

    Befugnisse der Steuerfahndung als Hilfsorgan der Staatsanwaltschaft;

    Die Befragung Dritter (§ 93 Abs. 1 AO), wie im Streitfall, ist auch dann, wenn sie mit den möglichen Steuerverkürzern in keiner unmittelbaren Beziehung stehen, ist - ohne dass es eines Anlasses in ihrer Person oder Sphäre bedürfte - gerechtfertigt, wenn die Steuerfahndung auf Grund ihrer Vorkenntnisse nach pflichtgemäßem Ermessen zu dem Ergebnis gelangt, dass die Auskunft zu steuererheblichen Tatsachen zu führen vermag (BFH vom 5. Oktober 2006 VII R 63/06, DStR 2007, 252).

    Der BFH hat diese Grundsätze in seiner neuesten Entscheidung (BFH vom 5. Oktober 2006 VII R 63/05, noch unveröffentlicht) bestätigt und wie folgt verallgemeinert: Deckt die Betriebsprüfung in einzelnen Fällen Steuerverkürzungen auf, die in der Geschäftsabwicklung eines typischen Tätigkeitsbereichs der geprüften Steuerpflichtigen ihre Ursache haben und durch spezifische Geschehensabläufe in der Berufsgruppe bzw. Berufssparte dieser Steuerpflichtigen begünstigt worden sind, darf die Steuerfahndung weitergehende sog. Vorfeld-Ermittlungen führen, wenn erwartet werden kann, dass sie Anhaltspunkte für weitere Ermittlungen liefern.

    Auch im jüngst vom BFH entschiedenen Fall (BFH vom 5. Oktober 2006 VII R 63/05) war der VII. Senat zu dem Ergebnis gelangt, dass der dortige Kläger, ein Arzneimittelhersteller, Auskunft zu erteilen hat.

    Der BFH hat eine solche Berechtigung selbst dann bejaht, wenn der Dritte zu den potentiellen Steuerverkürzern keine unmittelbaren Geschäftsbeziehungen unterhält; das Sammelauskunftsersuchen gehöre zu den der Steuerfahndung nach § 208 Abs. 1 Satz 2, 93 Abs. 1 Satz 1 AO - aus diesen Vorschriften ergebe sich keine Beschränkung der Auskunftspflicht Dritter, die über die Beschränkung hinausgehe, die der Steuerfahndung bei Ermittlungen nach § 208 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 AO auferlegt seien (BFH vom 5. Oktober 2006 VII R 63/05, DStR 2007, 252).

    Der Senat hat die höchstrichterlichen Rechtsprechungsgrundsätze des BFH, wie sie zuletzt im Urteil vom 5. Oktober 2006 (VII R 63/05, DStR 2007, 252) niedergelegt sind, auf den vorliegenden Einzelfall angewendet.

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  • BFH, 04.10.2006 - VIII R 53/04  

    Fernwirkung von qualifizierten materiell-rechtlichen Verwertungsverboten -

    Die Auskunftsersuchen betrafen eine homogene Gruppe, nämlich Tanzkapellen (vgl. auch Urteil des Niedersächsischen FG vom 11. November 2005 6 K 21/05, EFG 2006, 232, Revision VII R 63/05).
  • BFH, 19.02.2009 - II R 61/07  

    Revisionsbegründung: Zulässigkeit der Bezugnahme auf die Begründung der

    Bei der Überprüfung einer konkreten Tätigkeit der Steuerfahndung auf ihre Rechtmäßigkeit hin ist zwischen der Aufgabenzuweisung einerseits (§ 208 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 1 bis 3 AO) und den zur Erfüllung dieser Aufgaben verliehenen Befugnissen andererseits (§ 208 Abs. 1 Satz 2 AO) zu unterscheiden (z.B. BFH-Entscheidungen vom 29. Oktober 1986 VII R 82/85, BFHE 148, 108, BStBl II 1988, 359; vom 28. Oktober 1997 VII B 40/97, BFH/NV 1998, 424; vom 16. Dezember 1997 VII B 45/97, BFHE 184, 266, BStBl II 1998, 231; vom 5. Oktober 2006 VII R 63/05, BFHE 215, 40, BStBl II 2007, 155; grundlegend schon Großer Senat vom 13. Februar 1968 GrS 5/67, BFHE 91, 351, BStBl II 1968, 365).

    Für Maßnahmen der Steuerfahndung nach § 208 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 AO muss auf der Ebene der Aufgabenzuweisung nach ständiger Rechtsprechung (BFH-Urteile in BFHE 148, 108, BStBl II 1988, 359, und in BFHE 215, 40, BStBl II 2007, 155) für Nachforschungen sowohl nach unbekannten Steuerpflichtigen als auch nach bisher unbekannten steuerlichen Sachverhalten ein hinreichender Anlass bestehen.

    Ein solcher liegt vor, wenn auf Grund konkreter Anhaltspunkte (z.B. wegen der Besonderheit des Objektes oder der Höhe des Wertes) oder auf Grund allgemeiner Erfahrung (auch konkreter Erfahrungen für bestimmte Gebiete) die Möglichkeit einer Steuerverkürzung in Betracht kommt und daher eine Anordnung bestimmter Art angezeigt ist (zuletzt BFH-Urteil in BFHE 215, 40, BStBl II 2007, 155).

  • BFH, 04.10.2006 - VIII R 54/04  

    Außenprüfung; Auskunftsbegehren an Dritte; Fernwirkung von Verwertungsverboten

    Die Auskunftsersuchen betrafen eine homogene Gruppe, nämlich Tanzkapellen (vgl. auch Urteil des Niedersächsischen FG vom 11. November 2005 6 K 21/05, EFG 2006, 232, Revision VII R 63/05).
  • FG Baden-Württemberg, 05.11.2008 - 4 V 2519/08  

    Abgabenordnung - Auskunftsersuchen gegenüber Banken bei strafrechtlicher

    Der Sachverhalt des vom Ag angeführten Urteils des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 5. Oktober 2006 VII R 63/05, BStBI II 2007, 155 unterscheide sich vom vorliegenden darin, dass dort Dritte Auskünfte über ihren steuerpflichtigen Kunden (einen Arzt) hätten erteilen sollen.

    vom 5. Oktober 2006 VII R 63/05, BFHE 215, 40, BStBI II 2007, 155).

    Eine Beschränkung der Auskunftspflicht auf den Fall, dass sich die steuerstrafrechtlichen Ermittlungen gegen die Kunden des zur Auskunft Herangezogenen richten, ergibt sich weder aus § 208 AO noch aus § 93 AO i.V.m. § 30a AO (vgl. BFHUrteil vom 5. Oktober 2006 VII R 63/05, BFHE 215, 40, BStBI II 2007, 155).

  • FG Sachsen, 24.10.2007 - 1 K 1925/06  

    Notwendigkeit des Vorliegens eines hinreichenden Anlasses für die Aufdeckung und

    Das Finanzamt verweist außerdem auf das Urteil des BFH vom 05.10.2006 VII R 63/05 (BFH/NV 2007, 530), wonach Sammelauskunftsersuchen bereits bei sechs Fällen von Steuerverkürzungen gerechtfertigt seien.

    Ermittlungen "ins Blaue hinein", Rasterfahndungen, Ausforschungsdurchsuchungen oder ähnliche Ermittlungsmaßnahmen sind unzulässig (ständige Rechtsprechung des BFH, vgl. zum Beispiel BFH in BStBl II 2002, 495 und in BFH/NV 2007, 530).

  • FG Baden-Württemberg, 17.12.2009 - 3 K 3006/08  

    Besteuerungrecht der Vergütungen des Delegierten einer Schweizer

    Diese Ausnahmevorschrift umfasst nach der ständigen Rechtsprechung des BFH (BFH-Entscheidungen vom 21. August 2007 I R 17/07, BFH/NV 2008, 530; 12. September 2006 I B 27/06, BFH/NV 2007, 13 zu II. 4.; 19. April 1999 I B 141/98, BFH/NV 1999, 1317), der sich der erkennende Senat in einer Vielzahl von Urteilen angeschlossen hat, nur die in dieser Vorschrift genannten Tätigkeiten und diese auch nur, wenn sie für eine Kapitalgesellschaft ausgeführt werden (BFH-Urteil in BFH/NV 2007, 530).
  • FG Baden-Württemberg, 19.12.2009 - 3 K 131/07  

    Besteuerungrecht der Vergütungen des Delegierten einer Schweizer

    Diese Ausnahmevorschrift umfasst nach der ständigen Rechtsprechung des BFH (BFH-Entscheidungen vom 21. August 2007 I R 17/07, BFH/NV 2008, 530; 12. September 2006 I B 27/06, BFH/NV 2007, 13 zu II. 4.; 19. April 1999 I B 141/98, BFH/NV 1999, 1317) nur die in dieser Vorschrift genannten Tätigkeiten, sofern sie für eine Kapitalgesellschaft ausgeführt werden (BFH-Urteil in BFH/NV 2007, 530).
  • FG Niedersachsen, 23.02.2012 - 5 K 397/10  

    Sammelauskunftsersuchen zu Internetverkäufen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.03.2009 - 14 A 2184/07  
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