Weitere Entscheidung unten: BFH, 15.01.2007

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   BFH, 16.01.2007 - X B 38/06   

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BFH, 16.01.2007 - X B 38/06 (https://dejure.org/2007,2472)
BFH, Entscheidung vom 16.01.2007 - X B 38/06 (https://dejure.org/2007,2472)
BFH, Entscheidung vom 16. Januar 2007 - X B 38/06 (https://dejure.org/2007,2472)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    FGO § 76 Abs. 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3; ; AO § 125 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 76 § 115 Abs. 2 Nr. 3
    Richterablehnung; Besetzungsrüge

  • datenbank.nwb.de

    Nichtzulassungsbeschwerde kann nicht auf die Ablehnung eines Befangenheitsgesuchs gestützt werden; Rüge von Verfahrensmängel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2007, 757
 
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Wird zitiert von ... (44)Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 07.08.2001 - I B 16/01

    Sachentscheidung im Klageverfahren

    Auszug aus BFH, 16.01.2007 - X B 38/06
    Dementsprechend ist eine Nichtigkeitsfeststellungsklage wegen der Identität des Streitgegenstandes dann unzulässig, wenn der Kläger bereits eine Anfechtungsklage erhoben hat (BFH-Beschluss vom 7. August 2001 I B 16/01, BFHE 196, 12, BStBl II 2002, 13; FG Hamburg, Urteil vom 23. Februar 2005 II 354/04, juris).
  • FG Hamburg, 23.02.2005 - II 354/04

    Keine Klage auf Feststellung der Nichtigkeit eines Steuerbescheids, wenn über die

    Auszug aus BFH, 16.01.2007 - X B 38/06
    Dementsprechend ist eine Nichtigkeitsfeststellungsklage wegen der Identität des Streitgegenstandes dann unzulässig, wenn der Kläger bereits eine Anfechtungsklage erhoben hat (BFH-Beschluss vom 7. August 2001 I B 16/01, BFHE 196, 12, BStBl II 2002, 13; FG Hamburg, Urteil vom 23. Februar 2005 II 354/04, juris).
  • BFH, 21.04.1999 - I B 99/98

    Keine Pflicht zum Steuerabzug nach § 50 a Abs. 4 EStG bei Zahlungen an

    Auszug aus BFH, 16.01.2007 - X B 38/06
    a) "Grundsätzliche Bedeutung" i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO kommt einer Rechtssache nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) zu, wenn die für die Beurteilung des Streitfalles maßgebliche Rechtsfrage das abstrakte Interesse der Allgemeinheit an der einheitlichen Entwicklung und Handhabung des Rechts berührt, d.h. wenn die Beantwortung der Rechtsfrage aus Gründen der Rechtssicherheit, der Rechtseinheitlichkeit und/oder Rechtsentwicklung im allgemeinen Interesse liegt (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 21. April 1999 I B 99/98, BFHE 188, 372, BStBl II 2000, 254; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 6. Aufl., § 115 Rz 23, mit zahlreichen Nachweisen aus der Rechtsprechung des BFH).
  • BFH, 30.08.2001 - IV B 79/01

    Darlegung der Revisionszulassungsgründe

    Auszug aus BFH, 16.01.2007 - X B 38/06
    Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn das angefochtene Urteil derart schwerwiegende Fehler bei der Auslegung revisiblen Rechts aufweist, dass die Entscheidung des FG objektiv willkürlich erscheint oder auf sachfremden Erwägungen beruht und unter keinem denkbaren Gesichtspunkt rechtlich vertretbar ist (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 30. August 2001 IV B 79, 80/01, BFHE 196, 30, BStBl II 2001, 837; ferner Lange, Deutsche Steuer-Zeitung 2002, 782, 784).
  • BFH, 28.05.2003 - III B 87/02

    NZB: Befangenheitsgesuch

    Auszug aus BFH, 16.01.2007 - X B 38/06
    Deshalb hat eine Besetzungsrüge nur dann Aussicht auf Erfolg, wenn sich dem Beschwerdevorbringen entnehmen lässt, dass der Beschluss über die Zurückweisung des Ablehnungsgesuchs nicht nur fehlerhaft, sondern greifbar gesetzwidrig und damit willkürlich ist (BFH-Beschlüsse vom 13. Januar 2003 III B 51/02, BFH/NV 2003, 640; vom 28. Mai 2003 III B 87/02, BFH/NV 2003, 1218; vom 22. Oktober 2003 III B 14/03, BFH/NV 2004, 224).
  • BFH, 13.01.2003 - III B 51/02

    NZB - Verfahrensmängel, Übergehen von Beweisanträgen

    Auszug aus BFH, 16.01.2007 - X B 38/06
    Deshalb hat eine Besetzungsrüge nur dann Aussicht auf Erfolg, wenn sich dem Beschwerdevorbringen entnehmen lässt, dass der Beschluss über die Zurückweisung des Ablehnungsgesuchs nicht nur fehlerhaft, sondern greifbar gesetzwidrig und damit willkürlich ist (BFH-Beschlüsse vom 13. Januar 2003 III B 51/02, BFH/NV 2003, 640; vom 28. Mai 2003 III B 87/02, BFH/NV 2003, 1218; vom 22. Oktober 2003 III B 14/03, BFH/NV 2004, 224).
  • BFH, 22.10.2003 - III B 14/03

    NZB: grundsätzliche Bedeutung, Fehlen von Urteilsgründen

    Auszug aus BFH, 16.01.2007 - X B 38/06
    Deshalb hat eine Besetzungsrüge nur dann Aussicht auf Erfolg, wenn sich dem Beschwerdevorbringen entnehmen lässt, dass der Beschluss über die Zurückweisung des Ablehnungsgesuchs nicht nur fehlerhaft, sondern greifbar gesetzwidrig und damit willkürlich ist (BFH-Beschlüsse vom 13. Januar 2003 III B 51/02, BFH/NV 2003, 640; vom 28. Mai 2003 III B 87/02, BFH/NV 2003, 1218; vom 22. Oktober 2003 III B 14/03, BFH/NV 2004, 224).
  • BVerfG, 25.06.1968 - 2 BvR 599/67

    Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses bereits begonnener Weiterversicherung bei

    Auszug aus BFH, 16.01.2007 - X B 38/06
    Zwar dürfen bei einer Entscheidung über die Ablehnung eines Richters Tatsachen und Beweisergebnisse, die das Gericht der dienstlichen Äußerung des abgelehnten Richters entnommen hat, nur dann verwertet werden, wenn der Ablehnende zu der dienstlichen Äußerung Stellung nehmen konnte (Beschluss des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 25. Juni 1968 2 BvR 599, 677/67, BVerfGE 24, 56).
  • BFH, 15.05.1996 - X R 252/93
    Auszug aus BFH, 16.01.2007 - X B 38/06
    Ein ordnungsgemäß gestellter Beweisantrag darf aber unberücksichtigt bleiben, wenn das angebotene Beweismittel für die zu treffende Entscheidung untauglich ist, wenn es auf die Beweistatsache --nach Auffassung des FG-- nicht ankommt oder wenn die Beweistatsache als wahr unterstellt wird (Senatsurteil vom 15. Mai 1996 X R 252-253/93, BFH/NV 1996, 906).
  • BFH, 27.03.2009 - VIII B 184/08

    Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer eines Kapitalanlegers -

    An der Klärungsbedürftigkeit fehlt es, wenn sich die Antwort auf die streitige Rechtsfrage ohne weiteres aus dem klaren Wortlaut und Sinngehalt des Gesetzes ergibt oder wenn --wie im Streitfall-- die Rechtsfrage offensichtlich so zu beantworten ist, wie es das Finanzgericht (FG) getan hat, die Rechtslage also eindeutig ist (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 16. Januar 2007 X B 38/06, BFH/NV 2007, 757, und vom 31. Mai 2007 III B 109/06, BFH/NV 2007, 1867; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 6. Aufl., § 115 Rz 28).
  • BFH, 18.04.2013 - X B 47/12

    Zustellung an eine Postfach-Adresse durch einen privaten Postdienstleister unter

    Deshalb hat eine Besetzungsrüge nur dann Aussicht auf Erfolg, wenn sich dem Beschwerdevorbringen entnehmen lässt, dass der Beschluss über die Zurückweisung des Ablehnungsgesuchs nicht nur fehlerhaft, sondern greifbar gesetzwidrig und damit willkürlich ist (Senatsbeschluss vom 16. Januar 2007 X B 38/06, BFH/NV 2007, 757).
  • BFH, 13.06.2013 - X B 232/12

    Sonderausgabenabzug von Schulgeldzahlungen für den Besuch einer Schule in den USA

    1. a) Grundsätzliche Bedeutung i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO kommt einer Rechtssache nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) zu, wenn die für die Beurteilung des Streitfalles maßgebliche Rechtsfrage das abstrakte Interesse der Allgemeinheit an der einheitlichen Entwicklung und Handhabung des Rechts berührt, d.h. wenn die Beantwortung der Rechtsfrage aus Gründen der Rechtssicherheit, der Rechtseinheitlichkeit und/oder Rechtsentwicklung im allgemeinen Interesse liegt (vgl. z.B. Senatsbeschluss vom 16. Januar 2007 X B 38/06, BFH/NV 2007, 757, m.w.N.).
  • BFH, 01.04.2008 - X B 92/07

    Anforderungen an die Rügen eines unrichtigen und unvollständigen Tatbestands im

    In diesem Fall muss sich dem Beschwerdevorbringen schlüssig entnehmen lassen, dass der Beschluss über die Zurückweisung des Ablehnungsgesuchs nicht nur fehlerhaft, sondern greifbar gesetzeswidrig und damit willkürlich ist (Senatsbeschluss vom 16. Januar 2007 X B 38/06, BFH/NV 2007, 757).

    Die Kläger legen einen erheblichen Rechtsanwendungsfehler des FG bei der Schätzung der Gewinne, der gemäß § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 FGO zur Zulassung der Revision führen könnte (Senatsbeschlüsse vom 24. Oktober 2007 X B 126/07, n.v.; in BFH/NV 2007, 757), nicht hinreichend dar.

  • BFH, 21.01.2009 - X B 125/08

    Gemeinsame Verhandlung - Schätzung durch das FG - schlüssige Darlegung einer

    Er legt einen erheblichen Rechtsanwendungsfehler des FG bei der Schätzung des Gewinns, der gemäß § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 FGO zur Zulassung der Revision führen könnte (Senatsbeschlüsse vom 24. Oktober 2007 X B 126/07, n.v.; vom 16. Januar 2007 X B 38/06, BFH/NV 2007, 757), nicht hinreichend dar bzw. solche Fehler liegen nicht vor.
  • BFH, 19.01.2010 - X B 32/09

    Verrechnung von Kirchensteuererstattung

    Eine Rechtsfrage ist nicht klärungsfähig und besitzt deshalb keine grundsätzliche Bedeutung i.S. von § 115 Abs. 2 Nr. 1 der Finanzgerichtsordnung (FGO), wenn sie bereits höchstrichterlich geklärt oder aus anderen Gründen eindeutig ist oder wenn die Rechtsfrage offensichtlich so zu beantworten ist, wie es das FG getan hat (vgl. u.a. BFH-Beschluss vom 27. Januar 2006 II B 6/05, BFH/NV 2006, 908, sowie Senatsbeschluss vom 16. Januar 2007 X B 38/06, BFH/NV 2007, 757).
  • BFH, 30.01.2008 - V B 57/07

    Richterablehnung wegen Befangenheit - Übertragung des Rechtsstreits auf den

    Dem Beschwerdevorbringen muss sich daher entnehmen lassen, dass der Beschluss über die Zurückweisung des Ablehnungsgesuchs nicht nur fehlerhaft, sondern greifbar gesetzwidrig und damit willkürlich ist (BFH-Beschlüsse vom 13. Januar 2003 III B 51/02, BFH/NV 2003, 640; vom 27. Oktober 2004 VII S 11/04 (PKH), BFHE 208, 26, BStBl II 2005, 139, und vom 16. Januar 2007 X B 38/06, BFH/NV 2007, 757).
  • BFH, 18.04.2017 - V B 147/16

    Grundsätzliche Bedeutung; Darlegungsvoraussetzungen bei Geltendmachung einer

    An der Klärungsbedürftigkeit fehlt es, wenn sich die Antwort auf die streitige Rechtsfrage ohne weiteres aus dem klaren Wortlaut und Sinngehalt des Gesetzes ergibt oder wenn --wie im Streitfall-- die Rechtsfrage offensichtlich so zu beantworten ist, wie es das Finanzgericht (FG) getan hat, die Rechtslage also eindeutig ist (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 31. Januar 2017 III B 55/16, juris; vom 29. Oktober 2013 V B 58/13, BFH/NV 2014, 192, sowie vom 27. März 2009 VIII B 184/08, BFHE 224, 458, BStBl II 2009, 850; vom 16. Januar 2007 X B 38/06, BFH/NV 2007, 757, und vom 31. Mai 2007 III B 109/06, BFH/NV 2007, 1867; Gräber/Ratschow, Finanzgerichtsordnung, 8. Aufl., § 115 Rz 28).
  • BFH, 14.08.2014 - X B 5/14

    Nichtzulassungsbeschwerde: Nichtgewährung von Akteneinsicht und abgelehnter

    Eine Besetzungsrüge hat demzufolge nur dann Aussicht auf Erfolg, wenn sich dem Beschwerdevorbringen entnehmen lässt, dass der Beschluss über die Zurückweisung des Ablehnungsgesuchs nicht nur fehlerhaft, sondern greifbar gesetzwidrig und damit willkürlich ist (Senatsbeschluss vom 16. Januar 2007 X B 38/06, BFH/NV 2007, 757, m.w.N.).
  • BFH, 19.07.2010 - X S 10/10

    Schätzungsbefugnis bei unvollständigen Buchführungsunterlagen; prozessuale

    Auch ein erheblicher Rechtsanwendungsfehler des FG bei der Schätzung des Gewinns, der ebenfalls gemäß § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 FGO zur Zulassung der Revision führen könnte (Senatsbeschlüsse vom 24. Oktober 2007 X B 126/07, nicht veröffentlicht --n.v.--; vom 16. Januar 2007 X B 38/06, BFH/NV 2007, 757), wird von den Antragstellern nicht hinreichend dargelegt bzw. liegt ein solcher Fehler nicht vor.
  • BFH, 26.07.2011 - X B 208/10

    Behandlung von Anschaffungskosten einer Beteiligung an einer Personengesellschaft

  • BFH, 26.08.2010 - X B 210/09

    (Zeitlicher Abstand von

  • BFH, 25.02.2009 - X B 121/08

    Anwendbarkeit von § 174 Abs. 4 AO

  • BFH, 31.05.2007 - III B 109/06

    Steuerpflichtiger Personalrabatt und Kindergeld

  • BFH, 01.04.2008 - X B 104/07

    Nichtzulassungsbeschwerde: Anforderungen an die Rügen von Verstößen des FG gegen

  • BFH, 01.04.2008 - X B 103/07

    Anforderungen an die Rügen von Verstößen des FG gegen die Sachaufklärungspflicht,

  • BFH, 27.01.2009 - X B 28/08

    Divergenzrüge - Abweichung des FG-Urteils von einem Urteil eines Amtsgerichts

  • BFH, 06.08.2009 - V B 88/08

    Nichtigkeitsklage - Zurückweisung eines Ablehnungsgesuchs als Zulassungsgrund

  • BFH, 01.04.2008 - X B 102/07

    Nichtzulassungsbeschwerde: Anforderungen an die Rügen von Verstößen des FG gegen

  • BFH, 26.10.2011 - IV B 106/10

    Nachträgliches Vorliegen der Voraussetzungen des § 14a Abs. 4 EStG kein

  • BSG, 25.10.2012 - B 9 V 17/12 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Zurückverweisung - sozialgerichtliches Verfahren -

  • BFH, 08.06.2011 - X B 196/10

    Versorgungsrente bei einem fremden Dritten als Vermögensübergeber

  • BFH, 05.12.2012 - X B 169/11

    Steuerfreiheit der Erziehungsrenten für sog. Trümmerfrauen ist verfassungsmäßig -

  • BFH, 01.04.2008 - X B 132/07

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde - Verstoß des FG gegen die

  • BFH, 10.08.2007 - III B 96/06

    Grundsätzliche Bedeutung; Jahresgrenzbetrag nach § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG

  • FG Baden-Württemberg, 23.09.2014 - 11 K 419/13

    Keine Ungleichbehandlung behinderter Kinder durch § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 EStG

  • BFH, 04.03.2009 - X B 38/08

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör - Einwände gegen die Richtigkeit

  • BFH, 01.04.2008 - X B 135/07

    Nichtzulassungsbeschwerde: Anforderungen an die Rügen von Verstößen des FG gegen

  • BFH, 01.04.2008 - X B 101/07

    Anforderungen an die Rügen eines Verstoßes gegen die Sachaufklärungspflicht, der

  • BFH, 01.04.2008 - X B 105/07

    Anforderungen an die Rügen von Verstößen des FG gegen die Sachaufklärungspflicht,

  • BFH, 01.04.2008 - X B 133/07

    Anforderungen an die Rügen von Verstößen des FG gegen die Sachaufklärungspflicht

  • BFH, 14.01.2010 - X B 64/09

    Nachzahlungszinsen trotz Einkommensbesteuerung gezogener Zinsen

  • BFH, 14.10.2008 - X B 167/08

    Beanstandung von Steuerschätzungen

  • BFH, 24.10.2007 - X B 126/07

    Zulassung der Revision wegen greifbarer Gesetzeswidrigkeit

  • BFH, 12.08.2008 - X B 46/08

    Zulassung der Revision wegen schwerwiegender Rechtsfehler - Indizielle Bedeutung

  • BFH, 17.08.2007 - XI B 83/07

    Keine Revisionszulassung bei nicht überzeugender Begründung der FG-Entscheidung

  • BFH, 03.03.2009 - X B 59/08

    Gerichtliche Überprüfung einer Schätzung - Bezug des FG auf die Begründung der

  • BFH, 11.11.2008 - X B 190/07

    Unterbrechung des Rechtsstreits bei Widerruf der Rechtsanwaltszulassung des

  • BFH, 04.04.2008 - IX B 171/07

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung - Mitwirkung eines Richters an früheren,

  • BFH, 13.02.2008 - III B 106/07

    Weitergabe eines dem Kind gewährten Personalrabatts als Einkünfte i.S. des § 32

  • BSG, 12.10.2018 - B 2 U 12/18 BH

    Verfahrensrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

  • BSG, 15.08.2013 - B 9 SB 40/13 B
  • BSG, 12.03.2020 - B 2 U 12/19 BH

    Anspruch auf Wiederherstellung eines Gesichts mittels plastischer Operation;

  • BSG, 12.03.2020 - B 2 U 1/20 BH

    Verfahrensrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren; Rüge einer überlangen

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Rechtsprechung
   BFH, 15.01.2007 - V S 39/06 (PKH)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,15531
BFH, 15.01.2007 - V S 39/06 (PKH) (https://dejure.org/2007,15531)
BFH, Entscheidung vom 15.01.2007 - V S 39/06 (PKH) (https://dejure.org/2007,15531)
BFH, Entscheidung vom 15. Januar 2007 - V S 39/06 (PKH) (https://dejure.org/2007,15531)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2007, 757
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 23.02.2005 - IX B 177/04

    Gegenvorstellung; außerordentliche Beschwerde

    Auszug aus BFH, 15.01.2007 - V S 39/06
    Gegen das Ergebnis dieser Selbstüberprüfung ist keine --in der Prozessordnung auch nicht vorgesehene (vgl. dazu BFH-Beschluss vom 30. November 2005 VIII B 181/05, BFHE 211, 37, BStBl II 2006, 188)-- außerordentliche Beschwerde an das nächsthöhere Gericht (hier: den BFH) gegeben (z.B. BFH-Beschlüsse vom 23. Februar 2005 IX B 177/04, BFH/NV 2005, 1128; vom 11. Mai 2006 IX B 33/06, BFH/NV 2006, 1506).
  • BFH, 30.11.2005 - VIII B 181/05

    Generelle Unstatthaftigkeit einer außerordentlichen Beschwerde seit

    Auszug aus BFH, 15.01.2007 - V S 39/06
    Gegen das Ergebnis dieser Selbstüberprüfung ist keine --in der Prozessordnung auch nicht vorgesehene (vgl. dazu BFH-Beschluss vom 30. November 2005 VIII B 181/05, BFHE 211, 37, BStBl II 2006, 188)-- außerordentliche Beschwerde an das nächsthöhere Gericht (hier: den BFH) gegeben (z.B. BFH-Beschlüsse vom 23. Februar 2005 IX B 177/04, BFH/NV 2005, 1128; vom 11. Mai 2006 IX B 33/06, BFH/NV 2006, 1506).
  • BFH, 13.01.2005 - VII S 31/04

    Verhältnis Anhörungsrüge - Gegenvorstellung

    Auszug aus BFH, 15.01.2007 - V S 39/06
    Gegen eine mit förmlichen Rechtsmitteln nicht angreifbare Entscheidung kann lediglich beim Ausgangsgericht (hier: dem FG) gemäß § 133a FGO zur Rüge einer Verletzung rechtlichen Gehörs eine Anhörungsrüge sowie nach einem Teil der Rechtsprechung zur Beseitigung sonstigen schweren Verfahrensunrechts eine (fristgebundene) Gegenvorstellung mit dem Ziel erhoben werden, das erkennende Gericht zu einer Selbstüberprüfung seiner Entscheidung zu veranlassen (BFH-Beschluss vom 13. Januar 2005 VII S 31/04, BFH/NV 2005, 898); weist dieses den Rechtsbehelf zurück, ist der Beschluss unanfechtbar (vgl. § 133a Abs. 4 Satz 3 FGO).
  • BFH, 11.05.2006 - IX B 33/06

    Zurückweisung Gegenvorstellung - außerordentliche Beschwerde

    Auszug aus BFH, 15.01.2007 - V S 39/06
    Gegen das Ergebnis dieser Selbstüberprüfung ist keine --in der Prozessordnung auch nicht vorgesehene (vgl. dazu BFH-Beschluss vom 30. November 2005 VIII B 181/05, BFHE 211, 37, BStBl II 2006, 188)-- außerordentliche Beschwerde an das nächsthöhere Gericht (hier: den BFH) gegeben (z.B. BFH-Beschlüsse vom 23. Februar 2005 IX B 177/04, BFH/NV 2005, 1128; vom 11. Mai 2006 IX B 33/06, BFH/NV 2006, 1506).
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