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   BFH, 09.08.2006 - II R 62/05   

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https://dejure.org/2006,11758
BFH, 09.08.2006 - II R 62/05 (https://dejure.org/2006,11758)
BFH, Entscheidung vom 09.08.2006 - II R 62/05 (https://dejure.org/2006,11758)
BFH, Entscheidung vom 09. August 2006 - II R 62/05 (https://dejure.org/2006,11758)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer
  • Judicialis

    VStG § 12 Abs. 1; ; AO 1977 § ... 171 Abs. 3; ; AO 1977 § 171 Abs. 10; ; AO 1977 § 177 Abs. 2; ; FGO § 74; ; FGO § 126 Abs. 4; ; BewG § 97 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 Satz 1 Buchst. a; ; BewG § 97 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 Satz 2 a.F.; ; BewG § 97 Abs. 1 Satz 1; ; BewG § 101 Nr. 1 a.F.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Konflikt zwischen den Regelungen über die Feststellungsfrist und den vorgenommenen Anpassungen der Beteiligungsansätze an die jeweiligen Grundlagenbescheide; Notwendigkeit einer Ablaufhemmung für die Auswertung der für die Unter-Personengesellschaften bereits ergangenen ...

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    AO 1977 § 171 Abs 3, AO 1977 § 177 Abs 1, AO 1977 § 181 Abs 1, AO 1977 § 171 Abs 3 a, BewG § 19 Abs 1 Nr 2
    Doppelbesteuerungsabkommen; Doppelstöckige Personengesellschaft; Einheitswert des Betriebsvermögens; Feststellungsverjährung; Hemmung der Verjährung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2007, 8
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 09.08.2006 - II R 59/05

    Beurteilung von Sonderbetriebseinnahmen aus Gesellschafterdarlehen nach den DBA

    Auszug aus BFH, 09.08.2006 - II R 62/05
    a) Hinsichtlich der Besetzungs-, Gehörs- und Aufklärungsrügen verweist der Senat zur näheren Begründung auf sein Urteil vom 9. August 2006 II R 59/05 (unter II.1., 2.).

    Denn bei Erlass des Bescheids vom 22. Oktober 1999 kam für die Auswertung der Feststellungsbescheide, die zwischenzeitlich für die Unter-Personengesellschaften ergangen waren, keine Ablaufhemmung mehr zum Tragen (wegen der Einzelheiten vgl. Senatsurteil vom 9. August 2006 II R 59/05, unter II.5.b).

    Aus diesem Grund waren für die Auslandsgesellschaften entgegen der Auffassung der Klägerin auch keine Einheitswerte festzustellen (vgl. Senatsurteil vom 9. August 2006 II R 59/05, unter II.7.).

    Wegen der Einzelheiten wird auch insoweit auf das Senatsurteil vom 9. August 2006 II R 59/05 (unter II.8., 9.) verwiesen.

    Art. 19 Abs. 3 DBA Frankreich 1959/1989 ist nicht einschlägig, weil die Forderungen nicht Betriebsvermögen einer Betriebsstätte der Klägerin bzw. ihrer Gesellschafter in Frankreich sind (vgl. Senatsurteil vom 9. August 2006 II R 59/05, unter II.8.).

  • BFH, 09.08.2006 - II R 24/05

    Saldierung materieller Fehler auch bei Teilverjährung, Bestimmung des

    Auszug aus BFH, 09.08.2006 - II R 62/05
    Hinsichtlich der Anforderungen an die hinreichende inhaltliche Bestimmtheit von Bescheiden über die Feststellung des Einheitswerts des Betriebsvermögens und hinsichtlich der Zulässigkeit des zweistufigen Feststellungsverfahrens bei doppelstöckigen Personengesellschaften wird auf das Senatsurteil vom 9. August 2006 II R 24/05 (unter II.1.) verwiesen.

    Dies hat allerdings nicht zur Folge, dass auch die bisher --vor Ablauf der Feststellungsfrist nach Maßgabe der bis dahin ergangenen ursprünglichen Grundlagenbescheide-- angesetzten Werte für diese Besteuerungsgrundlagen aus der für die Klägerin vorzunehmenden Einheitswertfeststellung herauszunehmen wären (vgl. Senatsurteil vom 9. August 2006 II R 24/05, unter II.4.c).

    Zu den materiellen Fehlern i.S. des § 177 Abs. 3 AO 1977 gehören auch Fehler, die darin liegen, dass das FA einen Grundlagenbescheid nicht rechtzeitig ausgewertet hat und nunmehr durch die Vorschriften über die Festsetzungsverjährung an einer Auswertung gehindert wird (wegen der Begründung im Einzelnen vgl. Senatsurteil vom 9. August 2006 II R 24/05, unter II.5.).

  • BFH, 03.08.2000 - III B 179/96

    Aussetzung des Verfahrens über Folgebescheid

    Auszug aus BFH, 09.08.2006 - II R 62/05
    Solche Umstände sind von der Rechtsprechung angenommen worden, wenn der maßgebende Besteuerungszeitraum sehr lange zurückliegt und zusätzlich die Verwirkung des Grundlagenbescheids geltend gemacht wurde (BFH-Beschluss vom 20. Februar 1991 II B 160/89, BFHE 163, 309, BStBl II 1991, 368) oder nur einzelne von ursprünglich mehreren angefochtenen Grundlagenbescheiden noch nicht bestandskräftig waren (BFH-Beschluss vom 3. August 2000 III B 179/96, BFHE 192, 255, BStBl II 2001, 33).

    Die Klägerin hat nicht geltend gemacht, dem FG im Klageverfahren nach den Grundsätzen des BFH-Beschlusses in BFHE 192, 255, BStBl II 2001, 33 substantiierte Darlegungen zur Höhe der im Verfahren der X streitigen Besteuerungsgrundlagen unterbreitet zu haben, aus denen trotz der Vielzahl anderer zu entscheidender Rechtsfragen doch die Pflicht des FG zur Aussetzung des Verfahrens hätte folgen können.

  • BFH, 24.03.1999 - I B 14/98

    KiESt; AdV bei anhängigem ESt-Verfahren

    Auszug aus BFH, 09.08.2006 - II R 62/05
    Zwar ist dieses Ermessen im Regelfall zugunsten einer Aussetzung des Verfahrens auszuüben (BFH-Beschluss vom 24. März 1999 I B 14/98, BFH/NV 1999, 1383, unter 1.a., m.w.N.), wofür insbesondere prozessökonomische Gründe maßgebend sind.
  • BFH, 20.02.1991 - II B 160/89

    Nichtaussetzung des Klageverfahrens gegen Folgebescheid bei Unklarheit, ob

    Auszug aus BFH, 09.08.2006 - II R 62/05
    Solche Umstände sind von der Rechtsprechung angenommen worden, wenn der maßgebende Besteuerungszeitraum sehr lange zurückliegt und zusätzlich die Verwirkung des Grundlagenbescheids geltend gemacht wurde (BFH-Beschluss vom 20. Februar 1991 II B 160/89, BFHE 163, 309, BStBl II 1991, 368) oder nur einzelne von ursprünglich mehreren angefochtenen Grundlagenbescheiden noch nicht bestandskräftig waren (BFH-Beschluss vom 3. August 2000 III B 179/96, BFHE 192, 255, BStBl II 2001, 33).
  • BFH, 07.10.2005 - II B 94/04

    Rechtliches Gehör: Schriftsatznachlass, Entscheidung vor Fristablauf

    Auszug aus BFH, 09.08.2006 - II R 62/05
    Im Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung in der hier zu beurteilenden Sache war hinsichtlich der Einheitswertfeststellung der X eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesfinanzhof (BFH) anhängig, die später wegen eines Verfahrensfehlers zur Aufhebung des FG-Urteils und zur Zurückverweisung der Sache an das FG führte (BFH-Beschluss vom 7. Oktober 2005 II B 94/04, BFH/NV 2006, 323).
  • BFH, 16.03.1993 - XI R 42/90
    Auszug aus BFH, 09.08.2006 - II R 62/05
    Ob das FG von dieser Möglichkeit Gebrauch macht, steht in seinem pflichtgemäßen Ermessen (BFH-Urteil vom 16. März 1993 XI R 42/90, BFH/NV 1994, 75, unter II.1., m.w.N.).
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