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   BFH, 18.01.2007 - IV B 133/06   

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https://dejure.org/2007,13659
BFH, 18.01.2007 - IV B 133/06 (https://dejure.org/2007,13659)
BFH, Entscheidung vom 18.01.2007 - IV B 133/06 (https://dejure.org/2007,13659)
BFH, Entscheidung vom 18. Januar 2007 - IV B 133/06 (https://dejure.org/2007,13659)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    EStG § 15a; ; EStG § 15a Abs. 2; ; EStG § 15a Abs. 4; ; FGO § 115 Abs. 2; ; HGB § 128

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 15a
    Verrechenbare Verluste; keine Umqualifizierung

  • datenbank.nwb.de

    Keine Umqualifikation verrechenbarer Verluste bei Übernahme des Unternehmens einer KG durch den Kommanditisten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2007, 888
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 10.03.1998 - VIII R 76/96

    Ausscheiden des Kommanditisten aus zweigliedriger KG

    Auszug aus BFH, 18.01.2007 - IV B 133/06
    Die nämlichen Folgen greifen ferner, wenn der Gesellschaftsanteil nicht (unentgeltlich) übertragen wird, sondern der Kommanditist unentgeltlich aus der KG ausscheidet und das Unternehmen vom unbeschränkt haftenden Gesellschafter übernommen wird (BFH-Urteil vom 10. März 1998 VIII R 76/96, BFHE 186, 50, BStBl II 1999, 269).

    b) Demgemäß hatte der Kläger die auf seinen bisherigen Kommanditanteil entfallenden Buchwerte der N-KG fortzuführen (BFH-Urteil in BFHE 186, 50, BStBl II 1999, 269; Schmidt/Wacker, EStG, 25. Aufl., § 16 Rz 503) und war nach den zu Abschn. II.1.

  • BFH, 14.10.2003 - VIII R 32/01

    Einlagen und Verlustausgleich nach § 15a EStG

    Auszug aus BFH, 18.01.2007 - IV B 133/06
    Soweit der Kläger allerdings die Verbindlichkeiten getilgt und damit das Betriebsvermögen seines Einzelunternehmens erhöht hat, war der nicht mit ausgleichsfähigen Verlusten verrechnete Teilbetrag der Einlagen im Rahmen der Ermittlung des Aufgabeergebnisses als ausgleichsfähiger Verlust zu berücksichtigen (BFH-Urteil vom 14. Oktober 2003 VIII R 32/01, BFHE 203, 462, BStBl II 2004, 359, m.w.N.).
  • BFH, 14.10.2003 - VIII R 38/02

    Verrechenbare Verluste bei Umwandlung einer KG in eine oHG

    Auszug aus BFH, 18.01.2007 - IV B 133/06
    Nach zwischenzeitlich ständiger Rechtsprechung führt die Umwandlung der Rechtsstellung eines Kommanditisten in diejenige eines unbeschränkt haftenden Gesellschafters nicht dazu, dass der für ihn zum Ende des vorangegangenen Wirtschaftsjahrs festgestellte verrechenbare Verlust in einen ausgleichsfähigen Verlust umzuqualifizieren ist (BFH-Urteile vom 14. Oktober 2003 VIII R 38/02, BFHE 203, 477, BStBl II 2004, 115, und vom 12. Februar 2004 IV R 26/02, BFH/NV 2004, 1228).
  • BFH, 11.05.1995 - IV R 44/93

    Verlustverrechnung - Verlustanteil - Umwandlung

    Auszug aus BFH, 18.01.2007 - IV B 133/06
    Darüber hinaus ist geklärt, dass dann, wenn der Kommanditist seinen Mitunternehmeranteil an einer zweigliedrigen KG auf den persönlich haftenden Gesellschafter unentgeltlich überträgt und dieser den Betrieb der Gesellschaft als Einzelunternehmen fortführt, auch der verrechenbare Verlust des Kommanditisten auf den Betriebsübernehmer übergeht und entsprechend § 15a Abs. 2 EStG die nunmehr aus dem Einzelunternehmen erzielten Gewinne mindert (BFH-Urteil vom 11. Mai 1995 IV R 44/93, BFHE 177, 466).
  • BFH, 12.02.2004 - IV R 26/02

    Umwandlung der Rechtsstellung als Kommanditist in diejenige eines Komplementärs

    Auszug aus BFH, 18.01.2007 - IV B 133/06
    Nach zwischenzeitlich ständiger Rechtsprechung führt die Umwandlung der Rechtsstellung eines Kommanditisten in diejenige eines unbeschränkt haftenden Gesellschafters nicht dazu, dass der für ihn zum Ende des vorangegangenen Wirtschaftsjahrs festgestellte verrechenbare Verlust in einen ausgleichsfähigen Verlust umzuqualifizieren ist (BFH-Urteile vom 14. Oktober 2003 VIII R 38/02, BFHE 203, 477, BStBl II 2004, 115, und vom 12. Februar 2004 IV R 26/02, BFH/NV 2004, 1228).
  • BFH, 01.03.2018 - IV R 16/15

    Zuordnung des verrechenbaren Verlustes i.S. des § 15a EStG bei unentgeltlicher

    Dementsprechend ist schon die bisherige Rechtsprechung des BFH davon ausgegangen, dass mit dem unentgeltlich übertragenen Mitunternehmeranteil auch der verrechenbare Verlust auf den Übernehmer übergeht, der später als Mitunternehmer aus dem Betrieb Gewinne erzielen kann (BFH-Urteil vom 11. Mai 1995 IV R 44/93, BFHE 177, 466, unter I.5.; bestätigt durch BFH-Urteile in BFHE 186, 50, BStBl II 1999, 269, unter II.3.b, und in BFHE 203, 477, BStBl II 2004, 115, unter II.2.; BFH-Beschluss vom 18. Januar 2007 IV B 133/06, BFH/NV 2007, 888, unter II.1.; ebenso die ganz herrschende Meinung in der Literatur: z.B. Dötsch, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 2008, 437; Schmidt/Wacker, a.a.O., § 15a Rz 234; Blümich/Heuermann, § 15a EStG Rz 114; HHR/Lüdemann, § 15a EStG Rz 143; v. Beckerath, in: Kirchhof/Söhn/Mellinghoff, EStG, § 15a Rz B 354; Bitz in Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, Kommentar, § 15a Rz 51a).
  • FG München, 25.01.2023 - 6 K 1787/19

    Gewerbesteuermessbescheid

    Hiernach sei es folgerichtig, die Übernahme des Unternehmens einer KG durch einen Gesellschafter nicht mit einer Umqualifikation bisher verrechenbarer Verluste zu verbinden, sondern in Analogie zu § 15a Abs. 2 EStG diese - einkunftsquellenbezogen - von den zukünftig erzielten Beteiligungs- bzw. Unternehmensgewinnen abzusetzen (BFH, Urteil vom 14. Oktober 2003 - VIII R 38/02 -, BFHE 203, 477, BStBl II 2004, 115; BFH, Beschluss vom 18. Januar 2007 - IV B 133/06 -, BFH/NV 2007, 888, zustimmend Stümper, GmbHR 2010, 129 (131)).

    Dazu gehört, dass eine Saldierung der nicht ausgeglichenen Verluste nur mit Gewinnen nach dem Zeitpunkt der Anwachsung erfolgen kann (BFH, Beschluss vom 18. Januar 2007 - IV B 133/06 -, BFH/NV 2007, 888, Rn 10.).

  • FG Berlin-Brandenburg, 23.08.2011 - 6 K 6261/08

    Feststellungsbescheid nach § 15a Abs. 4 EStG als Grundlagenbescheid für den

    Dies entspricht der Handhabung bei der "Umwandlung" einer zweigliedrigen Kommanditgesellschaft in ein Einzelunternehmen durch Anwachsung (vgl. dazu BFH-Urteil vom 11. Mai 1995 IV R 44/93, BFHE 177, 466; BFH-Beschluss vom 18. Januar 2007 IV B 133/06, BFH/NV 2007, 888) und bei der Verschmelzung von Kommanditgesellschaften im Wege der Aufnahme nach §§ 2 Nr. 1, 39 ff. Umwandlungsgesetz und § 24 UmwStG (dazu Rödder/Schumacher, DB 1998, 99 ff.).
  • BFH, 09.03.2009 - XI B 87/08

    Umsatzsteuerausweis durch Kleinunternehmer - Begründetheit einer

    Die Beschwerde ist jedenfalls nicht begründet, denn die von dem Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) aufgeworfene Rechtsfrage ist offensichtlich in dem vom Finanzgericht entschiedenen Sinne zu beantworten (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 18. Januar 2007 IV B 133/06, BFH/NV 2007, 888).
  • FG Nürnberg, 02.12.2010 - 4 K 149/09

    Vollbeendigung einer zweigliedrigen Personengesellschaft durch Tod der

    Diese Konstellation ist dem in der Rechtsprechung geklärten Fall vergleichbar, dass einem Komplementär bereits als verrechenbar festgestellte Verluste früherer Wirtschaftsjahre zufallen (vgl. z.B. aus jüngerer Zeit BFH-Beschluss vom 18.01.2007 IV B 133/06, BFH/NV 2007, 888).
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