Weitere Entscheidung unten: BFH, 30.01.2007

Rechtsprechung
   BFH, 01.02.2007 - VI R 73/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,4049
BFH, 01.02.2007 - VI R 73/04 (https://dejure.org/2007,4049)
BFH, Entscheidung vom 01.02.2007 - VI R 73/04 (https://dejure.org/2007,4049)
BFH, Entscheidung vom 01. Februar 2007 - VI R 73/04 (https://dejure.org/2007,4049)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • Judicialis

    EStG § 8 Abs. 1; ; EStG § 19 Abs. 1 Nr. 1; ; EStG § 34 Abs. 1; ; EStG § 34 Abs. 2 Nr. 4; ; FGO § 118 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 8 § 11 Abs. 1 S. 3 § 19 § 34
    Aktienoption; Zufluss

  • datenbank.nwb.de

    Zufluss von Arbeitslohn bei Aktienoptionen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • BRZ (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Lohnzufluss bei Aktienoptionen bei Verwendungsauflage für Veräußerungserlös

Besprechungen u.ä.

  • BRZ (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Lohnzufluss bei Aktienoptionen bei Verwendungsauflage für Veräußerungserlös

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 19 Abs 1, EStG § 8 Abs 1, EStG § 11 Abs 1, EStG § 38 Abs 2 S 2
    Aktienoption; Arbeitslohn; Verfügungsbeschränkung; Zufluss

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2007, 896
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (17)

  • BSG, 03.12.2009 - B 10 EG 3/09 R

    Elterngeld - Höhe - Einkommen - Einnahmen - sonstige Bezüge - laufender

    Einige Entscheidungen des BFH äußern sich allein dazu, wann ein Arbeitslohn nicht als laufend zu erachten ist (BFH, Urteile vom 20.11.2008 - VI R 25/05 - BFHE 223, 419; vom 30.9. 2008 - VI R 67/05 - BFHE 223, 98; vom 1.2. 2007 - VI R 73/04 - DStRE 2007, 1004; Beschluss vom 12.10.2006 - VI B 12/06 - juris, jeweils betreffend den einmaligen Erwerb von Arbeitgeberaktien zum Vorzugspreis).
  • BFH, 12.04.2007 - VI R 6/02

    Zufluss von Arbeitslohn durch Ablösung einer Pensionszusage auch bei Übernahme

    Nutzungsbeschränkungen aufgrund von Verwendungsabreden sind für den Zufluss von Einnahmen unschädlich, da sie lediglich die Vermögensverwendung betreffen (vgl. BFH-Urteil vom 1. Februar 2007 VI R 73/04, BFH/NV 2007, 896; Schmidt/Heinicke, EStG, 25. Aufl., § 11 Rz 15).
  • BFH, 11.12.2008 - VI R 9/05

    Arbeitslohn bei Leistungen aus einer vom Arbeitgeber finanzierten

    Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung tritt der Zufluss mit der Erlangung der wirtschaftlichen Verfügungsmacht ein (z.B. BFH-Urteil vom 1. Februar 2007 VI R 73/04, BFH/NV 2007, 896, m.w.N.).
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Rechtsprechung
   BFH, 30.01.2007 - XI B 83/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,17941
BFH, 30.01.2007 - XI B 83/06 (https://dejure.org/2007,17941)
BFH, Entscheidung vom 30.01.2007 - XI B 83/06 (https://dejure.org/2007,17941)
BFH, Entscheidung vom 30. Januar 2007 - XI B 83/06 (https://dejure.org/2007,17941)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    FGO § 115 Abs. 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 116 Abs. 3; ; EStG § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b

  • rechtsportal.de

    EStG § 9 Abs. 1 § 19; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1
    Umzug; WK

  • datenbank.nwb.de

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung (hier: Umzugskosten als Werbungskosten)

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2007, 896
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 24.05.2000 - VI R 28/97

    Umzugskosten - Doppelter Haushalt bei Eigenheimnutzung

    Auszug aus BFH, 30.01.2007 - XI B 83/06
    Nach der Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 24. Mai 2000 VI R 28/97 (BFHE 191, 552, BStBl II 2000, 474) führt der anlässlich eines Umzugs erlittene Verlust aus dem Verkauf des Hauses nicht zu Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit (§ 19 des Einkommensteuergesetzes --EStG--).
  • BFH, 15.11.1991 - VI R 36/89

    Zur steuerlichen Abziehbarkeit von Maklerkosten bei einem beruflich veranlaßten

    Auszug aus BFH, 30.01.2007 - XI B 83/06
    Umzugsbedingte Verluste aus dem Verkauf eines Eigenheims betreffen auch bei einer beruflichen Motivation des Verkaufs vorrangig die private Vermögenssphäre, weil es einem Arbeitnehmer in der Regel frei steht, statt des Verkaufs das Haus im Wege der Fremdvermietung zu nutzen (vgl. BFH-Urteil vom 15. November 1991 VI R 36/89, BFHE 166, 456, BStBl II 1992, 492).
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