Rechtsprechung
| BFH, 01.02.2007 - VI R 74/05 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- NWB SteuerXpert START
EStG § 35a
Renovierung eines Bades ist keine haushaltsnahe Dienstleistung - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Haushaltsnahe Dienstleistung
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Kurzfassungen/Presse (2)
- steuertipps.de (Kurzinformation)
Haushaltsnahe Dienstleistungen: Badezimmer-Renovierung vor 2006 nicht begünstigt
- steuertipps.de (Kurzinformation)
Haushaltsnahe Dienstleistungen: Badezimmer-Renovierung vor 2006 nicht begünstigt
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG Niedersachsen, 04.10.2005 - 13 K 368/04
- BFH, 01.02.2007 - VI R 74/05
Zeitschriftenfundstellen
- BFH/NV 2007, 900
Wird zitiert von ... (16)
- BFH, 29.01.2009 - VI R 28/08
Steuerrecht - Steuerbegünstigung für haushaltsnahe Dienstleistungen
a) Nach der Rechtsprechung des Senats in seinen Urteilen vom 1. Februar 2007 VI R 77/05 (BFHE 216, 526, BStBl II 2007, 760) und VI R 74/05 (BFH/NV 2007, 900) ist unter dem Begriff des Haushalts die Wirtschaftsführung mehrerer (in einer Familie) zusammenlebender Personen oder einer einzelnen Person zu verstehen.b) "Haushaltsnahe" Leistungen sind solche, die eine hinreichende Nähe zur Haushaltsführung haben bzw. damit im Zusammenhang stehen (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- in BFHE 216, 526, BStBl II 2007, 760; in BFH/NV 2007, 900;… Fischer in Kirchhof, a.a.O., § 35a Rz 6).
Handwerkerleistungen, die im Regelfall nur von Fachkräften durchgeführt werden können, fallen dagegen nicht unter den Begriff der haushaltsnahen Dienstleistung; dieser auch im BMF-Schreiben vom 1. November 2004 IV C 8-S 2296 b-16/04 (BStBl I 2004, 958 Rz 5) vertretenen Auffassung hat sich der erkennende Senat in seinen Urteilen in BFHE 216, 526, BStBl II 2007, 760, und in BFH/NV 2007, 900, angeschlossen.
- FG Niedersachsen, 25.02.2009 - 4 K 12315/06
Aufwendungen für die Grabpflege als haushaltsnahe Dienstleistung
Die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs im Urteil vom 1. Februar 2007 (VI R 74/05, BFH/NV 2007, 900) stehe nicht im Widerspruch zu seiner Auffassung, da diese sich im Wesentlichen nur mit der Abgrenzung der handwerklichen Leistung zur haushaltsnahen Leistung befasse.Unter dem Begriff des Haushalts ist nach der Rechtsprechung des BFH, der der Senat folgt, die Wirtschaftsführung mehrerer zusammenlebender Personen oder einer einzelner Person zu verstehen; das Wirtschaften im Haushalt umfasst Tätigkeiten, die für die Haushaltung oder für die Haushaltsmitglieder erbracht werden (vgl. BFH-Urteile vom 1. Februar 2007 VI R 74/05, BFH/NV 2007, 900 und VI R 77/05, BFHE 216, 526, BStBl II 2007, 760).
Hauswirtschaftliche Tätigkeiten in diesem Sinne sind solche, die üblicherweise zur Versorgung der in dem Haushalt lebenden Familie erbracht werden (BFH-Urteil vom 1. Februar 2007 VI R 74/05, BFH/NV 2007, 900).
Der Senat ist in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des BFH und der Literatur (BFH-Urteil vom 1. Februar 2007 VI R 74/05, BFH/NV 2007, 900 m.w.N. zur Literatur) der Ansicht, dass die Verordnung über die Berufsausbildung zum Hauswirtschafter/zur Hauswirtschafter vom 30. Juni 1999, BGBl. I 1999, 1495 (HwirtAusbV) eine geeignete Grundlage zur Bestimmung des Begriffs der haus-wirtschaftlichen Tätigkeit ist.
- BFH, 29.07.2010 - VI R 60/09
Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen - Auslegung des Begriffs "inländischer …
Nach der Rechtsprechung des Senats (z.B. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 1. Februar 2007 VI R 77/05, BFHE 216, 526, BStBl II 2007, 760, und VI R 74/05, BFH/NV 2007, 900) ist hierunter die Wirtschaftsführung mehrerer (in einer Familie) zusammenlebender Personen oder einer einzelnen Person zu verstehen.
- BFH, 06.05.2010 - VI R 4/09
Abgrenzung haushaltsnahe Dienstleistung zu Handwerkerleistung - Keine …
Nach der Rechtsprechung des Senats in seinen Urteilen vom 1. Februar 2007 VI R 77/05 (BFHE 216, 526, BStBl II 2007, 760) und VI R 74/05 (BFH/NV 2007, 900) müssen die Leistungen eine hinreichende Nähe zur Haushaltsführung aufweisen bzw. damit im Zusammenhang stehen. - BFH, 13.07.2011 - VI R 61/10
Erd- und Pflanzarbeiten im Garten als Handwerkerleistung
Nach der Rechtsprechung des Senats in seinen Urteilen vom 1. Februar 2007 VI R 77/05 (BFHE 216, 526, BStBl II 2007, 760) und BFH VI R 74/05 (BFH/NV 2007, 900) müssen die Leistungen eine hinreichende Nähe zur Haushaltsführung aufweisen bzw. damit im Zusammenhang stehen. - FG Münster, 15.07.2011 - 14 K 1226/10
Aufwendungen für die Anlieferung von Mahlzeiten keine haushaltsnahen …
Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes (z. B. BFH Urteile vom 1. Februar 2007 VI R 77/05, BStBl II 2007, 760 und VI R 74/05, BFH/NV 2007, 900) ist unter dem Begriff des Haushalts die Wirtschaftsführung mehrerer (in einer Familie) zusammenlebender Personen oder einer einzelnen Person zu verstehen."Haushaltsnahe" Leistungen sind solche, die eine hinreichende Nähe zur Haushaltsführung haben bzw. damit im Zusammenhang stehen (BFH in BStBl II 2007, 760; in BFH/NV 2007, 900; BFH Urteil vom 29. Januar 2009, VI R 28/08, BStBl 2010, 166).
- FG Baden-Württemberg, 08.03.2012 - 6 K 4420/11
Haushaltsnahe Dienstleistung für Bewohner eines Wohnstifts
Dazu gehören Einkaufen von Verbrauchsgütern, Kochen, Wäschepflege, Reinigung und Pflege der Räume, des Gartens und auch Pflege, Versorgung und Betreuung von Kindern und kranken Haushaltsangehörigen (vgl. vgl. BFH, Urteil vom 1. Februar 2007 VI R 74/05, BFH/NV 2007, 900).Nicht gefördert werden sollen hingegen sonstige Dienstleistungen, die regelmäßig nicht von Haushaltsangehörigen, sondern von Dritten erledigt werden (zu alledem vgl. BFH, Urteile vom 1. Februar 2007 VI R 74/05, aaO;… vom 29. Januar 2009 VI R 28/08, aaO).
- BFH, 05.03.2009 - VI R 43/08
Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen
Im Streitfall kann dahinstehen, ob, wie das Finanzgericht offensichtlich angenommen hat, die streitbefangenen Maler- und Tapezierarbeiten haushaltsnahe Dienstleistungen im Sinne der zitierten Vorschrift sind (vgl. dazu Urteile des Bundesfinanzhofs vom 1. Februar 2007 VI R 77/05, BFHE 216, 526, BStBl II 2007, 760; VI R 74/05, BFH/NV 2007, 900). - FG Hamburg, 05.05.2008 - 6 K 175/05
Einkommensteuer: Haushaltsnahe Dienstleistungen in Altenheimen
b) Vor diesem Hintergrund versteht der erkennende Senat als "haushaltsnah" alle Leistungen, die mit (größerer oder geringerer) Regelmäßigkeit im Haushalt des Steuerpflichtigen anfallen, typischerweise durch die Mitglieder einer Familie bzw. eines privaten Haushalts selbst erledigt werden oder zumindest erledigt werden können und Gegenstand eines haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnisses sein können (vgl. auch BFH-Urteil vom 01.02.2007, VI R 74/05, BFH/NV 2007, 900;… BMF, a.a.O., Rz. 5;… Blümich/Erhard, EStG, § 35a Rz. 42). - FG Rheinland-Pfalz, 01.07.2010 - 4 K 2708/07
Steuerrecht - Gartenneugestaltung keine haushaltsnahe Handwerkerleistung
c) Soweit vor der Änderung des § 35a Abs. 2 EStG durch das Gesetz zur steuerlichen Förderung von Wachstum und Beschäftigung vom 26. April 2006 (…a.a.O.) seitens des BMF (z.B. BMF-Schreiben in BStBl I 2003, 408, Rz 4 und 5) und einiger Finanzgerichte (siehe die Nachweise - auch der kritischen Stimmen - im Urteil des Finanzgerichts München vom 30. Juli 2005 5 K 2262/04, EFG 2005, 1612) die Auffassung vertreten wurde, dass Handwerkerleistungen, soweit sie nicht über Schönheitsreparaturen oder kleine Ausbesserungsarbeiten hinausgehen, ebenfalls haushaltsnahe Dienstleistungen i.S.v. § 35a Abs. 2 des Einkommensteuergesetzes i.d.F. des Zweiten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt vom 23. Dezember 2002 (BGBl I 2002, 4621; BStBl I 2003, 3) sein können (offen gelassen vom BFH in den Urteilen vom 1. Februar 2007 VI R 77/05, BStBl II 2007, 760, und VI R 74/05, BFH/NV 2007, 900) kann hieran nach der Änderung des § 35a Abs. 2 EStG durch das Gesetz zur steuerlichen Förderung von Wachstum und Beschäftigung vom 26. April 2006 (…a.a.O.) wegen des insoweit eindeutigen neuen Wortlauts und der Gesetzesbegründung nicht mehr festgehalten werden. - FG Baden-Württemberg, 12.09.2012 - 3 K 3887/11
Kosten des Mittagessens im Wohnstift als haushaltsnahe Dienstleistung
- FG Bremen, 11.12.2008 - 2 K 100/08
Handwerkliche Tätigkeiten oder Handwerkerleistungen - eine Unterscheidung mit …
- FG Münster, 21.05.2010 - 14 K 1141/08
Vorweggenommene haushaltsnahe Dienstleistungen
- FG Münster, 25.05.2012 - 14 K 2289/11
Wann sind Kosten für den "Dogsitter" absetzbar ?
- FG Nürnberg, 04.10.2012 - 4 K 1065/12
- FG Nürnberg, 15.12.2010 - 3 K 1991/09
Berücksichtigung von Handwerkerleistungen als haushaltsnahe Dienstleistungen oder …
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