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   BFH, 06.02.2007 - X B 96/06   

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https://dejure.org/2007,15519
BFH, 06.02.2007 - X B 96/06 (https://dejure.org/2007,15519)
BFH, Entscheidung vom 06.02.2007 - X B 96/06 (https://dejure.org/2007,15519)
BFH, Entscheidung vom 06. Februar 2007 - X B 96/06 (https://dejure.org/2007,15519)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2007, 960
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 07.11.2002 - VII R 37/01

    Abwägung prozessökonomischer Gesichtspunkte gegenüber den Beteiligteninteressen

    Auszug aus BFH, 06.02.2007 - X B 96/06
    Bei dieser Sachlage war das FG nicht gehalten, die Interessen der Beteiligten gegeneinander abzuwägen (vgl. hierzu Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 7. November 2002 VII R 37/01, BFHE 200, 444, BStBl II 2003, 145).
  • OLG Brandenburg, 09.03.2005 - 4 U 154/04

    Zulässigkeit einer Restitutionsklage wegen einer Entscheidung des Europäischen

    Auszug aus BFH, 06.02.2007 - X B 96/06
    Denn das in Art. 13 EMRK normierte Recht einer Person, die in ihren in der EMRK anerkannten Rechten oder Freiheiten verletzt worden ist, bei einer innerstaatlichen Instanz eine wirksame Beschwerde zu erheben, ist in der Bundesrepublik Deutschland bereits dadurch gewährleistet, dass jedes Gericht die EMRK bei seiner Entscheidungsfindung im Range eines einfachen Rechts berücksichtigen muss (vgl. Urteil des Brandenburgischen Oberlandesgerichts vom 9. März 2005 4 U 154/04, juris, und Mayer-Ladewig, Handkommentar-EMRK, Art. 13 Rz 8).
  • BFH, 19.09.2007 - VI B 151/06

    Ersatzzustellung

    In der mündlichen Verhandlung vom 9. November 2006 hat der Kläger keinen schlüssigen Antrag auf Aussetzung des Verfahrens im Hinblick auf das laufende Strafverfahren gestellt (vgl. BFH-Beschluss vom 6. Februar 2007 X B 96/06, BFH/NV 2007, 960).
  • BFH, 22.05.2007 - X S 6/07

    Schlüssige Erhebung einer Anhörungsrüge

    Mit Beschluss vom 6. Februar 2007 X B 96/06 hat der angerufene Senat die Beschwerde der Rügeführerin wegen der Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts (FG) Nürnberg vom 3. Mai 2006 V 104/2005 als unzulässig verworfen.
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