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   BFH, 02.02.2007 - V B 90/05   

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https://dejure.org/2007,10481
BFH, 02.02.2007 - V B 90/05 (https://dejure.org/2007,10481)
BFH, Entscheidung vom 02.02.2007 - V B 90/05 (https://dejure.org/2007,10481)
BFH, Entscheidung vom 02. Februar 2007 - V B 90/05 (https://dejure.org/2007,10481)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • Judicialis

    AO §§ 52 ff.; ; UStG § ... 1 Abs. 1 Nr. 2 a; ; UStG § 3 Abs. 1 b; ; UStG § 3 Abs. 9 a; ; UStG § 4; ; UStG § 12; ; UStG § 12 Nr. 8 Buchst. a; ; UStG § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a; ; FGO § 76 Abs. 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UStG § 4 § 12 Abs. 2 Nr. 8a
    USt: gemeinnützige Körperschaft, Entnahme

  • datenbank.nwb.de

    Leistungen einer gemeinnützigen Körperschaft weder nach § 4 UStG steuerbefreit noch nach § 12 UStG begünstigt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Kurzinformation)

    Umsatzsteuer - Ermäßigung für Entnahmen einer gemeinnützigen Körperschaft?

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2007, 986
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (13)

  • BFH, 14.06.1999 - I B 127/98

    Verletzung des rechtlichen Gehörs; Überraschungsentscheidung

    Auszug aus BFH, 02.02.2007 - V B 90/05
    a) Zwar verbietet der Anspruch der Beteiligten auf Gewährung des rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes --GG--, § 96 Abs. 2 FGO) dem Gericht den Erlass von "Überraschungsentscheidungen" (z.B. Beschluss des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 29. Mai 1991 1 BvR 1383/90, BVerfGE 84, 188; BFH-Beschlüsse vom 1. Juli 1998 IV B 152/97, BFH/NV 1998, 1511; vom 14. Juni 1999 I B 127/98, BFH/NV 1999, 1609).

    Der Anspruch auf rechtliches Gehör und die richterliche Hinweispflicht des § 76 Abs. 2 FGO verlangen aber nicht, dass das Gericht die einzelnen für die Entscheidung erheblichen (rechtlichen oder tatsächlichen) Gesichtspunkte im Voraus andeutet (Beschluss in BFH/NV 1999, 1609).

  • BFH, 01.07.1998 - IV B 152/97

    Voraussetzungen des Verfahrensmangels der Verletzung rechtlichen Gehörs -

    Auszug aus BFH, 02.02.2007 - V B 90/05
    a) Zwar verbietet der Anspruch der Beteiligten auf Gewährung des rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes --GG--, § 96 Abs. 2 FGO) dem Gericht den Erlass von "Überraschungsentscheidungen" (z.B. Beschluss des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 29. Mai 1991 1 BvR 1383/90, BVerfGE 84, 188; BFH-Beschlüsse vom 1. Juli 1998 IV B 152/97, BFH/NV 1998, 1511; vom 14. Juni 1999 I B 127/98, BFH/NV 1999, 1609).
  • BFH, 19.10.1993 - VIII R 61/92

    Inhalt und Umfang einer Hinweispflicht des Gerichts - Merkmal der

    Auszug aus BFH, 02.02.2007 - V B 90/05
    Die Hinweispflichten entfallen zwar auch bei fachkundig vertretenen Beteiligten nicht von vornherein (BFH-Urteil vom 19. Oktober 1993 VIII R 61/92, BFH/NV 1994, 790, m.w.N.).
  • BFH, 28.08.2003 - VII B 260/02

    Grundsätzliche Bedeutung; Sachaufklärungspflicht; Einholung einer

    Auszug aus BFH, 02.02.2007 - V B 90/05
    Deshalb liegt kein Verfahrensmangel vor, wenn ein FG, dessen Entscheidung mit der Nichtzulassungsbeschwerde angefochten werden kann, Gemeinschaftsrecht auszulegen hat und sowohl von der Einholung einer Vorabentscheidung des EuGH als auch von der Zulassung der Revision absieht (z.B. BFH-Beschluss vom 28. August 2003 VII B 260/02, BFH/NV 2004, 69).
  • BFH, 18.04.2005 - IV B 90/03

    Änderung eines angefochtenen Steuerbescheides nach Klageerhebung

    Auszug aus BFH, 02.02.2007 - V B 90/05
    Das Unterlassen eines Hinweises stellt deshalb regelmäßig bei steuerlich beratenen und durch einen fach- und sachkundigen Prozessbevollmächtigten vertretenen Beteiligten --wie im Streitfall die Klägerin-- keine Verletzung der Pflichten aus § 76 Abs. 2 FGO dar, es sei denn, es würden besondere Umstände, die eine Ausnahme von dieser Regel erforderten, dargelegt (BFH-Beschlüsse vom 19. März 2001 VII B 231/00, BFH/NV 2001, 1012, und vom 18. April 2005 IV B 90/03, BFH/NV 2005, 1817, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 21.01.2005 - VIII B 163/03

    Verletzung von Mitwirkungspflichten

    Auszug aus BFH, 02.02.2007 - V B 90/05
    Hat das FG --wie im Streitfall-- seine Entscheidung auf mehrere Gründe gestützt, von denen jeder für sich allein das Entscheidungsergebnis trägt, so muss hinsichtlich jeder Begründung ein Zulassungsgrund geltend gemacht werden und vorliegen (ständige Rechtsprechung, z.B. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 21. Januar 2005 VIII B 163/03, BFH/NV 2005, 835; vom 15. Juli 2004 V B 172/03, BFH/NV 2004, 1677, m.w.N.).
  • BFH, 05.07.2005 - VI B 150/04

    Urteilsbegründung; Überraschungsentscheidung

    Auszug aus BFH, 02.02.2007 - V B 90/05
    Insoweit kann offenbleiben, ob die Klägerin allein mit dem Hinweis, die Rechtslage vor Inkrafttreten der Regelung in § 3 Abs. 1 b und Abs. 9 a UStG 1999 sei mit der Richtlinie nicht vereinbar, einen Zulassungsgrund i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 1 oder 2 FGO i.V.m. § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO hinreichend dargelegt hat (zu den Darlegungserfordernissen für eine Zulassung wegen grundsätzlicher Bedeutung nach § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO und zur Fortbildung des Rechts nach § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 1 FGO vgl. z.B. die Nachweise zur Rechtsprechung des BFH bei Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 6. Aufl., § 116 Rz 32 und Rz 38 und zum Darlegungserfordernis für die Zulassung wegen Abweichung nach § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 FGO z.B. BFH-Beschluss vom 5. Juli 2005 VI B 150/04, BFH/NV 2005, 2025; Gräber/Ruban, a.a.O., § 116 Rz 42, m.w.N.).
  • BFH, 15.07.2004 - V B 172/03

    Vorsteuerabzug des Leistungsempfängers

    Auszug aus BFH, 02.02.2007 - V B 90/05
    Hat das FG --wie im Streitfall-- seine Entscheidung auf mehrere Gründe gestützt, von denen jeder für sich allein das Entscheidungsergebnis trägt, so muss hinsichtlich jeder Begründung ein Zulassungsgrund geltend gemacht werden und vorliegen (ständige Rechtsprechung, z.B. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 21. Januar 2005 VIII B 163/03, BFH/NV 2005, 835; vom 15. Juli 2004 V B 172/03, BFH/NV 2004, 1677, m.w.N.).
  • BFH, 20.01.2000 - III B 57/99

    Überraschungsentscheidung

    Auszug aus BFH, 02.02.2007 - V B 90/05
    b) Für eine schlüssige Rüge der Verletzung des rechtlichen Gehörs (§ 119 Nr. 3 FGO) ist im Übrigen die substantiierte Darlegung erforderlich, was der Beteiligte bei ausreichender Gewährung des rechtlichen Gehörs noch vorgetragen hätte und inwiefern dieses Vorbringen möglicherweise zu einer anderen Entscheidung des Gerichts hätte führen können (dazu BFH-Beschlüsse vom 3. September 2001 GrS 3/98, BFHE 196, 39, BStBl II 2001, 802; vom 20. Januar 2000 III B 57/99, BFH/NV 2000, 861).
  • BFH, 19.03.2001 - VII B 231/00

    Brennerei - Vergünstigung - Abfindungsbrennen - Entziehung - Vertrauenswürdigkeit

    Auszug aus BFH, 02.02.2007 - V B 90/05
    Das Unterlassen eines Hinweises stellt deshalb regelmäßig bei steuerlich beratenen und durch einen fach- und sachkundigen Prozessbevollmächtigten vertretenen Beteiligten --wie im Streitfall die Klägerin-- keine Verletzung der Pflichten aus § 76 Abs. 2 FGO dar, es sei denn, es würden besondere Umstände, die eine Ausnahme von dieser Regel erforderten, dargelegt (BFH-Beschlüsse vom 19. März 2001 VII B 231/00, BFH/NV 2001, 1012, und vom 18. April 2005 IV B 90/03, BFH/NV 2005, 1817, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 03.09.2001 - GrS 3/98

    Verletzung des Rechts auf Gehör

  • BFH, 15.07.1999 - V R 106/98

    EuGH-Vorlage: Entnahme und Vorsteuerabzug

  • BVerfG, 29.05.1991 - 1 BvR 1383/90

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliche Gehör bei Überspannung der Anforderungen

  • BFH, 19.10.2007 - V B 93/07

    Ablehnung des selbständigen Beweisverfahrens; Statthaftigkeit der Beschwerde;

    Das Unterlassen eines Hinweises stellt deshalb regelmäßig bei durch einen fach- und sachkundigen Prozessbevollmächtigten vertretenen Beteiligten --wie im Streitfall der Antragstellerin-- keine Verletzung der Pflichten des § 76 Abs. 2 FGO dar, es sei denn, es würden --anders als in den Streitfällen-- besondere Umstände, die eine Ausnahme von dieser Regel erforderten, dargelegt (vgl. BFH-Beschluss vom 2. Februar 2007 V B 90/05, BFH/NV 2007, 986, m.w.N.).
  • BFH, 19.10.2007 - V B 66/07

    Ablehnung des selbständigen Beweisverfahrens; Wechsel der örtlichen

    Das Unterlassen eines Hinweises stellt deshalb regelmäßig bei durch einen fach- und sachkundigen Prozessbevollmächtigten vertretenen Beteiligten --wie im Streitfall der Antragstellerin-- keine Verletzung der Pflichten des § 76 Abs. 2 FGO dar, es sei denn, es würden --anders als in den Streitfällen-- besondere Umstände, die eine Ausnahme von dieser Regel erforderten, dargelegt (vgl. BFH-Beschluss vom 2. Februar 2007 V B 90/05, BFH/NV 2007, 986, m.w.N.).
  • BFH, 11.10.2007 - V B 68/07

    Selbstständiges Beweisverfahren

    Das Unterlassen eines Hinweises stellt deshalb regelmäßig bei durch einen fach- und sachkundigen Prozessbevollmächtigten vertretenen Beteiligten --wie im Streitfall der Antragstellerin-- keine Verletzung der Pflichten des § 76 Abs. 2 FGO dar, es sei denn, es würden --anders als im Streitfall-- besondere Umstände, die eine Ausnahme von dieser Regel erforderten, dargelegt (vgl. BFH-Beschluss vom 2. Februar 2007 V B 90/05, BFH/NV 2007, 986, m.w.N.).
  • FG Nürnberg, 06.03.2013 - 3 K 1469/11

    Keine Beiladung des Vergütungsgläubigers bei Anfechtung des Haftungsbescheides

    Das gilt auch dann, wenn das Finanzgericht eine Revision gegen sein Urteil nicht zulässt (vgl. BFH-Beschluss vom 02.02.2007 V B 90/05, BFH/NV 2007, 986).
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