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   BFH, 18.10.2007 - VI R 62/04   

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https://dejure.org/2007,9322
BFH, 18.10.2007 - VI R 62/04 (https://dejure.org/2007,9322)
BFH, Entscheidung vom 18.10.2007 - VI R 62/04 (https://dejure.org/2007,9322)
BFH, Entscheidung vom 18. Oktober 2007 - VI R 62/04 (https://dejure.org/2007,9322)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • Judicialis

    EStG § 12 Nr. 1 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 9 Abs. 1 S. 1, § 12 Nr. 1 S. 2
    Werbungskostenabzug; Grundschullehrerin

  • datenbank.nwb.de

    Aufwendungen aus beruflichem Anlass eines Lehrers; Tanzleiterausbildung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Kurzinformation)

    Aus- und Fortbildung - Ausbildung einer Grundschullehrerin zur Tanzleiterin

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Werbungskosten
    Übersicht

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 9 Abs 1 S 1, EStG § 12 Nr 1
    Berufliche Veranlassung; Fortbildung; Lehrer; Tanz

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2008, 358
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 15.03.2007 - VI R 61/04

    WK-Abzug: Englischkurs in Südafrika

    Auszug aus BFH, 18.10.2007 - VI R 62/04
    Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) gehören hierzu auch Bildungsaufwendungen, sofern sie beruflich veranlasst sind (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 15. März 2007 VI R 61/04, BFH/NV 2007, 1132, m.w.N.).

    Eine berufliche Veranlassung ist gegeben, wenn die Aufwendungen objektiv mit dem Beruf zusammenhängen und subjektiv zu dessen Förderung erbracht werden (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 15. März 2007 VI R 14/04, BFH/NV 2007, 1561, und in BFH/NV 2007, 1132, jeweils m.w.N.).

    Aufwendungen für einen Lehrgang sind demnach als Werbungskosten abziehbar, wenn ein konkreter Zusammenhang mit der Berufstätigkeit besteht (BFH-Urteil in BFH/NV 2007, 1132).

    In die erforderliche Gesamtwürdigung sind jedoch alle wesentlichen Umstände des Einzelfalls einzubeziehen und zu beurteilen (vgl. z.B. BFH-Urteile in BFH/NV 2007, 1132, und vom 12. April 2007 VI R 77/04, BFH/NV 2007, 1643, m.w.N.).

  • BFH, 14.03.1991 - IV R 104/89

    Anforderungen an die Darstellung des Tatbestandes in einem Urteil

    Auszug aus BFH, 18.10.2007 - VI R 62/04
    Verweisungen auf Schriftstücke sind indes nur wegen der Einzelheiten zulässig (§ 105 Abs. 3 Satz 2 FGO), entscheidungserhebliche tatsächliche Feststellungen im Urteil selbst dürfen sie nicht ersetzen (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 14. März 1991 IV R 104/89, BFH/NV 1992, 47; Gräber/von Groll, Finanzgerichtsordnung, 6. Aufl., § 105 Rz 20, m.w.N.).

    Es kann offen bleiben, ob das angegriffene Urteil schon deshalb in dem angefochtenen Umfang aufzuheben ist, weil es insoweit keine brauchbare Grundlage für seine sachliche Nachprüfung durch das Revisionsgericht liefert (vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 1992, 47; Gräber/von Groll, a.a.O., § 105 Rz 21).

  • BFH, 12.04.2007 - VI R 77/04

    WK-Abzug; Bewirtungsaufwand

    Auszug aus BFH, 18.10.2007 - VI R 62/04
    In die erforderliche Gesamtwürdigung sind jedoch alle wesentlichen Umstände des Einzelfalls einzubeziehen und zu beurteilen (vgl. z.B. BFH-Urteile in BFH/NV 2007, 1132, und vom 12. April 2007 VI R 77/04, BFH/NV 2007, 1643, m.w.N.).
  • BFH, 15.03.2007 - VI R 14/04

    Aufwendungen eines Ausländers für Deutschkurs sind nichtabziehbare Kosten der

    Auszug aus BFH, 18.10.2007 - VI R 62/04
    Eine berufliche Veranlassung ist gegeben, wenn die Aufwendungen objektiv mit dem Beruf zusammenhängen und subjektiv zu dessen Förderung erbracht werden (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 15. März 2007 VI R 14/04, BFH/NV 2007, 1561, und in BFH/NV 2007, 1132, jeweils m.w.N.).
  • FG Münster, 17.03.2004 - 10 K 6366/02

    Fortbildungskosten

    Auszug aus BFH, 18.10.2007 - VI R 62/04
    Von den auf die beiden Tanzleiterausbildungen entfallenden Kosten erkannte das Finanzgericht (FG) mit den in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2005, 185 veröffentlichten Gründen lediglich die Aufwendungen für die Ausbildung zur Tanzleiterin für Kindertanz dem Grunde und ganz überwiegend auch der Höhe nach als Werbungskosten bei den Einkünften der Klägerin aus nichtselbständiger Arbeit an.
  • FG Saarland, 09.07.2008 - 2 K 2326/05

    Einkommensteuer; Aufwendungen eines Sportlehrers für Skier als Werbungskosten

    Aufwendungen für einen Lehrgang sind demnach als Werbungskosten abziehbar, wenn ein konkreter Zusammenhang mit der Berufstätigkeit besteht (BFH vom 18. Oktober 2007 VI R 62/04, BFH/NV 2008, 358).
  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 06.05.2010 - 2 K 215/07

    Aufwendungen für die Teilnahme an Studienreisen als Werbungskosten einer Lehrerin

    Aufwendungen für einen Lehrgang sind beruflich veranlasst und demnach abziehbar, wenn ein konkreter Zusammenhang mit der Berufstätigkeit besteht (BFH-Urteil vom 18. Oktober 2007, VI R 62/04, BFH/NV 2008, 358 ).
  • FG Rheinland-Pfalz, 23.04.2012 - 5 K 2514/10

    Aufwendungen für Fahrten eines Lehrers zu Orchesterproben keine

    Im Übrigen sei dem BFH-Urteil vom 18. Oktober 2007 (VI R 62/04, BFH/NV 2008 S. 358) zu entnehmen, dass Ausbildungs- bzw. Kursinhalte in einem konkreten Zusammenhang mit der Berufstätigkeit eines Lehrers stünden, wenn die im Kurs erworbenen Kenntnisse bei der Erfüllung des konkreten Bildungsauftrags des Lehrers verwendbar seien.
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