Weitere Entscheidung unten: BFH, 25.03.2008

Rechtsprechung
   BFH, 27.03.2008 - IX B 36/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,4509
BFH, 27.03.2008 - IX B 36/07 (https://dejure.org/2008,4509)
BFH, Entscheidung vom 27.03.2008 - IX B 36/07 (https://dejure.org/2008,4509)
BFH, Entscheidung vom 27. März 2008 - IX B 36/07 (https://dejure.org/2008,4509)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,4509) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung keine vorweggenommenen Werbungskosten; Einkünfteerzielungsabsicht bei Vermietung und Verpachtung; Kein wesentlicher Verfahrensmangel wegen bloß zu kurzer Urteilsbegründung; Verletzung des Anspruches auf rechtliches Gehör

  • Judicialis

    EStG § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7; ; EStG § ... 10 Abs. 3 a.F.; ; EStG § 22; ; EStG § 22 Nr. 1; ; EStG § 23; ; FGO § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; ; FGO § 74; ; FGO § 96 Abs. 1 Satz 1; ; FGO § 105 Abs. 2 Nr. 5; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2 1. Alternative; ; FGO § 119 Nr. 6

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de

    Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung keine vorweggenommene Werbungskosten bei den Einkünften aus § 22 Nr. 1 EStG sondern Sonderausgaben; zur Einkünfteerzielungsabsicht bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2008, 1149
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (29)

  • BFH, 21.07.2004 - X R 72/01

    Kinderbetreuungskosten; Rentenversicherungsbeiträge keine vorweggenommenen WK

    Auszug aus BFH, 27.03.2008 - IX B 36/07
    Der Bundesfinanzhof (BFH) hat dazu entschieden, dass solche Aufwendungen nicht als vorweggenommene Werbungskosten bei den Einkünften aus § 22 EStG, sondern als Sonderausgaben im Rahmen der Höchstbeträge des § 10 Abs. 3 EStG a.F. abziehbar sind (Urteile vom 21. Juli 2004 X R 72/01, BFH/NV 2005, 513; vom 8. November 2006 X R 45/02, BFHE 216, 47, BStBl II 2007, 574, und X R 11/05, BFH/NV 2007, 673).

    Zwar wurde beim Bundesverfassungsgericht gegen die BFH-Urteile in BFH/NV 2005, 513, und in BFHE 216, 47, BStBl II 2007, 574, jeweils Verfassungsbeschwerde eingelegt (dortige Az.: 2 BvR 2299/04 und 2 BvR 325/07); jedoch ist die Steuerfestsetzung mit vor Abschluss des Klageverfahrens ergangenem, geändertem Einkommensteuer-Bescheid vom 22. November 2006 in diesem Streitpunkt für vorläufig erklärt (vgl. Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen --BMF-- vom 3. August 2007, BStBl I 2007, 535).

  • BFH, 08.11.2006 - X R 45/02

    Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung vor 2005 sind trotz Inkrafttretens

    Auszug aus BFH, 27.03.2008 - IX B 36/07
    Der Bundesfinanzhof (BFH) hat dazu entschieden, dass solche Aufwendungen nicht als vorweggenommene Werbungskosten bei den Einkünften aus § 22 EStG, sondern als Sonderausgaben im Rahmen der Höchstbeträge des § 10 Abs. 3 EStG a.F. abziehbar sind (Urteile vom 21. Juli 2004 X R 72/01, BFH/NV 2005, 513; vom 8. November 2006 X R 45/02, BFHE 216, 47, BStBl II 2007, 574, und X R 11/05, BFH/NV 2007, 673).

    Zwar wurde beim Bundesverfassungsgericht gegen die BFH-Urteile in BFH/NV 2005, 513, und in BFHE 216, 47, BStBl II 2007, 574, jeweils Verfassungsbeschwerde eingelegt (dortige Az.: 2 BvR 2299/04 und 2 BvR 325/07); jedoch ist die Steuerfestsetzung mit vor Abschluss des Klageverfahrens ergangenem, geändertem Einkommensteuer-Bescheid vom 22. November 2006 in diesem Streitpunkt für vorläufig erklärt (vgl. Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen --BMF-- vom 3. August 2007, BStBl I 2007, 535).

  • FG Düsseldorf, 17.03.2005 - 11 K 2075/02

    Verluste aus Vermietung und Verpachtung; Überschusserzielungsabsicht; unbebautes

    Auszug aus BFH, 27.03.2008 - IX B 36/07
    Dieser Zeitraum gilt im Übrigen auch bei der Verpachtung unbebauter Grundstücke (FG Düsseldorf vom 17. März 2005 11 K 2075/02 F, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2006, 1161, bestätigt durch BFH-Urteil vom 28. November 2007 IX R 9/06, zur amtlichen Veröffentlichung bestimmt, BFH/NV 2008, 641).
  • BFH, 27.08.2008 - IX B 207/07

    Nichtzulassungsbeschwerde: Werbungskosten - wirtschaftliches Eigentum -

    Damit ist das Rechtsschutzbegehren der Klägerin insoweit hinreichend gewahrt, so dass eine Aussetzung des Verfahrens gemäß § 74 FGO nicht angebracht erscheint (vgl. BFH-Beschluss vom 27. März 2008 IX B 36/07, BFH/NV 2008, 1149).
  • BFH, 26.09.2012 - III B 222/10

    Keine Revisionszulassung bei fehlender Klärungsfähigkeit der Rechtsfrage -

    Eine allenfalls lückenhafte Begründung des Urteils stellt keinen Mangel i.S. des § 119 Nr. 6 FGO dar (BFH-Beschluss vom 27. März 2008 IX B 36/07, BFH/NV 2008, 1149).
  • BFH, 26.02.2009 - IX B 138/08

    Revisionszulassung: Divergenz, Rechtsanwendungsfehler, Akteninhalt,

    c) Ein Verstoß gegen § 119 Nr. 6 i.V.m. § 105 Abs. 2 Nr. 5 FGO (dazu s. BFH-Beschluss vom 27. März 2008 IX B 36/07, BFH/NV 2008, 1149, unter 4. a, m.w.N.) liegt nicht vor.
  • BFH, 16.06.2009 - I B 174/08

    Revisionszulassung wegen Befangenheit eines FG-Richters - rückwirkendes Ereignis

    Die insoweit von der Klägerin erhobenen Rügen gehen denn auch nur dahin, dass einzelne Elemente ihres Sachvortrags und verschiedene von ihr angestellte rechtliche Erwägungen in dem angefochtenen Urteil weder erwähnt noch abgehandelt seien; damit macht die Klägerin aber nur geltend, dass die vom FG gegebene Begründung unvollständig sei, woraus sich ein "Fehlen" der notwendigen Begründung aber nicht ergeben kann (BFH-Beschlüsse vom 27. März 2008 IX B 36/07, BFH/NV 2008, 1149; vom 22. Juli 2008 II B 47/07, BFH/NV 2008, 1846; Lange in Hübschmann/Hepp/ Spitaler, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, § 119 FGO Rz 399, m.w.N.).
  • BFH, 18.07.2012 - V B 99/11

    Zu den Anforderungen an die Sachaufklärungsrüge

    Das ist nur dann der Fall, wenn das FG-Urteil aufgrund evidenter Rechtsanwendungsfehler als willkürlich oder greifbar gesetzwidrig anzusehen ist, mithin unter keinem Gesichtspunkt rechtlich vertretbar ist und sich deshalb der Schluss aufdrängt, dass es auf sachfremden Erwägungen beruht; eine bloß fehlerhafte Rechtsanwendung reicht nicht (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschlüsse vom 27. März 2008 IX B 36/07, BFH/NV 2008, 1149, Leitsatz 5, unter 3.b; vom 1. September 2008 IV B 4/08, BFH/NV 2009, 35, Leitsatz 2, unter II.2.).
  • BFH, 10.03.2009 - IX B 177/08

    Nichtzulassungsbeschwerde: Divergenz - Einspruchsrücknahme - Sachaufklärung -

    b) Ein Verstoß gegen § 119 Nr. 6 FGO i.V.m. § 105 Abs. 2 Nr. 5 FGO (dazu BFH-Beschluss vom 27. März 2008 IX B 36/07, BFH/NV 2008, 1149, unter 4. a, m.w.N.) liegt nicht vor.
  • FG München, 05.07.2012 - 5 K 2947/10

    Überschusserzielungsabsicht

    Ob eine solche Wohnung gegeben ist, richtet sich nach den zum Ansatz der Kostenmiete bei eigengenutztem Wohnraum entwickelten Kriterien; danach ist ein solcher Ausnahmefall bei einer Wohnfläche von mehr als 250 qm gegeben (vgl. BFH-Beschluss vom 27. März 2008 IX B 36/07, BFH/NV 2008, 1149, mit weiteren Nachweisen - m. w. N. -).
  • FG Düsseldorf, 14.08.2015 - 1 K 2992/12

    Steuerliche Berücksichtigung von Verlusten aus der Vermietung von Ferienwohnungen

    Eine solche Ausnahme hat der BFH bei einem aufwendig gestalteten oder ausgestatteten Wohngebäude angenommen, dessen besonderen Wohnwert die am Markt erzielbare Miete nicht angemessen widerspiegelt (vgl. BFH, Urteile vom 06.10.2004 IX R 30/03, BStBl II 2005, 386; vom 24.08.2006 IX R 15/06, BStBl II 2007, 256; Beschluss vom 27.03.2008 IX B 36/07, BFH/NV 2008, 1149).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BFH, 25.03.2008 - IX B 220/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,19072
BFH, 25.03.2008 - IX B 220/07 (https://dejure.org/2008,19072)
BFH, Entscheidung vom 25.03.2008 - IX B 220/07 (https://dejure.org/2008,19072)
BFH, Entscheidung vom 25. März 2008 - IX B 220/07 (https://dejure.org/2008,19072)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,19072) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Sonderabschreibungen nach § 4 FördG bei Anschaffung einer im Dachgeschoss neu errichteten Eigentumswohnung

  • Judicialis

    FördG § 3 Satz 1; ; FördG § 4 Abs. 3

  • rechtsportal.de
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2008, 1149
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 07.02.2005 - IX B 239/02

    NZB: Steuerfreiheit des von schweizerischer Invalidenversicherung gezahlten

    Auszug aus BFH, 25.03.2008 - IX B 220/07
    Soweit sich die Kläger in der Art einer Revisionsbegründung gegen die materielle Richtigkeit der finanzgerichtlichen Entscheidung wenden, kann dies nicht zur Zulassung der Revision führen (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Beschluss vom 7. Februar 2005 IX B 239/02, BFH/NV 2005, 1052).
  • BFH, 12.10.2005 - IX R 37/04

    Fördergebietsgesetz - Sonderabschreibung; neue Wohnung im Dachgeschoss

    Auszug aus BFH, 25.03.2008 - IX B 220/07
    Die weitere Frage, ob sich die Sonderabschreibung für eine im Dachgeschoss eines Sanierungsobjekts neu geschaffene Wohnung einheitlich nach deren Anschaffungskosten bestimmt, ist in der Rechtsprechung bereits bejaht (BFH-Urteil vom 12. Oktober 2005 IX R 37/04, BFH/NV 2006, 1067).
  • BFH, 05.10.1999 - VII R 25/98

    Rücknahme der Bestellung als Steuerbevollmächtigter; Anforderungen an die

    Auszug aus BFH, 25.03.2008 - IX B 220/07
    Im Übrigen kann grundsätzlich davon ausgegangen werden, dass das FG die Ausführungen der Beteiligten zur Kenntnis genommen und erwogen hat, sofern nicht besondere Umstände des konkreten Falls auf einen diesbezüglichen Verstoß hindeuten (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 5. Oktober 1999 VII R 25/98, BFH/NV 2000, 235).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht