Rechtsprechung
| BFH, 30.04.2008 - X B 263/07 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Steuerberatungskosten
- Bundesfinanzhof
Steuerberatungskosten
- NWB SteuerXpert START
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Kurzfassungen/Presse
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
Mitgliedsbeiträge sind keine Steuerberaterkosten
Verfahrensgang
- FG Hessen, 21.09.2007 - 4 K 1070/06
- BFH, 30.04.2008 - X B 263/07
Zeitschriftenfundstellen
- BFH/NV 2008, 1329
Rechtsprechung
| BFH, 18.04.2008 - IX B 6/08 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Besteuerung privater Veräußerungsgeschäfte nach dem 31.12.1998, bei denen die zuvor geltende Spekulationsfrist von zwei Jahren noch nicht abgelaufen war
- Bundesfinanzhof
Besteuerung privater Veräußerungsgeschäfte nach dem 31.12.1998, bei denen die zuvor geltende Spekulationsfrist von zwei Jahren noch nicht abgelaufen war
- NWB SteuerXpert START
EStG § 23
Kein Vertrauensschutz hinsichtlich der geltenden Spekulationsfrist, wenn diese zum Zeitpunkt der Gesetzesänderung bezogen auf den Erwerb noch nicht abgelaufen war
Verfahrensgang
- FG Düsseldorf, 04.12.2007 - 3 K 5289/05
- BFH, 18.04.2008 - IX B 6/08
Zeitschriftenfundstellen
- BFH/NV 2008, 1329
Wird zitiert von ... (3)
- FG Baden-Württemberg, 12.02.2009 - 3 K 1217/07
Rückwirkende Verlängerung der Veräußerungsfrist für Grundstücke ist …
Der Berichterstatter hat die Beteiligten am 21. November 2008 auf den BFH-Beschluss vom 18. April 2008 IX B 6/08 (…BFH/NV 2008, 1239) hingewiesen.dd) Im Rahmen der danach gebotenen Abwägung schließt sich der erkennende Senat der Auffassung des BFH an, dass in Situationen wie im Streitfall das Interesse des Gesetzgebers an der Änderung der Steuerrechtslage das schutzwürdige Vertrauen der Steuerpflichtigen überwiegt (vgl. BFH-Beschlüsse vom 16. Dezember 2003 IX R 46/02, BFHE 204, 228, BStBl II 2004, 284, unter B. III. 3. c bb und cc;… vom 16. Dezember 2003 IX B 203/02, BFH/NV 2004, 650, unter II.3.; vom 15. Juli 2004 IX B 116/03, BFHE 206, 358, BStBl II 2004, 1000, unter II.1.; vom 18. April 2008 IX B 6/08, BFH/NV 2008, 1329;… vgl. auch BFH-Beschluss vom 18. September 2006 IX B 154/05, BFH/NV 2007, 31, zur Verlängerung der Frist des § 23 Abs. 1 Nr. 2 EStG von sechs Monaten auf ein Jahr).
Insbesondere geht der BFH in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass die von den Klägern aufgeworfene Rechtsfrage zur Verfassungsmäßigkeit der Verlängerung der Spekulationsfrist in Fällen der hier vorliegenden Art keine grundsätzliche Bedeutung (mehr) hat und eine Revisionszulassung zur Rechtsfortbildung (§ 115 Abs. 2 Nr. 2 1. Alternative FGO) ebenfalls nicht erforderlich ist (zuletzt BFH-Beschluss in BFH/NV 2008, 1329).
- BFH, 19.06.2009 - IX B 46/09
Besteuerung privater Veräußerungsgeschäfte nach dem 31.12.1998, bei denen die …
Denn die von den Klägern und Beschwerdeführern (Kläger) herausgehobene Rechtsfrage, ob § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Einkommensteuergesetzes i.d.F. der Streitjahre (EStG) i.V.m. § 52 Abs. 39 Satz 1 EStG i.d.F. des Steuerentlastungsgesetzes 1999/2000/2002 vom 24. März 1999 (BGBl. I, 402) mit dem Grundgesetz insoweit vereinbar ist, als danach auch private Veräußerungsgeschäfte nach dem 31. Dezember 1998 übergangslos der Einkommensbesteuerung unterworfen werden, bei denen nach dem genannten Stichtag die zuvor geltende Spekulationsfrist von zwei Jahren (§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. a EStG a.F.) noch nicht abgelaufen war, ist in der Rechtsprechung geklärt (vgl. die Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 16. Dezember 2003 IX R 46/02, BFHE 204, 228, BStBl II 2004, 284 unter B. III. 4. c bb (2), und vom 18. April 2008 IX B 6/08, BFH/NV 2008, 1329; vgl. auch Treiber, Der Betrieb 2004, 453 ff.).Wer lediglich erwartet, eine für ihn günstige Steuerrechtslage werde --bei Fortgeltung des bisherigen Rechts-- in Zukunft eintreten, verdient nicht den gleichen Vertrauensschutz wie derjenige, bei dem diese Rechtslage nach bisherigem Recht bereits eingetreten war (so BFH in BFH/NV 2008, 1329).
- BFH, 23.12.2009 - IX B 72/09
Zweijährige Spekulationsfrist; Motiv- oder Inhaltsirrtum
Denn verfassungsrechtliche Bedenken hinsichtlich des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 1 EStG i.d.F. des Streitjahres wegen fehlender Übergangsregelung bestehen jedenfalls dann nicht, wenn --wie im Streitfall-- die zuvor geltende zweijährige Spekulationsfrist im Zeitpunkt der Gesetzesänderung (1. Januar 1999) bezogen auf den Erwerb (31. Dezember 1997) noch nicht abgelaufen war; insoweit ist das Vertrauen in die damals geltende zweijährige Spekulationsfrist nicht schutzwürdig (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 19. Juni 2009 IX B 46/09, BFH/NV 2009, 1437; vom 18. April 2008 IX B 6/08, BFH/NV 2008, 1329; vom 15. Juli 2004 IX B 116/03, BFHE 206, 358, BStBl II 2004, 1000; Vorlage-Beschluss vom 16. Dezember 2003 IX R 46/02, BFHE 204, 228, BStBl II 2004, 284).
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