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   BFH, 01.04.2008 - X B 92/07   

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https://dejure.org/2008,3558
BFH, 01.04.2008 - X B 92/07 (https://dejure.org/2008,3558)
BFH, Entscheidung vom 01.04.2008 - X B 92/07 (https://dejure.org/2008,3558)
BFH, Entscheidung vom 01. April 2008 - X B 92/07 (https://dejure.org/2008,3558)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Anforderungen an die Rügen eines unrichtigen und unvollständigen Tatbestands im FG-Urteil, eines Verstoßes gegen die Sachaufklärungspflicht und des Vorliegens eines erheblichen Rechtsanwendungsfehlers bei Schätzungen sowie einer Überraschungsentscheidung

  • Judicialis

    FGO § 51 Abs. 1; ; FGO § 76; ; FGO § 96; ; FGO § 115 Abs. 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3; ; ZPO § 295

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de

    Antrag auf Tatbestandsberichtigung; Übergehen von Beweisanträgen; Vorliegen eines erheblichen Rechtsanwendungsfehlers bei Schätzungen; Vorliegen einer Überraschungsentscheidung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Voraussetzungen der formgerechten Rüge mangelnder Sachaufklärung durch Nichterhebung angebotener Beweise; Ablehnung eines Befangenheitsantrags als Grund für die Revisionszulassung; Rüge der falschen Rechtsanwendung und tatsächlichen Würdigung des Streitfalles durch das ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2008, 1337
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (12)

  • BFH, 17.02.2004 - X B 142/03

    Änderungen nach § 164 Abs. 2 AO zum Nachteil des Stpfl. ohne Hinweis auf die

    Auszug aus BFH, 01.04.2008 - X B 92/07
    a) Die formgerechte Rüge mangelnder Sachaufklärung (§ 76 Abs. 1 Satz 1 FGO) durch Nichterhebung angebotener Beweise setzt voraus, dass der Beschwerdeführer die ermittlungsbedürftigen Tatsachen (Beweisthemen), die angebotenen Beweismittel, die genauen Fundstellen (Schriftsatz oder Terminsprotokoll, in denen die Beweismittel benannt worden sind, die das FG nicht erhoben hat), das voraussichtliche Ergebnis der Beweisaufnahme, inwieweit das Urteil des FG aufgrund dessen sachlich-rechtlicher Auffassung auf der unterbliebenen Beweisaufnahme beruhen kann, darlegt und ausführt, dass --sofern die Voraussetzungen des § 295 der Zivilprozessordnung (ZPO) gegeben sind-- bei nächster sich bietender Gelegenheit die Nichterhebung der Beweise gerügt worden ist oder dass die Absicht des FG, die angebotenen Beweise nicht zu erheben, nicht rechtzeitig erkennbar war, um dies noch vor dem FG rügen zu können (Senatsbeschluss vom 17. Februar 2004 X B 142/03, nicht veröffentlicht --n.v.--).

    a) Die Rüge der falschen Rechtsanwendung und tatsächlichen Würdigung des Streitfalles durch das FG im Rahmen der Schätzung ist im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren grundsätzlich unbeachtlich (Senatsbeschluss vom 17. Februar 2004 X B 142/03, n.v.).

  • BFH, 16.01.2007 - X B 38/06

    Richterablehnung; Besetzungsrüge

    Auszug aus BFH, 01.04.2008 - X B 92/07
    In diesem Fall muss sich dem Beschwerdevorbringen schlüssig entnehmen lassen, dass der Beschluss über die Zurückweisung des Ablehnungsgesuchs nicht nur fehlerhaft, sondern greifbar gesetzeswidrig und damit willkürlich ist (Senatsbeschluss vom 16. Januar 2007 X B 38/06, BFH/NV 2007, 757).

    Die Kläger legen einen erheblichen Rechtsanwendungsfehler des FG bei der Schätzung der Gewinne, der gemäß § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 FGO zur Zulassung der Revision führen könnte (Senatsbeschlüsse vom 24. Oktober 2007 X B 126/07, n.v.; in BFH/NV 2007, 757), nicht hinreichend dar.

  • BFH, 18.05.2005 - X B 107/04

    Grundsätzliche Bedeutung; Richterablehnung; Befangenheit

    Auszug aus BFH, 01.04.2008 - X B 92/07
    Ein Ablehnungsgesuch (§ 51 Abs. 1 FGO i.V.m. § 44 Abs. 1 ZPO) durch einen Beteiligten --hier durch die Kläger-- ist grundsätzlich nur bis zur Beendigung der Instanz, also im Streitfall bis zur Beendigung des Verfahrens vor dem FG zulässig, da dem Antrag mangels Auswirkung auf die Sachentscheidung sonst das Rechtschutzbedürfnis fehlt (Senatsbeschluss vom 18. Mai 2005 X B 107/04, BFH/NV 2005, 1617; Gräber/Stapperfend, a.a.O., § 51 Rz 29).
  • BFH, 24.10.2007 - X B 126/07

    Zulassung der Revision wegen greifbarer Gesetzeswidrigkeit

    Auszug aus BFH, 01.04.2008 - X B 92/07
    Die Kläger legen einen erheblichen Rechtsanwendungsfehler des FG bei der Schätzung der Gewinne, der gemäß § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 FGO zur Zulassung der Revision führen könnte (Senatsbeschlüsse vom 24. Oktober 2007 X B 126/07, n.v.; in BFH/NV 2007, 757), nicht hinreichend dar.
  • BFH, 15.03.2002 - X B 175/01

    Überraschungsentscheidung; Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten;

    Auszug aus BFH, 01.04.2008 - X B 92/07
    a) Das FG trifft eine Überraschungsentscheidung und verstößt damit gegen Art. 103 Abs. 1 GG, §§ 76 und 96 FGO, wenn es seine Entscheidung auf einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt stützt und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit der auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter selbst unter Berücksichtigung der Vielzahl vertretbarer Rechtsauffassungen nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht zu rechnen brauchte (Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 29. Mai 1991 1 BvR 1383/90, BVerfGE 84, 188, sowie des BFH vom 15. März 2002 X B 175/01, BFH/NV 2002, 944; vom 2. April 2002 X B 56/01, BFH/NV 2002, 947, und vom 11. Januar 2007 XI B 22/06, BFH/NV 2007, 909, m.w.N.).
  • BFH, 18.07.2006 - X B 206/05

    Anforderungen an die Darlegung von Revisionszulassungsgründen

    Auszug aus BFH, 01.04.2008 - X B 92/07
    Unrichtigkeiten im Tatbestand des finanzgerichtlichen Urteils sind nicht im Rechtsmittelverfahren beim Bundesfinanzhof (BFH), sondern nur mit einem fristgebundenen Antrag auf Tatbestandsberichtigung beim FG (§ 108 FGO) geltend zu machen (Senatsbeschluss vom 18. Juli 2006 X B 206/05, BFH/NV 2006, 1877).
  • BFH, 23.08.2007 - X B 183/07

    NZB: Hinweispflicht

    Auszug aus BFH, 01.04.2008 - X B 92/07
    Das FG ist weder zu einem Rechtsgespräch noch zu einem Hinweis auf seine Rechtsauffassung in dem Sinne verpflichtet, dass es die maßgebenden tatsächlichen und rechtlichen Gesichtspunkte mit den Beteiligten vorher umfassend und im Einzelnen zu erörtern oder ihnen die einzelnen für die Entscheidung erheblichen Gesichtspunkte, Schlussfolgerungen oder das Ergebnis seiner Gesamtwürdigung im Voraus anzudeuten oder mitzuteilen hätte (Senatsbeschluss vom 23. August 2007 X B 183/07, BFH/NV 2007, 2320).
  • BFH, 02.04.2002 - X B 56/01

    Verfahrensmängel bei NZB; Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten; Verletzung

    Auszug aus BFH, 01.04.2008 - X B 92/07
    a) Das FG trifft eine Überraschungsentscheidung und verstößt damit gegen Art. 103 Abs. 1 GG, §§ 76 und 96 FGO, wenn es seine Entscheidung auf einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt stützt und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit der auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter selbst unter Berücksichtigung der Vielzahl vertretbarer Rechtsauffassungen nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht zu rechnen brauchte (Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 29. Mai 1991 1 BvR 1383/90, BVerfGE 84, 188, sowie des BFH vom 15. März 2002 X B 175/01, BFH/NV 2002, 944; vom 2. April 2002 X B 56/01, BFH/NV 2002, 947, und vom 11. Januar 2007 XI B 22/06, BFH/NV 2007, 909, m.w.N.).
  • BFH, 31.07.2007 - X B 36/07

    Schlüssige Rüge der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Erlass

    Auszug aus BFH, 01.04.2008 - X B 92/07
    Die schlüssige Rüge der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Erlass einer Überraschungsentscheidung erfordert substantiierte Darlegungen dazu, was der Beschwerdeführer bei ausreichender Gewährung rechtlichen Gehörs noch vorgetragen hätte und inwiefern dieses Vorbringen möglicherweise zu einer anderen Entscheidung des Gerichts hätte führen können (Senatsbeschluss vom 31. Juli 2007 X B 36/07, n.v.).
  • BFH, 09.08.2007 - X B 218/06

    Einkünfteerzielungsabsicht

    Auszug aus BFH, 01.04.2008 - X B 92/07
    Diese besonderen Umstände sind in der Beschwerdeschrift darzulegen (Senatsbeschluss vom 9. August 2007 X B 218/06, BFH/NV 2007, 2273).
  • BFH, 11.01.2007 - XI B 22/06

    NZB: Überraschungsentscheidung

  • BVerfG, 29.05.1991 - 1 BvR 1383/90

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliche Gehör bei Überspannung der Anforderungen

  • BFH, 06.05.2009 - II B 14/09

    Zulassung der Revision in Schätzungsfällen wegen objektiver Willkür - Bewertung

    Ein zur Zulassung der Revision berechtigender erheblicher Rechtsfehler aufgrund objektiver Willkür kann allenfalls in Fällen bejaht werden, in denen das Schätzungsergebnis des FG wirtschaftlich unmöglich und damit schlechthin unvertretbar ist, sich also das Ergebnis der Schätzung als offensichtlich realitätsfremd darstellt (BFH-Beschlüsse vom 1. April 2008 X B 92/07, BFH/NV 2008, 1337; vom 30. September 2008 VII S 17/08 (PKH), BFH/NV 2009, 203; in BFH/NV 2009, 41, und in ZSteu 2009, R-257).

    Das Vorliegen dieser besonderen Umstände ist in der Beschwerdeschrift darzulegen (BFH-Beschlüsse vom 9. August 2007 X B 218/06, BFH/NV 2007, 2273; in BFH/NV 2008, 1337; in BFH/NV 2009, 203, und in BFH/NV 2009, 41).

  • BFH, 01.12.2011 - I B 80/11

    Verlust des Rügerechts bei nicht durch rechtskundige Bevollmächtigte vertretenen

    Es war unter dem Gesichtspunkt der Gewährung rechtlichen Gehörs nicht gehalten, das Ergebnis ihrer Wertermittlung mit den Beteiligten vorab zu erörtern (vgl. BFH-Beschluss vom 1. April 2008 X B 92/07, BFH/NV 2008, 1337).

    Ein zur Zulassung der Revision berechtigender erheblicher Rechtsfehler bei Schätzungen aufgrund objektiver Willkür kann allenfalls in Fällen bejaht werden, in denen das Schätzungsergebnis des FG wirtschaftlich unmöglich und damit schlechthin unvertretbar ist; ein Verstoß gegen Denkgesetze führt erst dann zur Zulassung der Revision wegen willkürlich falscher Rechtsanwendung, wenn sich das Ergebnis der Schätzung als offensichtlich realitätsfremd darstellt (BFH-Beschluss in BFH/NV 2008, 1337; Gräber/Ruban, a.a.O., § 115 Rz 70, m.w.N.).

  • BFH, 16.03.2009 - XI B 95/08

    Rüge des Gehörverstoßes wegen behaupteter Überraschungsentscheidung

    a) Die schlüssige Rüge der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch den Erlass einer Überraschungsentscheidung erfordert substantiierte Darlegungen dazu, was der Kläger bei ausreichender Gewährung rechtlichen Gehörs noch vorgetragen hätte und inwiefern dieses Vorbringen möglicherweise zu einer anderen Entscheidung des Gerichts hätten führen können (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 1. April 2008 X B 92/07, BFH/NV 2008, 1337).

    aa) Das FG trifft eine Überraschungsentscheidung und verstößt damit gegen Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes, §§ 76, 96 FGO, wenn es seine Entscheidung auf einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt stützt und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit der auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter selbst unter Berücksichtigung der Vielzahl vertretbarer Rechtsauffassungen nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht zu rechnen brauchte (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 2008, 1337).

  • BFH, 01.04.2008 - X B 99/07

    Anforderungen an die Rüge eines unrichtigen und unvollständigen Tatbestands im

    Im vorliegenden Fall hat die Klägerin in der Begründung ihrer Nichtzulassungsbeschwerde zwar ausdrücklich auf ihr Vorbringen in dem Verfahren X B 92/07 Bezug genommen, jedoch keine Abschrift der in jener Rechtssache eingereichten Schriftsätze beigefügt.

    Die Klägerin hat im Schriftsatz vom 25. Juli 2007 keine substantiierten Ausführungen zur Begründung von Verfahrensmängeln gemacht, sondern nur pauschal auf die im Verfahren X B 92/07 gerügten Verfahrensmängel Bezug genommen.

  • BFH, 01.04.2008 - X B 98/07

    Anforderungen an die Rüge eines unrichtigen und unvollständigen Tatbestands im

    Im vorliegenden Fall hat der Kläger in der Begründung seiner Nichtzulassungsbeschwerde zwar ausdrücklich auf sein Vorbringen in dem Verfahren X B 92/07 Bezug genommen, jedoch keine Abschrift der in jener Rechtssache eingereichten Schriftsätze beigefügt.

    Der Kläger hat im Schriftsatz vom 25. Juli 2007 keine substantiierten Ausführungen zur Begründung von Verfahrensmängeln gemacht, sondern nur pauschal auf die im Verfahren X B 92/07 gerügten Verfahrensmängel Bezug genommen.

  • BFH, 24.08.2010 - VII R 10/10

    Ermäßigter Umsatzsteuersatz nur für Mineralien von nachgewiesener Seltenheit -

    Das FG trifft eine Überraschungsentscheidung und verstößt damit gegen Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes und §§ 76, 96 FGO, wenn es seine Entscheidung auf einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt stützt und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit der auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter selbst unter Berücksichtigung der Vielzahl vertretbarer Rechtsauffassungen nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht zu rechnen brauchte (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 1. April 2008 X B 92/07, BFH/NV 2008, 1337).
  • BFH, 12.11.2008 - V B 41/08

    Qualifizierter Rechtsanwendungsfehler bei Schätzung

    Diese besonderen Umstände sind in der Beschwerdeschrift darzulegen (BFH-Beschlüsse vom 9. August 2007 X B 218/06, BFH/NV 2007, 2273, und vom 1. April 2008 X B 92/07, BFH/NV 2008, 1337), woran es im Streitfall fehlt.
  • BFH, 01.04.2008 - X B 104/07

    Nichtzulassungsbeschwerde: Anforderungen an die Rügen von Verstößen des FG gegen

    Im vorliegenden Fall haben die Kläger in der Begründung ihrer Nichtzulassungsbeschwerde zwar ausdrücklich auf ihr Vorbringen in den Verfahren X B 92/07 und X B 132/07 sowie in den weiteren Verfahren betreffend die Jahre 1992 bis 1995 Bezug genommen, jedoch keine Abschrift der in jenen Rechtssachen eingereichten Schriftsätze beigefügt.
  • BFH, 01.04.2008 - X B 103/07

    Anforderungen an die Rügen von Verstößen des FG gegen die Sachaufklärungspflicht,

    Im vorliegenden Fall hat die Klägerin in der Begründung ihrer Nichtzulassungsbeschwerde zwar ausdrücklich auf das Vorbringen in den Verfahren X B 92/07 und X B 132/07 Bezug genommen, jedoch keine Abschrift der in jenen Rechtssachen eingereichten Schriftsätze beigefügt.
  • BFH, 01.04.2008 - X B 132/07

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde - Verstoß des FG gegen die

    Im vorliegenden Fall hat der Kläger in der Begründung seiner Nichtzulassungsbeschwerde zwar ausdrücklich auf sein Vorbringen in den Verfahren X B 92/07 und X B 100/07 bis 102/07 Bezug genommen, jedoch keine Abschrift der in jenen Rechtssachen eingereichten Schriftsätze beigefügt.
  • BFH, 01.04.2008 - X B 135/07

    Nichtzulassungsbeschwerde: Anforderungen an die Rügen von Verstößen des FG gegen

  • BFH, 01.04.2008 - X B 101/07

    Anforderungen an die Rügen eines Verstoßes gegen die Sachaufklärungspflicht, der

  • BFH, 01.04.2008 - X B 105/07

    Anforderungen an die Rügen von Verstößen des FG gegen die Sachaufklärungspflicht,

  • BFH, 01.04.2008 - X B 133/07

    Anforderungen an die Rügen von Verstößen des FG gegen die Sachaufklärungspflicht

  • BFH, 17.09.2008 - II B 2/08

    Grundsätzlich keine Revisionszulassung wegen materieller Rechtsfehler - Rüge

  • BFH, 01.04.2008 - X B 134/07

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde - Rüge eines Verstoßes des FG gegen die

  • BFH, 01.04.2008 - X B 102/07

    Nichtzulassungsbeschwerde: Anforderungen an die Rügen von Verstößen des FG gegen

  • BSG, 13.10.2015 - B 13 R 227/15 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensfehler - Ablehnung eines

  • BFH, 30.09.2008 - VII S 17/08

    Ausschlussfristsetzung zur Anforderung von detaillierten Angaben und Nachweisen

  • BSG, 12.10.2018 - B 2 U 12/18 BH

    Verfahrensrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

  • BSG, 12.03.2020 - B 2 U 12/19 BH

    Anspruch auf Wiederherstellung eines Gesichts mittels plastischer Operation;

  • BSG, 12.03.2020 - B 2 U 1/20 BH

    Verfahrensrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren; Rüge einer überlangen

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