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   BFH, 24.04.2008 - V B 259/07   

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https://dejure.org/2008,13348
BFH, 24.04.2008 - V B 259/07 (https://dejure.org/2008,13348)
BFH, Entscheidung vom 24.04.2008 - V B 259/07 (https://dejure.org/2008,13348)
BFH, Entscheidung vom 24. April 2008 - V B 259/07 (https://dejure.org/2008,13348)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Abweichende Steuerfestsetzung bei nachträglich der Umsatzsteuer unterworfenen Schönheitsoperationen?

  • Judicialis

    UStG § 4 Nr. 14; ; AO § 163; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de

    Die Frage der abweichenden Steuerfestsetzung bei nachträglich der Umsatzsteuer unterworfenen Schönheitsoperationen ist geklärt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2008, 1373
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 15.07.2004 - V R 27/03

    Schönheitsoperationen sind umsatzsteuerpflichtig

    Auszug aus BFH, 24.04.2008 - V B 259/07
    Nachdem ein für die Jahre 1996 bis 1998 durchgeführtes Klageverfahren sowie die Revision mit Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 15. Juli 2004 V R 27/03 (BFHE 206, 471, BStBl II 2004, 862) und eine Verfassungsbeschwerde (Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Juli 2006 1 BvR 2241/04) erfolglos geblieben waren, beantragte der vormalige Kläger ein Absehen von der Besteuerung aus Billigkeitsgründen nach § 163 der Abgabenordnung (AO).
  • BFH, 13.02.2007 - II B 32/06

    NZB: grundsätzliche Bedeutung

    Auszug aus BFH, 24.04.2008 - V B 259/07
    Nach ständiger Rechtsprechung des BFH kann aus dem allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes kein Anspruch auf Ausdehnung einer gesetzwidrigen Verwaltungspraxis entnommen werden (BFH-Beschluss vom 13. Februar 2007 II B 32/06, BFH/NV 2007, 966).
  • EuGH, 14.09.2000 - C-384/98

    Mehrwertsteuerbefreiung der ärztlichen Sachverständigenleistungen

    Auszug aus BFH, 24.04.2008 - V B 259/07
    Auch nach Ergehen des Urteils des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften vom 14. September 2000 Rs. C-384/98 (Slg. 2000, I-6795, Umsatzsteuer-Rundschau 2000, 432) sowie des Erlasses des Bundesministeriums der Finanzen vom 13. Februar 2001 (BStBl I 2001, 157) hätten einzelne Oberfinanzdirektionen (OFD) aus Billigkeitsgründen ein Absehen von der Besteuerung angeordnet, nicht jedoch die für den vormaligen Kläger zuständige OFD Berlin.
  • BFH, 26.05.1977 - V R 95/76

    Keine Steuerfreiheit für die Lieferung von Arzneien durch ärztliche Hausapotheke

    Auszug aus BFH, 24.04.2008 - V B 259/07
    Der BFH habe bereits mit Urteil vom 26. Mai 1977 V R 95/76 (BFHE 123, 199, BStBl II 1977, 879) zu Arzneimittelverkäufen eines Arztes aus der Hausapotheke entschieden, dass nicht jegliche Tätigkeit eines Arztes, sondern nur die Ausübung der Heilkunde nach § 4 Nr. 14 UStG steuerbefreit sei.
  • BFH, 04.10.1996 - VIII B 2/96

    Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache

    Auszug aus BFH, 24.04.2008 - V B 259/07
    Hierzu muss er nach ständiger Rechtsprechung des BFH in der Beschwerdeschrift schlüssig und substantiiert darlegen, aus welchen Gründen und in welchem Umfang die Rechtsfrage umstritten ist (z.B. BFH-Beschlüsse vom 4. Oktober 1996 VIII B 2/96, BFH/NV 1997, 411; vom 9. August 1999 VII B 282/98, BFH/NV 2000, 74).
  • BVerfG, 04.07.2006 - 1 BvR 2241/04
    Auszug aus BFH, 24.04.2008 - V B 259/07
    Nachdem ein für die Jahre 1996 bis 1998 durchgeführtes Klageverfahren sowie die Revision mit Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 15. Juli 2004 V R 27/03 (BFHE 206, 471, BStBl II 2004, 862) und eine Verfassungsbeschwerde (Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Juli 2006 1 BvR 2241/04) erfolglos geblieben waren, beantragte der vormalige Kläger ein Absehen von der Besteuerung aus Billigkeitsgründen nach § 163 der Abgabenordnung (AO).
  • BFH, 26.09.2007 - V B 8/06

    Anspruch auf Vertrauensschutz bei Verschärfung der Rechtsprechung des BFH oder

    Auszug aus BFH, 24.04.2008 - V B 259/07
    Im Übrigen hat der Senat in einem gleich gelagerten Fall, in dem es ebenfalls um eine abweichende Steuerfestsetzung aus Billigkeitsgründen nach Schönheitsoperationen ging, mit Beschluss vom 26. September 2007 V B 8/06 (BFH/NV 2008, 320) bereits entschieden, dass schlichtes Verwaltungsunterlassen durch jahrelanges Unterlassen der Besteuerung von Schönheitsoperationen keine hinreichende Vertrauensgrundlage für einen Billigkeitserlass begründet und sich zudem aus der unterschiedlichen Verwaltungspraxis einzelner OFD kein Anspruch auf Ausdehnung einer gesetzwidrigen Besteuerung herleiten lässt.
  • BFH, 09.08.1999 - VII B 282/98

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache; Divergenz; Beiziehung von Strafakten

    Auszug aus BFH, 24.04.2008 - V B 259/07
    Hierzu muss er nach ständiger Rechtsprechung des BFH in der Beschwerdeschrift schlüssig und substantiiert darlegen, aus welchen Gründen und in welchem Umfang die Rechtsfrage umstritten ist (z.B. BFH-Beschlüsse vom 4. Oktober 1996 VIII B 2/96, BFH/NV 1997, 411; vom 9. August 1999 VII B 282/98, BFH/NV 2000, 74).
  • FG Niedersachsen, 16.06.2021 - 9 K 276/19

    Anerkennen der vorgelegten Fahrtenbücher als ordnungsgemäß für die Berechnung des

    Kleinere Mängel und Ungenauigkeiten (im Streitfall: Verwendung von Abkürzungen für Kunden und Ortsangaben; fehlende Ortsangaben bei Übernachtung im Hotel; Differenzen aus dem Vergleich zwischen den Kilometerangaben im Fahrtenbuch und laut Routenplaner; keine Aufzeichnung von Tankstopps) führen nicht zur Verwerfung des Fahrtenbuchs und Anwendung der 1 %-Regelung, wenn die Angaben insgesamt plausibel sind (Anschluss an BFH, Urteil vom 10. April 2008 VI R 38/06, BFH/NV 2008, 1373).

    Ebenso wie eine Buchführung trotz einiger formeller Mängel aufgrund der Gesamtbewertung noch als formell ordnungsgemäß erscheinen kann, führen jedoch auch kleinere Mängel nicht zur Verwerfung des Fahrtenbuchs und Anwendung der 1 %-Regelung, wenn die Angaben insgesamt plausibel sind (BFH, Urteil vom 10. April 2008 VI R 38/06, BFH/NV 2008, 1373).

  • FG Münster, 26.10.2012 - 5 K 1778/09

    Frage der Steuerbefreiung bzw. Anwendung des ermäßigten Steuersatzes auf

    Denn es besteht kein grundrechtlicher Anspruch auf eine "Gleichbehandlung im Unrecht" als Anspruch auf Fehlerwiederholung (vgl. BFH-Beschluss vom 24.4.2008 V B 259/07, BFH/NV 2008, 1373, m.w.N.).
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