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   BFH, 30.05.2008 - III B 37/07   

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https://dejure.org/2008,11835
BFH, 30.05.2008 - III B 37/07 (https://dejure.org/2008,11835)
BFH, Entscheidung vom 30.05.2008 - III B 37/07 (https://dejure.org/2008,11835)
BFH, Entscheidung vom 30. Mai 2008 - III B 37/07 (https://dejure.org/2008,11835)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Zugehörigkeit eines Wirtschaftsgutes zu einer Betriebsstätte im Fördergebiet

  • Judicialis

    AO § 12; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Besondere Bedeutung des Tatbestandsmerkmals der Zugehörigkeit des Wirtschaftsgutes zum Anlagevermögen einer Betriebsstätte im Fördergebiet im Investitionszulagenrecht; Möglichkeit der Rüge fehlerhafter Beweiswürdigung mit dem Rechtsmittel der Revision

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2008, 1533
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 07.06.2000 - III R 9/96

    Investitionszulage: Zuordnung zu einer Betriebsstätte

    Auszug aus BFH, 30.05.2008 - III B 37/07
    Hinzu komme, dass die in dem Senatsurteil vom 7. Juni 2000 III R 9/96 (BFHE 192, 363, BStBl II 2000, 592) entwickelten Grundsätze zur Zugehörigkeit eines Wirtschaftsgutes zu einer Betriebsstätte durch die Finanzgerichte zu eng ausgelegt würden; dies habe Breitenwirkung.

    Der Senat hat mit Urteil in BFHE 192, 363, BStBl II 2000, 592 entschieden, dass dem Tatbestandsmerkmal der Zugehörigkeit des Wirtschaftsgutes zum Anlagevermögen einer Betriebsstätte im Fördergebiet im Investitionszulagenrecht besondere Bedeutung zukomme, wenn die Betriebsstätte der Geschäftsleitung des investierenden Unternehmens außerhalb des Fördergebiets liege; in solchen Fällen seien die betreffenden Wirtschaftsgüter, sofern keine eindeutige räumliche Zuordnung möglich sei, nach den Gesamtumständen des jeweiligen Falles der Betriebsstätte zuzuordnen, zu der die engeren Beziehungen bestehen.

    b) Der Vortrag der Klägerin, die in dem Senatsurteil in BFHE 192, 363, BStBl II 2000, 592 entwickelten Grundsätze zur Zugehörigkeit eines Wirtschaftsgutes zu einer Betriebsstätte würden durch die Finanzgerichte zu eng ausgelegt, genügt den Begründungserfordernissen des § 116 Abs. 3 Satz 2 FGO nicht.

  • BFH, 17.02.2005 - X B 185/03

    Gewerblicher Grundstückshandel: langfristige Gewerbevermietung

    Auszug aus BFH, 30.05.2008 - III B 37/07
    Da das FG von den Rechtsgrundsätzen der BFH-Rechtsprechung ausgegangen ist, wäre die Revision auch dann nicht zuzulassen, wenn es diese fehlerhaft auf die Besonderheiten des Streitfalles angewendet hätte, da nur die Nichtübereinstimmung im Grundsätzlichen die Zulassung der Revision gemäß § 115 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative FGO rechtfertigt (vgl. BFH-Beschluss vom 17. Februar 2005 X B 185/03, BFH/NV 2005, 1060).
  • BFH, 04.06.2004 - VI B 256/01

    Private Nutzung betrieblicher Kfz

    Auszug aus BFH, 30.05.2008 - III B 37/07
    Im Übrigen sind die Grundsätze der Beweiswürdigung revisionsrechtlich dem materiellen Recht zuzuordnen und daher der Prüfung im Rahmen einer Nichtzulassungsbeschwerde entzogen (Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 4. Juni 2004 VI B 256/01, BFH/NV 2004, 1416; vom 17. Januar 2006 VIII B 172/05, BFH/NV 2006, 799; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 6. Aufl., § 115 Rz 82).
  • BFH, 17.01.2006 - VIII B 172/05

    NZB: materielle Richtigkeit des FG-Urteils; qualifizierter Rechtsanwendungsfehler

    Auszug aus BFH, 30.05.2008 - III B 37/07
    Im Übrigen sind die Grundsätze der Beweiswürdigung revisionsrechtlich dem materiellen Recht zuzuordnen und daher der Prüfung im Rahmen einer Nichtzulassungsbeschwerde entzogen (Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 4. Juni 2004 VI B 256/01, BFH/NV 2004, 1416; vom 17. Januar 2006 VIII B 172/05, BFH/NV 2006, 799; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 6. Aufl., § 115 Rz 82).
  • BFH, 18.11.2010 - XI B 56/10

    Wirtschaftlicher Status für Vollstreckungsaufschub unmaßgeblich

    Die Rechtseinheit wird nicht schon durch jede rechtsfehlerhafte Entscheidung eines Einzelfalls gefährdet, sondern nur durch die Nichtübereinstimmung verschiedener Gerichte im Grundsätzlichen (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 30. Mai 2008 III B 37/07, BFH/NV 2008, 1533, m.w.N.; vom 17. Februar 2005 X B 185/03, BFH/NV 2005, 1060, m.w.N.).
  • BFH, 18.03.2009 - III R 2/06

    Betriebsstätte durch Nutzung eines LKW-Parkplatzes - Verfügungsmacht des

    Denn auf die Betriebsstätte der Geschäftsleitung würde es nur ankommen, wenn die räumliche Zuordnung des Wirtschaftsgutes zweifelhaft wäre (vgl. Senatsurteil vom 7. Juni 2000 III R 9/96, BFHE 192, 363, BStBl II 2000, 592; Senatsbeschluss vom 30. Mai 2008 III B 37/07, BFH/NV 2008, 1533).
  • BFH, 18.11.2010 - XI B 28/10

    Umsatzsteuerhaftung bei kollusivem Zusammenwirken zwischen Vertragspartner und

    Die Rechtseinheit wird jedoch nicht schon durch jede rechtsfehlerhafte Entscheidung eines Einzelfalls gefährdet, sondern nur durch die Nichtübereinstimmung verschiedener Gerichte im Grundsätzlichen (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 30. Mai 2008 III B 37/07, BFH/NV 2008, 1533, m.w.N.; vom 17. Februar 2005 X B 185/03, BFH/NV 2005, 1060, m.w.N.).
  • BFH, 28.12.2010 - XI B 60/10

    Karnevalsveranstaltung keine steuerermäßigte Theateraufführung - Keine Divergenz

    Nur die Nichtübereinstimmung verschiedener Gerichte im Grundsätzlichen rechtfertigt die Zulassung der Revision nach § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 FGO (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 30. Mai 2008 III B 37/07, BFH/NV 2008, 1533, m.w.N.; vom 17. Februar 2005 X B 185/03, BFH/NV 2005, 1060, m.w.N.).
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