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   BFH, 31.07.2007 - IX R 30/05   

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https://dejure.org/2007,3551
BFH, 31.07.2007 - IX R 30/05 (https://dejure.org/2007,3551)
BFH, Entscheidung vom 31.07.2007 - IX R 30/05 (https://dejure.org/2007,3551)
BFH, Entscheidung vom 31. Juli 2007 - IX R 30/05 (https://dejure.org/2007,3551)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • Judicialis
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Längerer Leerstand eines Ferienhauses und Einkünfteerzielungsabsicht

  • datenbank.nwb.de

    Einkünfteerzielungsabsicht bei längerem Leerstand eines Ferienhauses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Vermietung und Verpachtung: Werbungskosten bei Leerstandszeiten

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 9 Abs 1 S 1, EStG § 21 Abs 1 Nr 1, FGO § 76 Abs 1, FGO § 76 Abs 2, FGO § 96 Abs 2
    Einkünfteerzielungsabsicht; Ferienwohnung; Instandhaltung; Modernisierung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2008, 202
 
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Wird zitiert von ... (36)Neu Zitiert selbst (20)

  • BFH, 19.09.1990 - IX R 5/86

    Werbungskosten für leerstehende Einliegerwohnung?

    Auszug aus BFH, 31.07.2007 - IX R 30/05
    Diese Grundsätze gelten gleichermaßen bei einer auf Dauer angelegten Vermietungstätigkeit im Fall eines Leerstandes des Gebäudes; der Entschluss zur Einkünfteerzielung darf nicht im Zusammenhang mit dem Leerstand aufgegeben worden sein (vgl. BFH-Urteile vom 19. September 1990 IX R 5/86, BFHE 161, 479, BStBl II 1990, 1030; vom 6. September 2006 IX R 13/05, BFH/NV 2007, 406, unter II. 1. b; BFH-Beschluss vom 21. September 2006 IX B 79/06, BFH/NV 2007, 50, m.w.N.).

    b) Für die Feststellung des Bestehens oder der Aufgabe der Einkünfteerzielungsabsicht als innere Tatsache können äußere Umstände als Indizien herangezogen werden (vgl. BFH-Urteile vom 8. Februar 1983 VIII R 130/79, BFHE 138, 195, BStBl II 1983, 554; in BFH/NV 2007, 406; BFH-Beschluss vom 19. August 2002 IX B 190/01, BFH/NV 2003, 147), wie z.B. der zeitliche Zusammenhang zwischen Aufwendungen und späterer Vermietung, die Dauer der Renovierung zur Vorbereitung einer Vermietung wie auch, ob absehbar ist, wann die Räume ggf. im Rahmen der Einkunftsart Vermietung und Verpachtung genutzt werden sollen (vgl. BFH-Urteile vom 13. November 1990 IX R 63/86, BFH/NV 1991, 303; in BFHE 161, 479, BStBl II 1990, 1030).

  • BFH, 06.09.2006 - IX R 13/05

    VuV - Verwirklichung des Tatbestandes; vorab entstandene WK

    Auszug aus BFH, 31.07.2007 - IX R 30/05
    Diese Grundsätze gelten gleichermaßen bei einer auf Dauer angelegten Vermietungstätigkeit im Fall eines Leerstandes des Gebäudes; der Entschluss zur Einkünfteerzielung darf nicht im Zusammenhang mit dem Leerstand aufgegeben worden sein (vgl. BFH-Urteile vom 19. September 1990 IX R 5/86, BFHE 161, 479, BStBl II 1990, 1030; vom 6. September 2006 IX R 13/05, BFH/NV 2007, 406, unter II. 1. b; BFH-Beschluss vom 21. September 2006 IX B 79/06, BFH/NV 2007, 50, m.w.N.).

    b) Für die Feststellung des Bestehens oder der Aufgabe der Einkünfteerzielungsabsicht als innere Tatsache können äußere Umstände als Indizien herangezogen werden (vgl. BFH-Urteile vom 8. Februar 1983 VIII R 130/79, BFHE 138, 195, BStBl II 1983, 554; in BFH/NV 2007, 406; BFH-Beschluss vom 19. August 2002 IX B 190/01, BFH/NV 2003, 147), wie z.B. der zeitliche Zusammenhang zwischen Aufwendungen und späterer Vermietung, die Dauer der Renovierung zur Vorbereitung einer Vermietung wie auch, ob absehbar ist, wann die Räume ggf. im Rahmen der Einkunftsart Vermietung und Verpachtung genutzt werden sollen (vgl. BFH-Urteile vom 13. November 1990 IX R 63/86, BFH/NV 1991, 303; in BFHE 161, 479, BStBl II 1990, 1030).

  • BFH, 11.01.2005 - IX R 15/03

    Erstattung von Instandsetzungsaufwendungen und Modernisierungsaufwendungen im

    Auszug aus BFH, 31.07.2007 - IX R 30/05
    Dieser ist gegeben, wenn sich anhand objektiver Umstände feststellen lässt, dass der Steuerpflichtige den Entschluss, Einkünfte aus einer bestimmten Einkunftsart zu erzielen, endgültig gefasst hat und nicht wieder aufgegeben hat (vgl. BFH-Urteile vom 14. Mai 2003 XI R 8/02, BFH/NV 2003, 1315, unter II. A. 2. a; vom 11. Januar 2005 IX R 15/03, BFHE 209, 77, BStBl II 2005, 477).
  • BFH, 18.01.2006 - IX R 18/04

    Kurzfristige Veräußerung Indiz gegen Einkünfteerzielungsabsicht

    Auszug aus BFH, 31.07.2007 - IX R 30/05
    Die Absicht der Einkünfteerzielung fehlt hingegen, wenn der Steuerpflichtige sich noch nicht entschieden hat, ob er das Grundstück selbst nutzen, langfristig vermieten oder kurzfristig verkaufen will (vgl. BFH-Urteil vom 25. März 2003 IX R 21/99, BFH/NV 2003, 1168; vom 18. Januar 2006 IX R 18/04, BFH/NV 2006, 1078).
  • BFH, 11.02.1999 - IX S 10/98

    Divergenz; Einkünfteerzielungsabsicht; Weitervermittlungsgarantie

    Auszug aus BFH, 31.07.2007 - IX R 30/05
    Dabei sind --entgegen der Ansicht des FG-- auch spätere Tatsachen und Ereignisse zu berücksichtigen (vgl. BFH-Beschluss vom 11. Februar 1999 IX S 10/98, BFH/NV 1999, 925; BFH-Urteile vom 22. April 1997 IX R 17/96, BFHE 183, 142, BStBl II 1997, 650; vom 8. März 2006 IX R 19/04, BFH/NV 2006, 1637, unter II. 2., a.E.).
  • BFH, 25.03.2003 - IX R 21/99

    Einkünfteerzielungsabsicht - Bauherrenmodell mit Wiederkaufsgarantie

    Auszug aus BFH, 31.07.2007 - IX R 30/05
    Die Absicht der Einkünfteerzielung fehlt hingegen, wenn der Steuerpflichtige sich noch nicht entschieden hat, ob er das Grundstück selbst nutzen, langfristig vermieten oder kurzfristig verkaufen will (vgl. BFH-Urteil vom 25. März 2003 IX R 21/99, BFH/NV 2003, 1168; vom 18. Januar 2006 IX R 18/04, BFH/NV 2006, 1078).
  • BFH, 13.11.1990 - IX R 63/86

    Werbungskostenabzug für den von der Renovierung betroffenen Gebäudeteil

    Auszug aus BFH, 31.07.2007 - IX R 30/05
    b) Für die Feststellung des Bestehens oder der Aufgabe der Einkünfteerzielungsabsicht als innere Tatsache können äußere Umstände als Indizien herangezogen werden (vgl. BFH-Urteile vom 8. Februar 1983 VIII R 130/79, BFHE 138, 195, BStBl II 1983, 554; in BFH/NV 2007, 406; BFH-Beschluss vom 19. August 2002 IX B 190/01, BFH/NV 2003, 147), wie z.B. der zeitliche Zusammenhang zwischen Aufwendungen und späterer Vermietung, die Dauer der Renovierung zur Vorbereitung einer Vermietung wie auch, ob absehbar ist, wann die Räume ggf. im Rahmen der Einkunftsart Vermietung und Verpachtung genutzt werden sollen (vgl. BFH-Urteile vom 13. November 1990 IX R 63/86, BFH/NV 1991, 303; in BFHE 161, 479, BStBl II 1990, 1030).
  • BFH, 06.11.2001 - IX R 38/98

    Ferienwohnungen; Einkünfteermittlung

    Auszug aus BFH, 31.07.2007 - IX R 30/05
    Nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. BFH-Urteile vom 6. November 2001 IX R 97/00, BFHE 197, 151, BStBl II 2002, 726, und IX R 38/98, BFH/NV 2002, 770) sind zwar kurzfristige Aufenthalte in der Ferienwohnung anlässlich eines Mieterwechsels oder zur Erhaltung der Mietsache keine schädliche Selbstnutzung; die Aufenthalte in X haben aber nach Aktenlage nicht nur an einzelnen Tagen oder Wochenenden, sondern zum Teil auch über mehrere Tage und Wochen stattgefunden, was auf eine schädliche private Selbstnutzung schließen lässt.
  • BFH, 04.07.1990 - GrS 1/89

    Vorauszahlungen und Bauunternehmerkonkurs

    Auszug aus BFH, 31.07.2007 - IX R 30/05
    Voraussetzung für die Berücksichtigung vorab entstandener Werbungskosten ist, dass ein ausreichend bestimmter wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen den Aufwendungen und der Einkunftsart besteht, in deren Rahmen der Abzug begehrt wird (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 4. Juli 1990 GrS 1/89, BFHE 160, 466, BStBl II 1990, 830, unter C. III. 2. a).
  • BFH, 05.04.2005 - IX R 48/04

    VuV; Aufwendungen für leer stehende Wohnung

    Auszug aus BFH, 31.07.2007 - IX R 30/05
    Nach der BFH-Rechtsprechung ist bei einer vorangehenden auf Dauer angelegten Vermietung davon auszugehen, dass das betreffende Haus selbst während Leerstandszeiten der Erzielung von Vermietungs-Einkünften diente (vgl. BFH-Urteile vom 6. Mai 2003 IX R 89/00, BFH/NV 2004, 1381; vom 5. April 2005 IX R 48/04, BFH/NV 2005, 1299), zumal das Objekt in dieser Zeit betriebsbereit gemacht wurde.
  • BFH, 16.03.2004 - IX B 140/03

    Ferienwohnung; Einkünfteerzielungsabsicht

  • BFH, 08.03.2006 - IX R 19/04

    Immobilienfonds; Verkaufsgarantie; Einkünfteerzielungsabsicht

  • BFH, 08.02.1983 - VIII R 130/79

    Wirtschaftlicher Zusammenhang von vorab entstandenen Werbungskosten mit

  • BFH, 06.11.2001 - IX R 97/00

    Einkommensteuerrechtliche Behandlung von Ferienwohnungen

  • BFH, 21.09.2006 - IX B 79/06

    Zur Vermietungsabsicht und deren Nachweis; Verlust des Rügerechts bei

  • BFH, 14.05.2003 - XI R 8/02

    Gewerblicher Grundstückshandel - finanzielle Schwierigkeiten, Zwangsverwaltung

  • BFH, 19.08.2002 - IX B 190/01

    NZB; Klärungsbedürftigkeit; vorab entstandene WK

  • BFH, 09.03.2006 - IX B 143/05

    Ferienwohnung; Einkünfteerzielungsabsicht

  • BFH, 22.04.1997 - IX R 17/96

    Zur Einkünfteerzielungsabsicht des Eigentümers einer Eigentumswohnung, wenn

  • BFH, 06.05.2003 - IX R 89/00

    Einkünfteerzielungsabsicht bei VuV: leerstehende Wohnung

  • BFH, 11.12.2012 - IX R 14/12

    Einkünfteerzielungsabsicht bei langjährigem Leerstand von Wohnungen

    Für die Feststellung des Bestehens oder der Aufgabe der Einkünfteerzielungsabsicht als innere Tatsache können äußere Umstände als Indizien herangezogen werden; im Rahmen der Gesamtbeurteilung sind überdies spätere Tatsachen und Ereignisse zu berücksichtigen (BFH-Urteil vom 31. Juli 2007 IX R 30/05, BFH/NV 2008, 202).

    Ist zu prüfen, ob der Steuerpflichtige die Einkünfteerzielungsabsicht hinsichtlich eines nach Herstellung, Anschaffung oder Selbstnutzung länger leerstehenden Objekts aufgenommen oder die Einkünfteerzielungsabsicht hinsichtlich eines nach vorheriger, auf Dauer angelegter Vermietung langfristig leerstehenden Objekts wieder aufgegeben hat, können mithin --rückblickend-- der zeitliche Zusammenhang zwischen Beginn des Leerstands und späterer (tatsächlicher) Vermietung, die (u.U. fehlende) Absehbarkeit, ob und ggf. wann die Räume im Rahmen der Einkunftsart Vermietung und Verpachtung genutzt werden sollen (vgl. BFH-Urteile in BFH/NV 2008, 202, und in BFH/NV 2009, 1627) oder auch die Dauer einer in der Leerstandszeit --vom Steuerpflichtigen ggf. auch selbst-- durchgeführten Renovierung zur Vorbereitung einer erneuten Vermietung (vgl. BFH-Urteile in BFH/NV 2008, 202, und vom 11. August 2010 IX R 3/10, BFHE 230, 557, BStBl II 2011, 166) als Indizien herangezogen werden.

  • BFH, 11.08.2010 - IX R 3/10

    Einkünfteerzielungsabsicht bei langjähriger Renovierung - Vorab entstandene

    Für die Feststellung des Bestehens einer Einkünfteerzielungsabsicht hinsichtlich renovierungsbedürftiger --und deshalb länger leerstehender-- Objekte können zum anderen der zeitliche Zusammenhang zwischen Aufwendungen und späterer Vermietung, die Dauer der Renovierung zur Vorbereitung einer Vermietung oder auch die (fehlende) Absehbarkeit, ob und ggf. wann die Räume im Rahmen der Einkunftsart Vermietung und Verpachtung genutzt werden sollen, als Indizien herangezogen werden (BFH-Urteil vom 31. Juli 2007 IX R 30/05, BFH/NV 2008, 202).

    Nach der Rechtsprechung des BFH entfaltet eine vorangegangene, auf Dauer angelegte Vermietung allerdings eine Indizwirkung dahingehend, dass das betreffende Haus selbst während Leerstandszeiten der Erzielung von Vermietungseinkünften diente (vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 2008, 202, m.w.N.).

    Das FG hat dabei auch nicht verkannt, dass es grundsätzlich Sache des Steuerpflichtigen ist, darüber zu befinden, ob und inwieweit Renovierungsarbeiten aus Zeit- und/oder Geldgründen langsamer oder schneller und insbesondere diese Arbeiten in Eigenleistung selbst oder durch Fremdfirmen durchgeführt werden (BFH-Urteil in BFH/NV 2008, 202).

    Vielmehr hat es damit nur zum Ausdruck gebracht, dass besondere Umstände fehlen, die Rückschlüsse auf das Bestehen einer Einkünfteerzielungsabsicht zulassen, wie sie etwa die Dauer der Renovierung oder deren zeitlicher Zusammenhang mit einer späteren Vermietung darstellen können (vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 2008, 202).

  • BFH, 20.06.2012 - X R 42/11

    Nachweis der Investitionsabsicht bei neugegründeten Betrieben - Berücksichtigung

    So hat der BFH bei der Beurteilung, ob ein Steuerpflichtiger mit der erforderlichen Einkunftserzielungs"absicht" gehandelt hat, häufig auch die weitere Entwicklung nach den jeweiligen Streitjahren herangezogen (vgl. BFH-Urteil vom 18. März 1976 IV R 113/73, BFHE 118, 447, BStBl II 1976, 485: für die Beurteilung der Gewinnerzielungsabsicht in den Jahren 1959 bis 1962 wird auch die Entwicklung bis ins Jahr 1973 betrachtet; ausdrücklich für eine in die Zukunft gerichtete Beurteilung in diesen Fällen auch BFH-Urteil vom 19. November 1985 VIII R 4/83, BFHE 145, 375, BStBl II 1986, 289, unter 2.d; zur Einkunftserzielungsabsicht bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung ferner BFH-Urteile vom 14. Dezember 2004 IX R 1/04, BFHE 208, 235, BStBl II 2005, 211, unter II.1.a, und vom 31. Juli 2007 IX R 30/05, BFH/NV 2008, 202, beide m.w.N.).
  • BFH, 13.01.2015 - IX R 46/13

    Einkünfteerzielungsabsicht bei langjähriger Generalsanierung von leerstehenden

    Das FG hat dabei nicht verkannt, dass es grundsätzlich Sache des Steuerpflichtigen ist, darüber zu befinden, ob und inwieweit Renovierungsarbeiten aus Zeit- und/oder Geldgründen langsamer oder schneller und insbesondere ob diese Arbeiten in Eigenleistung selbst oder durch Fremdfirmen durchgeführt werden (BFH-Urteile vom 31. Juli 2007 IX R 30/05, BFH/NV 2008, 202, und in BFHE 230, 557, BStBl II 2011, 166).
  • BFH, 21.01.2014 - IX R 37/12

    Prüfung der Einkünfteerzielungsabsicht bei den Einkünften aus Vermietung und

    Zwar sind, wovon das FG zutreffend ausgeht, ernsthafte und nachhaltige Vermietungsbemühungen mögliche Umstände, aus denen sich der endgültige Entschluss, (weiterhin) zu vermieten, ergeben kann; für die Feststellung des Weiterbestehens einer Einkünfteerzielungsabsicht hinsichtlich vormals dauerhaft vermieteter, aktuell jedoch renovierungs- oder zumindest umgestaltungsbedürftiger Objekte können --und müssen im Streitfall-- aber beispielsweise auch der zeitliche Zusammenhang zwischen Umgestaltung bzw. Renovierung und späterer (tatsächlicher) Vermietung oder auch die (fehlende) Absehbarkeit, ob und ggf. wann die Räume im Rahmen der Einkunftsart Vermietung und Verpachtung genutzt werden sollen, als Indizien herangezogen werden (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 31. Juli 2007 IX R 30/05, BFH/NV 2008, 202).
  • BFH, 04.03.2008 - IX R 11/07

    Zur Vermietung von Messezimmern oder Messewohnungen

    Für die Feststellung des Bestehens der Einkünfteerzielungsabsicht als innere Tatsache können äußere Umstände als Indizien herangezogen werden, wie z.B. der zeitliche Zusammenhang zwischen Aufwendungen und späterer Vermietung wie auch deren Absehbarkeit; auch spätere Tatsachen und Ereignisse sind zu berücksichtigen (vgl. BFH-Beschluss vom 19. August 2002 IX B 190/01, BFH/NV 2003, 147; BFH-Urteil vom 31. Juli 2007 IX R 30/05, BFH/NV 2008, 202, m.w.N.).
  • FG Niedersachsen, 23.04.2013 - 15 K 401/10

    Feststellbarkeit der Einkünfteerzielungsabsicht nach Entmietung und jahrelangem

    Dabei sind auch spätere Tatsachen zu berücksichtigen (BFH-Urteil vom 31. Juli 2007 IX R 30/05, BFH/NV 2008, 202).

    Vielmehr ist auch in solchen Fällen das Finanzgericht gehalten, aus späteren Ereignissen Rückschlüsse auf den Streitzeitraum zu ziehen (BFH-Urteil vom 31. Juli 2007 IX R 30/05, BFH/NV 2008, 202).

    c) Ist zu prüfen, ob der Steuerpflichtige die Einkünfteerzielungsabsicht hinsichtlich eines nach Herstellung, Anschaffung oder Selbstnutzung länger leerstehenden Objekts aufgenommen oder die Einkünfteerzielungsabsicht hinsichtlich eines nach vorheriger, auf Dauer angelegter Vermietung langfristig leerstehenden Objekts wieder aufgegeben hat, können mithin --rückblickend-- der zeitliche Zusammenhang zwischen Beginn des Leerstands und späterer (tatsächlicher) Vermietung, die (u.U. fehlende) Absehbarkeit, ob und ggf. wann die Räume im Rahmen der Einkunftsart Vermietung und Verpachtung genutzt werden sollen (vgl. BFH-Urteile in BFH/NV 2008, 202, und in BFH/NV 2009, 1627) oder auch die Dauer einer in der Leerstandszeit --vom Steuerpflichtigen ggf. auch selbst-- durchgeführten Renovierung zur Vorbereitung einer erneuten Vermietung (vgl. BFH-Urteile in BFH/NV 2008, 202, und vom 11. August 2010 IX R 3/10, BStBl II 2011, 166) als Indizien herangezogen werden.

    (3) Der Senat verkennt bei seiner Würdigung nicht, dass es grundsätzlich Sache des Steuerpflichtigen ist, darüber zu befinden, ob und inwieweit Renovierungsarbeiten aus finanziellen Gründen langsamer oder schneller durchgeführt werden (BFH-Urteil vom 31. Juli 2007 IX R 30/05, BFH/NV 2008, 202).

  • FG Baden-Württemberg, 07.10.2015 - 1 K 2833/12

    Steuerpflicht einer natürlichen Person mit Wohnsitz im Inland und Ausland -

    Auch wenn es zwar grundsätzlich Sache des Steuerpflichtigen ist, darüber zu befinden, ob und inwieweit Renovierungsarbeiten aus Zeit- und/oder Geldgründen langsamer oder schneller und insbesondere, ob diese Arbeiten in Eigenleistung oder durch Fremdfirmen durchgeführt werden (BFH-Urteile vom 31. Juli 2007 IX R 30/05, BFH/NV 2008, 202), ist ihm lediglich ein zeitlich begrenzter Beurteilung- und Entscheidungsspielraum zuzubilligen, innerhalb dessen er über die Fortführung seiner Vermietungstätigkeit entscheiden muss (vgl. BFH-Urteil vom 11. Dezember 2012 IX R 15/12, BFH/NV 2013, 720).
  • FG Köln, 28.04.2009 - 8 K 1214/07

    Nachweis der Vermietungsabsicht bei Leerstand

    Ergebnis des Erörterungstermins war, dass im Hinblick auf die beim Bundesfinanzhof anhängigen Revisionen (Az.: IX R 30/05 und IX R 1/07) die angefochtenen Einkommensteuerbescheide 2001 bis 2003 vom Beklagten von der Vollziehung ausgesetzt wurden.

    Frau R äußert danach für sich und ihre Familie Interesse an einer Anmietung des Haus in K. Nach Meinung der Kläger bestätigen die mittlerweile ergangenen Urteile des Bundesfinanzhofs vom 31.07.2007- IX R 30/05 -und vom 28.10.2008 -IX R 1/07- ihre Auffassung, dass sie ihre Vermietungsabsicht hinreichend nachgewiesen haben.

    Bei der Beurteilung, ob Vermietungsabsicht gegeben ist, kann das Gericht auch nach den Streitjahren liegende spätere Tatsachen und Ereignisse berücksichtigen (BFH-Urteil vom 31.07.2007 IX R 30/05, BFH/NV 2008, 202).

  • FG Baden-Württemberg, 25.04.2017 - 5 K 763/15

    Vorweggenommene Werbungskosten des Eigentümers nach Kauf eines

    Ob im Einzelfall Indizien für oder gegen eine Einkünfteerzielungsabsicht sprechen, ist eine Frage der Feststellung und Würdigung, die das Finanzgericht als Tatsacheninstanz nach seiner freien, aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens gewonnenen Überzeugung zu beantworten hat (BFH-Urteile vom 14.12.2004 IX R 1/04, BStBl II 2005, 211 und vom 31.07.2007 IX R 30/05, BFH/NV 2008, 202).
  • FG Hessen, 24.09.2015 - 11 K 3189/09

    § 9 Abs.1 , § 7 EStG

  • BFH, 08.01.2019 - IX R 37/17

    Objektbezogene Prüfung der Überschusserzielungsabsicht bei Ferienwohnungen;

  • BFH, 06.09.2023 - IX B 84/22

    Nichtzulassungsbeschwerde: Grundsätzliche Bedeutung, Fortbildung des Rechts,

  • BFH, 12.05.2009 - IX R 18/08

    Aufwendungen für eine leerstehende Wohnung als vorab entstandene Werbungskosten -

  • FG Rheinland-Pfalz, 14.09.2017 - 1 K 1883/16

    Zur steuerlichen Beurteilung eines Darlehensvertrags unter nahen Angehörigen als

  • FG Nürnberg, 27.01.2017 - 4 K 764/16

    Streit wegen verbilligter Vermietung

  • FG Nürnberg, 26.09.2013 - 6 K 325/13

    Vermietungsabsicht bezüglich einer leerstehenden Wohnung

  • FG Nürnberg, 11.10.2012 - 6 K 680/11

    Keine Vermietungsabsicht bei jahrelangem Leerstand

  • BFH, 19.10.2011 - IX B 90/11

    Fehlende Überzeugungsbildung nach dem Gesamtergebnis des Verfahrens - Gebäudeteil

  • BFH, 19.02.2021 - IX B 34/20

    Revisionszulassung wegen Fortbildung des Rechts, Divergenz

  • BFH, 28.10.2009 - IX R 30/08

    Überschussprognose bei nur halbjähriger Ferienvermietung

  • BFH, 09.10.2008 - IX R 54/07

    Zu einer widersprüchlichen und rechtsfehlerhaften Würdigung der

  • FG Düsseldorf, 27.09.2016 - 13 K 2850/13

    Abziehbarkeit von Aufwendungen für eine nach vorheriger auf Dauer angelegter

  • BFH, 12.12.2011 - IX B 132/11

    NZB: Einkünfteerzielungsabsicht objektbezogen; endgültiger Entschluss

  • BFH, 30.09.2020 - IX B 23/20

    Nichtzulassungsbeschwerde: Divergenz; Verfahrensmangel (Anspruch auf rechtliches

  • FG München, 24.07.2018 - 2 K 2058/17

    Beendigung der Selbstnutzung der Doppelhaushälfte und deren Vermietung

  • FG Thüringen, 15.07.2014 - 3 K 538/13

    Objektiver Nachweis der Vermietungsabsicht einer erworbenen, aufgrund von

  • BFH, 30.09.2020 - IX B 25/20

    Inhaltsgleich mit BFH-Beschluss vom 30.09.2020 IX B 23/20 -

  • FG Nürnberg, 08.07.2010 - 7 K 292/08

    Abziehbarkeit vorab entstandener Werbungskosten bei einer leerstehenden Wohnung

  • BFH, 30.09.2020 - IX B 24/20

    Inhaltsgleich mit BFH-Beschluss vom 30.09.2020 IX B 23/20 -

  • FG Köln, 15.12.2011 - 10 K 1365/09

    Nachweis der Vermietungsabsicht bei VuV

  • FG Niedersachsen, 23.04.2012 - 3 K 445/10

    Abziehbarkeit von für ein Vermietungsobjekt angefallenen Aufwendungen als

  • FG München, 22.04.2009 - 9 K 162/07

    Prüfung der Einkünfteerzielungsabsicht durch Totalüberschussprognose bei

  • FG Niedersachsen, 17.09.2014 - 9 K 81/13

    Berücksichtigung von Verlusten aus Vermietung und Verpachtung im Fall des

  • FG Düsseldorf, 09.09.2010 - 16 K 261/08

    Notwendigkeit des Vorliegens einer Einkünfteerzielungsabsicht für die

  • FG Hamburg, 26.09.2013 - 3 K 181/11

    Keine Einkünfteerzielungsabsicht bei kurzfristiger Vermietung nicht

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