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   BFH, 04.09.2008 - I R 41/08   

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https://dejure.org/2008,11580
BFH, 04.09.2008 - I R 41/08 (https://dejure.org/2008,11580)
BFH, Entscheidung vom 04.09.2008 - I R 41/08 (https://dejure.org/2008,11580)
BFH, Entscheidung vom 04. September 2008 - I R 41/08 (https://dejure.org/2008,11580)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Beauftragung eines privaten Zustellunternehmens mit der überregionalen Briefzustellung

  • Judicialis

    FGO § 120 Abs. 2 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2008, 2042
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (6)

  • FG Düsseldorf, 06.03.2008 - 15 K 713/07

    Rechtmäßigkeit der Unterwerfung von Gewinnausschüttungen einer belgischen

    Auszug aus BFH, 04.09.2008 - I R 41/08
    Das Finanzgericht (FG) Düsseldorf hat der Klage gegen den Feststellungsbescheid durch (in Entscheidungen der Finanzgerichte 2008, 981 abgedrucktes) Urteil vom 6. März 2008 15 K 713/07 F stattgegeben und die Revision gegen seine Entscheidung zugelassen.
  • BFH, 18.01.2007 - III R 65/05

    Wiedereinsetzung; Revisionsbegründungsfrist

    Auszug aus BFH, 04.09.2008 - I R 41/08
    a) Nach ständiger Rechtsprechung schließt jedes Verschulden eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand aus (BFH-Beschlüsse vom 11. Oktober 1991 VII R 32/90, BFH/NV 1994, 553; vom 25. April 2005 VIII B 42/02, BFH/NV 2005, 1821; vom 18. Januar 2007 III R 65/05, BFH/NV 2007, 945).
  • BFH, 25.04.2005 - VIII B 42/02

    NZB: Versäumung der Frist zur Einlegung, Wiedereinsetzung

    Auszug aus BFH, 04.09.2008 - I R 41/08
    a) Nach ständiger Rechtsprechung schließt jedes Verschulden eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand aus (BFH-Beschlüsse vom 11. Oktober 1991 VII R 32/90, BFH/NV 1994, 553; vom 25. April 2005 VIII B 42/02, BFH/NV 2005, 1821; vom 18. Januar 2007 III R 65/05, BFH/NV 2007, 945).
  • BVerfG, 04.04.2000 - 1 BvR 199/00

    Verletzung von GG Art 2 Abs 1 iVm dem Rechtsstaatsprinzip durch Überspannung der

    Auszug aus BFH, 04.09.2008 - I R 41/08
    Beauftragt der Prozessbeteiligte einen privaten Zustelldienst, verhält es sich prinzipiell nicht anders (vgl. zu einem privaten Kurierdienst z.B. Bundesverfassungsgericht --BVerfG--, Beschluss vom 4. April 2000 1 BvR 199/00, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 2000, 2657; Bundesgerichtshof --BGH--, Beschluss vom 23. Januar 2008 XII ZB 155/07, Neue Juristische Wochenschrift-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht --NJW-RR-- 2008, 930, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 11.10.1991 - VII R 32/90

    Unzulässigkeit einer Revision aufgrund Fristversäumnis und nicht stattgegebenem

    Auszug aus BFH, 04.09.2008 - I R 41/08
    a) Nach ständiger Rechtsprechung schließt jedes Verschulden eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand aus (BFH-Beschlüsse vom 11. Oktober 1991 VII R 32/90, BFH/NV 1994, 553; vom 25. April 2005 VIII B 42/02, BFH/NV 2005, 1821; vom 18. Januar 2007 III R 65/05, BFH/NV 2007, 945).
  • BGH, 23.01.2008 - XII ZB 155/07

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen der Versäumung einer Frist bei

    Auszug aus BFH, 04.09.2008 - I R 41/08
    Beauftragt der Prozessbeteiligte einen privaten Zustelldienst, verhält es sich prinzipiell nicht anders (vgl. zu einem privaten Kurierdienst z.B. Bundesverfassungsgericht --BVerfG--, Beschluss vom 4. April 2000 1 BvR 199/00, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 2000, 2657; Bundesgerichtshof --BGH--, Beschluss vom 23. Januar 2008 XII ZB 155/07, Neue Juristische Wochenschrift-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht --NJW-RR-- 2008, 930, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 14.06.2018 - III R 27/17

    Bekanntgabe von Verwaltungsakten: Widerlegung der Zugangsvermutung bei

    Der Familienkasse obliegt eine gewissenhafte Prüfung, ob eine Zustellung innerhalb des Dreitageszeitraums des § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO durch den hier gewählten privaten Postdienstleister mit jedenfalls gleich hoher Verlässlichkeit zu erwarten ist wie bei einer Versendung im Rahmen des Postuniversaldienstes (vgl. BFH-Beschluss vom 4. September 2008 I R 41/08, BFH/NV 2008, 2042; Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen vom 21. August 2017 L 2 R 49/17, Rz 39, juris).
  • VGH Hessen, 21.11.2023 - 6 A 1658/18

    Zum Inhalt der kollektiven Vermögensverwaltung gemäß § 1 Abs. 19 Nr. 24 KAGB,

    In seinem solchen Fall liegt es allein in seinem Verantwortungsbereich, das Schriftstück so rechtzeitig und ordnungsgemäß abzugeben, dass es nach den organisatorischen und betrieblichen Vorkehrungen des Unternehmens den Empfänger fristgerecht erreichen kann (BFH, Beschluss vom 4. September 2008 - I R 41/08 -, juris Rn. 12).

    Anders als im zitierten Fall des BFH, Beschluss vom 4. September 2008 - I R 41/08 (juris) - kann der Beklagten im konkreten Fall auch nicht angelastet werden, dass sie sich über die Postlaufzeiten des von ihr beauftragten Zustellunternehmens nicht kundig gemacht hätte.

  • OVG Sachsen, 27.04.2022 - 5 A 492/21

    Rückkehrer; Griechenland; Obdachlosigkeit; Informelle Wohnmöglichkeiten;

    Bedient sich ein Beteiligter der Deutschen Post AG, so darf er regelmäßig darauf vertrauen, dass diese die von ihr für den Normalfall festgelegten Postlaufzeiten einhält (BFH, Beschl. v. 4. September 2008 - I R 41/08 -, juris Rn. 11).
  • BFH, 06.06.2018 - I R 36/16

    Zur Wiedereinsetzung bei fehlgeschlagenem Postaustausch zwischen Behörde und

    Das gilt jedoch nicht, wenn sich im Einzelfall nicht ausschließen lässt, dass mit längeren Beförderungslaufzeiten gerechnet werden muss (vgl. Senatsbeschluss vom 4. September 2008 I R 41/08, BFH/NV 2008, 2042).

    c) Das FA ist den vorgenannten Anforderungen indessen nicht gerecht geworden, weshalb bezogen auf die eingetretene Verfristung von einem behördlichen Verschulden auszugehen ist, welche eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ausschließt (Senatsbeschluss in BFH/NV 2008, 2042).

  • BSG, 27.03.2017 - B 9 V 68/16 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Zugang

    Bedient sich ein Beteiligter der Deutschen Post AG, so darf er regelmäßig darauf vertrauen, dass diese die von ihr für den Normalfall festgelegten Postlaufzeiten einhält (BFH Beschluss vom 4.9.2008 - I R 41/08 - BeckRS 2008, 25014042) .

    Übergibt der private Dienstleister dagegen Postsendungen, die außerhalb seines Verbreitungsgebietes zugehen sollen, der Deutschen Post AG oder anderen Kooperationspartnern zur Weiterbeförderung, kommt es darauf an, ob diese eine zeitnahe Zustellung zusichern (BFH Beschluss vom 4.9.2008 - I R 41/08 - BeckRS 2008, 25014042; vgl auch LAG Baden-Württemberg Urteil vom 21.12.2016 - 6 Sa 35/16 - Juris RdNr 37 ff) .

  • FG München, 14.07.2009 - 13 K 55/08

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Verzögerung bei der Briefbeförderung -

    Denn Verzögerungen der Briefbeförderung oder Briefzustellung sind einem Prozessbeteiligten nach der Rechtsprechung des BFH (Beschlüsse vom 8. Mai 2006 VII B 219/05, BFH/NV 2006, 1504; vom 4. September 2008 I R 41/08, BFH/NV 2008, 2042) regelmäßig nicht als Verschulden anzurechnen.

    Anderes gilt nur bei konkreten Anhaltspunkten, die die ernsthafte Gefahr längerer Postlaufzeiten begründen (BFH in BFH/NV 2006, 1504 und in BFH/NV 2008, 2042; BGH-Beschluss vom 13. Mai 2004 V ZB 62/03, HFR 2005, 67, NJW-RR 2004, 1217).

  • BSG, 09.05.2022 - B 5 R 11/22 BH

    Sozialgerichtliches Verfahren - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand -

    Es kann daher davon ausgegangen werden, dass bei der Deutschen Post AG im Bundesgebiet werktags aufgegebene Postsendungen entsprechend ihrer amtlichen Verlautbarungen grundsätzlich am folgenden Werktag ausgeliefert werden (BSG aaO; BSG Beschluss vom 27.11.2018 - B 2 U 17/18 B - juris RdNr 9; BVerwG Urteil vom 18.9.2014 - 5 C 18.13 - Buchholz 428.43 DDR-EErfG Nr. 4 RdNr 15; BGH Beschluss 21.10.2010 - IX ZB 73/10 - NJW 2011, 458 - juris RdNr 15; BFH Beschluss vom 4.9.2008 - I R 41/08 - juris RdNr 11) .
  • FG München, 26.07.2012 - 5 K 2812/11

    Nichtigkeit von Bescheiden, Schätzung von Besteuerungsgrundlagen,

    Zudem kann der Steuerpflichtige, wenn keine Anhaltspunkte für mögliche Verzögerungen vorliegen, davon ausgehen, dass werktags im Bundesgebiet aufgegebene Sendungen am folgenden Werktag im Bundesgebiet ausgeliefert werden (Beschluss des BGH vom 21. Oktober 2010 IX ZB 73/10, juris, BFH-Beschlüsse vom 8. Mai 2006 VII B 219/05, BFH/NV 2006, 1504; vom 4. September 2008 I R 41/08, BFH/NV 2008, 2042, Tipke/Kruse, Kommentar zur AO und FGO, § 110 AO Tz. 57).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 21.08.2017 - L 2 R 49/17

    Postlaufzeiten; Universaldienst; Wiedereinsetzung

    Die bezüglich der Einhaltung von Rechtsmittelfristen zu wahrende Sorgfalt beinhaltet eine gewissenhafte Prüfung, ob eine fristwahrende Zustellung der Rechtsmittelschrift durch ein in Betracht kommendes konkurrierendes Postunternehmen mit jedenfalls gleich hoher Verlässlichkeit zu erwarten ist wie bei einer Versendung im Rahmen des Postuniversaldienstes (vgl. auch BFH, Beschluss vom 04. September 2008 - I R 41/08 -, BFH/NV 2008, 2042).
  • FG Baden-Württemberg, 27.02.2013 - 2 K 3274/11

    Postlaufzeiten bei Weiterleitungsfällen

    Ist - wie im Streitfall - bereits ein Drittel dieses Zeitraums verstrichen, bevor die Deutsche Post AG mit deren Beförderung begonnen hat, liegen konkrete Anhaltspunkte vor, welche die ernsthafte Gefahr längerer Postlaufzeiten begründen (zu diesem Maßstab vergleiche BFH-Beschluss vom 4. September 2008 I R 41/08, BFH/NV 2008, 2042-2043), die die Zugangsvermutung so schwer erschüttern, dass sie nicht mehr anwendbar ist.
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