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   BFH, 01.10.2007 - VII B 130/07   

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https://dejure.org/2007,15290
BFH, 01.10.2007 - VII B 130/07 (https://dejure.org/2007,15290)
BFH, Entscheidung vom 01.10.2007 - VII B 130/07 (https://dejure.org/2007,15290)
BFH, Entscheidung vom 01. Oktober 2007 - VII B 130/07 (https://dejure.org/2007,15290)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2008, 231
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 04.03.2004 - C-238/02

    Viluckas

    Auszug aus BFH, 01.10.2007 - VII B 130/07
    Außer dem angefochtenen Beschluss hat das FG Düsseldorf in seinem dort bereits angeführten Urteil vom 23. August 2006 4 K 5272/05 VTa (Zeitschrift für Zölle und Verbrauchsteuern 2006, 380) die Auffassung vertreten, dass eine Person, die von der Existenz der in dem von ihr geführten Fahrzeug versteckten Waren keine Kenntnis hat, diese Waren nicht im Sinne jener Vorschrift in einen Mitgliedstaat "verbringt", so wie es gemäß Art. 202 Abs. 3 1. Spiegelstrich des Zollkodex bzw. bei einer entsprechenden Anwendung dieser Vorschrift nach § 21 TabStG bei einer Einfuhr von Zigaretten in das Zollgebiet der Gemeinschaft der Fall wäre (Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften vom 4. März 2004 Rs. C-238/02 und 246/02, EuGHE 2004, I-2141).
  • FG Düsseldorf, 23.08.2006 - 4 K 5272/05

    Inanspruchnahme für Tabaksteuer; Schmuggel von Zigaretten über die Grenze von

    Auszug aus BFH, 01.10.2007 - VII B 130/07
    Außer dem angefochtenen Beschluss hat das FG Düsseldorf in seinem dort bereits angeführten Urteil vom 23. August 2006 4 K 5272/05 VTa (Zeitschrift für Zölle und Verbrauchsteuern 2006, 380) die Auffassung vertreten, dass eine Person, die von der Existenz der in dem von ihr geführten Fahrzeug versteckten Waren keine Kenntnis hat, diese Waren nicht im Sinne jener Vorschrift in einen Mitgliedstaat "verbringt", so wie es gemäß Art. 202 Abs. 3 1. Spiegelstrich des Zollkodex bzw. bei einer entsprechenden Anwendung dieser Vorschrift nach § 21 TabStG bei einer Einfuhr von Zigaretten in das Zollgebiet der Gemeinschaft der Fall wäre (Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften vom 4. März 2004 Rs. C-238/02 und 246/02, EuGHE 2004, I-2141).
  • BFH, 10.10.2007 - VII R 49/06

    Unkenntnis der Zusammensetzung einer LKW-Ladung schließt Schuldnerschaft für

    Auszug aus BFH, 01.10.2007 - VII B 130/07
    Ungeachtet der Frage, ob die für eine solche unterschiedliche Bestimmung der Person des Verbringers im Zollrecht und im Verbrauchsteuerrecht angeführten Gründe sich als für den erkennenden Senat überzeugend erweisen werden, vor dem das vorgenannte Urteil des FG Düsseldorf mit der Revision angegriffen wird (Az.: VII R 49/06), muss angesichts dieser von zwei Instanzgerichten vertretenen Rechtsauffassung die Vollziehung des auf einer abweichenden Rechtsauslegung beruhenden Bescheides des HZA ausgesetzt werden.
  • BFH, 26.09.2023 - V B 23/22

    Aufrechnung in sogenannten Bauträgerfällen (Aussetzungsverfahren)

    bb) Ernstliche Zweifel können auch dann bestehen, wenn zu einer Rechtsfrage in der Rechtsprechung der FG unterschiedliche Auffassungen vertreten werden, aber nur, wenn und soweit der BFH die jeweilige Rechtsfrage noch nicht entschieden hat (BFH-Beschlüsse vom 10.05.1968 - III B 55/67, BFHE 92, 472, BStBl II 1968, 610, Leitsatz 2; vom 01.10.2007 - VII B 130/07, BFH/NV 2008, 231, unter II.; vom 29.07.2009 - XI B 24/09, BFHE 226, 449, unter II.1.; vom 21.07.2009 - II B 8/09, BFH/NV 2009, 1845 und vom 19.08.1987 - V B 56/85, BFHE 150, 400, BStBl II 1987, 830; vgl. auch Seer in Tipke/Kruse, § 69 FGO Rz 91, m.w.N.; FG Köln, Beschluss vom 10.04.2013 - 10 V 216/13, EFG 2013, 1389).
  • FG Hessen, 07.11.2018 - 7 V 476/18

    Aussetzung der Vollziehung einer Prüfungsverfügung nach dem Mindestlohngesetz

    Ernstlich zweifelhaft ist eine Rechtsfrage, wenn zwei Instanzgerichte zu einer höchstrichterlich bisher nicht geprüften Frage mit erwägenswerten Argumenten eine unterschiedliche Rechtsauffassung vertreten (vgl. BFH, Beschluss vom 1. Oktober 2007, VII B 130/07, BFH/NV 2008, 231) oder wenn der BFH die streitige Rechtsfrage noch nicht entschieden hat und in der Rechtsprechung der Finanzgerichte sowie in der Fachliteratur (insoweit) unterschiedliche Auffassungen vertreten werden (vgl. BFH, Beschluss vom 10. Mai 1968, III B 55/67, BStBl II 1968, 610; Birkenfeld , in: Hübschmann/Hepp/Spitaler, AO/FGO, § 69 FGO, Rd. 307; Stapperfend , in: Gräber, FGO, § 69 Rd. 161; Seer , in: Tipke/Kruse, AO/FGO, § 69 FGO, Rd. 91).

    Nach ständiger Rechtsprechung des BFH dient die Sicherungsleistung dem Sicherungsbedürfnis des Steuergläubigers und ist nur dann geboten, wenn die Realisierung des (angeblichen) Steueranspruchs gerade durch die AdV gefährdet oder ernstlich erschwert wird (vgl. BFH, Beschluss vom 1. Oktober 2007, VII B 130/07, BFH/NV 2008, 231).

  • FG Hessen, 19.05.2020 - 4 V 540/20

    Rechtmäßigkeit der auf einem Beitreibungsersuchen der slowenischen

    Die Festsetzung einer Sicherheitsleistung, die ausschließlich dem Sicherungsbedürfnis der Steuergläubigers dient, ist geboten, wenn nach summarischer Prüfung die Realisierung des (angeblichen) Steueranspruchs gerade durch die Aussetzung der Vollziehung gefährdet oder ernsthaft erschwert wird (BFH-Beschluss vom 1.10.2007, VII B 130/07, BFH/NV 2008, 231) oder die wirtschaftliche Lage des Steuerpflichtigen die Steuerforderung als gefährdet erscheinen lässt (BFH-Beschluss vom 26.5.1988, V B 26/86, BFH/NV 1989, 403).
  • FG Köln, 12.02.2013 - 13 V 3763/12

    Vorläufiger Steuerrechtsschutz für BCI Geschädigte

    Dasselbe gilt, wenn zwei Instanzgerichte zu einer höchstrichterlich bisher nicht geprüften Frage mit erwägenswerten Argumenten eine divergierende Rechtsauffassung vertreten (BFH-Beschluss vom 1.10.2007 VII B 130/07, BFH/NV 2008, 231, 232, und Gräber / Koch, a.a.O., § 69 Rz. 87).
  • FG Baden-Württemberg, 09.05.2008 - 8 V 1535/08

    Aussetzung der Vollziehung wegen ernstlicher Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines

    Auch wenn dieses BMF-Schreiben - aus der Sicht der Verwaltung - geeignet sein mag, ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Auffassung des BFH zu begründen, kann es jedoch umgekehrt hierdurch ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines von der höchstrichterlichen und inzwischen bestätigten Rechtsprechung des BFH bewusst abweichenden Steuerbescheids nicht ausräumen (vgl. Schleswig-Holsteinisches FG, Beschluss vom 9. Februar 2007 2 V 233/06, [...]; siehe auch BFH-Beschluss vom 1. Oktober 2007 VII B 130/07, BFH/NV 2008, 231).
  • FG Saarland, 01.02.2013 - 2 V 1413/12

    Einbeziehung der Zahlungen aus Luxemburg in den Progressionsvorbehalt

    Zusätzlich ist erforderlich, dass mit erwägenswerten Argumenten unterschiedliche Rechtsauffassungen in Rechtsprechung und/oder Literatur vertreten werden (vgl. BFH vom 1. Oktober 2007 VII B 130/07, BFH/NV 2008, 231).
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