Rechtsprechung
   BFH, 10.10.2007 - IV B 130, 131/06, IV B 130/06, IV B 131/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,2504
BFH, 10.10.2007 - IV B 130, 131/06, IV B 130/06, IV B 131/06 (https://dejure.org/2007,2504)
BFH, Entscheidung vom 10.10.2007 - IV B 130, 131/06, IV B 130/06, IV B 131/06 (https://dejure.org/2007,2504)
BFH, Entscheidung vom 10. Oktober 2007 - IV B 130, 131/06, IV B 130/06, IV B 131/06 (https://dejure.org/2007,2504)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Judicialis

    EStG § 13a; ; EStG § 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 2; ; EStG § 13a Abs. 5; ; FGO § 73 Abs. 1 Satz 1; ; FGO § 76 Abs. 1 Satz 1; ; FGO § 76 Abs. 2; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de

    Verletzung der Sachaufklärungspflicht; Verzicht auf die Einholung eines Sachverständigengutachtens; Anspruch auf rechtliches Gehör; Verletzung der richterlichen Hinweispflicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2008, 233
 
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Wird zitiert von ... (38)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 10.09.2003 - X B 132/02

    NZB: Hinweispflicht, Urkundenbeweis

    Auszug aus BFH, 10.10.2007 - IV B 130/06
    Das FG ist auch nicht verpflichtet, seine vorläufige Beweiswürdigung oder das Ergebnis einer Gesamtwürdigung zahlreicher Einzelumstände offen zu legen (vgl. BFH-Beschluss vom 10. September 2003 X B 132/02, BFH/NV 2004, 495; Gräber/Stapperfend, a.a.O., § 76 Rz 56, m.w.N.).
  • BFH, 14.03.2007 - VII B 175/06

    NZB: Widerruf der Bestellung als Steuerberater, Vermögensverfall

    Auszug aus BFH, 10.10.2007 - IV B 130/06
    aa) Eine schlüssige Rüge, das FG habe gegen seine Verpflichtung zur Sachverhaltsermittlung verstoßen (§ 76 Abs. 1 Satz 1 FGO), erfordert die Darlegung, zu welchen konkreten Tatsachen weitere Ermittlungen geboten waren, welche Beweise zu welchem Beweisthema das FG hätte erheben müssen, wo Tatsachen vorgetragen waren, aus denen sich dem FG die Notwendigkeit weiterer Ermittlungen auch ohne einen entsprechenden Beweisantrag hätte aufdrängen müssen, welches Ergebnis die zusätzliche Erhebung von Beweisen aller Voraussicht nach gehabt hätte und inwieweit die unterlassene Beweiserhebung oder Ermittlungsmaßnahme zu einer anderen Entscheidung des FG hätte führen können (ständige Rechtsprechung, vgl. aus neuerer Zeit Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 14. März 2007 VII B 175/06, BFH/NV 2007, 1716; s. auch Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 6. Aufl., § 120 Rz 69, 70, m.w.N.).
  • BFH, 23.09.1998 - I B 53/98

    Beschränkte Steuerpflicht; Dienstverhältnis bei Zahlungen aus öffentlichen Kassen

    Auszug aus BFH, 10.10.2007 - IV B 130/06
    Er hat im Rahmen der Nichtzulassungsbeschwerde auch nicht dargetan, warum er hiervon abgesehen hat (vgl. BFH-Beschluss vom 23. September 1998 I B 53/98, BFH/NV 1999, 458, unter 2. der Gründe).
  • BFH, 26.06.2003 - IV B 195/01

    NZB: Sachaufklärungspflicht

    Auszug aus BFH, 10.10.2007 - IV B 130/06
    Denn weder § 76 Abs. 2 FGO noch der Anspruch auf rechtliches Gehör verpflichten das FG, darauf hinzuweisen, dass es den Sachverhalt anders beurteilt als ein Beteiligter (vgl. BFH-Beschlüsse vom 26. Juni 2003 IV B 195/01, BFH/NV 2003, 1437, und vom 29. April 2004 V B 43/03, BFH/NV 2004, 1303, unter II.5. der Gründe).
  • BFH, 05.05.2004 - VIII B 107/03

    Sachverständigengutachten

    Auszug aus BFH, 10.10.2007 - IV B 130/06
    (3) Soweit der Kläger geltend macht, das FG habe verfahrensfehlerhaft ohne "jegliche medizinische Fachkenntnis" gemutmaßt, durch körperliche Bewegung sei einer Thrombosegefahr vorzubeugen, ist dem Kläger zwar darin zuzustimmen, dass der Verzicht auf die Einholung eines Sachverständigengutachtens eine Verletzung der Sachaufklärungspflicht i.S. des § 76 Abs. 1 Satz 1 FGO beinhalten kann, sofern dem FG die erforderliche eigene Sachkunde fehlt (vgl. BFH-Beschluss vom 5. Mai 2004 VIII B 107/03, BFH/NV 2004, 1533, m.w.N.).
  • BFH, 29.04.2004 - V B 43/03

    Grundsätzliche Bedeutung

    Auszug aus BFH, 10.10.2007 - IV B 130/06
    Denn weder § 76 Abs. 2 FGO noch der Anspruch auf rechtliches Gehör verpflichten das FG, darauf hinzuweisen, dass es den Sachverhalt anders beurteilt als ein Beteiligter (vgl. BFH-Beschlüsse vom 26. Juni 2003 IV B 195/01, BFH/NV 2003, 1437, und vom 29. April 2004 V B 43/03, BFH/NV 2004, 1303, unter II.5. der Gründe).
  • BFH, 05.05.2011 - IV R 34/08

    Gewerblicher Grundstückshandel; ungeteiltes Grundstück mit fünf

    Das FA hätte sie bereits vor dem FG geltend machen müssen, wenn es eine weitere Sachaufklärung für erforderlich hielt (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 10. Oktober 2007 IV B 130, 131/06, BFH/NV 2008, 233).
  • BFH, 30.08.2012 - IV R 44/10

    Klagebefugnis und Beiladung der insolventen Personengesellschaft und des

    Das FG ist jedoch weder verpflichtet, einen Beteiligten im Voraus darauf hinzuweisen, dass es den Sachverhalt anders beurteilt, noch muss es seine vorläufige Beweiswürdigung oder das Ergebnis einer Gesamtwürdigung zahlreicher Einzelumstände offenlegen (BFH-Beschluss vom 10. Oktober 2007 IV B 130, 131/06, BFH/NV 2008, 233, m.w.N.).
  • BFH, 19.05.2008 - V B 29/07

    Nichtzulassungsbeschwerde: Geltendmachung von Verfahrensmängeln, sachliche und

    Sie hat auch nicht konkret ausgeführt, welche Hinweise das FG nach ihrer Ansicht hätte geben müssen und welche bisher nicht erörterten, entscheidungserheblichen Gesichtspunkte sie nach entsprechenden Hinweisen vorgetragen hätte (zu den entsprechenden Begründungsanforderungen vgl. BFH-Beschluss vom 10. Oktober 2007 IV B 130, 131/06, BFH/NV 2008, 233).
  • BFH, 15.06.2011 - IV B 143/09

    Zeitpunkt des Entschlusses zur Betriebsaufgabe - Darlegungen zur Rüge eines

    Für die Geltendmachung einer Verletzung von § 76 Abs. 1 FGO mit der Nichtzulassungsbeschwerde bedarf es daher einer rechtzeitigen Rüge in der Vorinstanz oder einer Darlegung, weshalb eine derartige Rüge nicht möglich war (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschluss vom 10. Oktober 2007 IV B 130, 131/06, BFH/NV 2008, 233, unter III.1.a aa der Gründe).
  • BFH, 29.02.2008 - IV B 21/07

    Zur ordnungsgemäßen Darlegung von Verfahrensmängeln - Tatbestandsberichtigung

    Außerdem muss vorgetragen werden, dass der Verstoß in der Vorinstanz gerügt wurde oder weshalb eine derartige Rüge nicht möglich war (ständige Rechtsprechung, vgl. aus neuerer Zeit BFH-Beschluss vom 10. Oktober 2007 IV B 130, 131/06, BFH/NV 2008, 233; Gräber/Ruban, a.a.O., § 120 Rz 69, 70, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 04.06.2009 - IV B 53/08

    NZB: Überraschungsentscheidung - Verstoß gegen Denkgesetze - Divergenz -

    Für die ordnungsgemäße Rüge der Verletzung der Sachaufklärungspflicht (§ 76 Abs. 1 Satz 1 FGO) fehlt es insbesondere an der Darlegung, welche Beweise zu welchem Beweisthema das FG hätte erheben müssen und weshalb sich dem FG die Notwendigkeit weiterer Ermittlungen auch ohne einen entsprechenden Beweisantrag hätte aufdrängen müssen (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 10. Oktober 2007 IV B 130, 131/06, BFH/NV 2008, 233, m.w.N.).
  • BFH, 01.02.2012 - VI B 71/11

    Ordnungsgemäße Darlegung von Verfahrensfehlern

    Zur ordnungsgemäßen Bezeichnung dieses Verfahrensmangels gehört auch der Vortrag, dass die Nichterhebung der angebotenen Beweise in der mündlichen Verhandlung gerügt wurde oder weshalb diese Rüge nicht möglich war (ständige Rechtsprechung, etwa BFH-Beschlüsse vom 10. Oktober 2007 IV B 130, 131/06, BFH/NV 2008, 233; in BFH/NV 2008, 974).
  • BFH, 30.06.2011 - III B 17/11

    Zulassung wegen grundsätzlicher Bedeutung

    Soweit die Verletzung der richterlichen Hinweispflicht (§ 76 Abs. 2 FGO) geltend gemacht wird, fehlt es an der erforderlichen substantiierten Darlegung, was der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) ohne eine solche (von ihm angenommene) Verletzung noch Entscheidungserhebliches vorgetragen hätte (z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 10. Oktober 2007 IV B 130, 131/06, BFH/NV 2008, 233).
  • BFH, 15.07.2008 - II B 54/07

    Nachweis der Treuhänderschaft - Verstoß gegen Sachaufklärungspflicht

    Zur ordnungsgemäßen Bezeichnung dieses Verfahrensmangels gehört auch der Vortrag, dass die Nichterhebung der angebotenen Beweise in der mündlichen Verhandlung gerügt wurde oder weshalb diese Rüge nicht möglich war (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschlüsse vom 10. Oktober 2007 IV B 130, 131/06, BFH/NV 2008, 233; in BFH/NV 2008, 974).
  • BFH, 21.09.2009 - VII B 85/09

    Berücksichtigung eines Mitverschuldens des FA bei der Geschäftsführerhaftung

    Die Nichterhebung eines angebotenen Beweises --abgesehen davon, dass in der unterlassenen Beweisantragstellung in der mündlichen Verhandlung regelmäßig ein Rügeverzicht liegt (vgl. z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 10. Oktober 2007 IV B 130, 131/06, BFH/NV 2008, 233)-- aber auch die Nichtberücksichtigung eines aktenkundigen Sachverhalts können einen Verfahrensfehler nur dann darstellen, wenn es nach der insoweit maßgebenden Rechtsauffassung des FG auf den vom Kläger angebotenen Beweis bzw. den jeweiligen Sachverhalt ankommen konnte (BFH-Urteil vom 2. November 2000 X R 17/00, BFH/NV 2001, 611, m.w.N.).
  • BFH, 21.11.2008 - IV B 150/07

    Zum Verhältnis der gesonderten und einheitlichen Feststellung von

  • BFH, 26.03.2008 - II B 86/07

    Vorübergehende Ausübung von Dienstleistungen (Art. 50 EGV)

  • BFH, 01.04.2008 - X B 104/07

    Nichtzulassungsbeschwerde: Anforderungen an die Rügen von Verstößen des FG gegen

  • BFH, 01.04.2008 - X B 103/07

    Anforderungen an die Rügen von Verstößen des FG gegen die Sachaufklärungspflicht,

  • BFH, 28.03.2008 - IV B 56/07

    Mangelnde Sachaufklärung durch übergehen von Beweisanträgen - Gehörsverletzung -

  • OVG Niedersachsen, 18.01.2007 - 10 ME 44/07

    Ausweisung eines Drittstaatsangehörigen; Anwendbarkeit der

  • BFH, 20.08.2008 - II B 4/07

    Befangenheit eines Sachverständigen - unterlassene Heranziehung eines weiteren

  • BFH, 01.04.2008 - X B 135/07

    Nichtzulassungsbeschwerde: Anforderungen an die Rügen von Verstößen des FG gegen

  • BFH, 01.04.2008 - X B 101/07

    Anforderungen an die Rügen eines Verstoßes gegen die Sachaufklärungspflicht, der

  • BFH, 01.04.2008 - X B 105/07

    Anforderungen an die Rügen von Verstößen des FG gegen die Sachaufklärungspflicht,

  • BFH, 01.04.2008 - X B 133/07

    Anforderungen an die Rügen von Verstößen des FG gegen die Sachaufklärungspflicht

  • BFH, 05.11.2008 - II B 96/08

    Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 7 KraftStG

  • BFH, 10.10.2008 - IV B 132/07

    Schlüssige Rüge von Verfahrensmängeln - Verletzung der Sachaufklärungspflicht und

  • BFH, 01.04.2008 - X B 102/07

    Nichtzulassungsbeschwerde: Anforderungen an die Rügen von Verstößen des FG gegen

  • BFH, 16.04.2008 - IV B 7/07

    Darlegung von Verfahrensmängeln: mangelnde Sachaufklärung, Gehörsverletzung

  • BFH, 27.03.2008 - II B 80/07

    Vorübergehende Ausübung von Dienstleistungen --Art. 50 EG

  • BFH, 03.05.2012 - III B 27/11

    Schätzung im Taxigewerbe

  • BFH, 11.11.2008 - X B 190/07

    Unterbrechung des Rechtsstreits bei Widerruf der Rechtsanwaltszulassung des

  • BFH, 11.09.2008 - IV B 113/07

    Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung - Rüge einer Divergenz

  • BFH, 21.11.2008 - IV B 141/07

    Verstoß der Vorinstanz gegen den klaren Inhalt der Akten

  • BFH, 12.11.2008 - VII B 26/08

    Nichtzulassungsbeschwerde wegen angeblich unzulässiger vorweggenommener

  • BFH, 08.08.2023 - VIII B 72/22

    Zurechnung von Einkünften eines Aufsichtsratsmitglieds gemäß § 18 Abs. 1 Nr. 3

  • BFH, 02.11.2011 - V B 46/11

    Rechnungsanforderungen: Bezeichnung des Leistungsempfängers

  • BFH, 27.10.2010 - VII B 7/10

    Keine Beanstandung der Verdoppelung der Prüfungsgebühr für die

  • BFH, 11.02.2008 - I B 177/07

    Anforderungen an eine Sachaufklärungsrüge sowie an die Darlegung von

  • BFH, 12.08.2008 - X B 56/08

    Berücksichtigung des Akteninhalts durch das FG - Unzutreffende Einschätzung von

  • FG Köln, 25.05.2023 - 7 K 1828/21

    Abgabenordnung/Finanzgerichtsordnung: Zurückweisung nach § 80 Abs. 7 AO -

  • FG Köln, 25.05.2023 - 7 K 1203/21

    Abgabenordnung/Finanzgerichtsordnung: Zurückweisung nach § 80 Abs. 7 AO -

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