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   BFH, 21.11.2007 - X B 121/06   

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https://dejure.org/2007,9144
BFH, 21.11.2007 - X B 121/06 (https://dejure.org/2007,9144)
BFH, Entscheidung vom 21.11.2007 - X B 121/06 (https://dejure.org/2007,9144)
BFH, Entscheidung vom 21. November 2007 - X B 121/06 (https://dejure.org/2007,9144)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Antrag auf Beiordnung eines Rechtsanwalts oder Steuerberaters wegen des Gesundheitszustandes des Klägers; Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Überraschungsentscheidung

  • Judicialis

    StPO § 206a; ; FGO § 76 Abs. 2; ; FGO § 96 Abs. 2; ; FGO § 142 Abs. 1; ; ZPO § 121 Abs. 2; ; ZPO § 121 Abs. 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de

    Antrag auf Beiordnung eines Rechtsanwalts oder Steuerberaters wegen des Gesundheitszustands des Antragstellers; Verletzung des rechtlichen Gehörs wegen Überraschungsentscheidung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2008, 245
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 14.09.1995 - VII S 12/95

    Auslegung eines Antrags auf beiordnung eines Notanwalts oder auf Bewilligung von

    Auszug aus BFH, 21.11.2007 - X B 121/06
    Denn gemäß § 142 Abs. 1 FGO i.V.m. § 121 Abs. 5 ZPO ist ein Notanwalt beizuordnen, sofern der Antragsteller substantiiert glaubhaft macht, dass er zumindest eine gewisse Zahl zur Vertretung befugter Personen vergeblich um Übernahme des Mandats ersucht hat (BFH-Beschluss vom 14. September 1995 VII S 12/95, BFH/NV 1996, 254).
  • BFH, 02.11.2006 - VIII B 64/06

    NZB: rechtliches Gehör - Überraschungsentscheidung

    Auszug aus BFH, 21.11.2007 - X B 121/06
    Eine solche ist gegeben, wenn das FG seine Entscheidung auf einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt stützt und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit der auch ein kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht hat rechnen müssen (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 2. November 2006 VIII B 64/06, BFH/NV 2007, 262).
  • BVerwG, 04.11.1976 - 5 C 1.75

    Rechtliches Gehör - Beiordnung eines Anwalts - Armenrecht

    Auszug aus BFH, 21.11.2007 - X B 121/06
    Zwar können der Anspruch auf rechtliches Gehör sowie die Garantie des effektiven sozialen Rechtsschutzes und das Prinzip der Rechtsschutzgleichheit von Bemittelten und Unbemittelten verletzt sein, wenn das FG zu Unrecht die Beiordnung eines Rechtsanwalts im Rahmen des PKH-Verfahrens (§ 142 Abs. 1 und 2 FGO i.V.m. § 121 Abs. 2 der Zivilprozessordnung --ZPO--) versagt (Kammerbeschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Dezember 2001 1 BvR 391/01, Zeitschrift für das gesamte Familienrecht 2002, 531; Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 4. November 1976 V C 1.75, BVerwGE 51, 277).
  • BVerfG, 18.12.2001 - 1 BvR 391/01

    Verletzung der Garantie des effektiven sozialen Rechtsschutzes und des Prinzips

    Auszug aus BFH, 21.11.2007 - X B 121/06
    Zwar können der Anspruch auf rechtliches Gehör sowie die Garantie des effektiven sozialen Rechtsschutzes und das Prinzip der Rechtsschutzgleichheit von Bemittelten und Unbemittelten verletzt sein, wenn das FG zu Unrecht die Beiordnung eines Rechtsanwalts im Rahmen des PKH-Verfahrens (§ 142 Abs. 1 und 2 FGO i.V.m. § 121 Abs. 2 der Zivilprozessordnung --ZPO--) versagt (Kammerbeschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Dezember 2001 1 BvR 391/01, Zeitschrift für das gesamte Familienrecht 2002, 531; Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 4. November 1976 V C 1.75, BVerwGE 51, 277).
  • BFH, 28.10.2004 - V B 244/03

    Entscheidung ohne mündliche Verhandlung; rechtliches Gehör

    Auszug aus BFH, 21.11.2007 - X B 121/06
    Denn bis dahin eingehende Schriftsätze der Beteiligten hat das FG bei seiner Urteilsfindung zu berücksichtigen (BFH-Beschluss vom 28. Oktober 2004 V B 244/03, BFH/NV 2005, 376).
  • BFH, 13.02.2007 - XI B 90/06

    NZB: Verfahrensfehler, fehlerhafte FG-Belehrung

    Auszug aus BFH, 21.11.2007 - X B 121/06
    Die Klägerin legt schließlich auch nicht schlüssig dar, dass die Einschränkung dieses Antrags auf einer unzutreffenden Belehrung durch das FG und damit auf einem Verstoß gegen § 76 Abs. 2 FGO beruhe (vgl. hierzu BFH-Beschluss vom 13. Februar 2007 XI B 90/06, BFH/NV 2007, 1154).
  • BFH, 29.02.2008 - IV B 21/07

    Zur ordnungsgemäßen Darlegung von Verfahrensmängeln - Tatbestandsberichtigung

    Eine solche ist gegeben, wenn das Gericht einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung gemacht und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gegeben hat, mit der auch ein kundiger Beteiligter nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht zu rechnen brauchte (z.B. BFH-Beschlüsse vom 21. November 2007 X B 121/06, BFH/NV 2008, 245; vom 1. Juli 2004 IV B 187/02, BFH/NV 2004, 1421, und vom 19. Juli 1996 VIII B 37/95, BFH/NV 1997, 124).
  • BFH, 19.12.2011 - V B 37/11

    Fehlende Belehrung als Verfahrensmangel

    Der Kläger bringt zwar vor, das Finanzgericht (FG) habe nicht über seinen Antrag vom 3. November 2010 entschieden, ihm gemäß § 142 Abs. 1 und 2 FGO i.V.m. § 121 Abs. 2 der Zivilprozessordnung (ZPO) Prozesskostenhilfe (PKH) zu gewähren und den jetzigen Prozessbevollmächtigten beizuordnen, so dass ihm rechtliches Gehör verweigert worden sei (vgl. dazu z.B. Kammerbeschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Dezember 2001 1 BvR 391/01, Zeitschrift für das gesamte Familienrecht 2002, 531; Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 4. November 1976 V C 1.75, BVerwGE 51, 277; vom 8. März 1999  6 B 121/98, Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht-Rechtsprechungs-Report 1999, 587; Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 21. November 2007 X B 121/06, BFH/NV 2008, 245; Gräber/Stapperfend, Finanzgerichtsordnung, 7. Aufl., § 142 Rz 101).
  • BFH, 21.11.2008 - IV B 150/07

    Zum Verhältnis der gesonderten und einheitlichen Feststellung von

    Eine solche ist gegeben, wenn das Gericht einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung gemacht und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gegeben hat, mit der auch ein kundiger Beteiligter nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht zu rechnen brauchte (z.B. BFH-Beschlüsse vom 21. November 2007 X B 121/06, BFH/NV 2008, 245; vom 1. Juli 2004 IV B 187/02, BFH/NV 2004, 1421, und vom 19. Juli 1996 VIII B 37/95, BFH/NV 1997, 124).
  • BFH, 09.09.2008 - VI B 72/07

    Zuweisung bereits anhängiger Sachen an anderen Spruchkörper - Rüge der überlangen

    Eine solche ist gegeben, wenn das Gericht einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung gemacht und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gegeben hat, mit der auch ein kundiger Beteiligter nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht zu rechnen brauchte (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 21. November 2007 X B 121/06, BFH/NV 2008, 245, und vom 29. Februar 2008 IV B 21/07, BFH/NV 2008, 974, jeweils m.w.N.).
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