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   BFH, 19.11.2007 - VII B 104/07   

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BFH, 19.11.2007 - VII B 104/07 (https://dejure.org/2007,9098)
BFH, Entscheidung vom 19.11.2007 - VII B 104/07 (https://dejure.org/2007,9098)
BFH, Entscheidung vom 19. November 2007 - VII B 104/07 (https://dejure.org/2007,9098)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    FGO § 116 Abs. 3 Satz 3; ; AO § 34 Abs. 1; ; AO § 34 Abs. 3; ; AO § 149 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 34 Abs. 1, 3, § 149 Abs. 1; InsO
    PersG; Insolvenzverwalter

  • datenbank.nwb.de

    Steuererklärungspflicht eines Insolvenzverwalters im Insolvenzverfahren einer Personengesellschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2008, 334
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 23.08.1994 - VII R 143/92

    1. Ein Konkursverwalter ist nicht zur Abgabe der Erklärung zur gesonderten

    Auszug aus BFH, 19.11.2007 - VII B 104/07
    Dazu gehört auch die Steuererklärungspflicht gemäß § 149 Abs. 1 AO und, wenn der Schuldner --wie im Streitfall-- eine gewerbesteuerpflichtige Personengesellschaft ist, die Verpflichtung zur Buchführung und Bilanzierung; das gilt auch für Steuerabschnitte, die vor der Konkurseröffnung liegen (Senatsurteil vom 23. August 1994 VII R 143/92, BFHE 175, 309, BStBl II 1995, 194, m.w.N.).

    Es kann deshalb nicht darauf abgestellt werden, ob ihre Erfüllung dem generellen Zweck des Konkursverfahrens, der gemeinschaftlichen Befriedigung der Konkursgläubiger aus der Konkursmasse, dient oder ob die Konkursmasse mit Kosten belastet wird, denen keine vermögensmäßigen Vorteile gegenüberstehen (Senatsurteil in BFHE 175, 309, BStBl II 1995, 194).

  • BFH, 03.04.2000 - VIII B 99/99

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache

    Auszug aus BFH, 19.11.2007 - VII B 104/07
    Da somit die von der Beschwerde bezeichnete Rechtsfrage als durch die Rechtsprechung des Senats geklärt anzusehen ist, hätte die Beschwerde zur Begründung einer gleichwohl vorliegenden grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache erläutern müssen, warum sie eine erneute Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) zu der betreffenden Frage im Interesse der Rechtseinheit oder Rechtsentwicklung für erforderlich hält, und hätte hierfür substantiiert darlegen müssen, in welchem Umfang, von welcher Seite und aus welchen Gründen die bereits höchstrichterlich beantwortete Frage umstritten ist, insbesondere welche neuen gewichtigen, vom BFH bislang nicht geprüften Einwände in der Literatur und/oder in der Rechtsprechung der Instanzgerichte gegen die höchstrichterliche Auffassung erhoben werden (vgl. BFH-Beschluss vom 3. April 2000 VIII B 99/99, BFH/NV 2000, 985, m.w.N.).
  • BGH, 10.08.2017 - 1 StR 573/16

    Betrug (Vermögensschaden: Schadensberechnung bei Hingabe eines Darlehens);

    Das gilt auch für Steuerabschnitte, die vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens liegen (BFH, Beschluss vom 19. November 2007 - VII B 104/07, BFH/NV 2008, 334; Urteil vom 23. August 1994 - VII R 143/92, BFHE 175, 309, BStBl II, 1995, 194).
  • BGH, 16.09.2010 - IX ZR 121/09

    Konkursverfahren über das Vermögen einer Personenhandelsgesellschaft: Anspruch

    Die Erstellung der Jahresabschlüsse ist, wie das Berufungsgericht selbst erkannt hat, eine Aufgabe, zu deren Erfüllung ein Konkursverwalter anstelle des bisherigen Geschäftsführers verpflichtet ist (vgl. jetzt § 155 Abs. 1 Satz 1 InsO; ferner BFHE 202, 395, 399 und BFH, Beschl. v. 19. November 2007 - VII B 104/07, BFH/NV 2008, 334; ebenso etwa Tipke/Kuse/Loose aaO, § 251 AO Rn. 41; Frotscher, Besteuerung bei Insolvenz, 6. Aufl. S. 35).
  • FG Düsseldorf, 28.08.2014 - 8 K 3677/13

    Antragsveranlagung: Unterschriftserfordernis des Treuhänders im

    Soweit der Kläger darauf hinweist, dass dem Treuhänder auf der Grundlage der vorstehend dargestellten Rechtsauffassung weitere Kosten entstehen könnten, entbindet ihn dieser Umstand nicht von der Wahrnehmung seiner öffentlich-rechtlichen Pflichten (vgl. BFH, Beschluss vom 19.11.2007 VII B 104/07, BFH/NV 2008, 334).
  • FG Nürnberg, 06.03.2019 - 4 K 268/17

    Haftungsbescheid vom 24. April 2013

    Da alle Steuerarten in engem Zusammenhang mit dem vom Insolvenzverwalter verwalteten Vermögen stehen, hat dieser grundsätzlich auch die gesamten steuerlichen Pflichten zu erfüllen, die bisher dem Insolvenzschuldner oblägen, wenn über sein Vermögen nicht das Insolvenzverfahren eröffnet worden wäre (vgl. BFH-Beschluss vom 19.11.2007 VII B 104//07, BFH/NV 2008, 334 und die Nachweise bei Loose, Tipke/Kruse, AO/FGO-Kommentar, § 34 AO, Rz. 19 und 25).

    Er ist schließlich auch zur Abgabe von Steuererklärungen für die Zeit vor der Verfahrenseröffnung verpflichtet (vgl. BFH-Beschluss vom 19.11.2007 VII B 104/07, BFH/NV 2008, 334).

  • FG Rheinland-Pfalz, 24.11.2009 - 1 K 1752/07

    Akteneinsicht im Insolvenzverfahren

    Dazu gehört auch die Steuererklärungspflicht gemäß § 149 Abs. 1 AO und, wenn der Schuldner eine gewerbesteuerpflichtige Personengesellschaft ist, die Verpflichtung zur Buchführung und Bilanzierung; das gilt auch für Steuerabschnitte, die vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens liegen (vgl. BFH, Urteil vom 23. August 1994, VII R 143/92, BStBl II 1995, 194; Beschluss vom 19. November 2007, BFH/NV 2008, 334).
  • FG Hessen, 18.04.2013 - 4 V 1796/12

    Zwangsgeld gegen Insolvenzverwalter zur Abgabe der ausstehenden Steuererklärungen

    Darauf beruht letztlich die Rechtsprechung des BFH, wonach ein Insolvenzverwalter die Abgabe einer Steuererklärung für das verwaltete Vermögen nicht mit der Begründung ablehnen kann, dass die erforderlichen Steuerberaterkosten aus der Insolvenzmasse nicht beglichen werden könnten (BFH-Urteil vom 23.08.1994 - VII R 143/92, BFHE 175, 309, BStBl II 1995, 194; BFH-Beschluss vom 19.11.2007 - VII B 104/07, BFH/NV 2008, 334; vgl. Loose, in: Tipke/Kruse, AO/FGO, § 34 AO Rz. 25; vgl. auch BFH-Urteil vom 06.11.2012 - VII R 72/11, BFHE 239, 15BStBl.
  • FG Thüringen, 01.09.2011 - 1 K 355/10

    Insolvenz einer GmbH: Keine Durchsetzung einer Steuererklärungsabgabepflicht mit

    Er hat diese Pflichten auch dann zu erfüllen, wenn die Insolvenzmasse mit Kosten belastet wird, denen keine vermögensmäßigen Vorteile gegenüberstehen (BFH-Beschluss vom 19. November 2007 VII B 104/07, Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs -BFH/NV- 2008, 334, m. w. N.).
  • BFH, 09.11.2010 - VII B 153/10

    Voraussetzungen für den Entlastungsanspruch nach § 60 EnergieStG

    Hat sich der BFH bereits mit einer aufgeworfenen Rechtsfrage befasst, ist darzulegen, warum eine erneute Entscheidung des BFH im Interesse der Rechtseinheit oder Rechtsentwicklung erforderlich ist und in welchem Umfang, von welcher Seite und aus welchen Gründen die bereits höchstrichterlich beantwortete Frage umstritten ist, insbesondere welche neuen gewichtigen, vom BFH bislang nicht geprüften Einwände in der Literatur und/oder in der Rechtsprechung der Instanzgerichte gegen die höchstrichterliche Auffassung erhoben werden (Senatsbeschluss vom 19. November 2007 VII B 104/07, BFH/NV 2008, 334).
  • FG Hessen, 12.03.2013 - 6 K 1700/10

    Wirksame Anmeldung von Umsatzsteuerforderungen zur Insolvenztabelle; Wirksame

    Die Verpflichtung des Klägers dazu beruht auf § 80 InsO i.V.m. § 34 Abs. 1 u. 3 AO und galt insbesondere auch für Zeiträume vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens (vgl. BFH vom 19.11.2007, VII B 104/07, BFH/NV 2008, 334).
  • FG Hamburg, 04.02.2015 - 2 K 11/14

    Feststellung der Insolvenzforderung gemäß § 251 Abs. 3 AO

    Die Verpflichtung des Klägers beruhte dabei auf § 80 InsO i. V. m. § 34 Abs. 1 und 3 AO und galt insbesondere auch für Zeiträume vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens (vgl. BFH-Urteil vom 19.11.2007 VII B 104/07, BFH/NV 2008, 334).
  • FG Münster, 21.02.2008 - 8 K 38/05

    Anforderungen an die Ermessensausübung i.R.e. Entscheidung über die Rücknahme

  • FG Düsseldorf, 24.11.2017 - 1 K 3807/15

    Vollstreckbarkeit von Steuerbescheiden nach der Eröffnung des

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