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   BFH, 11.10.2007 - X R 4/05   

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https://dejure.org/2007,16280
BFH, 11.10.2007 - X R 4/05 (https://dejure.org/2007,16280)
BFH, Entscheidung vom 11.10.2007 - X R 4/05 (https://dejure.org/2007,16280)
BFH, Entscheidung vom 11. Oktober 2007 - X R 4/05 (https://dejure.org/2007,16280)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    EStG § 4 Abs. 2 Satz 2; ; FGO § 126 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; EStG § 4 Abs. 2 S. 1, 2
    Zusammenhang Bilanzänderung mit Bilanzberichtigung

  • datenbank.nwb.de

    Zusammenhang einer Bilanzänderung mit einer Bilanzberichtigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 4 Abs 2 S 2, EStG § 6b Abs 3, StBereinG 1999
    Bilanzänderung; Grundstück; Rücklage; Veräußerungsgewinn

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2008, 354
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 31.05.2007 - IV R 54/05

    Zusammenhang einer Bilanzänderung mit einer Bilanzberichtigung - Bescheinigung

    Auszug aus BFH, 11.10.2007 - X R 4/05
    Von einer Bilanzberichtigung ist nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs vom 31. Mai 2007 IV R 54/05 (Deutsches Steuerrecht 2007, 1665, BFH/NV 2007, 1973, unter II. 1. d bb) nämlich auch dann auszugehen, wenn sich die Gewinnänderung auf die Nicht- oder die fehlerhafte Verbuchung von Entnahmen und Einlagen bezieht.
  • BFH, 08.02.2017 - X B 138/16

    Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit einer gewinnerhöhenden Korrektur des

    Auch die weiteren vom FG in diesem Zusammenhang angeführten BFH-Entscheidungen (Urteile vom 31. Mai 2007 IV R 25/06, BFH/NV 2007, 2086, und vom 11. Oktober 2007 X R 4/05, BFH/NV 2008, 354; Beschluss vom 5. Oktober 2007 IV B 125/06, BFH/NV 2008, 353) sind lediglich zum Anwendungsbereich des § 4 Abs. 2 Satz 2 EStG ergangen, nicht aber zu den Grundsätzen des formellen Bilanzenzusammenhangs.
  • BFH, 27.05.2020 - XI R 8/18

    Zulässigkeit und Umfang einer Bilanzänderung (§ 4 Abs. 2 Satz 2 EStG);

    (1) Da der Bilanzgewinn durch die außerbilanzielle Korrektur nach § 10 Satz 1 InvZulG a.F. nicht berührt ist, ist der Streitfall auch nicht vergleichbar mit den Sachverhalten, die den BFH-Urteilen in BFHE 218, 188, BStBl II 2008, 665 und vom 11.10.2007 - X R 4/05 (BFH/NV 2008, 354) zugrunde lagen.
  • FG Köln, 01.03.2016 - 15 K 317/12

    Einkommensteuerliche Berücksichtigung von Rechtsberatungskosten einer Kanzlei als

    Diese Grundsätze des Bundesfinanzhofs, die er in seinen Entscheidungen vom 5. Oktober 2007 (IV B 125/06, BFH/NV 2008, 353), vom 11. Oktober 2007 (X R 4/05, BFH/NV 2008, 354) und vom 25. Juni 2014 (I R 29/13, BFH/NV 2015, 27) bestätigt hat, hält der erkennende Senat für zutreffend und schließt sich ihnen an.
  • BFH, 23.03.2011 - IV B 68/10

    Keine Bilanzberichtigung bei fehlerhafter Gewährung eines Freibetrags gemäß § 14a

    Da der Bilanzgewinn im Streitfall nicht berührt wird, ist die vorliegende Rechtsfrage auch nicht vergleichbar mit den Sachverhalten, die den BFH-Urteilen vom 31. Mai 2007 IV R 54/05 (BFHE 218, 188, BStBl II 2008, 665) und vom 11. Oktober 2007 X R 4/05 (BFH/NV 2008, 354) zu Grunde lagen.
  • FG Sachsen-Anhalt, 02.03.2006 - 1 K 30482/02

    Außerbilanzielle Gewinnzurechnungen des Betriebsprüfers als zu einem Antrag auf

    Dies beurteilt das Finanzgericht Münster (Urteil vom 24. März 2004, 10 K 704/02 EG, EFG 2005, 774; Revision eingelegt: BFH X R 4/05) anders.
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