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   BFH, 15.11.2007 - III B 205/06   

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https://dejure.org/2007,5670
BFH, 15.11.2007 - III B 205/06 (https://dejure.org/2007,5670)
BFH, Entscheidung vom 15.11.2007 - III B 205/06 (https://dejure.org/2007,5670)
BFH, Entscheidung vom 15. November 2007 - III B 205/06 (https://dejure.org/2007,5670)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    FGO § 132; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 1; ; EStG § 33

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 33
    AgB: Kosten einer Delphintherapie

  • datenbank.nwb.de

    Aufwendungen für eine Delfintherapie als außergewöhnliche Belastung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Absetzbarkeit der Kosten für teure Delphintherapie

  • steuer-schutzbrief.de (Kurzinformation)

    Delfintherapie nur mit amtsärztlichem Attest absetzbar

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Keine Absetzbarkeit der Kosten für teure Delphintherapie als außergewöhnliche Belastung

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Außergewöhnliche Belastungen
    Die einzelnen Anwendungsfälle - ABC-Aufzählung
    Delfintherapie
    Krankheitskosten
    Einzelfälle-ABC
    Delfintherapie
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2008, 368
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 15.03.2007 - III R 28/06

    Aufwendungen für das Fällen von Birken wegen Allergie

    Auszug aus BFH, 15.11.2007 - III B 205/06
    Wie der Senat zuletzt in seinem Urteil vom 15. März 2007 III R 28/06 (BFH/NV 2007, 1841) unter Verweis auf seine ständige Rechtsprechung ausgeführt hat, sind Aufwendungen, die für Maßnahmen entstanden sind, die ihrer Art nach nicht eindeutig nur der Heilung oder Linderung einer Krankheit dienen können und deren medizinische Erforderlichkeit deshalb schwer zu beurteilen ist, grundsätzlich nur dann als außergewöhnliche Belastung abziehbar, wenn ein --vor der Behandlung ausgestelltes-- amts- oder vertrauensärztliches Gutachten bzw. ein Attest eines anderen öffentlich-rechtlichen Trägers vorgelegt wird, aus dem sich die Krankheit und die medizinische Notwendigkeit der den Aufwendungen zugrunde liegenden Behandlung zweifelsfrei ergibt.

    Eine nachträgliche amtsärztliche Begutachtung kommt nur für Sachverhalte in Betracht, für die die Rechtsprechung erstmals den Nachweis der Zwangsläufigkeit durch ein amtsärztliches Attest verlangt oder wenn das Vorliegen einer Erkrankung und der darauf bezogenen ärztlichen Therapie aufgrund objektiver Befunde und Untersuchungen feststellbar ist (Senatsurteil in BFH/NV 2007, 1841).

    Zum einen entspricht das Erfordernis einer vorherigen amts- oder vertrauensärztlichen Begutachtung für die Anerkennung von Aufwendungen für nicht eindeutig medizinisch indizierte Maßnahmen der langjährigen Rechtsprechung des BFH (Senatsurteil in BFH/NV 2007, 1841).

  • BFH, 04.09.2002 - II B 107/01

    NZB; Verfahrensmängel

    Auszug aus BFH, 15.11.2007 - III B 205/06
    Auch stellt das Unterlassen eines Hinweises, wenn ein Beteiligter --wie hier die Kläger-- im Verfahren vor dem FG fachkundig vertreten ist, regelmäßig keine Verletzung der Pflicht aus § 76 Abs. 2 FGO dar (BFH-Beschluss vom 4. September 2002 II B 107/01, BFH/NV 2003, 182).
  • BFH, 17.08.2007 - XI B 22/07

    Erlass von Nachforderungszinsen; Rechtmäßigkeit der Festsetzung von

    Auszug aus BFH, 15.11.2007 - III B 205/06
    An der Klärungsbedürftigkeit fehlt es, wenn die Rechtsfrage anhand der gesetzlichen Grundlagen und der bereits vorliegenden Rechtsprechung beantwortet werden kann und keine neuen Gesichtspunkte erkennbar sind, die eine erneute Prüfung und Entscheidung der Rechtsfrage durch den BFH geboten erscheinen lassen (z.B. Beschluss des BFH vom 17. August 2007 XI B 22/07, BFH/NV 2007, 2075, m.w.N.).
  • BFH, 01.02.2001 - III R 22/00

    Außergewöhnliche Belastung bei Ayur-Veda-Behandlung

    Auszug aus BFH, 15.11.2007 - III B 205/06
    In der Rechtsprechung ist geklärt, dass bei Behandlungen mit wissenschaftlich umstrittenen Methoden --mögen sie auch nicht auf den ersten Blick wertlos sein-- der Nachweis der medizinischen Indikation durch eine amts- oder vertrauensärztliche Begutachtung unerlässlich ist (Senatsurteil vom 1. Februar 2001 III R 22/00, BFHE 195, 144, BStBl II 2001, 543).
  • BFH, 29.05.2007 - III B 37/06

    Abmagerungskur ist nur mit Attest eine außergewöhnliche Belastung

    Auszug aus BFH, 15.11.2007 - III B 205/06
    Denn nach dem Grundsatz der Abschnittsbesteuerung hat das FA --vom Fall einer bindenden Zusage abgesehen, die im Streitfall nicht vorliegt-- die Besteuerungsgrundlagen in jedem Veranlagungszeitraum erneut zu prüfen und rechtlich zu würdigen (Senatsbeschluss vom 29. Mai 2007 III B 37/06, BFH/NV 2007, 1865).
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