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   BFH, 22.11.2007 - V R 35/06   

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https://dejure.org/2007,9257
BFH, 22.11.2007 - V R 35/06 (https://dejure.org/2007,9257)
BFH, Entscheidung vom 22.11.2007 - V R 35/06 (https://dejure.org/2007,9257)
BFH, Entscheidung vom 22. November 2007 - V R 35/06 (https://dejure.org/2007,9257)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Judicialis

    AO § 168; ; UStG 1993/1999 § 15 Abs. 1; ; UStG 1993/1999 § 15 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de

    Nach Eintritt formeller Bestandskraft keine erneute Ausübung des Wahlrechts hinsichtlich des Vorsteueraufteilungsschlüssels

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    UStG § 15 Abs 4
    Aufteilungsmaßstab; Aufteilungsmethode; Aufteilungsschlüssel; Umsatzschlüssel; Vorsteuer

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2008, 628
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 28.09.2006 - V R 43/03

    Umfang des Vorsteuerabzugs bei Erwerb und erheblichem Umbau eines Gebäudes, das

    Auszug aus BFH, 22.11.2007 - V R 35/06
    Hat der Unternehmer jedoch von seinem Wahlrecht Gebrauch gemacht und ist die Umsatzsteuerfestsetzung formell bestandskräftig geworden, so ist er an seine Wahl nicht nur für die Folgejahre, sondern auch für das Erstjahr gebunden (BFH-Urteile vom 2. März 2006 V R 49/05, BFHE 213, 249, BStBl II 2006, 729, und vom 28. September 2006 V R 43/03, BFHE 215, 342, BStBl II 2007, 417).
  • BFH, 17.08.2001 - V R 52/00

    Umsatzsteuer - Gewerbliche Nutzung - Wohnraumnutzung - Einkünfte aus Vermietung -

    Auszug aus BFH, 22.11.2007 - V R 35/06
    Etwa zwei Jahre später (am 11. März 2002) --somit nach Eintritt der formellen Bestandskraft-- beantragte der Kläger unter Hinweis auf das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 17. August 2001 V R 52/00 (BFH/NV 2002, 225) die Aufteilung der Vorsteuerbeträge nach dem günstigeren Umsatzschlüssel, wonach sich 50, 48 % abziehbare Vorsteuerbeträge ergaben.
  • BFH, 02.03.2006 - V R 49/05

    Im Jahr der Umsatzsteuerfestsetzung nach § 15 Abs. 4 UStG angewandter

    Auszug aus BFH, 22.11.2007 - V R 35/06
    Hat der Unternehmer jedoch von seinem Wahlrecht Gebrauch gemacht und ist die Umsatzsteuerfestsetzung formell bestandskräftig geworden, so ist er an seine Wahl nicht nur für die Folgejahre, sondern auch für das Erstjahr gebunden (BFH-Urteile vom 2. März 2006 V R 49/05, BFHE 213, 249, BStBl II 2006, 729, und vom 28. September 2006 V R 43/03, BFHE 215, 342, BStBl II 2007, 417).
  • BFH, 12.05.2005 - V B 197/03

    Sachgerechter Aufteilungsschlüssel nach § 15 Abs. 4 UStG - Vorsteuerabzug für

    Auszug aus BFH, 22.11.2007 - V R 35/06
    Als Schätzungsgrundlage kommen nach dem für die Streitjahre anwendbaren § 15 Abs. 4 UStG 1993/1999 sowohl die Aufteilung nach Nutzflächen als auch die Aufteilung nach dem Verhältnis der steuerfreien und steuerpflichtigen Vermietungsumsätze in Betracht (BFH-Beschluss vom 12. Mai 2005 V B 197/03, BFH/NV 2005, 1880).
  • BFH, 07.07.2011 - V R 42/09

    Zeitpunkt der Zuordnungsentscheidung bei gemischt-genutzten Gegenständen

    c) Ohne Erfolg beruft sich der Kläger für seine Auffassung, die Zuordnungsentscheidung könne noch bis zur formellen Bestandskraft des Umsatzsteuerjahresbescheides dokumentiert werden, auf die Rechtsprechung zur Bindung an einen einmal getroffenen Aufteilungsmaßstab bei gemischter (steuerfreier und steuerpflichtiger) Verwendung von für das Unternehmen bezogenen Leistungen (vgl. BFH-Urteile vom 18. März 2010 V R 44/08, BFH/NV 2010, 1871; vom 22. November 2007 V R 35/06, BFH/NV 2008, 628; vom 2. März 2006 V R 49/05, BFHE 213, 249, BStBl II 2006, 729; vom 28. September 2006 V R 43/03, BFHE 215, 335, BStBl II 2007, 417).
  • BFH, 09.12.2015 - X R 56/13

    Änderung von Antrags- und Wahlrechten

    bb) Ferner ist der Bescheid und damit auch die Ausübung des Wahlrechts änderbar, wenn der Bescheid noch nicht materiell bestandskräftig ist, namentlich unter dem Vorbehalt der Nachprüfung steht (vgl. zu § 9 des Umsatzsteuergesetzes --UStG-- BFH-Urteile vom 19. Dezember 2013 V R 6/12, BFHE 245, 71, BFH/NV 2014, 1126, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 2014, 666, sowie V R 7/12, BFHE 245, 80, BFH/NV 2014, 1130, HFR 2014, 669; ebenso, zwar zu § 26 EStG, indes mit allgemeingehaltener Formulierung BFH-Urteil vom 3. Februar 1987 IX R 255/84, BFH/NV 1987, 751; anders für die sachverhaltsbezogene und daher von einem reinen Antrags- oder Wahlrecht zu unterscheidende Schätzung nach § 15 Abs. 4 Satz 2 UStG BFH-Urteile vom 2. März 2006 V R 49/05, BFHE 213, 249, BStBl II 2006, 729, sowie vom 22. November 2007 V R 35/06, BFH/NV 2008, 628, beide m.w.N.).
  • BFH, 27.10.2015 - X R 44/13

    Zeitliche Grenzen für die Ausübung oder Änderung von Antrags- oder Wahlrechten

    Eine Ausnahme von dem Grundsatz, dass der Eintritt der formellen Bestandskraft die zeitliche Grenze für die anderweitige Ausübung von Antrags- oder Wahlrechten bildet, macht die Rechtsprechung aber, wenn der ursprüngliche Bescheid noch unter dem Vorbehalt der Nachprüfung steht (BFH-Urteil vom 3. Februar 1987 IX R 255/84, BFH/NV 1987, 751, unter II.1.; diese Entscheidung wird auch in dem vom FA im vorliegenden Revisionsverfahren angeführten BFH-Beschluss in BFH/NV 2010, 1415 zustimmend zitiert; im Ergebnis wohl auch BFH-Urteil vom 25. Oktober 2007 III R 39/04, BFHE 219, 294, BStBl II 2008, 226; anders allerdings für das umsatzsteuerrechtliche Wahlrecht zur Bestimmung des Vorsteuer-Aufteilungsschlüssels BFH-Urteil vom 22. November 2007 V R 35/06, BFH/NV 2008, 628).
  • BFH, 11.07.2012 - XI R 17/09

    Zur Zuordnung eines gemischt genutzten Gebäudes zum Unternehmen und zur

    Ausgehend von dem BFH-Urteil vom 22. November 2007 V R 35/06 (BFH/NV 2008, 628), dem zufolge die Aufteilung im Verhältnis der Nutzflächen vorzunehmen ist, hat es zunächst den Anteil der Herstellungskosten für die Einliegerwohnungen auf 12 % der Gesamtherstellungskosten geschätzt.
  • BFH, 05.09.2013 - XI R 4/10

    Grundsätzlich keine flächenbezogene Vorsteueraufteilung in Spielhallen -

    h) Hiernach kann sowohl --wie das FG zutreffend erkannt hat-- hinsichtlich der Streitjahre 2002 bis 2004 dahinstehen, ob der Kläger an seine zunächst getroffene Vorsteueraufteilung nach dem Umsatzschlüssel aufgrund eines Eintritts der formellen Bestandskraft der betreffenden Steuerfestsetzungen gebunden ist (vgl. dazu BFH-Urteile vom 22. November 2007 V R 35/06, BFH/NV 2008, 628, unter II.1.; vom 7. Juli 2011 V R 42/09, BFHE 234, 519, BFH/NV 2011, 1980, Rz 38, jeweils m.w.N.), als auch, ob er diese Aufteilung zunächst selbst als sachgerecht erachtet hat, weil er in den die Veranlagungszeiträume 1997 bis 2003 betreffend berichtigten Umsatzsteuererklärungen die Vorsteuer selbst nach dieser Methode aufgeteilt hat.
  • BFH, 18.03.2010 - V R 44/08

    Verwendung eines Grundstücks für steuerpflichtige und steuerfreie Umsätze

    Hat der Steuerpflichtige in einer Steuererklärung für das Kalenderjahr des Leistungsbezugs jedoch einen sachgerechten Maßstab für die Aufteilung von Vorsteuern gewählt und wird diese als Steuerfestsetzung formell bestandskräftig, ist er sowohl für das Erstjahr als auch für die Folgejahre an diese Wahl gebunden (z.B. BFH-Urteile in BFH/NV 2010, 960; vom 22. November 2007 V R 35/06, BFH/NV 2008, 628; vom 2. März 2006 V R 49/05, BFHE 213, 249, BStBl II 2006, 729; in BFHE 215, 335, BStBl II 2007, 417).
  • FG Rheinland-Pfalz, 25.06.2009 - 6 K 2350/07

    Vorsteuerabzug bei Option

    Als Schätzungsgrundlage ist das Gericht dabei von dem Verhältnis der Nutzflächen ausgegangen (vgl. BFH-Urteil vom 22. November 2007 - V R 35/06, BFH/NV 2008, 628 ).
  • BFH, 10.12.2009 - V R 13/08

    Zur Vorsteueraufteilung bei Baumaßnahmen - Bindung an Revisionsantrag -

    Hat der Steuerpflichtige in einer Steuererklärung für das Kalenderjahr des Leistungsbezugs jedoch --wie im Streitfall der Kläger-- einen sachgerechten Maßstab für die Aufteilung von Vorsteuern gewählt und wird diese als Steuerfestsetzung formell bestandskräftig, ist er sowohl für das Erstjahr als auch für die Folgejahre an diese Wahl gebunden (BFH-Urteile vom 22. November 2007 V R 35/06, BFH/NV 2008, 628; vom 2. März 2006 V R 49/05, BFHE 213, 249, BStBl II 2006, 729; in BFHE 215, 335, BStBl II 2007, 417).
  • FG Münster, 16.02.2010 - 15 K 5246/06

    Aufteilungsmaßstab bei nicht direkt zuzuordnenden Vorsteuern; Steuerschätzung

    Solche verfahrensrechtliche Hindernisse liegen im Streitfall möglicherweise vor, weil laut der BFH-Rechtsprechung (zuletzt Urteil vom 13.08.2008, XI R 53/07, BFH/NV 2009, 228, Ziffer II 2 a letzter Absatz) der Unternehmer, der einen sachgerechten Aufteilungsmaßstab gewählt hat, an diese Wahl gebunden ist, und weil nach der Rechtsprechung des BFH (Urteil vom 22.11.2007, V R 43/06, BFHE 219, 450, BStBl II 2008, 770, Ziffer II 4) ein sachgerechter Aufteilungsmaßstab im Sinne des § 15 Abs. 4 UStG für die Vorsteuerbeträge aus dem Erwerb eines gemischt genutzten Gegenstandes, der für einen entsprechenden Besteuerungszeitraum einem bestandskräftigen Umsatzsteuerbescheid zugrunde liegt, der Besteuerung zugrunde zu legen ist, wobei die einer Steuerfestsetzung unter dem Vorbehalt der Nachprüfung gleichstehende Steuererklärung als bestandskräftiger Bescheid im vorgenannten Sinne anzusehen ist (vgl. BFH-Beschluss vom 16.11.2004, V B 173/03, BFH/NV 2005, 584; BFH-Urteil vom 22.11.2007, V R 35/06, BFH/NV 2008, 628).
  • FG Nürnberg, 30.07.2019 - 2 K 103/17

    Vorsteueraufteilung aus der Errichtung eines Gebäudekomplexes

    Unerheblich ist, dass Steuerbescheide unter Vorbehalt der Nachprüfung jederzeit aufgehoben oder geändert werden können (BFH-Urteile vom 22.11.2007 V R 35/06, BFH/NV 2008, 628 und vom 28.09.2006 V R 43/03; BStBl II 2007, 417).
  • BFH, 14.03.2008 - V B 137/06

    Bindung an gewählten Maßstab für Vorsteueraufteilung - keine Pflicht des FG zur

  • FG Münster, 03.09.2010 - 15 K 2781/06

    Aufteilung nicht direkt zurechenbarer Vorsteuern nach dem Umsatzschlüssel

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