Rechtsprechung
   BFH, 25.02.2008 - XI B 198/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,13558
BFH, 25.02.2008 - XI B 198/06 (https://dejure.org/2008,13558)
BFH, Entscheidung vom 25.02.2008 - XI B 198/06 (https://dejure.org/2008,13558)
BFH, Entscheidung vom 25. Februar 2008 - XI B 198/06 (https://dejure.org/2008,13558)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,13558) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2008, 744
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 19.02.1992 - II B 100/91

    Ermittlung des Inhalts eines Steuerbescheides bei Zweifeln bezüglich des Inhalts

    Auszug aus BFH, 25.02.2008 - XI B 198/06
    Der BFH hat mit Beschluss vom 19. Februar 1992 II B 100/91 (BFH/NV 1992, 784) festgestellt, dass bei der Auslegung eines Steuerbescheides auch der Steuerfestsetzung beigefügte Erläuterungen mitberücksichtigt werden können.

    Da auch der Erläuterungsteil des Bescheides zur Auslegung seines Inhalts heranzuziehen ist (BFH-Beschluss in BFH/NV 1992, 784; vgl. auch Tipke in Tipke/Kruse, Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung, § 122 AO Rz 20, m.w.N.), steht das FG-Urteil nicht im Widerspruch, sondern vielmehr im Einklang mit der genannten Rechtsprechung.

  • BFH, 17.03.2006 - III B 135/05

    Volljähriges Kind - Auszahlung des Kindergeldes

    Auszug aus BFH, 25.02.2008 - XI B 198/06
    Es bestehen auch keine Anhaltspunkte für einen offensichtlichen Rechtsanwendungsfehler im Sinne einer willkürlichen oder greifbar gesetzwidrigen Entscheidung, der ausnahmsweise zur Zulassung der Revision nach § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 FGO führt (BFH-Beschluss vom 17. März 2006 III B 135/05, BFH/NV 2006, 1285).
  • BFH, 28.08.2003 - VII B 260/02

    Grundsätzliche Bedeutung; Sachaufklärungspflicht; Einholung einer

    Auszug aus BFH, 25.02.2008 - XI B 198/06
    An der Klärungsbedürftigkeit fehlt es, wenn die Rechtsfrage anhand der gesetzlichen Grundlagen und der bereits vorliegenden Rechtsprechung beantwortet werden kann und keine neuen Gesichtspunkte erkennbar sind, die eine erneute Prüfung und Entscheidung der Rechtsfrage durch den BFH geboten erscheinen lassen (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 28. August 2003 VII B 260/02, BFH/NV 2004, 69, und vom 13. Juni 2005 I B 239/04, BFH/NV 2005, 1840, beide m.w.N.).
  • BFH, 21.10.1985 - GrS 4/84

    Wirksamkeit von Verwaltungsakten - GmbH als Adressat - Erlöschen durch Umwandlung

    Auszug aus BFH, 25.02.2008 - XI B 198/06
    c) Das FG-Urteil weicht schließlich auch nicht von dem Beschluss des Großen Senats des BFH vom 21. Oktober 1985 GrS 4/84 (BFHE 145, 110, BStBl II 1986, 230) ab.
  • BFH, 13.06.2005 - I B 239/04

    NZB: Rechtsfortbildung

    Auszug aus BFH, 25.02.2008 - XI B 198/06
    An der Klärungsbedürftigkeit fehlt es, wenn die Rechtsfrage anhand der gesetzlichen Grundlagen und der bereits vorliegenden Rechtsprechung beantwortet werden kann und keine neuen Gesichtspunkte erkennbar sind, die eine erneute Prüfung und Entscheidung der Rechtsfrage durch den BFH geboten erscheinen lassen (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 28. August 2003 VII B 260/02, BFH/NV 2004, 69, und vom 13. Juni 2005 I B 239/04, BFH/NV 2005, 1840, beide m.w.N.).
  • BFH, 09.12.1992 - II R 43/88

    Einbringung von Grundstücken in eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) -

    Auszug aus BFH, 25.02.2008 - XI B 198/06
    a) Nach der Rechtsprechung des BFH muss ein gegen eine GbR gerichteter Steuerbescheid zumindest bei einer nur aus wenigen Personen bestehenden Gesellschaft die Angabe nicht nur des Familiennamens, sondern regelmäßig auch des Vornamens des Gesellschafters enthalten, es sei denn, die Gesellschaft beteiligt sich am Rechtsverkehr mit einem ihrer Identifizierung dienenden Namen (BFH-Urteil vom 9. Dezember 1992 II R 43/88, BFH/NV 1993, 702).
  • BFH, 23.03.1998 - II R 7/95

    Haftung der GbR-Gesellschafter für Grunderwerbsteuer

    Auszug aus BFH, 25.02.2008 - XI B 198/06
    b) Entgegen der Auffassung der Klägerin weicht das FG-Urteil auch nicht von dem BFH-Urteil vom 23. März 1998 II R 7/95 (BFH/NV 1998, 1329) ab.
  • BFH, 19.03.2009 - IV R 78/06

    Grundstückvermietung an Filialbetrieb gewerbesteuerpflichtig

    Zu berücksichtigen ist hierbei nicht nur, dass die im Anschriftenfeld genannten Eheleute A. alleinige Gesellschafter der GbR waren (vgl. zur Bezeichnung einer GbR BFH-Beschluss vom 25. Februar 2008 XI B 198/06, BFH/NV 2008, 744).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht