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   BFH, 07.11.2007 - I B 104/07   

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https://dejure.org/2007,8616
BFH, 07.11.2007 - I B 104/07 (https://dejure.org/2007,8616)
BFH, Entscheidung vom 07.11.2007 - I B 104/07 (https://dejure.org/2007,8616)
BFH, Entscheidung vom 07. November 2007 - I B 104/07 (https://dejure.org/2007,8616)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Anträge zur Klage können noch in mündlicher Verhandlung nachgeholt werden

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2008, 799
 
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Wird zitiert von ... (36)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 18.03.1998 - II R 41/97

    Inhalt der ordnungsgemäßen Auslegung einer Prozesserklärung

    Auszug aus BFH, 07.11.2007 - I B 104/07
    Auf die Wortwahl und die Bezeichnung kommt es nicht entscheidend an, sondern auf dem gesamten Inhalt der Willenserklärung (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 18. März 1998 II R 41/97, BFH/NV 1998, 1235).

    Vielmehr müssen bis zum Ende der Klagefrist nur die Erfordernisse beachtet werden, von denen es abhängt, ob ein Schriftsatz sich überhaupt als Klageschrift qualifizieren lässt (BFH-Urteil in BFH/NV 1998, 1235).

  • BFH, 25.02.2021 - III R 36/19

    Sachliche Unzuständigkeit des sog. regionalen Inkassoservice im Bereich des

    Maßgebend ist nicht nur die Wortwahl des Klägers, sondern der gesamte Inhalt seiner Willenserklärung (z.B. BFH-Beschluss vom 07.11.2007 - I B 104/07, BFH/NV 2008, 799); auch außerhalb der Erklärung liegende weitere Umstände können berücksichtigt werden (vgl. BFH-Beschluss vom 16.04.2007 - VII B 98/04, BFH/NV 2007, 1345).
  • BFH, 18.09.2014 - VI R 80/13

    (Teil) Einspruchsentscheidung - Erneuter Einspruch innerhalb der Einspruchsfrist

    Maßgebend ist nicht nur die Wortwahl des Steuerpflichtigen, sondern der gesamte Inhalt seiner Willenserklärung (z.B. BFH-Beschluss vom 7. November 2007 I B 104/07, BFH/NV 2008, 799); auch außerhalb der Erklärung liegende weitere Umstände können berücksichtigt werden (vgl. BFH-Beschluss vom 16. April 2007 VII B 98/04, BFH/NV 2007, 1345).
  • FG Niedersachsen, 03.05.2021 - 9 K 168/20

    Rechtzeitigkeit der Rücknahme eines Einspruchs zur Abwendung einer verbösernden

    Klageerhebung setzt voraus, dass sich die Eingabe als "Klageschrift" qualifizieren lässt (bei fristgebundenen Klagen: bis zum Ende der Klagefrist, vgl. hierzu etwa BFH, Urteil vom 7. November 2007 I B 104/07, BFH/NV 2008, 799).
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