Weitere Entscheidung unten: BFH, 01.02.2008

Rechtsprechung
   BFH, 01.02.2008 - IX B 251/07   

Volltextveröffentlichungen (4)

Verfahrensgang

  • FG Niedersachsen, 29.01.2007 - 16 K 10789/04
  • BFH, 01.02.2008 - IX B 251/07

Zeitschriftenfundstellen

  • BFH/NV 2008, 813



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Wird zitiert von ... (2)  

  • FG Rheinland-Pfalz, 05.02.2009 - 4 K 1078/05  

    Zur Frage, ob der Abzugsfähigkeit eines Veräußerungsverlusts ein

    So habe auch der BFH jüngst einen Missbrauch nach § 42 AO für möglich gehalten, wenn der Verkauf mit einem gleichzeitigen Rückerwerbsrecht verbunden sei (BFH-Beschluss vom 1. Februar 2008 IX B 251/07, BFH/NV 2008, 813 ).

    c) Anzunehmen ist ein Gestaltungsmissbrauch bei einem gleichzeitig vereinbarten Rückerwerb, wenn hierdurch Steuergesetze umgegangen werden und es hierfür an einem wirtschaftlichen oder sonst beachtlichen außersteuerlichen Grund fehlt (vgl. z.B.: BFH-Urteil vom 9. Juli 1998 V R 68/96, BStBl II 1998, 637 , und BFH-Beschluss vom 1. Februar 2008 IX B 251/07, BFH/NV 2008, 813 ).

    d) Das Gericht sieht hier vielmehr eine Parallele zu dem vom BFH entschiedenen Sachverhalt, bei dem ein Verkauf mit einem gleichzeitigen Rückerwerbsrecht versehen war (BFH-Beschluss vom 1. Februar 2008 IX B 251/07, a.a.O.).

  • FG Rheinland-Pfalz, 05.02.2009 - 4 K 1394/05  

    Zur Frage der Abzugsfähigkeit eines Veräußerungsverlustes

    So habe auch der BFH jüngst einen Missbrauch nach § 42 AO für möglich gehalten, wenn der Verkauf mit einem gleichzeitigen Rückerwerbsrecht verbunden sei (BFH-Beschluss vom 1. Februar 2008 IX B 251/07, BFH/NV 2008, 813 ).

    c) Anzunehmen ist ein Gestaltungsmissbrauch bei einem gleichzeitig vereinbarten Rückerwerb, wenn hierdurch Steuergesetze umgegangen werden und es hierfür an einem wirtschaftlichen oder sonst beachtlichen außersteuerlichen Grund fehlt (vgl. z.B.: BFH-Urteil vom 9. Juli 1998 V R 68/96, BStBl II 1998, 637 , und BFH-Beschluss vom 1. Februar 2008 IX B 251/07, BFH/NV 2008, 813 ).

    d) Der erkennende Senat sieht hier vielmehr eine Parallele zu dem vom BFH entschiedenen Sachverhalt, bei dem ein Verkauf mit einem gleichzeitigen Rückerwerbsrecht versehen war (BFH-Beschluss vom 1. Februar 2008 IX B 251/07, a.a.O.).

Rechtsprechung
   BFH, 01.02.2008 - X S 1/08 (PKH)   

Volltextveröffentlichungen (4)

Zeitschriftenfundstellen

  • BFH/NV 2008, 813



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Wird zitiert von ...  

  • BFH, 11.07.2008 - II B 52/08  

    Vertretungszwang beim BFH trotz Mittellosigkeit eines Beteiligten - 62a FGO a.F.

    Außerdem hätte er dann nach Maßgabe des § 56 FGO Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumens der Beschwerdefrist beanspruchen können (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 14. Januar 2008 XI S 28/07 (PKH), BFH/NV 2008, 602; vom 18. Januar 2008 VII S 56/07 (PKH), BFH/NV 2008, 809, und vom 1. Februar 2008 X S 1/08 (PKH), BFH/NV 2008, 813).

    Es wäre ihm zumutbar gewesen, sich beim BFH nach der Rechtslage zu erkundigen (BFH-Beschlüsse vom 28. September 2005 X S 15/05 (PKH), BFH/NV 2005, 2249, und in BFH/NV 2008, 813).

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