Rechtsprechung
| BFH, 01.02.2008 - IX B 251/07 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Bundesfinanzhof
Zu allgemein gehaltene Rechtsfrage nicht klärungsbedürftig: Missbrauch bei Verkauf und gleichzeitig vereinbartem unbefristeten Rückererwerb von Geschäftsanteilen
- NWB SteuerXpert START
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Verfahrensgang
- FG Niedersachsen, 29.01.2007 - 16 K 10789/04
- BFH, 01.02.2008 - IX B 251/07
Zeitschriftenfundstellen
- BFH/NV 2008, 813
Wird zitiert von ... (2)
- FG Rheinland-Pfalz, 05.02.2009 - 4 K 1078/05
Zur Frage, ob der Abzugsfähigkeit eines Veräußerungsverlusts ein …
So habe auch der BFH jüngst einen Missbrauch nach § 42 AO für möglich gehalten, wenn der Verkauf mit einem gleichzeitigen Rückerwerbsrecht verbunden sei (BFH-Beschluss vom 1. Februar 2008 IX B 251/07, BFH/NV 2008, 813 ).c) Anzunehmen ist ein Gestaltungsmissbrauch bei einem gleichzeitig vereinbarten Rückerwerb, wenn hierdurch Steuergesetze umgegangen werden und es hierfür an einem wirtschaftlichen oder sonst beachtlichen außersteuerlichen Grund fehlt (vgl. z.B.: BFH-Urteil vom 9. Juli 1998 V R 68/96, BStBl II 1998, 637 , und BFH-Beschluss vom 1. Februar 2008 IX B 251/07, BFH/NV 2008, 813 ).
d) Das Gericht sieht hier vielmehr eine Parallele zu dem vom BFH entschiedenen Sachverhalt, bei dem ein Verkauf mit einem gleichzeitigen Rückerwerbsrecht versehen war (BFH-Beschluss vom 1. Februar 2008 IX B 251/07, a.a.O.).
- FG Rheinland-Pfalz, 05.02.2009 - 4 K 1394/05
Zur Frage der Abzugsfähigkeit eines Veräußerungsverlustes
So habe auch der BFH jüngst einen Missbrauch nach § 42 AO für möglich gehalten, wenn der Verkauf mit einem gleichzeitigen Rückerwerbsrecht verbunden sei (BFH-Beschluss vom 1. Februar 2008 IX B 251/07, BFH/NV 2008, 813 ).c) Anzunehmen ist ein Gestaltungsmissbrauch bei einem gleichzeitig vereinbarten Rückerwerb, wenn hierdurch Steuergesetze umgegangen werden und es hierfür an einem wirtschaftlichen oder sonst beachtlichen außersteuerlichen Grund fehlt (vgl. z.B.: BFH-Urteil vom 9. Juli 1998 V R 68/96, BStBl II 1998, 637 , und BFH-Beschluss vom 1. Februar 2008 IX B 251/07, BFH/NV 2008, 813 ).
d) Der erkennende Senat sieht hier vielmehr eine Parallele zu dem vom BFH entschiedenen Sachverhalt, bei dem ein Verkauf mit einem gleichzeitigen Rückerwerbsrecht versehen war (BFH-Beschluss vom 1. Februar 2008 IX B 251/07, a.a.O.).
Rechtsprechung
| BFH, 01.02.2008 - X S 1/08 (PKH) |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Bundesfinanzhof
Anforderungen an Prozesskostenhilfeantrag
- NWB SteuerXpert START
- rechtsportal.de
- Judicialis
Zeitschriftenfundstellen
- BFH/NV 2008, 813
Wird zitiert von ...
- BFH, 11.07.2008 - II B 52/08
Vertretungszwang beim BFH trotz Mittellosigkeit eines Beteiligten - 62a FGO a.F. …
Außerdem hätte er dann nach Maßgabe des § 56 FGO Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumens der Beschwerdefrist beanspruchen können (…vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 14. Januar 2008 XI S 28/07 (PKH), BFH/NV 2008, 602;… vom 18. Januar 2008 VII S 56/07 (PKH), BFH/NV 2008, 809, und vom 1. Februar 2008 X S 1/08 (PKH), BFH/NV 2008, 813).Es wäre ihm zumutbar gewesen, sich beim BFH nach der Rechtslage zu erkundigen (BFH-Beschlüsse vom 28. September 2005 X S 15/05 (PKH), BFH/NV 2005, 2249, und in BFH/NV 2008, 813).
Sie betreiben juristische Internetseiten?