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   BFH, 15.11.2007 - V B 63/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,12537
BFH, 15.11.2007 - V B 63/06 (https://dejure.org/2007,12537)
BFH, Entscheidung vom 15.11.2007 - V B 63/06 (https://dejure.org/2007,12537)
BFH, Entscheidung vom 15. November 2007 - V B 63/06 (https://dejure.org/2007,12537)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Judicialis

    FGO § 68; ; FGO § 115 ... Abs. 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 116 Abs. 3; ; FGO § 127; ; UStG 1993 § 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1; ; UStG 1993 § 3 Abs. 9; ; UStG 1993 § 3 Abs. 9 Satz 1; ; UStG 1993 § 3 Abs. 9 Satz 2; ; UStG 1993 § 3 Abs. 12; ; UStG 1993 § 10 Abs. 1 Satz 1; ; BewG § 15 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de

    Zinsvorteil aus der Hingabe eines unverzinslichen Darlehens als tauschähnliche entgeltliche Leistung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2008, 825
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (15)

  • BFH, 23.06.2004 - V B 230/03

    Vorsteuerabzug

    Auszug aus BFH, 15.11.2007 - V B 63/06
    Hierzu muss ein Beschwerdeführer in der Beschwerdebegründung ausgehend von der höchstrichterlichen Rechtsprechung konkret auf Rechtsfragen eingehen, ihre über den Streitfall hinausgehende Bedeutung für die Allgemeinheit dartun und ferner ausführen, warum die Frage zur Erhaltung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder zur Fortentwicklung des Rechts der höchstrichterlichen Klärung bedarf (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 23. Juni 2004 V B 230/03, BFH/NV 2005, 80, m.w.N.).

    Spätere Darlegungen waren --abgesehen von bloßen Erläuterungen und Ergänzungen-- nicht zu berücksichtigen (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 2005, 80).

  • BFH, 03.11.2005 - V R 61/03

    Umfasst die Lieferung von Wasser auch das Legen von Leitungen unter Einschluss

    Auszug aus BFH, 15.11.2007 - V B 63/06
    Soweit die Klägerin rügt, das FG habe den Vorlagebeschluss des BFH vom 3. November 2005 V R 61/03 (BFHE 212, 168, BStBl II 2006, 149) und somit die grundsätzliche Bedeutung für den anzuwendenden Steuersatz nicht berücksichtigt (§ 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO), hat die Klägerin den Zulassungsgrund nicht ausreichend dargelegt (§ 116 Abs. 3 Satz 3 FGO).

    Dies ist schon deshalb nicht der Fall, weil die Klägerin --anders als der Steuerpflichtige im Verfahren in BFHE 212, 168, BStBl II 2006, 149-- nach den Feststellungen des FG (§ 118 Abs. 2 FGO) nicht lediglich neben der Trinkwasserlieferung zusätzlich die Hausanschlüsse legte und hierfür ein gesondertes Entgelt vereinbart war.

  • BFH, 31.03.2006 - V B 13/04

    Änderungsbescheid im NZB-Verfahren

    Auszug aus BFH, 15.11.2007 - V B 63/06
    Der vom FA geänderte Umsatzsteuerbescheid für 1995 vom 13. Oktober 2006 ist in entsprechender Anwendung des § 68 der Finanzgerichtsordnung (FGO) Gegenstand des Beschwerdeverfahrens geworden (vgl. dazu BFH-Beschluss vom 31. März 2006 V B 13/04, BFH/NV 2006, 1492, m.w.N.).

    Die Vorentscheidung ist aber nicht entsprechend § 127 FGO aufzuheben, wenn der Bescheid keine gegenüber den bisherigen Belastungen verbösernde Entscheidung enthält oder diese Entscheidung nicht streitig ist (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 2006, 1492, m.w.N.).

  • BFH, 13.03.2012 - I B 111/11

    Ernstliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des § 8a Abs. 2 Alternative 3 KStG

    An dessen Stelle ist während des Beschwerdeverfahrens analog § 68 FGO der Bescheid für 2010 über Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag vom 31. Januar 2012 getreten (zur analogen Anwendbarkeit des § 68 FGO s. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 31. März 2006 V B 13/04, BFH/NV 2006, 1492; vom 15. November 2007 V B 63/06, BFH/NV 2008, 825).
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