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   BFH, 02.10.2007 - IX B 24/07   

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BFH, 02.10.2007 - IX B 24/07 (https://dejure.org/2007,2967)
BFH, Entscheidung vom 02.10.2007 - IX B 24/07 (https://dejure.org/2007,2967)
BFH, Entscheidung vom 02. Oktober 2007 - IX B 24/07 (https://dejure.org/2007,2967)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2008, 92
 
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Wird zitiert von ... (40)Neu Zitiert selbst (13)

  • BFH, 15.09.2006 - IX B 209/05

    Drei-Objekt-Grenze beim gewerblichen Grundstückshandel; Gewährung rechtlichen

    Auszug aus BFH, 02.10.2007 - IX B 24/07
    b) Es bleibt dahingestellt, ob eine Verletzung der Sachaufklärungspflicht (§ 76 Abs. 1 FGO) durch Übergehen von Beweisanträgen hinreichend dargelegt ist (zu den Anforderungen s. BFH-Beschluss vom 15. September 2006 IX B 209/05, BFH/NV 2007, 80, m.w.N.).
  • BFH, 07.02.2005 - IX B 239/02

    NZB: Steuerfreiheit des von schweizerischer Invalidenversicherung gezahlten

    Auszug aus BFH, 02.10.2007 - IX B 24/07
    Letztlich rügt der Kläger die unzutreffende Tatsachen- und Beweiswürdigung sowie die fehlerhafte Rechtsanwendung durch das FG, also materiell-rechtliche Fehler; damit kann jedoch die Zulassung der Revision grundsätzlich nicht erreicht werden (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschlüsse vom 28. September 2001 V B 77/00, BFH/NV 2002, 359; vom 7. Februar 2005 IX B 239/02, BFH/NV 2005, 1052).
  • BFH, 15.03.2007 - IX B 234/06

    NZB: grundsätzliche Bedeutung, Zwangsabmeldung eines Kfz; Sachaufklärungspflicht;

    Auszug aus BFH, 02.10.2007 - IX B 24/07
    Daher hat der rechtskundig vertretene Kläger sein Rügerecht hinsichtlich einer Verletzung der Sachaufklärung als (verzichtbarem) Verfahrensmangel (§ 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO) durch rügelose Verhandlung zur Sache (s. Sitzungsprotokolle; zu deren Beweiskraft s. § 94 FGO i.V.m. § 165 der Zivilprozessordnung --ZPO--) und damit durch bloßes Unterlassen einer rechtzeitigen Rüge verloren (§ 155 FGO i.V.m. § 295 ZPO; vgl. BFH-Beschlüsse vom 7. April 2005 IX B 194/03, BFH/NV 2005, 1354; vom 28. September 2005 XI B 134/04, BFH/NV 2006, 314); auch fehlt der Vortrag, dass die Nichterhebung der angebotenen Beweise (zumindest) in der (letzten) mündlichen Verhandlung gerügt wurde oder weshalb diese Rüge nicht möglich war (vgl. BFH-Beschluss vom 15. März 2007 IX B 234/06, BFH/NV 2007, 1179).
  • BFH, 28.07.2004 - IX B 136/03

    Vorfälligkeitsentschädigung; Grundstücksverkauf

    Auszug aus BFH, 02.10.2007 - IX B 24/07
    Im Streitfall wurde jedenfalls zur mündlichen Verhandlung kein Zeuge geladen und auch kein Sachverständigen-Gutachten eingeholt, so dass für den Kläger erkennbar war, dass das FG eine weitere Sachaufklärung nicht beabsichtigt, zumal es bei Beachtung des maßgeblichen materiell-rechtlichen Standpunkts des FG (vgl. BFH-Beschluss vom 28. Juli 2004 IX B 136/03, BFH/NV 2005, 43, m.w.N.) darauf auch nicht ankam.
  • BFH, 28.09.2005 - XI B 134/04

    Verfahrensmangel: Übergehen von Beweisanträgen

    Auszug aus BFH, 02.10.2007 - IX B 24/07
    Daher hat der rechtskundig vertretene Kläger sein Rügerecht hinsichtlich einer Verletzung der Sachaufklärung als (verzichtbarem) Verfahrensmangel (§ 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO) durch rügelose Verhandlung zur Sache (s. Sitzungsprotokolle; zu deren Beweiskraft s. § 94 FGO i.V.m. § 165 der Zivilprozessordnung --ZPO--) und damit durch bloßes Unterlassen einer rechtzeitigen Rüge verloren (§ 155 FGO i.V.m. § 295 ZPO; vgl. BFH-Beschlüsse vom 7. April 2005 IX B 194/03, BFH/NV 2005, 1354; vom 28. September 2005 XI B 134/04, BFH/NV 2006, 314); auch fehlt der Vortrag, dass die Nichterhebung der angebotenen Beweise (zumindest) in der (letzten) mündlichen Verhandlung gerügt wurde oder weshalb diese Rüge nicht möglich war (vgl. BFH-Beschluss vom 15. März 2007 IX B 234/06, BFH/NV 2007, 1179).
  • BFH, 07.11.2006 - IX R 19/05

    Eigenheimzulage: Neuherstellung einer Wohnung, Wohnungsbegriff, Umbau

    Auszug aus BFH, 02.10.2007 - IX B 24/07
    Bei der Beurteilung des Streitfalles lässt der Kläger im Übrigen den Aspekt unberücksichtigt, dass das Gebäude nach den bindenden Feststellungen des FG (vgl. § 118 Abs. 2 FGO) vor dem Umbau "aus dem Erdgeschoss und einem weiteren Vollgeschoss", nämlich dem später von ihm erworbenen Obergeschoss, bestand (zum Zweck des Eigenheimzulagengesetzes s. BTDrucks 13/2235, S. 1, 14; BFH-Urteil vom 7. November 2006 IX R 19/05, BFH/NV 2007, 810).
  • BFH, 15.11.2005 - XI B 33/04

    Verfahrensfehler: unterlassene Aussetzung nach § 74 FGO

    Auszug aus BFH, 02.10.2007 - IX B 24/07
    Da es sich aber bei § 74 FGO um eine Ermessensvorschrift handelt ("kann"), hätte der Kläger schon angesichts der vom FG (dort Urteil S. 8) angestellten Erwägungen schlüssig dartun müssen, weshalb das dem FG eingeräumte Ermessen im Streitfall auf Null reduziert gewesen sein soll, die Aussetzung des Verfahrens mithin aufgrund der besonderen Umstände des Falles die einzige richtige Entscheidung gewesen wäre (vgl. BFH-Beschlüsse vom 29. Juli 2003 V B 210/01, BFH/NV 2003, 1598; vom 15. November 2005 XI B 33/04, BFH/NV 2006, 352, m.w.N.).
  • BFH, 29.07.2003 - V B 210/01

    Verfahrensmangel; Aussetzung des Verfahrens

    Auszug aus BFH, 02.10.2007 - IX B 24/07
    Da es sich aber bei § 74 FGO um eine Ermessensvorschrift handelt ("kann"), hätte der Kläger schon angesichts der vom FG (dort Urteil S. 8) angestellten Erwägungen schlüssig dartun müssen, weshalb das dem FG eingeräumte Ermessen im Streitfall auf Null reduziert gewesen sein soll, die Aussetzung des Verfahrens mithin aufgrund der besonderen Umstände des Falles die einzige richtige Entscheidung gewesen wäre (vgl. BFH-Beschlüsse vom 29. Juli 2003 V B 210/01, BFH/NV 2003, 1598; vom 15. November 2005 XI B 33/04, BFH/NV 2006, 352, m.w.N.).
  • BFH, 20.06.2007 - X B 116/06

    Grundsätzliche Bedeutung; Divergenz

    Auszug aus BFH, 02.10.2007 - IX B 24/07
    Die geltend gemachte grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache (§ 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO) und die Erforderlichkeit einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) zur Fortbildung des Rechts (§ 115 Abs. 2 Nr. 2 1. Alternative FGO) sind --wie der Beklagte und Beschwerdegegner in seiner Beschwerdeerwiderung (dort unter 3.) zutreffend ausgeführt hat-- nicht hinreichend gemäß § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO dargetan worden (zu den Darlegungsanforderungen z.B. BFH-Beschluss vom 20. Juni 2007 X B 116/06, BFH/NV 2007, 1705).
  • BFH, 28.09.2001 - V B 77/00

    Nichtzulassungsbeschwerde - Zulassungsvoraussetzungen - Grundsatz des

    Auszug aus BFH, 02.10.2007 - IX B 24/07
    Letztlich rügt der Kläger die unzutreffende Tatsachen- und Beweiswürdigung sowie die fehlerhafte Rechtsanwendung durch das FG, also materiell-rechtliche Fehler; damit kann jedoch die Zulassung der Revision grundsätzlich nicht erreicht werden (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschlüsse vom 28. September 2001 V B 77/00, BFH/NV 2002, 359; vom 7. Februar 2005 IX B 239/02, BFH/NV 2005, 1052).
  • BFH, 06.08.1985 - VII B 3/85

    Finanzgerichtsverfahren - Aufrechnung - Aussetzung

  • BFH, 29.12.2006 - IX B 139/05

    VuV: Einkünfteerzielungsabsicht

  • BFH, 07.04.2005 - IX B 194/03

    NZB: Verletzung der Sachaufklärungspflicht; Übergehen von Beweisanträgen

  • BFH, 01.03.2017 - VI B 74/16

    Doppelte Haushaltsführung - kein eigener Hausstand im Haushalt der Eltern

    Da es sich bei der Verletzung der Sachaufklärungspflicht zudem um einen verzichtbaren Verfahrensmangel handelt (§ 155 FGO i.V.m. § 295 der Zivilprozessordnung), bei dem das Rügerecht nicht nur durch eine ausdrückliche oder konkludente Verzichtserklärung gegenüber dem FG verloren geht, sondern auch durch das bloße Unterlassen einer rechtzeitigen Rüge, muss der Beschwerdeführer weiter vortragen, dass er den Verstoß in der Vorinstanz gerügt habe oder aus welchen entschuldbaren Gründen er an einer solchen Rüge vor dem FG gehindert gewesen sei (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 24. August 2006 V B 36/05, BFH/NV 2007, 69; vom 2. Oktober 2007 IX B 24/07, BFH/NV 2008, 92; vom 29. April 2009 VI B 126/08, BFH/NV 2009, 1267; jeweils m.w.N.).
  • BFH, 06.12.2011 - XI B 44/11

    Beweiskraft der Postzustellungsurkunde und Fristbeginn bei geheilten

    Wird die Verletzung von Verfahrensvorschriften geltend gemacht, auf deren Beachtung der Betroffene verzichten kann, so muss der Beschwerdeführer vortragen, dass er den Verstoß in der Vorinstanz gerügt habe oder aus welchen entschuldbaren Gründen er an einer solchen Rüge vor dem FG gehindert gewesen sei (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 24. August 2006 V B 36/05, BFH/NV 2007, 69; vom 2. Oktober 2007 IX B 24/07, BFH/NV 2008, 92; vom 29. April 2009 VI B 126/08, BFH/NV 2009, 1267, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 19.05.2008 - V B 29/07

    Nichtzulassungsbeschwerde: Geltendmachung von Verfahrensmängeln, sachliche und

    Insbesondere liegt auch keine Art. 103 Abs. 1 GG verletzende Überraschungsentscheidung vor, wenn --wie im Streitfall-- die entscheidungserheblichen Rechtsfragen bereits im Verwaltungsverfahren oder gerichtlichen Verfahren erörtert worden waren (BFH-Beschlüsse vom 12. September 2007 X B 18/03, BFH/NV 2008, 102; vom 2. Oktober 2007 IX B 24/07, BFH/NV 2008, 92; vom 20. November 2007 VII B 340/06, BFH/NV 2008, 581; vom 18. Dezember 2007 XI B 178/06, BFH/NV 2008, 562, und vom 25. Januar 2008 X B 179/06, BFH/NV 2008, 608).
  • BFH, 19.12.2016 - XI B 57/16

    Klage auf Gewährung von Akteneinsicht - Aktenübersendung an das FG im

    bb) Da es sich bei der Verletzung der Sachaufklärungspflicht um einen verzichtbaren Verfahrensmangel handelt (§ 155 der Finanzgerichtsordnung --FGO-- i.V.m. § 295 der Zivilprozessordnung --ZPO--), bei dem das Rügerecht nicht nur durch eine ausdrückliche oder konkludente Verzichtserklärung gegenüber dem FG verloren geht, sondern auch durch das bloße Unterlassen einer rechtzeitigen Rüge (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 5. Dezember 2013 XI B 1/13, BFH/NV 2014, 547, Rz 9; vom 12. Mai 2016 III B 5/16, BFH/NV 2016, 1292, Rz 4), muss ein Beschwerdeführer außerdem vortragen, dass er den Verstoß in der Vorinstanz gerügt hat oder aus welchen entschuldbaren Gründen er an einer solchen Rüge gehindert gewesen sei (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 2. Oktober 2007 IX B 24/07, BFH/NV 2008, 92; vom 29. April 2009 VI B 126/08, BFH/NV 2009, 1267; jeweils m.w.N.).
  • BFH, 12.05.2022 - V R 31/20

    Abgrenzung von abschließender zur Teil-Einspruchsentscheidung

    aa) Eine Überraschungsentscheidung und damit eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (vgl. Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes, § 96 Abs. 2 FGO) liegt nach ständiger Rechtsprechung und somit auch nach dem vom Kläger zitierten BFH-Beschluss vom 02.10.2007 - IX B 24/07 (BFH/NV 2008, 92) nur dann vor, wenn das Gericht ohne vorherigen Hinweis seine Entscheidung auf einen rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt stützt, der weder im Besteuerungsverfahren noch im gerichtlichen Verfahren zur Sprache gekommen war und mit dem auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbevollmächtigter selbst unter der Berücksichtigung der Vielzahl vertretbarer Rechtsauffassungen nicht zu rechnen braucht.
  • BFH, 22.12.2011 - XI B 21/11

    Umsatzbesteuerung der entgeltlichen Leistungen eines Forstverbandes an seine

    a) Mit einem solchen Beschwerdevorbringen, das sich gegen die materielle Richtigkeit der Vorentscheidung einschließlich der Tatsachen- und Beweiswürdigung wendet, wird allerdings keiner der in § 115 Abs. 2 FGO abschließend aufgeführten Gründe für die Zulassung der Revision geltend gemacht (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 2. Oktober 2007 IX B 24/07, BFH/NV 2008, 92; vom 8. Oktober 2007 III B 55/06, BFH/NV 2008, 95).
  • BFH, 03.05.2010 - VIII B 71/09

    Kein Einspruch gegen Realakt - Betreten einer Wohnung durch ermittelnde

    Der Anspruch auf rechtliches Gehör ist nach ständiger Rechtsprechung des BFH dann durch eine Überraschungsentscheidung verletzt, wenn das Gericht ohne vorherigen Hinweis seine Entscheidung auf einen rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt stützt, der weder im Besteuerungsverfahren noch im gerichtlichen Verfahren zur Sprache gekommen ist und mit dem auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter selbst unter Berücksichtigung der Vielzahl vertretbarer Rechtsauffassungen nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht zu rechnen brauchte (BFH-Beschluss vom 7. Dezember 2005 I B 90/05, BFH/NV 2006, 601, m.w.N.; BFH-Beschluss vom 2. Oktober 2007 IX B 24/07, BFH/NV 2008, 92).
  • BFH, 16.12.2008 - VIII B 29/07

    Besteuerung einer Drittleistung als Einnahme aus Kapitalvermögen: keine

    Nach ständiger Rechtsprechung des BFH liegt eine Überraschungsentscheidung und damit ein Verstoß gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör vor, wenn das Gericht ohne vorherigen Hinweis seine Entscheidung auf einen rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt stützt, der weder im Besteuerungsverfahren noch im gerichtlichen Verfahren zur Sprache gekommen ist und mit dem auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter selbst unter Berücksichtigung der Vielzahl vertretbarer Rechtsauffassungen nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht zu rechnen brauchte (BFH-Beschluss vom 7. Dezember 2005 I B 90/95, BFH/NV 2006, 601, m.w.N.; BFH-Urteil vom 2. Oktober 2007 IX B 24/07, BFH/NV 2008, 92).
  • BFH, 14.04.2009 - II B 92/08

    Rüge eines Verfahrensmangels - Verstoß gegen das Recht auf Akteneinsicht -

    Mit den Einwendungen gegen die Richtigkeit der Vorentscheidung einschließlich der Tatsachen- und Beweiswürdigung macht der Kläger keine Verfahrensmängel, sondern Verstöße gegen materielles Recht und somit keinen Grund für die Zulassung der Revision geltend (BFH-Beschlüsse vom 2. Oktober 2007 IX B 24/07, BFH/NV 2008, 92; vom 8. Oktober 2007 III B 55/06, BFH/NV 2008, 95; vom 30. Oktober 2007 VIII B 153/06, BFH/NV 2008, 389, und vom 18. Dezember 2007 XI B 16/07, BFH/NV 2008, 595).
  • BFH, 14.03.2012 - V B 10/11

    Zulassung der Revision wegen offensichtlicher Rechtsfehler - Willkürliche

    Die Rüge der Verletzung der Sachaufklärungspflicht greift auch deshalb nicht durch, weil es auf den Dienstausweis nach der maßgeblichen materiell-rechtlichen Auffassung des FG nicht ankam (vgl. BFH-Beschlüsse vom 2. Oktober 2007 IX B 24/07, BFH/NV 2008, 92, unter 3.b; in BFH/NV 2005, 43, m.w.N.).
  • BFH, 25.03.2009 - II B 62/08

    Nachweis eines niedrigeren gemeinen Grundstückswerts - Nichtzulassungsbeschwerde:

  • BFH, 03.05.2010 - VIII B 72/09

    Rüge der Verletzung rechtlichen Gehörs: Überraschungsentscheidung - Begründung -

  • BFH, 05.12.2013 - XI B 1/13

    Richterliche Hinweispflicht

  • BFH, 15.02.2012 - XI S 25/11

    Kindergeldzahlung für jedes Kind nur an einen Berechtigten - Sachaufklärung durch

  • BFH, 28.06.2011 - IX B 11/11

    Prozessfähigkeit - grundsätzliche Bedeutung - Sachaufklärungspflicht

  • BFH, 13.03.2009 - II B 84/08

    Anforderungen an die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde bei behaupteten

  • BFH, 28.10.2008 - II B 80/08

    Einheitsbewertung eines selbstgenutzten Einfamilienhauses im Ertragswertverfahren

  • BFH, 21.09.2009 - VII B 85/09

    Berücksichtigung eines Mitverschuldens des FA bei der Geschäftsführerhaftung

  • BFH, 25.11.2008 - I B 99/08

    Darlegung einer grundsätzlichen Bedeutung und eines schweren Rechtsfehlers

  • BFH, 14.04.2008 - V B 205/07

    Anforderungen an die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde - Rechtliches Gehör

  • BFH, 31.03.2010 - VII B 233/09

    Anforderungen an die Darlegung des Klagebegehrens bei Anfechtungsklagen -

  • BFH, 23.03.2009 - II B 119/08

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde - Grundsätzliche Bedeutung der

  • BFH, 13.03.2009 - II B 102/08

    Anforderungen an die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde bei behaupteten

  • BFH, 06.12.2012 - XI B 89/11

    Durchführung der mit einem Kreditvertrag verbundenen Sacharbeit keine

  • BFH, 13.03.2009 - II B 103/08

    Anforderungen an die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde bei behaupteten

  • BFH, 27.04.2012 - III B 241/11

    Abtrennung als Verfahrensfehler - Darlegung eines fehlenden Rügeverzichts

  • BFH, 07.03.2012 - XI B 97/10

    Klagestattgabe nach vorangegangener Abweisung eines Aussetzungsantrags durch

  • BFH, 15.05.2009 - II B 125/08

    Darlegung der Zulassungsgründe

  • BFH, 05.04.2011 - VIII B 91/10

    Verfahrensrügen im Prozess um nicht belegte Betriebausgaben

  • BFH, 15.07.2009 - II B 42/09

    Anforderungen an die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde - Unzulässigkeit

  • BFH, 27.04.2009 - II B 161/08

    Nichtzulassungsbeschwerde: Darlegung der Zulassungsgründe -

  • BFH, 15.07.2008 - I B 215/07

    Darlegung von Gründen für eine Zulassung der Revision: Revisionszulassungsgrundes

  • BFH, 15.07.2008 - I B 4/08

    Darlegung einer Divergenz

  • BFH, 11.04.2008 - XI B 219/07

    Festsetzung eines Verspätungszuschlags: Divergenz, grundsätzliche Bedeutung

  • BFH, 30.01.2009 - II B 75/08

    NZB: Anforderungen an die Begründung - Verlesung von Sitzungsniederschriften

  • BFH, 24.03.2009 - I B 198/08

    Darlegung von Gründen für die Revisionszulassung

  • BFH, 24.07.2008 - VII B 51/07

    Überraschungsentscheidung - Prüfung der Prozessvollmacht im Beschwerdeverfahren

  • BFH, 17.03.2008 - V B 112/07

    Beweiskraft des Protokolls über die mündliche Verhandlung

  • BFH, 11.02.2008 - I B 177/07

    Anforderungen an eine Sachaufklärungsrüge sowie an die Darlegung von

  • BFH, 29.01.2008 - I B 174/07

    Darlegung von Gründen für die Zulassung der Revision

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