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   BFH, 26.09.2007 - VIII B 216/06   

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https://dejure.org/2007,13828
BFH, 26.09.2007 - VIII B 216/06 (https://dejure.org/2007,13828)
BFH, Entscheidung vom 26.09.2007 - VIII B 216/06 (https://dejure.org/2007,13828)
BFH, Entscheidung vom 26. September 2007 - VIII B 216/06 (https://dejure.org/2007,13828)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    FGO § 115 Abs. 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3; ; EStG § 4 Abs. 3; ; EStG § 18

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Fondsanteile als gewillkürtes Betriebsvermögen eines Freiberuflers

  • datenbank.nwb.de

    Fondsanteile als gewillkürtes Betriebsvermögen bei einem Freiberufler

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2008, 42
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 24.02.2000 - IV R 6/99

    Geldanleihe kein Betriebsvermögen bei Freiberuflern

    Auszug aus BFH, 26.09.2007 - VIII B 216/06
    Insbesondere bei einer freiberuflichen Tätigkeit i.S. des § 18 EStG, für die der Einsatz erheblichen Kapitals eher die Ausnahme und nicht das prägende Merkmal bildet, sind an den Nachweis der Betriebsbezogenheit strenge Anforderungen zu stellen, wenn Geldanlagen als gewillkürtes Betriebsvermögen behandelt werden sollen (BFH-Urteil vom 24. Februar 2000 IV R 6/99, BFHE 191, 307, BStBl II 2000, 297 --zu Geldanlagen eines Steuerberaters--).
  • BFH, 02.10.2003 - IV R 13/03

    Einnahmenüberschussrechnung: Gewillkürtes Betriebsvermögen

    Auszug aus BFH, 26.09.2007 - VIII B 216/06
    Für den Akt der erstmaligen Zuordnung eines Wirtschaftsguts zum gewillkürten Betriebsvermögen ist jedoch zu fordern, dass dieser unmissverständlich in einer solchen Weise dokumentiert wird, dass ein sachverständiger Dritter ohne weitere Erklärung des Steuerpflichtigen die Zugehörigkeit des erworbenen oder eingelegten Wirtschaftsguts zum Betriebsvermögen erkennen kann (BFH-Urteil vom 2. Oktober 2003 IV R 13/03, BFHE 203, 373, BStBl II 2004, 985).
  • FG Niedersachsen, 03.06.2014 - 12 K 39/12

    Anforderungen an die Bildung gewillkürten Betriebsvermögens bei Geldanlagen von

    Dies gilt für Geldgeschäfte -wie vorliegend der Erwerb von Wertpapieren- aber nur, wenn dafür ausschließlich betriebliche Gründe maßgeblich sind (BFH-Beschluss vom 10.06.1998, IV B 54/97, BFH/NV 1998, 1477 unter Bezugnahme auf BFH-Urteil vom 24.08.1989, IV R 80/88, BStBl II 1990, 17, und unter Aufgabe der früheren Auffassung in den Urteilen vom 22.01.1981, IV R 107/77, BStBl II 1981, 564; vom 15.12.1999, XI R 11/99, BFH/NV 2000, 708; vom 23.09.2009, IV R 14/07, BStBl II 2010, 227; BFH-Beschlüsse vom 26.09.2007, VIII B 216/06, BFH/NV 2008, 42; vom 29.01.2009, III B 123/07, BFH/NV 2009, 916).
  • BFH, 23.09.2009 - IV R 5/07

    Willkürung von Betriebsvermögen - Keine Bilanzberichtigung wegen der Behandlung

    Entscheidend ist, ob im konkreten Fall jeweils die Betriebsbezogenheit der Geldanlagen nachgewiesen ist (BFH-Beschluss vom 26. September 2007 VIII B 216/06, BFH/NV 2008, 42).
  • FG Baden-Württemberg, 29.01.2008 - 4 K 281/04

    Zur Frage des Betriebsausgabenabzugs, wenn ein Rechtsanwalt aus einer zugunsten

    Auch stellten die stille Beteiligung und die Bürgschaftsverpflichtung des Kl kein gewillkürtes Sonderbetriebsvermögen des Kl an der A&B dar (zur Befugnis, auch bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG gewillkürtes Betriebsvermögen zu bilden, vgl. BFH-Urteil vom 2. Oktober 2003 IV R 13/03, BStBl II 2004, 985; BFH-Beschluss vom 26. September 2007 VIII B 216/06, BFH/NV 2008, 42).
  • FG München, 08.12.2009 - 13 K 3971/07

    Wertpapiere eines Unternehmensberaters kein notwendiges Betriebsvermögen und bei

    Insbesondere wenn bei einem Betrieb der Einsatz erheblichen Kapitals eher die Ausnahme und nicht das prägende Merkmal bildet, sind an den Nachweis der Betriebsbezogenheit strenge Anforderungen zu stellen, wenn Geldanlagen als gewillkürtes Betriebsvermögen behandelt werden sollen (BFH-Urteil vom 24. Februar 2000 IV R 6/99, BStBl II 2000, 297; BFH-Beschluss vom 26. September 2007 VIII B 216/06, BFH/NV 2008, 42).
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