Rechtsprechung
| BFH, 17.12.2008 - IV R 77/06 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- lexetius.com
- openjur.de
Gewerblicher Grundstückshandel bei Nichtüberschreiten der Drei-Objekt-Grenze; Unbedingte Veräußerungsabsicht; Tatrichterliche Würdigung; Nachhaltigkeit bei Errichtung mehrerer Gebäude; Einspruch gegen Teilabhilfebescheid; Regelungszweck des § 44 FGO; Keine Bindungswirkung zwischen Gewerbesteu
- Bundesfinanzhof
Gewerblicher Grundstückshandel bei Nichtüberschreiten der Drei-Objekt-Grenze - Unbedingte Veräußerungsabsicht - Tatrichterliche Würdigung - Nachhaltigkeit bei Errichtung mehrerer Gebäude - Einspruch gegen Teilabhilfebescheid - Regelungszweck des § 44 FGO - Keine Bindungswirkung zwischen Gewerbesteuermessbetrag und Einkommensteuer
- Simons & Moll-Simons
- IWW
- DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Abgrenzung zwischen Gewerbebetrieb und Vermögensverwaltung - Nichtüberschreiten der Drei-Objekt-Grenze - Nachhaltige Errichtung mehrerer Gebäude - Erfordernis einer unbedingten Veräußerungsabsicht - Mögliche Zeitpunkte der Fassung des Veräußerungsentschlusses und die daraus zu ziehenden steuerlichen Konsequenzen
- NWB SteuerXpert START
- zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
EStG § 15; FGO § 44
Gewerblicher Grundstückshandel bei Nichtüberschreitung der Drei-Objekt-Grenze - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Voraussetzungen für ein Überschreiten des Bereichs der privaten Vermögensverwaltung bei Nichtüberschreiten der Drei-Objekt-Grenze in Fällen der Grundstücksbebauung; Vorliegen eines gewerblichen Grundstückshandels bei Veräußerung von weniger als vier Objekten und bei einer langfristigen Vermietung dieser Gebäude; Anforderungen an die nachhaltige Betätigung i.R.e. Annahme eines Gewerbebetriebs
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Steuerrecht - Nichtüberschreiten der 3-Objekt-Grenze: Gewerbl. Grundstückshandel
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Gewerblicher Grundstückshandel bei Nichtüberschreiten der Drei-Objekt-Grenze - Unbedingte Veräußerungsabsicht - Tatrichterliche Würdigung - Nachhaltigkeit bei Errichtung mehrerer Gebäude - Einspruch gegen Teilabhilfebescheid - Regelungszweck des § 44 FGO - Keine Bindungswirkung zwischen Gewerbesteuermessbetrag und Einkommensteuer; Veröffentlichungen:
Kurzfassungen/Presse (7)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Grundstücksbebauung und gewerblicher Grundstückshandel
- aok-business.de (Kurzinformation)
Auch ein einziger Verkauf kann schon "gewerblicher Grundstückshandel" sein
- ebnerstolz.de (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Gewerblicher Grundstückshandel kann auch bei Nichtüberschreiten der Drei-Objekt-Grenze vorliegen
- gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)
Gewerblicher Grundstückshandel
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
Gewerblicher Grundstückshandel auch bei Nichtüberschreiten der Drei-Objekt-Grenze
- osborneclarke.de
, S. 2 (Kurzinformation)
Drei-Objekt-Grenze - Gewerblicher Grundstückshandel bereits bei nur einem Objektverkauf
- ebnerstolz.de (Kurzinformation)
Gewerblicher Grundstückshandel bei Nichtüberschreiten der Drei-Objekt-Grenze durch unbedingten Veräußerungsentschluss
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Gewerblicher Grundstückshandel: Unbedingte Veräußerungsabsicht erforderlich! (IMR 2009, 293)
Sonstiges (2)
- nwb.de (Verfahrensmitteilung)
GewStG § 2 Abs 1 S 1, GewStG § 2 Abs 1 S 2, EStG § 15 Abs 2
Drei-Objekt-Grenze; Gewerblicher Grundstückshandel; Nachhaltigkeit - wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Kurznachricht zu "Anmerkung zum Urteil des BFH vom 17.12.2008, Az.: IV R 77/06 (Gewerblicher Grundstückshandel bei Nichtüberschreitung der Drei-Objekt-Grenze)" von RA Dr. Johann Wagner, LL.M., original erschienen in: ZfIR 2009, 569 - 570.
Verfahrensgang
- BFH - VIII R 12/06
- FG Niedersachsen, 08.07.2005 - 3 K 552/04
- BFH, 17.12.2008 - IV R 77/06
Zeitschriftenfundstellen
- BFHE 224, 233
- NZM 2009, 831 (Ls.)
- DB 2009, 1102
- BStBl II 2009, 791
- BFH/NV 2009, 1007
- IMR 2009, 293
Wird zitiert von ... (12)
- BFH, 05.05.2011 - IV R 34/08
Gewerblicher Grundstückshandel; ungeteiltes Grundstück mit fünf …
Das bedeutet, dass der (unbedingte) Entschluss zur Grundstücksveräußerung spätestens bei Abschluss der auf die Bebauung gerichteten Verträge gefasst worden sein muss (BFH-Urteil vom 17. Dezember 2008 IV R 77/06, BFHE 224, 233, BStBl II 2009, 791).aa) Selbständiges Objekt im Sinne der Drei-Objekt-Grenze ist grundsätzlich jedes selbständig veräußerbare und nutzbare Immobilienobjekt (Grundstück, grundstücksgleiches Recht oder Recht nach dem WEG), und zwar unabhängig von seiner Größe, seinem Wert und anderen Umständen (u.a. BFH-Urteile in BFHE 207, 213, BStBl II 2005, 35, unter II.3.d aa der Gründe; vom 12. Juli 2007 X R 4/04, BFHE 218, 331, BStBl II 2007, 885, unter B.II.1.a der Gründe; in BFHE 224, 233, BStBl II 2009, 791, unter II.2.c cc der Gründe, jeweils m.w.N.).
Hierbei folgt nach ständiger Rechtsprechung die selbständige Veräußerbarkeit grundsätzlich der sachenrechtlichen Qualifizierung (BFH-Urteile in BFHE 207, 213, BStBl II 2005, 35, unter II.3.d aa der Gründe; in BFHE 224, 233, BStBl II 2009, 791, unter II.2.c cc der Gründe).
Dementsprechend ist der Senat auch bei zwei Gewerbehallen und einem Bürogebäude, die auf einem Grundstück im grundbuchtechnischen Sinne errichtet wurden, von (nur) einem Objekt ausgegangen (Urteil in BFHE 224, 233, BStBl II 2009, 791, unter II.2.c cc der Gründe).
- BFH, 03.03.2011 - IV R 10/08
Gewerblicher Grundstückshandel: Bedingte Veräußerungsabsicht in …
Der unbedingte Veräußerungsentschluss muss im Fall der Bebauung eines danach verkauften Grundstücks spätestens in dem Zeitpunkt gefasst sein, in dem sich der Steuerpflichtige rechtlich bindet, etwa durch Abschluss der auf die Bebauung gerichteten Verträge (BFH-Urteile vom 28. April 2005 IV R 17/04, BFHE 209, 372, BStBl II 2005, 606; in BFHE 223, 476, BStBl II 2009, 278; vom 17. Dezember 2008 IV R 77/06, BFHE 224, 233, BStBl II 2009, 791;… vom 19. Februar 2009 IV R 12/07, BFH/NV 2009, 926;… vom 16. September 2009 X R 48/07, BFH/NV 2010, 212;… vom 19. Oktober 2010 X R 41/08, BFH/NV 2011, 245).Die Bedeutung der bedingten Veräußerungsabsicht erschöpft sich darin, dem Einwand des Steuerpflichtigen entgegenzutreten, er habe trotz Verkaufs von mehr als drei Objekten in einem Zeitraum von fünf Jahren beim Erwerb oder der Bebauung die Absicht gehabt, diese im Wege der Vermögensverwaltung (Selbstnutzung oder Vermietung) zu nutzen (BFH-Urteile vom 15. April 2004 IV R 54/02, BFHE 206, 90, BStBl II 2004, 868; in BFHE 224, 233, BStBl II 2009, 791;… in BFH/NV 2009, 926;… vom 19. Februar 2009 IV R 8, 9/07, BFH/NV 2009, 923).
Der Veräußerer wird --sofern er das Grundstück für den Erwerber bebaut-- wie ein Bauunternehmer, Generalübernehmer oder Baubetreuer und damit gewerblich tätig, wenn der Entschluss zur Veräußerung spätestens im Zeitpunkt des Abschlusses der auf die Bebauung gerichteten Verträge gefasst worden ist (BFH-Urteil in BFHE 224, 233, BStBl II 2009, 791).
Daneben hat die Rechtsprechung weitere Kriterien entwickelt (vgl. zusammenfassend: BFH-Urteile in BFHE 200, 293, BStBl II 2003, 238, und in BFHE 224, 233, BStBl II 2009, 791).
Für eine unbedingte Veräußerungsabsicht sprechen danach insbesondere die nur kurzfristige Finanzierung des Vorhabens (vgl. BFH-Urteil in BFHE 224, 233, BStBl II 2009, 791) sowie Veräußerungsbemühungen durch Zeitungsanzeigen oder Beauftragung eines Maklers (…vgl. BFH-Urteile in BFHE 201, 180, BStBl II 2003, 294, und in BFH/NV 2009, 923).
- BFH, 24.06.2009 - X R 36/06
Steuerrecht - Begründung eines gewerblichen Grundstückshandels
ee) Der unbedingte Veräußerungsentschluss muss im Fall der Bebauung eines danach verkauften Grundstücks spätestens in dem Zeitpunkt gefasst sein, in dem sich der Unternehmer rechtlich bindet, etwa durch Abschluss der auf Bebauung gerichteten Verträge (BFH-Urteile vom 28. April 2005 IV R 17/04, BFHE 209, 372, BStBl II 2005, 606; in BFHE 223, 476, BStBl II 2009, 278; vom 17. Dezember 2008 IV R 77/06, BFH/NV 2009, 1007, zur amtlichen Veröffentlichung bestimmt).
- BFH, 30.09.2010 - IV R 44/08
Gewerblicher Grundstückshandel - Überschreitung der Drei-Objekt-Grenze durch …
d) Selbständiges Objekt im Sinne der Drei-Objekt-Grenze ist grundsätzlich jedes selbständig veräußerbare und nutzbare Immobilienobjekt (Grundstück, grundstücksgleiches Recht oder Recht nach dem Wohnungseigentumsgesetz), und zwar unabhängig von seiner Größe, seinem Wert und anderen Umständen (u.a. BFH-Urteile vom 3. August 2004 X R 40/03, BFHE 207, 213, BStBl II 2005, 35, unter II.3.d aa der Gründe; vom 12. Juli 2007 X R 4/04, BFHE 218, 331, BStBl II 2007, 885, unter B.II.1.a der Gründe; vom 17. Dezember 2008 IV R 77/06, BFHE 224, 233, BStBl II 2009, 791, unter II.2.c cc der Gründe, jeweils m.w.N.).Hierbei folgt nach ständiger Rechtsprechung die selbständige Veräußerbarkeit grundsätzlich der sachenrechtlichen Qualifizierung (BFH-Urteile in BFHE 207, 213, BStBl II 2005, 35, unter II.3.d aa der Gründe; in BFHE 224, 233, BStBl II 2009, 791, unter II.2.c cc der Gründe).
Erforderlich ist lediglich eine unternehmerische Marktteilnahme in dem Sinne, dass der Verkäufer sich insoweit an den allgemeinen Markt wendet, als er an jeden, der die Kaufbedingungen erfüllt, verkaufen will (BFH-Urteil in BFHE 224, 233, BStBl II 2009, 791, unter II.2.b der Gründe, m.w.N.).
- BFH, 16.09.2009 - X R 48/07
Einbringung eines in unbedingter Veräußerungsabsicht erworbenen Grundstücks - …
Der unbedingte Veräußerungsentschluss muss im Fall der Bebauung eines danach verkauften Grundstücks spätestens in dem Zeitpunkt gefasst sein, in dem sich der Unternehmer rechtlich bindet, etwa durch Abschluss der auf Bebauung gerichteten Verträge (BFH-Urteile vom 28. April 2005 IV R 17/04, BFHE 209, 372, BStBl II 2005, 606; in BFHE 223, 476, BStBl II 2009, 278; vom 17. Dezember 2008 IV R 77/06, BFHE 224, 233, DStR 2009, 963). - BFH, 01.07.2010 - IV R 34/07
Selbständigkeit der Feststellung eines Veräußerungsgewinns in einem …
Andererseits können auch bei einer Veräußerung von weniger als vier Objekten besondere Umstände auf eine gewerbliche Betätigung schließen lassen (Beschluss des Großen Senats des BFH in BFHE 197, 240, BStBl II 2002, 291, unter C. III. 5. der Gründe; im Einzelnen hierzu BFH-Urteil vom 17. Dezember 2008 IV R 77/06, BFHE 224, 233, BStBl II 2009, 791, unter II. 2. c aa bbb der Gründe, m. w. N.). - BFH, 18.08.2009 - X R 41/06
Gewerblicher Grundstückshandel
Nur ein Objekt im Sinne der Drei-Objekt-Grenze sind auch Mehrfamilienhäuser unabhängig von deren Wert und Größe (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Urteil vom 17. Dezember 2008 IV R 77/06, BFHE 224, 233, BFH/NV 2009, 1007, m.w.N. aus der Rechtsprechung). - FG Hessen, 24.02.2010 - 8 K 3380/07
Gewerblicher Grundstückshandel: Zusammenrechnung der Objekte verschiedener …
Zudem konnte nicht festgestellt werden, dass diese spätestens im Zeitpunkt des Abschlusses der zur Errichtung der Gebäude abgeschlossenen Verträge, mit denen ein Objekt anderer Marktgängigkeit geschaffen wurde, vorhanden war (zum maßgeblichen Zeitpunkt für die Bestimmung der unbedingten Veräußerungsabsicht vgl. BFH-Urteile vom 17.12.2008 IV R 77/06, BFH/NV 2009, 1007 …und vom 19.02.2009 IV R 12/07, BFH/NV 2009, 926).Erforderlich ist lediglich eine unternehmerische Marktteilnahme in dem Sinne, dass der Verkäufer sich insoweit an den allgemeinen Markt wendet, als er an jeden, der die Kaufbedingungen erfüllt, verkaufen will (BFH-Urteil vom 17.12.2008 IV R 77/06, BFH/NV 2009, 1007).
- FG Hessen, 24.02.2010 - 8 K 833/10 Zudem konnte nicht festgestellt werden, dass diese spätestens im Zeitpunkt des Abschlusses der zur Errichtung der Gebäude abgeschlossenen Verträge, mit denen ein Objekt anderer Marktgängigkeit geschaffen wurde, vorhanden war (zum maßgeblichen Zeitpunkt für die Bestimmung der unbedingten Veräußerungsabsicht vgl. BFH-Urteile vom 17.12.2008 IV R 77/06, BFH/NV 2009, 1007 …und vom 19.02.2009 IV R 12/07, BFH/NV 2009, 926).
Erforderlich ist lediglich eine unternehmerische Marktteilnahme in dem Sinne, dass der Verkäufer sich insoweit an den allgemeinen Markt wendet, als er an jeden, der die Kaufbedingungen erfüllt, verkaufen will (BFH-Urteil vom 17.12.2008 IV R 77/06, BFH/NV 2009, 1007).
- FG Baden-Württemberg, 24.03.2011 - 3 K 1562/08 dd) Gemessen daran liegt ein gewerblicher Grundstückshandel auch dann vor, wenn man zugunsten der Klägerin annimmt, dass es sich bei dem Objekt in X nur um ein Objekt handelt (vgl. dazu BFH-Urteil vom 14. Oktober 2003 IX R 56/99, BFHE 204, 93, BStBl II 2004, 227; BFH-Beschluss vom 25. Mai 2007 XI B 187/06, juris und BFH-Urteil vom 17. Dezember 2008 IV R 77/06, BFHE 224, 233, BStBl II 2009, 791; siehe aber auch BFH-Urteil vom 3. August 2004 X R 40/03, BFHE 207, 213, BStBl II 2005, 35).
- OLG Hamm, 09.12.2011 - 19 U 38/11
Wirksamkeit einer Preisanpassungsklausel in den AGB eines Stromversorgers
- FG Hamburg, 12.12.2011 - 6 K 150/10
Gewerbesteuer: Gewerbesteuerpflicht bzgl. des Gewinns aus der Veräußerung eines …
Für Blogger: