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   BFH, 30.03.2009 - II B 168/08   

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BFH, 30.03.2009 - II B 168/08 (https://dejure.org/2009,981)
BFH, Entscheidung vom 30.03.2009 - II B 168/08 (https://dejure.org/2009,981)
BFH, Entscheidung vom 30. März 2009 - II B 168/08 (https://dejure.org/2009,981)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • lexetius.com

    FGO § 52a; BewG a. F. § 138, § 145 Abs. 3 Satz 3

  • openjur.de

    Elektronische Einreichung von Rechtsmitteln beim BFH ohne Verwendung einer qualifizierten elektronischen Signatur zulässig; Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts von unbebauten Grundstücken für Stichtage vor dem 1. Januar 2007

  • verkehrslexikon.de

    Zulässigkeit von Rechtsmitteln per E-Mail ohne elektronische Signatur

  • webshoprecht.de

    Zulässigkeit von Rechtsmitteln per E-Mail ohne elektronische Signatur

  • webshoprecht.de

    Zur Zulässigkeit von Rechtsmitteln per E-Mail ohne elektronische Signatur

  • IWW
  • JurPC

    FGO § 52a; BewG a. F. § 138 FGO § 52a; BewG a. F. § 138, § 145 Abs. 3 Satz 3
    Übermittlung von bestimmenden Schriftsätzen an den BFH ohne qualifizierte elektronische Signatur

  • Simons & Moll-Simons

    FGO § 52a; BewG a.F. § 138, § 145 Abs. 3 Satz 3

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Notwendigkeit eines Revisionsverfahrens zur Klärung des für den Nachweis eines niedrigeren gemeinen Wertes relevanten Zeitpunkts bei unbebautem Grundstück

  • Betriebs-Berater

    Elektronische Einreichung von Rechtsmitteln / Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts

  • Betriebs-Berater

    Elektronische Übermittlung von Schriftsätzen an den BFH

  • Betriebs-Berater

    Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts von unbebauten Grundstücken für Stichtage vor dem 1. Januar 2007

  • Judicialis

    FGO § 52a; ; BewG a.F. § 138; ; BewG a.F. § 145 Abs. 3 S. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erforderlichkeit einer qualifizierten elektronischen Signatur im Falle einer elektronischen Übermittlung eines Rechtsmittels und anderer bestimmender Schriftsätze an den Bundesfinanzhof (BFH); Revisionsgerichtliche Klärungsbedürftigkeit des Ermittlungszeitpunkts der ...

  • datenbank.nwb.de

    Elektronische Einreichung von Rechtsmitteln beim BFH ohne Verwendung einer qualifizierten elektronischen Signatur zulässig; Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts von unbebauten Grundstücken für Stichtage vor dem 1. Januar 2007

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Elektronisches Rechtsmittel ? Stichtag für Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts eines unbebauten Grundstücks

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Bewertung unbebauter Grundstücke vor 2007

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Elektronische Einreichung von Rechtsmitteln beim BFH ohne qualifizierte Signatur

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Erforderlichkeit einer qualifizierten elektronischen Signatur im Falle einer elektronischen Übermittlung eines Rechtsmittels und anderer bestimmender Schriftsätze an den Bundesfinanzhof (BFH); Revisionsgerichtliche Klärungsbedürftigkeit des Ermittlungszeitpunkts der ...

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Bestimmende Schriftsätze können beim Bundesfinanzhof elektronisch ohne qualifizierte elektronische Signatur eingereicht werden

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Elektronische Einreichung von Schriftsätzen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Rechtsmittel in Finanzstreitigkeiten können elektronisch eingereicht werden

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 224, 401
  • NJW 2009, 1903
  • BB 2009, 1099
  • BB 2009, 1340
  • BB 2009, 1398
  • DB 2009, 1163
  • AnwBl 2009, 213
  • BStBl II 2009, 670
  • BFH/NV 2009, 1037
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 26.10.2006 - V R 40/05

    Elektronisch übermittelte Klagerücknahme - Klagerücknahme nicht widerruflich

    Auszug aus BFH, 30.03.2009 - II B 168/08
    Dies gilt ebenso wie bereits für § 77a FGO sowohl für vorbereitende als auch für bestimmende Schriftsätze (zu § 77a FGO BFH-Urteil vom 26. Oktober 2006 V R 40/05, BFHE 215, 53, BStBl II 2007, 271).

    Die Verwendung einer solchen Signatur stellte demgemäß kein zwingendes Erfordernis elektronischer Erklärungen dar; bei § 77a Abs. 1 Satz 2 FGO handelte es sich um eine bloße Ordnungsvorschrift (BFH-Urteil in BFHE 215, 53, BStBl II 2007, 271, m.w.N.; offen BFH-Urteil vom 18. Oktober 2006 XI R 22/06, BFHE 215, 47, BStBl II 2007, 276, unter II.2.e).

    Es genügt daher nach wie vor, wenn sich aus dem elektronischen Dokument in Verbindung mit den es begleitenden Umständen keine Zweifel über den Aussteller und seinen Willen ergeben, das Dokument in den Rechtsverkehr zu bringen (vgl. BFH-Urteil in BFHE 215, 53, BStBl II 2007, 271).

  • BFH, 18.10.2006 - XI R 22/06

    Zulässigkeit einer Klage bei Verwendung eines "monetär" beschränkten

    Auszug aus BFH, 30.03.2009 - II B 168/08
    Die Verwendung einer solchen Signatur stellte demgemäß kein zwingendes Erfordernis elektronischer Erklärungen dar; bei § 77a Abs. 1 Satz 2 FGO handelte es sich um eine bloße Ordnungsvorschrift (BFH-Urteil in BFHE 215, 53, BStBl II 2007, 271, m.w.N.; offen BFH-Urteil vom 18. Oktober 2006 XI R 22/06, BFHE 215, 47, BStBl II 2007, 276, unter II.2.e).
  • BFH, 03.12.2008 - II R 19/08

    Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts

    Auszug aus BFH, 30.03.2009 - II B 168/08
    Der BFH hat mit dem Urteil vom 3. Dezember 2008 II R 19/08 (Deutsches Steuerrecht 2009, 573) entschieden, dass es beim Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts von bebauten Grundstücken nicht auf die Wertverhältnisse vom 1. Januar 1996, sondern auf diejenigen im Zeitpunkt der Entstehung der Steuer ankommt.
  • FG Düsseldorf, 09.07.2009 - 16 K 572/09

    Klageerhebung per E-Mail ohne qualifizierte Signatur

    Die Regelung des § 52a Abs. 1 Satz 3 FGO normiert für die Verfahrensbeteiligten keine Pflicht zur Beifügung einer qualifizierten digitalen Signatur, sondern richtet sich ausschließlich an den Verordnungsgeber (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhof --BFH-- vom 30. März 2009 II B 168/08, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH --BFH/NV-- 2009, 1037).

    Aus dem Wortlaut der Vorschrift ist dagegen nicht zu entnehmen, dass die Verfahrensbeteiligten eine qualifizierte digitale Signatur zwingend beizufügen hätten (gl.A. der BFH zur im Wesentlichen gleichlautenden Vorschrift des § 2 Abs. 3 der Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr beim Bundesverwaltungsgericht --BVerwG-- und beim BFH vom 26. November 2004, BGBl. 2004, 3091, vgl. BFH-Beschluss vom 30. März 2009 II B 168/08, BFH/NV 2009, 1037).

    c) Zu einer Korrektur dieses Ergebnisses im Wege der Rechtsfortbildung sieht sich der Senat außerstande, da der Gesetzgeber die Vorschrift des § 52a Abs. 1 Satz 3 FGO als Verpflichtung des Verordnungsgebers ausgestaltet hat und dieser die erforderliche Anpassung an die gesetzliche Neuregelung offenbar übersehen hat (eine gleichgelagerte Konstellation lag auch dem BFH-Beschluss vom 30. März 2009 II B 168/08, BFH/NV 2009, 1037 zugrunde).

    Denn die Klageerhebung per E-Mail dürfte nicht per se einen Verstoß gegen das Schriftformerfordernis darstellen (gl.A. wohl auch der BFH im Beschluss vom 30. März 2009 II B 168/08, BFH/NV 2009, 1037, a.A. allerdings etwa das Oberverwaltungsgericht --OVG-- Rheinland-Pfalz , Beschluss vom 21. April 2006 10 A 11741/05, Die öffentliche Verwaltung --DÖV-- 2006, 791 oder der Hessische Verwaltungsgerichtshof --VGH--, Beschluss vom 3. November 2005 1 TG 1668/05, DÖV 2006, 522).

    Im Beschluss vom 30. März 2009 II B 168/08 (BFH/NV 2009, 1039) hat der BFH Zweifel an der Authentizität des Erklärenden bereits deshalb verneint, weil der Bevollmächtigte des Beschwerdeführers seiner Nichtzulassungsbeschwerde eine elektronischen Visitenkarte beigefügt hatte.

  • BFH, 26.07.2011 - VII R 30/10

    Formunwirksamkeit einer Klageerhebung per E-Mail ohne qualifizierte Signatur -

    Bei der Bestimmung in § 52a Abs. 3 Satz 1 FGO, wonach eine qualifizierte Signatur vorzuschreiben sei, handele es sich nach Auffassung des BFH (Beschluss vom 30. März 2009 II B 168/08, BFHE 224, 401, BStBl II 2009, 670) um eine Vorgabe an den Verordnungsgeber, nicht aber um eine von den Verfahrensbeteiligten zu beachtende Vorschrift.

    Bei der in § 52a Abs. 1 Satz 3 FGO vorgesehenen Regelung, wonach für die dort genannten Dokumente eine qualifizierte elektronische Signatur vorzuschreiben ist, handelt es sich nach dem klaren Wortlaut um eine Vorgabe an den Verordnungsgeber (BFH-Beschluss in BFHE 224, 401, BStBl II 2009, 670).

  • BFH, 19.02.2016 - X S 38/15

    Prozesskostenhilfe: EGVP - Terminsverlegung - Übergehen eines Antrags

    Der II. Senat des BFH geht davon aus, dass der Verordnungsgeber diese Vorgabe bisher nicht umgesetzt hat, da die Verordnung zwar in § 2 Abs. 3 bestimmte Anforderungen an die qualifizierte elektronische Signatur stelle, aber keine ausdrückliche Pflicht zur Verwendung einer solchen Signatur begründe (vgl. BFH-Beschluss vom 30. März 2009 II B 168/08, BFHE 224, 401, BStBl II 2009, 670; a.A., nicht tragend, der VII. Senat des BFH mit Beschluss vom 14. September 2005 VII B 138/05, BFH/NV 2006, 104).
  • BFH, 19.05.2016 - I E 2/16

    Formunwirksamkeit einer Erinnerung gegen den Kostenansatz per E-Mail ohne

    Seitdem können mithin Rechtsmittel und bestimmende Schriftsätze an den BFH elektronisch übermittelt werden, sie müssen aber eine elektronische Signatur enthalten (anders noch zur Rechtslage vor dem 1. Januar 2016 der II. Senat des BFH mit Beschluss vom 30. März 2009 II B 168/08, BFHE 224, 401, BStBl II 2009, 670; a.A., nicht tragend, der VII. Senat des BFH mit Beschluss vom 14. September 2005 VII B 138/05, BFH/NV 2006, 104; ausdrücklich offengelassen vom X. Senat des BFH mit Beschluss vom 19. Februar 2016 X S 38/15 (PKH), nicht veröffentlicht).
  • FG Hamburg, 30.03.2010 - 6 K 93/08

    Elektronischer Rechtsverkehr - Klageerhebung per E-Mail - Wiedereinsetzung in den

    Insoweit unterscheidet sich der vorliegende Streitfall von denjenigen Fällen, die zu dem seinerzeit geltenden § 77a FGO bzw. zu Rechtsverordnungen ohne eine dem § 2 Abs. 3 Satz 1 ERVV HH 2008 entsprechende zwingende Regelung ergangen sind (vgl. etwa BFH-Beschluss vom 30.03.2009 - II B 168/08, BStBl. II 2009, 670; Urteil des FG Düsseldorf vom 09.07.2009 - 16 K 572/09 E, EFG 2009, 1769).
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