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   BFH, 22.01.2009 - II R 9/07   

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https://dejure.org/2009,8054
BFH, 22.01.2009 - II R 9/07 (https://dejure.org/2009,8054)
BFH, Entscheidung vom 22.01.2009 - II R 9/07 (https://dejure.org/2009,8054)
BFH, Entscheidung vom 22. Januar 2009 - II R 9/07 (https://dejure.org/2009,8054)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Revisionsbegründung durch Bezugnahme; Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts eines Erbbaurechts; Ansatz eines Bodenwertanteil aufgrund eines niedrigen Erbbauzinses; vertragliche Verfügungsbeschränkung

  • Judicialis

    RHeimstG § 11 Abs. 2; ; BewG § 9 Abs. 2 S. 3; ; BewG § ... 148 Abs. 1 S. 1; ; BewG § 148 Abs. 1 S. 2; ; BewG § 146 Abs. 2; ; BewG § 146 Abs. 3; ; BewG § 146 Abs. 4; ; BewG § 146 Abs. 5; ; ZPO § 551 Abs. 3 S. 2; ; FGO § 116 Abs. 5 S. 1; ; FGO § 155

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Steuerrechtliche Anforderungen an die Feststellung des Grundstückswert eines Erbbaurechts; Rechtliche Ausgestaltung der Bewertung des wirtschaftlichen Wertes eines befristeten Erbbaurechts; Rechtliche Ausgestaltung der Rechtmäßigkeit von § 148 Bewertungsgesetz ( BewG ) im ...

  • datenbank.nwb.de

    Revisionsbegründung durch Bezugnahme auf Beschwerdebegründung; Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts, wenn ermittelter Wert eines Erbbaurechts gegen das Übermaßverbot verstößt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Steuerrechtliche Anforderungen an die Feststellung des Grundstückswert eines Erbbaurechts; Rechtliche Ausgestaltung der Bewertung des wirtschaftlichen Wertes eines befristeten Erbbaurechts; Rechtliche Ausgestaltung der Rechtmäßigkeit von § 148 Bewertungsgesetz (BewG) im ...

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    BewG § 148, BewG § 9, BewG § 146 Abs 6
    Bodenwert; Erbbaurecht; Gemeiner Wert; Mindestwert; Vorkaufsrecht

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2009, 1096
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (12)

  • BFH, 29.09.2004 - II R 57/02

    Bewertung eines Erbbaurechts: Nachweis eines niedrigeren gemeinen Wertes und

    Auszug aus BFH, 22.01.2009 - II R 9/07
    Das Finanzgericht (FG) vertrat in seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2007, 1492 veröffentlichten Urteil unter Bezugnahme auf die Urteile des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 5. Mai 2004 II R 45/01 (BFHE 204, 570, BStBl II 2004, 1036) und vom 29. September 2004 II R 57/02 (BFHE 207, 52, BStBl II 2004, 1041) die Auffassung, der festgestellte Grundstückswert verstoße nicht gegen das Übermaßverbot.

    Der Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts des Erbbaurechts war zwar im Wortlaut der Vorschrift nicht vorgesehen, aber bei verfassungskonformer Auslegung für den Fall zuzulassen, dass andernfalls ein Verstoß gegen das grundgesetzliche Übermaßverbot vorliegen würde (BFH-Urteile in BFHE 207, 52, BStBl II 2004, 1041, und vom 17. Mai 2006 II R 58/02, BFH/NV 2006, 1804, m.w.N.).

    Verstoßen die Belastungsfolgen der typisierenden Bewertung eines Erbbaurechts gemäß § 148 Abs. 1 Satz 2 BewG gegen das Übermaßverbot oder sind sie --anders ausgedrückt-- auch unter Berücksichtigung der gesetzgeberischen Planvorstellungen durch den gebotenen Anlass nicht mehr gerechtfertigt, so ist der Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts des Erbbaurechts durch den Steuerpflichtigen zuzulassen (BFH-Urteile in BFHE 207, 52, BStBl II 2004, 1041, und in BFH/NV 2006, 1804).

    Das FG hat zutreffend angenommen, dass bei der Ermittlung des Grundstückswerts des Erbbaurechts der nach § 148 Abs. 1 Satz 2 BewG als Minuend anzusetzende Wert des unbelasteten Grundstücks nicht niedriger bemessen werden durfte als der Wert, mit dem der Grund und Boden allein als unbebautes Grundstück nach § 145 Abs. 3 BewG zu bewerten gewesen wäre (BFH-Urteile in BFHE 207, 52, BStBl II 2004, 1041, und in BFH/NV 2006, 1804).

  • BFH, 17.05.2006 - II R 58/02

    Ansatz des Mindestwerts nach § 146 BewG bei Bewertung eines Erbbaurechts

    Auszug aus BFH, 22.01.2009 - II R 9/07
    Der Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts des Erbbaurechts war zwar im Wortlaut der Vorschrift nicht vorgesehen, aber bei verfassungskonformer Auslegung für den Fall zuzulassen, dass andernfalls ein Verstoß gegen das grundgesetzliche Übermaßverbot vorliegen würde (BFH-Urteile in BFHE 207, 52, BStBl II 2004, 1041, und vom 17. Mai 2006 II R 58/02, BFH/NV 2006, 1804, m.w.N.).

    Verstoßen die Belastungsfolgen der typisierenden Bewertung eines Erbbaurechts gemäß § 148 Abs. 1 Satz 2 BewG gegen das Übermaßverbot oder sind sie --anders ausgedrückt-- auch unter Berücksichtigung der gesetzgeberischen Planvorstellungen durch den gebotenen Anlass nicht mehr gerechtfertigt, so ist der Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts des Erbbaurechts durch den Steuerpflichtigen zuzulassen (BFH-Urteile in BFHE 207, 52, BStBl II 2004, 1041, und in BFH/NV 2006, 1804).

    Das FG hat zutreffend angenommen, dass bei der Ermittlung des Grundstückswerts des Erbbaurechts der nach § 148 Abs. 1 Satz 2 BewG als Minuend anzusetzende Wert des unbelasteten Grundstücks nicht niedriger bemessen werden durfte als der Wert, mit dem der Grund und Boden allein als unbebautes Grundstück nach § 145 Abs. 3 BewG zu bewerten gewesen wäre (BFH-Urteile in BFHE 207, 52, BStBl II 2004, 1041, und in BFH/NV 2006, 1804).

  • BFH, 17.09.1997 - II R 8/96

    Bewertung der Erbbauzinsen ist auf die Restlaufzeit des Erbbaurechts

    Auszug aus BFH, 22.01.2009 - II R 9/07
    Verfügungsbeschränkungen i.S. des § 9 Abs. 3 Satz 1 BewG können auf Gesetz oder Rechtsgeschäft beruhen und absoluter oder relativer Art sein (BFH-Urteil vom 17. September 1997 II R 8/96, BFH/NV 1998, 587).
  • BFH, 14.01.2004 - X R 37/02

    Ablösung einer betrieblichen Veräußerungsleibrente bei Zuflussbesteuerung

    Auszug aus BFH, 22.01.2009 - II R 9/07
    Der BFH kann den Erbbau-Heimstättenvertrag selbst auslegen, da das FG die Auslegung unterlassen hat und weitere tatsächliche Feststellungen nicht in Betracht kommen (vgl. BFH-Urteil vom 14. Januar 2004 X R 37/02, BFHE 205, 96, BStBl II 2004, 493, unter II.4., m.w.N.).
  • BFH, 28.10.1955 - III 92 /55
    Auszug aus BFH, 22.01.2009 - II R 9/07
    Wie der BFH im Anschluss an die neuere Rechtsprechung des Reichsfinanzhofs (Urteil vom 25. Mai 1938 III 9/38, RFHE 44, 116, RStBl 1938, 612) durch Urteil vom 28. Oktober 1955 III 92 und 106/55 S (BFHE 61, 429, BStBl III 1955, 365) entschieden hat, zählen die Bindungen, denen der Heimstätter unterliegt, darunter das Vorkaufsrecht des Ausgebers der Reichsheimstätte i.V.m. gewissen Beschränkungen des Kaufpreises, zu den Verfügungsbeschränkungen in diesem Sinn.
  • RFH, 25.05.1938 - III 9/38
    Auszug aus BFH, 22.01.2009 - II R 9/07
    Wie der BFH im Anschluss an die neuere Rechtsprechung des Reichsfinanzhofs (Urteil vom 25. Mai 1938 III 9/38, RFHE 44, 116, RStBl 1938, 612) durch Urteil vom 28. Oktober 1955 III 92 und 106/55 S (BFHE 61, 429, BStBl III 1955, 365) entschieden hat, zählen die Bindungen, denen der Heimstätter unterliegt, darunter das Vorkaufsrecht des Ausgebers der Reichsheimstätte i.V.m. gewissen Beschränkungen des Kaufpreises, zu den Verfügungsbeschränkungen in diesem Sinn.
  • BFH, 08.06.2005 - II R 8/03

    Verfassungswidrigkeit des § 148 BewG

    Auszug aus BFH, 22.01.2009 - II R 9/07
    Dem Einwand, § 148 BewG sei wegen möglicher Überbewertungen verfassungswidrig, ist dadurch der Boden entzogen (BFH-Urteil vom 8. Juni 2005 II R 8/03, BFH/NV 2005, 2170).
  • BFH, 25.07.1994 - I R 73/91

    Revisionsbegründung: Hinweis auf Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BFH, 22.01.2009 - II R 9/07
    Soweit der BFH in seiner früheren Rechtsprechung eine zur Revisionsbegründung erfolgte Bezugnahme auf die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde als unzulässig angesehen hat, wenn der Revision keine Abschrift der Beschwerdebegründung beigefügt war (Beschluss vom 25. Juli 1994 I R 73/91, BFH/NV 1995, 402), ist diese Rechtsprechung inzwischen durch gesetzliche Neuregelungen überholt.
  • BVerfG, 07.11.2006 - 1 BvL 10/02

    Erbschaftsteuerrecht in seiner derzeitigen Ausgestaltung verfassungswidrig

    Auszug aus BFH, 22.01.2009 - II R 9/07
    Die Revision hat nicht bereits deshalb Erfolg, weil die in § 148 Abs. 1 BewG geregelte Bewertung von Erbbaurechten und der durch diese Rechte belasteten Grundstücke mit dem verfassungsrechtlichen Erfordernis einer Bewertung, die die Wertverhältnisse in ihrer Relation realitätsgerecht abbildet, nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 7. November 2006 1 BvL 10/02 (BVerfGE 117, 1, BStBl II 2007, 192 Abschn. C. II. 2. e) nicht vereinbar war.
  • BFH, 05.05.2004 - II R 45/01

    Bedarfsbewertung bei einem erbbaurechtsbelasteten Grundstück

    Auszug aus BFH, 22.01.2009 - II R 9/07
    Das Finanzgericht (FG) vertrat in seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2007, 1492 veröffentlichten Urteil unter Bezugnahme auf die Urteile des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 5. Mai 2004 II R 45/01 (BFHE 204, 570, BStBl II 2004, 1036) und vom 29. September 2004 II R 57/02 (BFHE 207, 52, BStBl II 2004, 1041) die Auffassung, der festgestellte Grundstückswert verstoße nicht gegen das Übermaßverbot.
  • FG Berlin, 16.05.2006 - 3 K 3494/99

    Ermittlung des Grundstückswerts für Erbbaurechtsgrundstücke ehemaliger

  • BFH, 20.06.2008 - VII R 46/07

    Revisionsbegründung durch Bezugnahme

  • BFH, 02.03.2011 - II R 5/09

    Einkommensteuerrechtliche Qualifikation der Tätigkeit von Erfindern; keine

    Verfügungsbeschränkungen i.S. des § 9 Abs. 3 Satz 1 BewG können auf Gesetz oder Rechtsgeschäft einschließlich Verfügungen von Todes wegen beruhen und absoluter oder relativer Art sein (BFH-Urteile vom 17. September 1997 II R 8/96, BFH/NV 1998, 587, und vom 22. Januar 2009 II R 9/07, BFH/NV 2009, 1096, unter II.2.e dd).
  • BFH, 11.12.2013 - II R 22/11

    Bedarfsbewertung eines erbbaurechtsbelasteten Grundstücks für Zwecke der

    § 148 BewG ist aber trotz des festgestellten Verfassungsverstoßes anwendbar, weil das BVerfG von einer Nichtigerklärung der Vorschrift oder der Forderung nach einer rückwirkenden Änderung abgesehen und auf die geplante Neuregelung der Bewertung von Erbbaurechten und der durch diese Rechte belasteten Grundstücke in § 148 BewG hingewiesen hat (BFH-Urteil vom 22. Januar 2009 II R 9/07, BFH/NV 2009, 1096).
  • BFH, 10.05.2023 - II R 21/21

    Grundstück mit Lagerbewirtschaftung als steuerschädliches Verwaltungsvermögen

    aa) Soweit die Klägerin unter Verweis auf die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde in der Rechtssache II B 4/21 geltend macht, dass das FG ihre Beweisantritte zu der Frage, ob die Überlassung des Grundstücks nur im Zusammenhang mit der Übernahme der Lagerbewirtschaftung beabsichtigt gewesen sei und daher der Grundstücksmietvertrag und der Lagerbewirtschaftungsvertrag derart eng miteinander verknüpft gewesen seien, dass von einer einheitlichen gewerblichen Tätigkeit auszugehen gewesen sei, nicht hätte übergehen und den Sachverhalt nicht unvollständig hätte würdigen dürfen, ist schon fraglich, ob eine Bezugnahme in der Revisionsbegründung auf die Begründung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision den Anforderungen an eine Revisionsbegründung gemäß § 120 Abs. 3 FGO entspricht (dazu vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 22.01.2009 - II R 9/07).
  • FG Hamburg, 28.08.2014 - 3 K 134/13

    Bewertungsgesetz: Grundbesitz- und Erbbaurechts-Bedarfswert

    Zwar führt diese Gesetzessystematik in der Fassung vor Einführung von § 138 Abs. 4 BewG 2007 in Einzelfällen - bei unüblich hohem Erbbauzins unter Umständen zu einem übermäßig hohen Bedarfswert des belasteten Grundstücks (§ 148 Abs. 1 Satz 1 BewG i. d. F. vor 2007; vgl. BFH-Urteile vom 11.12.2013 II R 22/11, BFH/NV 2014, 1086; vom 05.05.2004 II R 45/01, BFHE 204, 570, BStBl II 2004, 1036) oder umgekehrt - bei - wie hier - fehlendem oder bei unüblich niedrigem Erbbauzins unter Umständen zu einem übermäßig hohen Erbbaurechts-Bedarfswert (§ 148 Abs. 1 Satz 2 BewG i. d. F. vor 2007; vgl. BFH, Urteile vom 22.01.2009 II R 10/07, Juris; vom 22.01.2009 II R 9/07, BFH/NV 2009, 1096; vom 17.05.2006 II R 58/02, DStRE 2006, 1135, BFH/NV 2006, 1804; vom 29.09.2004 II R 57/02, BFHE 207, 52, BStBl II 2004, 1041; Beschluss vom 22.05.2002 II B 173/01, BFHE 199, 11, BStBl II 2002, 844).
  • FG Baden-Württemberg, 18.01.2010 - 3 K 4084/08

    Vom Lage- bzw. Feststellungsfinanzamt getroffene Zurechnung der wirtschaftlichen

    Gleichzeitig hat das BVerfG das bisherige Recht jedoch gerade nicht für nichtig erklärt, sondern seine weitere Anwendbarkeit angeordnet und den Gesetzgeber lediglich verpflichtet, eine Neuregelung spätestens bis zum 31.12.2008 zu treffen (vgl. ferner auch BFH-Urteil vom 22.01.2008 II R 9/07 und II R 10/07 (juris) zur weiteren Anwendbarkeit des § 148 BewG a.F. und dessen Neuregelung bereits mit Wirkung vom 01.01.2007; kritisch zu Weitergeltungsanordnungen Habscheidt, Der Anspruch des Bürgers auf Erstattung verfassungswidriger Steuern, 2003).
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