Weitere Entscheidung unten: BFH, 25.03.2009

Rechtsprechung
   BFH, 17.12.2008 - IX R 11/08   

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https://dejure.org/2008,9408
BFH, 17.12.2008 - IX R 11/08 (https://dejure.org/2008,9408)
BFH, Entscheidung vom 17.12.2008 - IX R 11/08 (https://dejure.org/2008,9408)
BFH, Entscheidung vom 17. Dezember 2008 - IX R 11/08 (https://dejure.org/2008,9408)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Schuldzinsen für Darlehen zur Ablösung von Grundpfandrechten, die als Sicherheit für fremde Schulden dienen; nachträgliche Anschaffungskosten durch Ablösung eines dinglichen Rechts an einem Grundstück

  • Judicialis

    EStG § 9 Abs. 1 S. 1; ; EStG § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 1; ; EStG § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 7 S. 1; ; EStG § 21 Abs. 1 S. 1 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 9 Abs. 1; EStG § 21 Abs. 1
    Zinsen und Kreditkosten für die Ablösung eines der Sicherheit für fremde Schulden dienenden Grundpfandrechts als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung; Aufwendungen zur Abwehr von Gefahren für das der Einkünfteerzielung dienende Vermögen als ...

  • datenbank.nwb.de

    Zinsen für Darlehen zur Ablösung von Grundpfandrechten, die als Sicherheit für fremde Schulden dienen keine Werbungskosten; Ablösung von Belastungen eines Grundstücks, das unentgeltlich im Wege der Gesamtrechtsnachfolge erworben wurde führen nicht zu Anschaffungskosten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 9 Abs 1 Nr 1, EStG § 7 Abs 4, GG Art 3 Abs 1
    Ablösung; Anschaffungskosten; Darlehen; Erbschaft; Pflichtteil; Zwangsversteigerung; Zwangsverwaltung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2009, 1100
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (14)

  • BFH, 29.07.1997 - IX R 89/94

    Ablösung einer Grundschuld

    Auszug aus BFH, 17.12.2008 - IX R 11/08
    Nimmt der Steuerpflichtige ein Darlehen auf, um Grundpfandrechte, die als Sicherheit für fremde Schulden dienen, abzulösen, so sind die für dieses Darlehen aufgewendeten Zinsen und Kreditkosten nicht als Werbungskosten bei seinen Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehbar (BFH-Urteil vom 29. Juli 1997 IX R 89/94, BFHE 184, 80, BStBl II 1997, 772, unter 1.a).

    Ein Veranlassungszusammenhang mit der Einkünfteerzielung ist aber dann grundsätzlich zu verneinen, wenn die Zugehörigkeit eines der Einkünfteerzielung dienenden Wirtschaftsguts zum Vermögen des Steuerpflichtigen bedroht ist; so etwa wenn im Fall der Nichterfüllung der Schuld ein Vollstreckungszugriff auf das Mietobjekt gedroht hätte (vgl. BFH-Urteile vom 11. Mai 1993 IX R 25/89, BFHE 171, 445, BStBl II 1993, 751, und in BFHE 184, 80, BStBl II 1997, 772).

  • BFH, 21.12.1982 - VIII R 215/78

    Grundstücksbelastung - Anschaffungskosten - Werbungskosten - Befreiung von einer

    Auszug aus BFH, 17.12.2008 - IX R 11/08
    Zwar wird ein Grundstück mit der Folge weiterer (nachträglicher) Anschaffungskosten auch dann angeschafft, wenn der Eigentümer eines Grundstücks das daran bestehende dingliche Nutzungsrecht eines Dritten wie z.B. ein Erbbaurecht (Urteil vom 21. Dezember 1982 VIII R 215/78, BFHE 138, 44, BStBl II 1983, 410), einen Vermächtnisnießbrauch (Urteil vom 26. Juni 1991 XI R 4/85, BFH/NV 1991, 681) oder ein Wohnungsrecht (Urteil vom 21. Juli 1992 IX R 14/89, BFHE 169, 313, BStBl II 1993, 484, m.w.N.) ablöst, um die insoweit bestehende Beschränkung seiner Eigentümerbefugnis i.S. von § 903 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) zu beseitigen (Urteil vom 15. Dezember 1992 IX R 323/87, BFHE 169, 386, BStBl II 1993, 488).
  • BFH, 14.04.1992 - VIII R 6/87

    Keine Werbungskosten durch Verzugszinsen aus verspäteter Pflichtteilsleistung

    Auszug aus BFH, 17.12.2008 - IX R 11/08
    Wird ein Grundstück unentgeltlich im Wege der Gesamtrechtsnachfolge erworben, so führt die Ablösung von Belastungen des Grundstücks, die vom Erblasser herrühren, jedenfalls dann nicht zu Anschaffungskosten der Erben, wenn es sich um rein privat veranlasste Verbindlichkeiten handelt, etwa um Vermächtnis- oder Pflichtteilsverbindlichkeiten (BFH-Urteil vom 14. April 1992 VIII R 6/87, BFHE 169, 511, BStBl II 1993, 275; davon ausgehend auch Beschluss des Großen Senats des BFH vom 5. Juli 1990 GrS 4-6/89, BFHE 161, 317, BStBl II 1990, 847).
  • BFH, 15.12.1992 - IX R 323/87

    Anschaffungskosten umfassen Ablösung eines dinglichen Wohnungsrechts

    Auszug aus BFH, 17.12.2008 - IX R 11/08
    Zwar wird ein Grundstück mit der Folge weiterer (nachträglicher) Anschaffungskosten auch dann angeschafft, wenn der Eigentümer eines Grundstücks das daran bestehende dingliche Nutzungsrecht eines Dritten wie z.B. ein Erbbaurecht (Urteil vom 21. Dezember 1982 VIII R 215/78, BFHE 138, 44, BStBl II 1983, 410), einen Vermächtnisnießbrauch (Urteil vom 26. Juni 1991 XI R 4/85, BFH/NV 1991, 681) oder ein Wohnungsrecht (Urteil vom 21. Juli 1992 IX R 14/89, BFHE 169, 313, BStBl II 1993, 484, m.w.N.) ablöst, um die insoweit bestehende Beschränkung seiner Eigentümerbefugnis i.S. von § 903 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) zu beseitigen (Urteil vom 15. Dezember 1992 IX R 323/87, BFHE 169, 386, BStBl II 1993, 488).
  • BFH, 21.07.1992 - IX R 14/89

    Anschaffungskosten durch Zahlungen zur Ablösung eines Wohnungsrechts

    Auszug aus BFH, 17.12.2008 - IX R 11/08
    Zwar wird ein Grundstück mit der Folge weiterer (nachträglicher) Anschaffungskosten auch dann angeschafft, wenn der Eigentümer eines Grundstücks das daran bestehende dingliche Nutzungsrecht eines Dritten wie z.B. ein Erbbaurecht (Urteil vom 21. Dezember 1982 VIII R 215/78, BFHE 138, 44, BStBl II 1983, 410), einen Vermächtnisnießbrauch (Urteil vom 26. Juni 1991 XI R 4/85, BFH/NV 1991, 681) oder ein Wohnungsrecht (Urteil vom 21. Juli 1992 IX R 14/89, BFHE 169, 313, BStBl II 1993, 484, m.w.N.) ablöst, um die insoweit bestehende Beschränkung seiner Eigentümerbefugnis i.S. von § 903 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) zu beseitigen (Urteil vom 15. Dezember 1992 IX R 323/87, BFHE 169, 386, BStBl II 1993, 488).
  • BFH, 05.07.1990 - GrS 4/89

    Bei vorweggenommener Erbfolge sind Gleichstellungsgelder, Abstandszahlungen und

    Auszug aus BFH, 17.12.2008 - IX R 11/08
    Wird ein Grundstück unentgeltlich im Wege der Gesamtrechtsnachfolge erworben, so führt die Ablösung von Belastungen des Grundstücks, die vom Erblasser herrühren, jedenfalls dann nicht zu Anschaffungskosten der Erben, wenn es sich um rein privat veranlasste Verbindlichkeiten handelt, etwa um Vermächtnis- oder Pflichtteilsverbindlichkeiten (BFH-Urteil vom 14. April 1992 VIII R 6/87, BFHE 169, 511, BStBl II 1993, 275; davon ausgehend auch Beschluss des Großen Senats des BFH vom 5. Juli 1990 GrS 4-6/89, BFHE 161, 317, BStBl II 1990, 847).
  • BFH, 17.08.2005 - IX R 27/03

    Nießbrauch: Aufwendungen für den Eigentumserwerb keine Werbungskosten

    Auszug aus BFH, 17.12.2008 - IX R 11/08
    Etwas anderes gilt aber, wenn die Beseitigung einer Nutzungsbeschränkung lediglich die Vermögenssphäre des Grundstückseigentümers betrifft und die Nutzungsbeschränkung der Erzielung und Zurechnung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung beim Grundstückseigentümer nicht entgegensteht (vgl. BFH-Urteil vom 17. August 2005 IX R 27/03, BFH/NV 2006, 270).
  • BFH, 29.03.2007 - IX R 10/06

    EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1

    Auszug aus BFH, 17.12.2008 - IX R 11/08
    So verhält es sich nur, wenn der Steuerpflichtige ein Darlehen tatsächlich dazu verwendet, um Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung zu erzielen, insbesondere indem er damit Anschaffungskosten eines der Einkünfteerzielung dienenden Grundstücks bzw. Gebäudes finanziert (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 29. März 2007 IX R 10/06, BFHE 217, 531, BStBl II 2007, 645, m.w.N.).
  • BFH, 26.06.1991 - XI R 4/85

    Beurteilung eines Erwerbs eines Einfamilienhauses im Rahmen der

    Auszug aus BFH, 17.12.2008 - IX R 11/08
    Zwar wird ein Grundstück mit der Folge weiterer (nachträglicher) Anschaffungskosten auch dann angeschafft, wenn der Eigentümer eines Grundstücks das daran bestehende dingliche Nutzungsrecht eines Dritten wie z.B. ein Erbbaurecht (Urteil vom 21. Dezember 1982 VIII R 215/78, BFHE 138, 44, BStBl II 1983, 410), einen Vermächtnisnießbrauch (Urteil vom 26. Juni 1991 XI R 4/85, BFH/NV 1991, 681) oder ein Wohnungsrecht (Urteil vom 21. Juli 1992 IX R 14/89, BFHE 169, 313, BStBl II 1993, 484, m.w.N.) ablöst, um die insoweit bestehende Beschränkung seiner Eigentümerbefugnis i.S. von § 903 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) zu beseitigen (Urteil vom 15. Dezember 1992 IX R 323/87, BFHE 169, 386, BStBl II 1993, 488).
  • BFH, 05.07.1990 - GrS 2/89

    1. Erbfall und Erbauseinandersetzung bilden für die Einkommensbesteuerung keine

    Auszug aus BFH, 17.12.2008 - IX R 11/08
    Insbesondere handelt es sich bei der Ablösung nicht um eine Abfindung eines Erben im Rahmen der Erbauseinandersetzung (vgl. dazu Beschluss des Großen Senats des BFH vom 5. Juli 1990 GrS 2/89, BFHE 161, 332, BStBl II 1990, 837).
  • BFH, 06.10.2004 - IX R 68/01

    Einbringen von Grundstücken in eine personenidentische GbR - Schuldzinsen als

  • BFH, 16.04.2002 - IX R 53/98

    Zurechnung von Grundstückserträgen bei Zwangsverwaltung; Eintritt in bestehende

  • BFH, 11.05.1993 - IX R 25/89

    Schuldzinsen für Darlehen, das zur Erfüllung einer

  • BFH, 11.03.2003 - IX R 65/01

    Zwangsverwaltung; VuV-Einkünfte

  • BFH, 03.09.2019 - IX R 8/18

    Privates Veräußerungsgeschäft: Unentgeltlicher Erwerb bei Übertragung ohne

    Daher wird auch in der Rechtsprechung des Senats die Ablösung von Belastungen nach einem unentgeltlichen Erwerb dann nicht zu den Anschaffungskosten gerechnet, wenn es sich um rein privat veranlasste Verbindlichkeiten gegenüber einem Dritten handelt (vgl. BFH-Urteil vom 17.12.2008 - IX R 11/08, BFH/NV 2009, 1100, NV-Leitsatz 2 und unter II.1.b, Rz 13).

    Dies ist entschieden worden z.B. für Vermächtnis- oder Pflichtteilsverbindlichkeiten (vgl. BFH-Urteil in BFHE 169, 511, BStBl II 1993, 275, und in BFH/NV 2009, 1100).

  • FG Hessen, 11.04.2012 - 12 K 1189/09

    Minderung des Teilwert eines Grundstücks durch Grundschuld - Keine Zurechnung von

    Aufwendungen zur Abwehr von Gefahren für das der Einkünfteerzielung dienende Vermögen sind aber nur dann als Werbungskosten abziehbar, wenn die abzuwehrende Gefahr durch die Einkünfteerzielung begründet ist, z.B. durch die Verwendung eines Wirtschaftsgutes zur Einkünfteerzielung (BFH, Urteil vom 17.12.2008 IX R 11/08, BFH/NV 2009, 1100).

    Durch die Ablösezahlung beseitigt der Eigentümer die Beschränkung seiner Eigentümerbefugnisse und  beschafft sich die vollständige rechtliche und wirtschaftliche Verfügungsmacht an dem Grundstück (vgl. BFH, Urteile vom 29.07.1997 IX R 89/94, BStBl II 1997, 772 und vom 17.12.2008 IX R 11/08, BFH/NV 2009, 1100).

    Die Beseitigung der Nutzungsbeschränkung im Streitfall betrifft vorliegend lediglich die Vermögenssphäre der Klägerin zu 2) und steht der Erzielung und Zurechnung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung nicht entgegen (vgl. BFH, Urteil vom 17.12.2008 IX R 11/08, BFH/NV 2009, 1100).

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Rechtsprechung
   BFH, 25.03.2009 - IX B 11/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,15574
BFH, 25.03.2009 - IX B 11/09 (https://dejure.org/2009,15574)
BFH, Entscheidung vom 25.03.2009 - IX B 11/09 (https://dejure.org/2009,15574)
BFH, Entscheidung vom 25. März 2009 - IX B 11/09 (https://dejure.org/2009,15574)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Eigenheimzulage: Keine Folgeförderung bei Objektverbrauch

  • Judicialis

    EStG § 26 Abs. 1; ; EigZulG § 6 Abs. 1 S. 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2

  • rechtsportal.de

    Begründetheit einer Nichtzulassungsbeschwerde zur Klärungsbedürftigkeit eines Förderungsanspruchs als Folgeobjekt bei Fortfall der Voraussetzungen der Ehegattenveranlagung i.R.d. Förderung als Zweitobjekt

  • datenbank.nwb.de

    Keine Folgeförderung bei Objektverbrauch; Bindung an Wahl bei Wegfall der Voraussetzungen des § 26 EStG

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2009, 1100
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 17.03.1992 - IX R 305/87

    Wahlrecht gemeinsam veranlagter Steuerpflichtiger, in einem Veranlagungszeitraum,

    Auszug aus BFH, 25.03.2009 - IX B 11/09
    Zutreffend verweisen das Finanzgericht und auch der Beklagte und Beschwerdegegner (das Finanzamt) auf das Urteil des BFH vom 17. März 1992 IX R 305/87 (BFH/NV 1992, 594).

    Dabei hat sich der Senat in seinem Urteil in BFH/NV 1992, 594 auch mit der verfassungsrechtlichen Problematik explizit auseinandergesetzt und eine Diskriminierung Verheirateter gegenüber Ledigen verneint.

  • BFH, 12.07.2006 - IX R 62/04

    Folgeobjekt ist kein Zweitobjekt

    Auszug aus BFH, 25.03.2009 - IX B 11/09
    Auch hier entscheidet die Festsetzung der Eigenheimzulage über den Anspruch für alle begünstigten Jahre und bindet die Beteiligten (vgl. BFH-Urteil vom 12. Juli 2006 IX R 62/04, BFHE 213, 288, BStBl II 2006, 796).
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