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   BFH, 04.03.2009 - VI B 105/08   

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https://dejure.org/2009,7797
BFH, 04.03.2009 - VI B 105/08 (https://dejure.org/2009,7797)
BFH, Entscheidung vom 04.03.2009 - VI B 105/08 (https://dejure.org/2009,7797)
BFH, Entscheidung vom 04. März 2009 - VI B 105/08 (https://dejure.org/2009,7797)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Nachweis des Lebensmittelpunkts bei doppelter Haushaltsführung

  • Judicialis

    FGO § 96 Abs. 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 116 Abs. 3 S. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an eine substantiierte Darlegung von Revisionszulassungsgründen in einem Verfahren um das Vorliegen der Voraussetzungen einer doppelten Haushaltsführung

  • datenbank.nwb.de

    Lebensmittelpunkt bei doppelter Haushaltsführung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2009, 1140
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 25.08.2006 - VIII B 13/06

    NZB: materielle Richtigkeit, grundsätzliche Bedeutung, Übergehen von

    Auszug aus BFH, 04.03.2009 - VI B 105/08
    Die Darlegung des Zulassungsgrundes der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache (§ 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO) verlangt substantiierte Ausführungen zur Klärungsbedürftigkeit einer hinreichend bestimmten Rechtsfrage, die im konkreten Streitfall voraussichtlich auch klärbar ist und deren Beurteilung von der Klärung einer zweifelhaften oder umstrittenen Rechtslage abhängig ist (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 25. August 2006 VIII B 13/06, BFH/NV 2006, 2122).
  • BFH, 04.09.2007 - VI B 53/06

    NZB: doppelte Haushaltsführung, Tatbestandswürdigung des FG

    Auszug aus BFH, 04.03.2009 - VI B 105/08
    Dabei verkennen sie jedoch, dass die tatrichterliche Überzeugungsbildung, die Tatsachen- und Sachverhaltswürdigung sowie die diesbezüglichen Schlussfolgerungen der Tatsacheninstanz nur insoweit revisibel sind, als Verstöße gegen die Verfahrensordnung, gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze vorliegen (§ 96 Abs. 1 FGO; vgl. dazu BFH-Beschluss vom 4. September 2007 VI B 53/06, BFH/NV 2007, 2326; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 6. Aufl., § 118 Rz 30).
  • BFH, 28.07.2004 - IX B 136/03

    Vorfälligkeitsentschädigung; Grundstücksverkauf

    Auszug aus BFH, 04.03.2009 - VI B 105/08
    Hierfür wären Ausführungen dazu erforderlich gewesen, welche Tatsachen das FG hätte aufklären müssen, welche entscheidungserheblichen Tatsachen sich bei einer weiteren Sachaufklärung voraussichtlich ergeben hätten, inwiefern eine weitere Aufklärung des Sachverhalts auf der Grundlage des materiell-rechtlichen Standpunkts des FG zu einer anderen Entscheidung hätte führen können und aus welchen Gründen sich dem FG unter Berücksichtigung seines Rechtsstandpunkts die Notwendigkeit einer weiteren Aufklärung des Sachverhalts hätte aufdrängen müssen (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschluss vom 28. Juli 2004 IX B 136/03, BFH/NV 2005, 43, m.w.N.).
  • BFH, 22.04.2008 - X B 64/07

    Anforderungen an die Nichtzulassungsbeschwerde bei kumulativer Urteilsbegründung

    Auszug aus BFH, 04.03.2009 - VI B 105/08
    Die Grundsätze der Beweiswürdigung sind revisionsrechtlich aber dem materiellen Recht zuzuordnen und deshalb einer Überprüfung im Rahmen einer Nichtzulassungsbeschwerde entzogen (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschluss vom 22. April 2008 X B 64/07, BFH/NV 2008, 1345).
  • BFH, 08.10.2013 - I B 109/12

    Kircheneinkommensteuer in sog. glaubensverschiedenen Ehen

    Die Darlegung des Zulassungsgrundes der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache verlangt substantiierte Ausführungen zur Klärungsbedürftigkeit einer hinreichend bestimmten Rechtsfrage, die im konkreten Streitfall voraussichtlich auch klärbar ist und deren Beurteilung von der Klärung einer zweifelhaften oder umstrittenen Rechtslage abhängig ist (so z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 4. März 2009 VI B 105/08, BFH/NV 2009, 1140).
  • BFH, 27.07.2011 - VI B 160/10

    Aktionoptionen als geldwerter Vorteil - grundsätzliche Bedeutung einer

    Die Darlegung des Zulassungsgrundes der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache verlangt substantiierte Ausführungen zur Klärungsbedürftigkeit einer hinreichend bestimmten Rechtsfrage, die im konkreten Streitfall voraussichtlich auch klärbar ist und deren Beurteilung von der Klärung einer zweifelhaften oder umstrittenen Rechtslage abhängig ist (so z.B. Senatsbeschluss vom 4. März 2009 VI B 105/08, BFH/NV 2009, 1140).
  • BFH, 23.04.2012 - I B 100/11

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache bei Billigkeitsmaßnahme - Keine

    Die Darlegung des Zulassungsgrundes der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache verlangt substantiierte Ausführungen zur Klärungsbedürftigkeit einer hinreichend bestimmten Rechtsfrage, die im konkreten Streitfall voraussichtlich auch klärbar ist und deren Beurteilung von der Klärung einer zweifelhaften oder umstrittenen Rechtslage abhängig ist (so z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 4. März 2009 VI B 105/08, BFH/NV 2009, 1140).
  • BFH, 26.10.2011 - I B 68/11

    Zuwendungen an Gesellschafter-Geschäftsführer

    Die Darlegung des Zulassungsgrundes der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache verlangt substantiierte Ausführungen zur Klärungsbedürftigkeit einer hinreichend bestimmten Rechtsfrage, die im konkreten Streitfall voraussichtlich auch klärbar ist und deren Beurteilung von der Klärung einer zweifelhaften oder umstrittenen Rechtslage abhängig ist (so z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 4. März 2009 VI B 105/08, BFH/NV 2009, 1140).
  • BFH, 02.09.2010 - VI B 42/10

    Beratungshonorar eines Berufsfußballspielers - Darlegung der

    a) Die Darlegung des Zulassungsgrundes der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache verlangt dementsprechend substantiierte Ausführungen zur Klärungsbedürftigkeit einer hinreichend bestimmten Rechtsfrage, die im konkreten Streitfall voraussichtlich auch klärbar ist und deren Beurteilung von der Klärung einer zweifelhaften oder umstrittenen Rechtslage abhängig ist (so z.B. Senatsbeschluss vom 4. März 2009 VI B 105/08, BFH/NV 2009, 1140).
  • BFH, 20.03.2012 - I B 93/11

    Nichtrückkehrtage nach Art. 15 Abs. 2 DBA-Schweiz

    Die Darlegung des Zulassungsgrundes der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache verlangt substantiierte Ausführungen zur Klärungsbedürftigkeit einer hinreichend bestimmten Rechtsfrage, die im konkreten Streitfall voraussichtlich auch klärbar ist und deren Beurteilung von der Klärung einer zweifelhaften oder umstrittenen Rechtslage abhängig ist (so z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 4. März 2009 VI B 105/08, BFH/NV 2009, 1140).
  • BFH, 07.02.2012 - VI B 139/11

    Höhe der Geschäftsgebühr - Gutachten der Rechtsanwaltskammer zur Höhe der Gebühr

    Zur schlüssigen Darstellung der Klärungsbedürftigkeit dieser Rechtsfrage ist auszuführen, in welchem Umfang, von welcher Seite und aus welchen Gründen ihre Beantwortung zweifelhaft und umstritten ist; hierzu muss sich der Beschwerdeführer mit der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) und den Äußerungen im Schrifttum auseinandersetzen (so z.B. Senatsbeschluss vom 4. März 2009 VI B 105/08, BFH/NV 2009, 1140).
  • BFH, 19.05.2009 - VI B 109/08

    Keine grundsätzliche Bedeutung nicht entscheidungserheblicher Rechtsfragen -

    Die Darlegung des Zulassungsgrundes des § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO verlangt substantiierte Ausführungen zur Klärungsbedürftigkeit einer hinreichend bestimmten Rechtsfrage, die im konkreten Streitfall voraussichtlich auch klärbar ist und deren Beurteilung von der Klärung einer zweifelhaften oder umstrittenen Rechtslage abhängig ist; hierzu muss sich die Beschwerde insbesondere mit der Rechtsprechung des BFH, den Äußerungen im Schrifttum sowie mit den ggf. veröffentlichten Verwaltungsmeinungen auseinander setzen (z.B. BFH-Beschlüsse vom 25. August 2006 VIII B 13/06, BFH/NV 2006, 2122, und vom 4. März 2009 VI B 105/08, [...]).
  • BFH, 25.11.2009 - VI B 139/08

    Anforderungen an die Darlegung des Zulassungsrundes der grundsätzlichen Bedeutung

    Die Darlegung des Zulassungsgrundes der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache (§ 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO) verlangt substantiierte Ausführungen zur Klärungsbedürftigkeit einer hinreichend bestimmten Rechtsfrage, die im konkreten Streitfall voraussichtlich auch klärbar ist und deren Beurteilung von der Klärung einer zweifelhaften oder umstrittenen Rechtslage abhängig ist (z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 4. März 2009 VI B 105/08, BFH/NV 2009, 1140).
  • BFH, 02.07.2009 - VI B 38/09

    Zur grundsätzlichen Bedeutung der Frage, ob ausländische Zeugen im

    So verlangt der Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung (§ 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO), auf den die Kläger ihre Beschwerde --wohlwollend betrachtet-- wohl in erster Linie stützen wollen, substantiierte Ausführungen zur Klärungsbedürftigkeit einer hinreichend bestimmten Rechtsfrage, die im konkreten Streitfall voraussichtlich auch klärbar ist und deren Beurteilung von der Klärung einer zweifelhaften oder umstrittenen Rechtslage abhängig ist; hierzu muss sich die Beschwerde insbesondere mit der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH), den Äußerungen im Schrifttum sowie mit den ggf. veröffentlichten Verwaltungsmeinungen auseinandersetzen (z.B. BFH-Beschlüsse vom 25. August 2006 VIII B 13/06, BFH/NV 2006, 2122, und vom 4. März 2009 VI B 105/08, BFH/NV 2009, 1140).
  • FG München, 11.03.2011 - 8 K 340/08

    Doppelte Haushaltführung

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