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   BFH, 25.03.2009 - VIII B 210/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,11664
BFH, 25.03.2009 - VIII B 210/08 (https://dejure.org/2009,11664)
BFH, Entscheidung vom 25.03.2009 - VIII B 210/08 (https://dejure.org/2009,11664)
BFH, Entscheidung vom 25. März 2009 - VIII B 210/08 (https://dejure.org/2009,11664)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Nichtzulassungsbeschwerde; Verwertungsverbot; Prüfungsanordnung

  • Judicialis

    FGO § 100 Abs. 1 S. 4; ; FGO § 115 Abs. 2; ; FGO § 116 Abs. 3 S. 3; ; AO § 125 Abs. 3 Nr. 1; ; AO § 195 S. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Grundsätzliche Bedeutung eines zu beachtenden Verwertungsverbots der bei der Außenprüfung getroffenen Feststellungen einer örtlich unzuständigen Finanzbehörde i.R. eines Verfahrens gegen den aufgrund dieser Feststellungen erlassenen Bescheids; Grundsätzliche Bedeutung ...

  • rechtsportal.de

    Grundsätzliche Bedeutung eines zu beachtenden Verwertungsverbots der bei der Außenprüfung getroffenen Feststellungen einer örtlich unzuständigen Finanzbehörde i.R. eines Verfahrens gegen den aufgrund dieser Feststellungen erlassenen Bescheids; Grundsätzliche Bedeutung ...

  • datenbank.nwb.de

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung; kein allgemeines Verwertungsverbot; örtliche Unzuständigkeit bei einer Prüfungsanordnung führt nicht zur Nichtigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2009, 1396
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 19.06.2007 - VIII R 99/04

    Keine Strafbefreiung nach dem StraBEG bei inhaltlichen und/oder formellen

    Auszug aus BFH, 25.03.2009 - VIII B 210/08
    Im Steuerrecht besteht vielmehr nur ein verfahrensrechtliches Verwertungsverbot, auf das sich nur derjenige berufen kann, der die Prüfungsanordnung --oder einzelne Prüfungsmaßnahmen mit Verwaltungsaktcharakter-- erfolgreich angefochten hat bzw. der nach Abschluss der Prüfung oder Erledigung des betreffenden Prüfungs-Verwaltungsakts dessen Rechtswidrigkeit nach § 100 Abs. 1 Satz 4 FGO hat feststellen lassen (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Urteile vom 4. Oktober 2006 VIII R 53/04, BFHE 215, 12, BStBl II 2007, 227, m.w.N.; vom 19. Juni 2007 VIII R 99/04, BFHE 218, 1, BStBl II 2008, 7).
  • BFH, 04.10.2006 - VIII R 53/04

    Fernwirkung von qualifizierten materiell-rechtlichen Verwertungsverboten -

    Auszug aus BFH, 25.03.2009 - VIII B 210/08
    Im Steuerrecht besteht vielmehr nur ein verfahrensrechtliches Verwertungsverbot, auf das sich nur derjenige berufen kann, der die Prüfungsanordnung --oder einzelne Prüfungsmaßnahmen mit Verwaltungsaktcharakter-- erfolgreich angefochten hat bzw. der nach Abschluss der Prüfung oder Erledigung des betreffenden Prüfungs-Verwaltungsakts dessen Rechtswidrigkeit nach § 100 Abs. 1 Satz 4 FGO hat feststellen lassen (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Urteile vom 4. Oktober 2006 VIII R 53/04, BFHE 215, 12, BStBl II 2007, 227, m.w.N.; vom 19. Juni 2007 VIII R 99/04, BFHE 218, 1, BStBl II 2008, 7).
  • BFH, 25.01.1989 - X R 158/87

    Örtliche Zuständigkeit - Übergang der Zuständigkeit - Bekanntwerden von Umständen

    Auszug aus BFH, 25.03.2009 - VIII B 210/08
    Zum einen führt bei einer Prüfungsanordnung die örtliche Unzuständigkeit nach der Rechtsprechung des BFH nicht zur Nichtigkeit, sondern nur zur Rechtswidrigkeit (BFH-Urteil vom 25. Januar 1989 X R 158/87, BFHE 156, 18, BStBl II 1989, 483).
  • BFH, 21.04.1993 - X R 112/91

    Die FÄ des Landes Nordrhein-Westfalen durften die einer OFD eingegliederten

    Auszug aus BFH, 25.03.2009 - VIII B 210/08
    Soweit er sich in diesem Zusammenhang auf die Entscheidung des BFH vom 21. April 1993 X R 112/91 (BFHE 171, 15, BStBl II 1993, 649) beruft, lässt der Kläger außer acht, dass nach jener Entscheidung die von der beauftragten Finanzbehörde durchgeführte Außenprüfung nur dann nicht den Ablauf der Verjährung hemmt, wenn die Rechtswidrigkeit der Beauftragung "auf Anfechtung hin" --also in einem gerade die Prüfungsanordnung als Streitgegenstand betreffenden Rechtsbehelfsverfahren oder anschließenden Klageverfahren-- aufgehoben oder festgestellt wurde.
  • BFH, 31.05.2000 - IV B 55/99

    Betriebsausgabenabzug - Modernisierungsmaßnahmen - Anschaffungsnaher

    Auszug aus BFH, 25.03.2009 - VIII B 210/08
    Grundsätzliche Bedeutung hat eine Rechtssache, wenn eine Frage zu entscheiden ist, an deren Beantwortung ein allgemeines Interesse besteht, weil ihre Klärung das Interesse der Allgemeinheit an der Entwicklung und Handhabung des Rechts betrifft (ständige Rechtsprechung zu § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO, vgl. die Nachweise bei Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 6. Aufl., § 115 Rz 23 ff., m.w.N.; BFH-Beschluss vom 31. Mai 2000 IV B 55/99, [...]).
  • BFH, 15.04.2015 - VIII R 1/13

    Geltendmachung eines unheilbaren Beweisverwertungsverbots - Mitwirkung des

    An dieser Rechtsprechung hat der BFH in der Folgezeit uneingeschränkt festgehalten (vgl. BFH-Beschlüsse vom 6. November 2008 IX B 144/08, BFH/NV 2009, 195; vom 19. Februar 2009 VIII B 164/08, Zeitschrift für Steuern und Recht 2009, R535; vom 25. März 2009 VIII B 210/08, BFH/NV 2009, 1396; vom 26. Februar 2010 VIII B 239/09, BFH/NV 2010, 1084).
  • BFH, 26.02.2010 - VIII B 239/09

    Schätzungsbescheid - Nichtigkeit

    Es entspricht ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung, dass im Besteuerungsverfahren ein allgemeines gesetzliches Verwertungsverbot für Tatsachen, die unter Verletzung von Verfahrensvorschriften ermittelt wurden, nicht besteht (vgl. Senatsbeschluss vom 25. März 2009 VIII B 210/08, BFH/NV 2009, 1396).
  • BFH, 20.08.2012 - III B 196/11

    Darlegung von Verfahrensmängeln bei mehrfacher Begründung des FG-Urteils -

    Außerdem führt der Kläger nicht aus, warum die Prüfungsfeststellungen --trotz fehlender Anfechtung der Prüfungsanordnung-- nicht im Rahmen des Änderungsbescheids hätten berücksichtigt werden dürfen, obwohl nach der Rechtsprechung des BFH grundsätzlich nur dann ein verfahrensrechtliches Verwertungsverbot für Prüfungsfeststellungen besteht, wenn die Prüfungsanordnung erfolgreich angefochten worden ist (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschluss vom 25. März 2009 VIII B 210/08, BFH/NV 2009, 1396, m.w.N.).
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