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   BFH, 29.04.2009 - X R 35/08   

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https://dejure.org/2009,5697
BFH, 29.04.2009 - X R 35/08 (https://dejure.org/2009,5697)
BFH, Entscheidung vom 29.04.2009 - X R 35/08 (https://dejure.org/2009,5697)
BFH, Entscheidung vom 29. April 2009 - X R 35/08 (https://dejure.org/2009,5697)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 122 Abs. 2 Nr. 1; AO § 162
    Notwendigkeit einer substantiierten Darlegung eines verspäteten Zugangs des Verwaltungsaktes durch den Adressaten; Zulässige Annahme einer Einräumung des Zuganges eines Verwaltungsaktes aufgrund der möglichen Herausnahme eines Schreibens durch den Nachbarn aus dem ...

  • datenbank.nwb.de

    Beweislast über den Zugang eines Steuerbescheids obliegt dem Finanzamt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Notwendigkeit einer substantiierten Darlegung eines verspäteten Zugangs des Verwaltungsaktes durch den Adressaten; Zulässige Annahme einer Einräumung des Zuganges eines Verwaltungsaktes aufgrund der möglichen Herausnahme eines Schreibens durch den Nachbarn aus dem ...

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    AO § 122 Abs 2, AO § 355
    Anscheinsbeweis; Nachweis; Steuerbescheid; Zugang

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2009, 1777
 
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Wird zitiert von ... (46)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 20.09.1996 - VI R 43/93

    Anforderungen an die Einordnung und Würdigung einer Klageart

    Auszug aus BFH, 29.04.2009 - X R 35/08
    Der Klageantrag ist daher entsprechend dem Klagebegehren auszulegen (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 20. September 1996 VI R 43/93, BFH/NV 1997, 249).
  • BFH, 15.09.1994 - XI R 31/94

    Keine Beweiserleichterung zugunsten des FA für den Fall, daß der Zugang bei

    Auszug aus BFH, 29.04.2009 - X R 35/08
    Eine Beweiserleichterung zugunsten des FA besteht auch nicht für den Fall, dass Verhältnisse gegeben sind, die den Zugang von Postsendungen bei normalem Postablauf nicht gewährleisten (BFH-Urteil vom 15. September 1994 XI R 31/94, BFHE 175, 327, BStBl II 1995, 41).
  • BFH, 05.12.1974 - V R 111/74

    Bekanntgabe - Behörde - Einfacher Brief - Nachweispflicht - Zugangsmangel -

    Auszug aus BFH, 29.04.2009 - X R 35/08
    Anders als im Falle der Behauptung eines verspäteten Zugangs des Verwaltungsakts kann von dem Adressaten des Verwaltungsakts, wenn dieser dessen Zugang bestreitet, auch nicht verlangt werden, er müsse dies substantiiert darlegen, weil er hierzu nicht in der Lage ist (BFH-Urteil vom 5. Dezember 1974 V R 111/74, BFHE 114, 176, BStBl II 1975, 286).
  • BFH, 14.03.1989 - VII R 75/85

    Kein Nachweis des Zugangs durch Anscheinsbeweis; es gelten die allgemeinen

    Auszug aus BFH, 29.04.2009 - X R 35/08
    Ein Anscheinsbeweis kommt ihm hierbei nicht zugute (BFH-Urteil vom 14. März 1989 VII R 75/85, BFHE 156, 66, BStBl II 1989, 534).
  • BGH, 10.03.1994 - IX ZR 152/93

    Erklärung des Beitritts durch Einlegung der Berufung

    Auszug aus BFH, 29.04.2009 - X R 35/08
    Hierbei ist zu berücksichtigen, dass im Zweifel das gewollt ist, was nach den Maßstäben der Rechtsordnung vernünftig ist und der recht verstandenen Interessenlage entspricht (Urteil des Bundesgerichtshofs vom 10. März 1994 IX ZR 152/93, Neue Juristische Wochenschrift 1994, 1537).
  • BFH, 01.10.1992 - IV R 34/90

    Auswirkungen eines groben Schätzfehlers des Finanzamts

    Auszug aus BFH, 29.04.2009 - X R 35/08
    Insbesondere ist nach den vom FG getroffenen Feststellungen nicht davon auszugehen, dass das FA die Einkünfte bewusst und willkürlich zum Nachteil des Klägers geschätzt hat (vgl. hierzu BFH-Urteil vom 1. Oktober 1992 IV R 34/90, BFHE 169, 503, BStBl II 1993, 259).
  • FG Köln, 12.10.2016 - 3 V 593/16

    Wirkung eines Haftbefehls zur Erzwingung einer Vermögensauskunft ausgesetzt

    Im Zweifel ist das gewollt, was nach den Maßstäben der Rechtsordnung vernünftig ist und der recht verstandenen Interessenlage des Beteiligten entspricht (BFH-Urteil vom 29.4.2009 X R 35/08, BFH/NV 2009, 1777).
  • BVerwG, 15.06.2016 - 9 C 19.15

    Verwaltungsakt; Steuerbescheid; Steuermessbescheid; Steuerschuld; Grundsteuer;

    Wählt die Behörde statt der förmlichen Zustellung die Bekanntgabe des Bescheides durch einfachen Brief, trägt sie im Falle des Bestreitens das Risiko der Unerweislichkeit des Zugangs, ohne dass ihr die Erleichterungen des Anscheinsbeweises zugutekommen (stRspr, vgl. BFH, Urteile vom 14. März 1989 - VII R 75/85 - BFHE 156, 66 und vom 29. April 2009 - X R 35/08 - BFH/NV 2009, 1777 = juris Rn. 20; Beschluss vom 14. Februar 2008 - X B 11/08 - BFH/NV 2008, 743 = juris Rn. 4 ff.; vgl. auch Seer, in: Tipke/Kruse, AO/FGO, § 122 AO Rn. 58, Stand Oktober 2015; Müller-Franken, in: Hübschmann/Hepp/Spitaler, AO/FGO, § 122 AO Rn. 377 ff., Stand Juni 2008; U. Stelkens, in: Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 8. Aufl. 2014, § 41 Rn. 128 f.).
  • BFH, 19.10.2016 - II R 44/12

    Zurückweisung einer im EU-Ausland niedergelassenen Steuerberatungsgesellschaft

    a) Für die Einordnung und Würdigung einer Klageart kommt es nicht auf die Bezeichnung, sondern auf den Inhalt des Klagebegehrens an, der ggf. im Wege der Auslegung zu ermitteln ist (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 29. April 2009 X R 35/08, BFH/NV 2009, 1777, m.w.N.).
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